Schulordnung 2024/25

"Carl Wolf"

Wenn sich etwa 500 Menschen täglich in der Schule aufhalten, wenn sie dort gemeinsam lernen und arbeiten, ist es notwendig, Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle gelingen kann.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, allen Mitgliedern respektvoll zu begegnen. Durch Beleidigungen und Übergriffe werden Probleme nicht gelöst – im Gegenteil – sie schaffen Probleme. Unsoziales Verhalten, Mobbing oder Handgreiflichkeiten haben an unserer Schule keinen Platz. In diesen Fällen werden von der Schule Maßnahmen eingeleitet.

Der Umgang mit den eignen Sachen und jenen der Anderen soll wertschätzend sein – mit Tischen, Stühlen, Büchern und anderem Material soll sorgsam umgegangen werden. Für etwaige Schäden haften die Eltern. Schul- oder Bibliotheksbücher, die verloren werden, müssen ersetzt werden.

Wir achten auch auf die Sauberkeit in den Toiletten.

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – ist auch auf dem Schulweg selbstverständlich. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier ebenso dazu wie das Überlassen des Sitzplatzes im Bus an Personen, die speziellen Bedarf haben.

Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt pünktlich und sicherer in die Schule. Wer die Möglichkeit hat, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, leistet einen wertvollen Beitrag für seine Gesundheit und die Umwelt.

  • Fahrräder können an den vorgegebenen Plätzen abgestellt werden. Auf dem Schulgelände müssen Fahrräder geschoben
  • Die Schüler*innen dürfen das Schulgebäude ab 7.40 Uhr Die Schüler*innen begeben sich dabei unverzüglich in ihre Klasse.
  • Der Aufzug ist den Schüler*innen mit körperlicher Beeinträchtigung vorbehalten, dazu benötigen sie eine Genehmigung der Schulführungskraft (Formular liegt im Schulsekretariat auf).
  • Der Unterricht beginnt um 45 Uhr.
  • Bei Stundenwechsel bleiben die Schüler*innen in der Bei Raumwechsel während des Unterrichts ist auf Ruhe zu achten.
  • Zu Beginn der Pause begeben sich die Schüler*innen in den Am Ende der Pause läutet die Schulglocke und die Schüler*innen gehen zügig und ruhig in ihre Räume.
  • Bei Schlechtwetter (zweimaliges Läuten der Schulglocke) bleiben die Schüler*innen in dem der Klasse zugewiesenen
  • Die Pause dient der Bewegung, Erholung und dem Verzehr einer mitgebrachten Wir bitten dabei, unnötiges Verpackungsmaterial (Dosen, Alu, Plastikfolie, …) zu vermeiden und die Mülltrennung zu beachten.

Die Spezialräume werden von Schüler*innen nur in Begleitung einer Lehrperson betreten. In den Spezialräumen gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie in der Klasse, jedoch sind zusätzlich die jeweiligen besonderen Richtlinien (Hallen- bzw. Bibliotheksordnung, Verhaltensregeln für Musik-, Technik-, Kunst- oder Naturkunderaum) zu beachten. Der Zugang zum Innenhof ist Schüler*innen nur in Begleitung einer Lehrperson gestattet.

Die Schüler*innen müssen nach Unterrichtsende das Schulgelände zügig verlassen.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) und beim Besuch der Mensa sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

Nach Ausflügen können Schüler*innen mit schriftlichem Einverständnis der Eltern den Bus/Zug schon früher verlassen.

Etwaige Unfälle müssen sofort einer Lehrperson oder im Sekretariat gemeldet werden.

Mitteilungen von der Schule an die Eltern und von den Eltern an die Lehrpersonen werden über das digitale Register verschickt.

Abwesenheiten müssen begründet werden.

Schüler*innen dürfen die Schule während der Unterrichtszeit nicht allein verlassen. Sie müssen von den Eltern oder einer von den Eltern beauftragten erwachsenen Person abgeholt werden.

Erleidet ein*e Schüler*in einen Unfall, darf er*sie während der Heilungsdauer die Schule nur dann besuchen, wenn dies im ärztlichen Zeugnis angegeben ist.

Entschuldigt werden Abwesenheiten aus folgenden Gründen:

  • Krankheit
  • Arztbesuche und Therapien
  • Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Wettbewerben
  • Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Todesfall in der Familie, religiöse Feste (maximal drei aufeinander folgende Tage).

Diese müssen vor der Abwesenheit mit der Klassenlehrperson besprochen und von dieser genehmigt werden.

  • Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden

Von der Schule nicht entschuldigt werden:

  • Jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden, Fenstertagen
  • Begleitung von Eltern zum Arzt während der Unterrichtszeit
  • “Müdigkeit” nach sportlichen und musikalischen Aktivitäten nach Ausflügen, Lehrfahrten

Verspätungen werden im Register vermerkt und müssen ebenfalls entschuldigt werden. Rechtfertigungen für Abwesenheiten werden nur innerhalb einer Woche nach der Rückkehr angenommen.

Unentschuldigte Abwesenheiten werden im Bewertungsbogen vermerkt.

Der Schulkalender ist von der Landesregierung beschlossen und vom Schulrat auf die Schule abgestimmt worden. Dieser Schulkalender ist für alle bindend.

Fundgegenstände werden in der Loge beim Haupteingang abgegeben.

Die Turnsachen werden immer nach Hause mitgenommen. (Lüften der Schuhe bzw. Waschen der Kleidung!)

 Änderungen von Telefonnummern und/oder Adressen bitte unverzüglich imSekretariat melden!

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören (wie z.B. elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art), dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Die Handybenutzung ist auf dem Schulareal ausdrücklich verboten, Ausnahme ist die Verwendung im Unterricht unter Anleitung einer Lehrperson. Handys bleiben ausgeschaltet! Im Bedarfsfall kann in der Loge telefoniert werden. Handys werden auch nicht in Verwahrung genommen (z.B. Turnhalle).

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal (Gebäude und Gelände) und bei allen unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen gesetzlich verboten.

Knaller, Konfetti, Stinkbomben, Sprays aller Art usw. sind während des ganzen Schuljahres – auch in der Faschingszeit! -auf dem gesamten Schulareal, im Bus und im Umkreis der Schule verboten!

Die Schüler*innen sollen auf eine angemessene Wahl der Kleidung achten.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt und sind im Stufenplan der Schule festgehalten.

Die Schulführungskraft
Birgit Eschgfäller

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