Mitteilung Nr. 13: Wiederaufnahme Präsenzunterricht Mittelschule – Mund/Nasenschutz

Mitteilung Nr. 13 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Mittelschule C. Wolf

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

1. Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Klassen der Mittelschule

Nachdem am vergangenen Wochenende das Bevölkerungsscreening erfolgreich abgewickelt wurde, hat die Landesregierung am 26.11.2020 beschlossen, dass alle Mittelschulklassen ab 30.11.2020 wieder in den Präsenzunterricht überstellt werden können.
Das bedeutet für uns, dass am Montag, 30.11.2020 der Unterricht an unserer Mittelschule wieder in den Schulklassen aufgenommen werden kann. Es gelten die Beginn- und Endzeiten, die seit Anfang des Schuljahres für die jeweiligen Klassen gelten. Ebenso wird die Nachmittagsbetreuung für die bereits angemeldeten Schüler*innen wieder aufgenommen. Wir gehen davon aus, dass auch die Mensadienste wieder angeboten werden. Da dieser Bereich jedoch außerhalb der Schule liegt, muss dieser Aspekt noch geklärt werden. Ich werde Sie informieren.

2. Zusätzliche Sicherheitsbestimmungen zur Vermeidung von Covid19

Die Bedingung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist, dass die geltenden und bekannten Sicherheitsbestimmungen (Abstand, Handhygiene, Mund-Nasenschutz, Lüften) genau eingehalten werden müssen. Das Sicherheitsprotokoll wurde in den vergangenen Wochen angepasst, weshalb nunmehr der Mund-Nasenschutz während der gesamten Schulzeit getragen werden muss. Aufgrund einer gesamtstaatlichen Regelung und aufgrund der Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns Nr. 65/20, ist nun auch in den Schulen bei Präsenzunterricht ein Schutz der Atemwege zu tragen. Dies unabhängig vom Personenabstand.
In der Grundschule und in den 1. Klassen der Mittelschule haben wir ja bereits über mehrere Tage mit dieser neuen Regelung gearbeitet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schüler*innen im Allgemeinen gut mit dieser Situation zurechtkommen. Die Lehrpersonen gehen sehr bedacht mit dieser neuen Bestimmung um. Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme eine zusätzliche Beeinträchtigung der Normalität des Schulbetriebs mit sich bringt. Verschiedene ärztliche Fachverbände haben aber bestätigt, dass das Tragen eines Mund-Nasenschutzes über längere Zeiträume, keine gesundheitlich negativen Folgen nach sich zieht. Die Aufrechterhaltung des sicheren Präsenzunterrichts hat für uns alle aber oberste Priorität.
Für die Schüler*innen der 2. und 3. Klassen ist diese Situation neu. Aus diesem Grund ersuche ich diese Eltern, Ihren Sohn/Ihre Tochter dahingehend zu sensibilisieren, dass wir ab Montag auch dann die Maske tragen müssen, wenn wir uns an unserem Arbeitsplatz aufhalten.
Sollten Schüler*innen aus gesundheitlichen Gründen nicht ständig einen Mund-Nasenschutz tragen können, so bitte ich Sie dies von einem Kinderarzt/Hausarzt attestieren zu lassen. Nur unter diesen Umständen können Ausnahmen von der allgemeinen Maskenpflicht gemacht werden.
Wir finden es wichtig, dass die Schüler*innen den Mund- Nasenschutz nun noch regelmäßiger wechseln. Ich bitte deshalb, dass die Schüler*innen eine ausreichende Anzahl von Masken in die Schule mitbringen. Es ist möglich sowohl Alltagsmasken (Stoffmasken) als chirurgische Masken oder FFP Masken zu verwenden. Die Schule stellt regelmäßig chirurgische Masken zur Verfügung.
Ebenso wichtig ist es, dass weiterhin die Menschenansammlungen auf dem Schulareal, insbesondere bei Schulende, verhindert werden. Ich appelliere an alle Schüler*innen, das Schulgelände am Ende des Unterrichts sofort zu verlassen und sich nicht auf dem Gehsteig vor dem Schulareal für lange Zeit aufzuhalten und teilweise ohne Maske beieinander zu stehen.

3. Informationspflicht positiv getestete/r Schüler*in oder positiver Covid19-Fall in der Familie

Leider gibt es bei den Handlungsvorgaben der Sanitätsdirektion immer wieder Veränderungen. Für „Südtirol testet“ galten z. B. Sonderbestimmungen, die jetzt nicht mehr Anwendung finden. Ich verweise grundsätzlich auf meine bisherigen Elternmitteilungen. Ich möchte aber spezifizieren, dass die Eltern weiterhin verpflichtet sind, der Schule etwaige Infektionsfälle in ihrer Familie sofort zu melden. Familienmitglieder gelten als enge Kontakte einer infizierten Person, welche sich somit in häuslicher Isolation befinden. Wenn es einen positiven Fall in der Familie gibt, darf der/die Schüler*in nicht in die Schule kommen. Die Quarantänezeit umfasst in der Regel 10 Tage. Am Ende dieser Zeit wird in der Regel vom Department für Gesundheitsprävention eine Testung vorgesehen. Sollte keine Testung vorgenommen werden, so verlängert sich die Quarantänezeit auf 14 Tage. Sollte ein/e Schüler*in selbst positiv sein, so muss am Ende der Quarantänezeit eine Gesundschreibung des behandelnden Arztes zur Rückkehr in die Schule vorgelegt werden.
Wir freuen uns sehr auf ein Wiedersehen mit den Schüler*innen ab Montag!

Beste Grüße

Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR