Schulordnung 2022/23

"Carl Wolf"

Wenn sich etwa 500 Menschen täglich in der Schule aufhalten, wenn sie dort lernen und arbeiten, angenehme und auch unangenehme Dinge tun müssen, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle befriedigend abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft sollte sein, Erwachsenen und Mitschülerinnen und Mitschülern respektvoll und gewaltfrei zu begegnen. Beleidigungen und Gewalt im Umgang mit Mitschüler/innen bringen keine Lösung von Problemen, sondern vergiften das Klima in der Klasse bzw. in der Schule. Grobheiten, Erpressungsversuche und Handgreiflichkeiten sind untersagt und werden sanktioniert.

Auch der Umgang mit Einrichtungsgegenständen, Tische und Stühle, Lehrmittel, eigene und fremde Schulsachen soll wertschätzend und respektvoll sein und dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Schul- oder Bibliotheksbücher, die verloren werden, müssen ersetzt werden. Für Schäden haften die Eltern.

Die aktuellen Maßnahmen zum Infektionsgeschehen sind im Schulgebäude, auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände einzuhalten.

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier ebenso dazu, wie das Überlassen des Sitzplatzes im Bus an alte und gebrechliche Personen. Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt pünktlich und sicherer in die Schule. Die geltenden Coronamaßnahmen sind auch auf dem Schulweg zu beachten. Wer die Möglichkeit besitzt, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, sollte den Platz in einem öffentlichen Verkehrsmittel denjenigen überlassen, die darauf angewiesen sind.

Fahrräder können an den vorgegebenen Plätzen abgestellt werden. Ab der Rampe von der Straße zum Schulgelände müssen Fahrräder geschoben werden.

Ab 7.40 Uhr dürfen die Schüler*innen das Schulgebäude betreten. Die Schüler*innen begeben sich über die der Klasse zugewiesenen und farblich gekennzeichneten Eingänge und Wege unverzüglich in ihre Klasse. Beim Betreten der Klasse, bei jedem Raumwechsel sowie vor und nach jedem Toilettengang müssen die Hände mit Seife gewaschen werden.

Der Aufzug ist den Schüler*innen mit körperlicher Beeinträchtigung vorbehalten, dazu benötigen sie eine Genehmigung der Schulführungskraft (Formular liegt im Schulsekretariat auf).

Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.

Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler*innen in der Klasse. Bei Raumwechsel während des Unterrichts ist auf Ruhe zu achten. Die Spezialräume werden von Schüler*innen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten.

In den Spezialräumen gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie in der Klasse; jedoch sind zusätzlich die jeweiligen besonderen Richtlinien (Hallen- bzw. Bibliotheksordnung, Verhaltensregeln für Musik-, Technik- oder Naturkunderaum) zu beachten. Der Zugang zum Innenhof ist Schüler*innen nur in Begleitung einer Lehrperson gestattet.

Zu Beginn der Pause begeben sich die Schüler*innen in den Pausenhof. Am Ende der Pause läutet die Schulglocke und die Schüler*innen gehen zügig und ruhig in ihre Räume.

Bei Schlechtwetter (zweimaliges Läuten der Schulglocke) bleiben die Schüler*innen in den der Klasse zugewiesenen Stockwerken. Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr einer mitgebrachten Jause. Dosen und Getränkekartons sollten vermieden werden.

Jeglicher Müll sollte vermieden bzw. korrekt getrennt werden!

Schüler*innen müssen nach Unterrichtsende das Schulgelände zügig verlassen.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) und beim Besuch der Mensa sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.
Nach Ausflügen können Schüler*innen mit schriftlichem Einverständnis der Eltern den Bus/Zug schon früher verlassen. Unfälle müssen sofort einer Lehrperson oder im Sekretariat gemeldet werden.

Mitteilungen von der Schule an die Eltern und von den Eltern an die Lehrpersonen werden über das digitale Register verschickt. Abwesenheiten müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechigten über das digitale Register innerhalb einer Woche nach der Rückkehr des Schülers/der Schülerin begründet werden. Vorhersehbare Absenzen müssen vor dem Termin über das digitale Register mitgeteilt werden.

Fundgegenstände werden in der Loge beim Haupteingang abgegeben.

Die Turnsachen werden immer nach Hause mitgenommen. (Lüften der Schuhe bzw. Waschen der Kleidung!) 

🖂  Änderungen von Telefonnummern und/ oder Adressen bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören (wie z.B. elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art), können von den Lehrpersonen abgenommen werden und müssen von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden.

Die Handybenutzung ist auf dem Schulareal ausdrücklich verboten, Ausnahme ist die Verwendung im Unterricht unter Anleitung einer Lehrperson. Handys bleiben ausgeschaltet! Im Notfall kann im Sekretariat telefoniert werden. Handys werden auch nicht in Verwahrung genommen (z.B. Turnhalle).

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal (Gebäude und Gelände) und bei allen unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen gesetzlich verboten.

Knaller, Konfetti, Stinkbomben, Sprays aller Art usw. sind während des ganzen Schuljahres – auch in der Faschingszeit! -auf dem gesamten Schulareal, im Bus und im Umkreis der Schule verboten!

Die Schüler*innen sollen bei der Wahl der Kleidung die Regeln des Anstands und des guten Geschmacks einhalten; zu freizügige Kleidung hat in der Schule nichts verloren.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt.

5.9.2022 
Die Direktorin

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