Aussetzung des Präsenzunterrichts für die gesamte Mittelschule- Fernunterricht

Mitteilung Nr. 11 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Mittelschule C. Wolf

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

1. Aussetzung Präsenzunterricht
Der Landeshauptmann hat eine neue Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. In dieser steht, dass in der Woche vom 16.11.20 bis 22.11.20 der Präsenzunterricht in allen Klassen der Mittelschulen des Landes ausgesetzt werden muss. Stattdessen werden die Schüler*innen im Fernunterrichtmodus betreut. Diese Maßnahme kann verlängert werden.
Somit findet in der Woche vom 16.11.20 bis zum 20.11.20 auch für die 1. Klassen kein Unterricht in der Schule statt, bisher schon für die 2. und 3. Klassen. Die Lehrpersonen treffen in diesen verbleibenden Tagen alle Vorkehrungen, damit die Schüler*innen gut den Fernunterricht der nächsten Woche bewältigen können.

2. Fernunterricht
In den 2. und 3. Klassen ist in dieser Woche der Fernunterricht bereits angelaufen. In diesem Fall hatten wir leider keine Vorbereitungszeit, da die Entscheidung von der Landesregierung am Ende der Ferienwoche getroffen wurde.
Der Fernunterricht ist und bleibt ein Instrument zur Überbrückung einer Notsituation. Insbesondere die Bildungsgleichheit und Bildungsgerechtigkeit leidet in diesem Format.
Wir haben in diesen Monaten deshalb viele Vorkehrungen getroffen. Auch von Seiten der Bildungsdirektion wurden Maßnahmen gesetzt und Erhebungen vorgenommen, um Qualitätskriterien für diese neue Unterrichtsform zu setzen. Aufgrund dieser technischen Vorarbeiten haben wir für unseren Sprengel im Dreijahresplan, Leitlinien für den Fernunterricht erarbeitet. Diese Leitlinien sind auf unserer Homepage einsehbar.
Es ist wichtig ein korrektes Bild von gutem Fernunterricht zu haben. Dabei geht es nicht darum den Präsenzunterricht in eine Videokonferenz zu übertragen. Dies ist technisch nicht möglich und auch pädagogisch vollkommen falsch.
Wir haben besonderes Augenmerk auf das selbstorganisierte Lernen gelegt. Die SOL-Einheiten am Anfang und Ende des Unterrichtstages sind dazu da, dass die Schüler*innen unabhängig von der Anleitung einer Lehrperson (oder der Eltern zuhause) eigenständig arbeiten. Wir haben die Schüler*innen auch technisch vorbereitet und ihnen die Nutzung der digitalen Instrumente nähergebracht.
Im Fernunterricht, werden alle diese erlernten und trainierten Kompetenzen gefragt sein. Dabei wird es natürlich auch Videokonferenzen geben. Diese stellen aber nur einen Teil des Unterrichtsgeschehens dar. Durch eine Videokonferenz kann die Lehrperson Inputs geben, auf die dann die Schüler*innen im Rahmen der eigenständigen Arbeit aufbauen können. Die Videokonferenz stellt natürlich einen Mehrwert beim sozialen Lernen dar. Die Videokonferenz eignet sich gut, um mit Kleingruppen zu arbeiten und eventuell eine individuelle Lernberatung zu machen. Viele Schüler*innen haben aber nicht immer die Möglichkeit zu einer vereinbarten Zeit an der Videokonferenz teilzunehmen, da z. B. die Eltern oder Geschwister den Computer brauchen, oder nicht genügend Internetkapazitäten haben. Somit muss eine ausgewogene Kombination aus verschiedenen didaktischen Methoden angewandt werden, um allen Schüler*innen gerecht zu werden und guten Fernunterricht zu bieten.
Die Lehrpersonen planen den Fernunterricht im Klassenrat. Dabei muss darauf geachtet werden, dass keine Überfrachtung der Schüler*innen mit Arbeitsaufträgen erfolgt.
Der Fernunterricht braucht einen zeitlichen Rahmen. Die Lehrpersonen tragen alle Arbeitsaufträge, Termine für Videokonferenzen, Abgabetermine usw. im digitalen Register ein. Hier haben die Schüler*innen somit einen sehr
guten Überblick und eine Struktur für Ihren Unterrichtsalltag zuhause. Bei Problemen ist es wichtig, dass die betroffenen Lehrpersonen kontaktiert werden. Dies kann auch über das digitale Register oder über die Emailadresse der Lehrperson erfolgen.
Das digitale Register bildet neben der SNETS-Plattform und MS Teams die technische Grundlage für den Fernunterricht. Die Schüler*innen haben die Instrumente im Unterricht und im Fernunterricht letztes Jahr kennen gelernt. Wichtig ist, dass sie über die Zugangsdaten verfügen. Seit heuer haben die Schüler*innen auch einen individuellen Zugang zum digitalen Register.
Auch für die Arbeit der Lehrpersonen braucht es einen zeitlichen Rahmen. Im Fernunterricht im vergangenen Jahr ist es vorgekommen, dass Lehrpersonen spät am Abend noch Mails erhalten und teilweise beantwortet haben. Wir müssen Sie darum bitten, die Kontaktaufnahme zu den normalen Arbeitszeiten vorzunehmen. Diese gehen von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten soll nur im absoluten Notfall Kontakt zu einer Lehrperson gesucht werden.
Wir sind zuversichtlich, dass die Schüler*innen im Bereich des eigenständigen Arbeitens und der Nutzung der digitalen Instrumente gelernt haben, mit einer Fernunterrichtssituation umzugehen. Natürlich braucht es am Anfang etwas Zeit, um diese neue Situation verarbeitet zu haben, es sollten aber alle Schüler*innen in der Lage sein, eigenständig und ohne die Unterstützung der Eltern mit dem Fernunterricht zurecht zu kommen.
Natürlich ist die Teilnahme am Fernunterricht verpflichtend. Abwesenheiten bei Videokonferenzen werden im digitalen Register dokumentiert und müssen von den Eltern entschuldigt werden. Der Fernunterricht kann, wie im vergangenen Schuljahr, auch bewertet werden. Hier haben wir Bewertungskriterien erarbeitet. Im Fernunterricht wird insbesondere die Lernentwicklung in den Mittelpunkt gestellt.

3. Ausnahmen zum Fernunterricht
In der kommenden Woche dürfen Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen in Präsenz an der Schule betreut werden. Dies betrifft alle Klassenstufen Hier handelt es sich um genau definierte Ausnahmen. Entweder Schüler*innen, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden und vom Sozialsprengel begleitet werden, oder die eine Beeinträchtigung ex Gesetz 104 aufweisen.
In der Anlage erhalten Sie eine/n Eigenerklärung/Anmeldebogen, die/den nur jene Eltern ausfüllen, welche die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung erfüllen. Wir bitten Sie das Formular auszufüllen, mit dem Namen des Kindes abzuspeichern und innerhalb Freitag, 13.11.2020 – 12.00 Uhr an die Emailadresse SSP.Meranstadt@schule.suedtirol.it zu senden. Es ist auch möglich das Dokument in Papierform im Schulsekretariat in der Karl Wolf Straße 30 in Meran abzugeben. Der sehr kurzfristige Anmeldeschluss wird nicht von der Schule bestimmt, sondern hängt mit der späten Veröffentlichung der Verordnung am Abend des 12.11.2020 zusammen.
In der Hoffnung, dass wir durch diesen Lockdown die Voraussetzungen schaffen, um in Zukunft wieder in Präsenz mit unseren Jugendlichen arbeiten zu können, sende ich
beste Grüße

Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR
(mit digitaler Unterschrift unterzeichnet)