Schulordnung 2024/25
Burgstall
Wenn viele Menschen sich täglich in der Schule aufhalten, wenn sie dort lernen und arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle befriedigend abläuft.
Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft sollte sein, Lehrpersonen, Mitschülern und Raumpflegern respektvoll und gewaltfrei zu begegnen.
Gewalt im Umgang mit Mitschülern bringt keine Lösung von Problemen, sondern vergiftet das Klima in der Klasse bzw. in der Schule.Grobheiten, Erpressungsversuche, Handgreiflichkeiten und Diebstähle sind untersagt und werden bestraft.
Einrichtungsgegenstände, Mauern, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden.
Abhanden gekommene Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.
Infektionskrankheiten: Wir halten uns an die Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien für Kindergärten und Schulen.
Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein.
Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt konzentrierter und somit sicherer in die Schule.
Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.
Außerdem gilt morgens vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss ein Fahrverbot für Fahrzeuge auf dem Schulweg. Lediglich Ermächtigte dürfen den Schulweg in dieser Zeit befahren.
Damit Kinder und Lehrerinnen eine erholsame Mittagspause erleben, braucht es einige Regeln:
- Nach dem Unterrichtsende stellen sich die Kinder sogleich mit einem/r Partner/in an.
- Während des Essens wird das Besteck nur zum Speisen verwendet.
- Die Kinder verhalten sich während des Essens leise.
- Die Kinder bitten höflich und bedanken sich.
- Die Kinder nehmen die Anweisungen der Lehrpersonen ernst und halten sich daran.
- Nach dem Essen haben die Lehrpersonen lediglich die Aufsicht über die Kinder, welche die Mensa besuchen. Aus diesem Grund bleiben die anderen Schülerinnen und Schüler im Schulhof und gehen nicht auf die Fußballwiese
An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen.
Weiters ersuchen wir Sie, die Kinder zum Nachmittagsunterricht nicht zu früh in die Schule zu schicken. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen erfolgt nämlich erst ab 13.55 Uhr, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.
Von der Benützung von Fahrrädern, Rollern u. ä. wird aus Gründen der Sicherheit abgeraten.
Die Schüler werden um 7.40 Uhr von den Lehrpersonen auf den vorgesehenen Plätzen im Schulhof abgeholt und in das Schulgebäude begleitet.
Die Pause beginnt um 10.20 Uhr und endet um 10.40 Uhr. Nur in Ausnahmefällen (Starkregen) bleiben die Schüler in der Klasse. Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse begeben sich dann unter das Vordach.
Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr einer mitgebrachten Jause. Aus Gründen des Umweltschutzes bitten wir eine Jausenbox zu verwenden. Auch sollte diese, wie alle anderen persönlichen Gegenstände, namentlich gekennzeichnet sein.
Übermäßige Lautstärke im Schulhaus sollte vermieden werden; das Laufen in den Gängen ist untersagt.
Fundgegenstände werden bei einer Lehrperson abgegeben.
Änderungen der Telefonnummern oder des Wohnortes bitte unverzüglich im Sekretariat melden!
Mitteilungen an die Eltern werden ausschließlich über das digitale Register versendet.
Absenzen müssen im digitalen Register eingetragen werden. Auch vorhersehbare Abwesenheiten müssen rechtzeitig im dig. Register vermerkt werden.
Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, Teilnahme an sportlichen und musikalischen Wettbewerben und Aufführungen. Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden. Dafür können maximal drei aufeinanderfolgende Tage beansprucht werden.
Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.
Vor Unterrichtsschluss dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei die Kinder von einer erwachsenen Person abgeholt werden müssen.
Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet in jedem Fall, sobald die Kinder das Schulhaus verlassen haben oder den Erziehungsberechtigten übergeben worden sind.
Auch vorhersehbare Abwesenheiten werden von den Eltern rechtzeitig im dig. Register vermerkt und müssen vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin vorher genehmigt werden.
Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht am Turnunterricht teilnehmen können oder die Pause im Haus verbringen müssen, muss dies schriftlich im dig. Register mitgeteilt werden.
Unfälle müssen der Lehrperson und im Sekretariat sofort gemeldet werden.
Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden.
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände.
Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in jeglicher Form ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern persönlich bei der Lehrperson abgeholt werden.
Außerdem sind das Mitbringen und Verwenden von Knallkörpern und anderen gefährlichen Gegenständen (wie Messer, Feuerzeug, …) im gesamten Schulgelände verboten.
Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen selbstverständlich zu befolgen. Nach Ausflügen können Schülerinnen und Schüler – wenn aus verkehrstechnischen Gründen sinnvoll und mit schriftlichem Einverständnis der Eltern – Bus oder Zug schon vor dem vereinbarten Treffpunkt verlassen.
Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt.
Die Schulleitung
Viktoria Laimer/ Kathrin Perathoner
Die Schulführungskraft
Birgit Eschgfäller
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