Dreijahresplan

Teil A

Leitgedanken des Schulsprengels Meran Stadt

  1. Wir wollen eine Schule sein, in der Erwachsene und Kinder gerne und eigenverantwortlich arbeiten und deren Ziele die Eltern mittragen.
  2. Wir nehmen alle Schülerinnen und Schüler in ihrer Ganzheit an und helfen ihnen in ihrer Entwicklung. Das Kind und der Jugendlichen mit all seinen Bedürfnissen ist dabei Teil der Klassengemeinschaft, der Schulgemeinschaft und unseres Netzwerkes mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern.
  3. Inklusion ist uns ein Anliegen. Ziel ist es, den Schulalltag so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt an allen schulischen Aktivitäten teilnehmen bzw. diese auch mitgestalten können. Wir bringen allen eine positive Haltung entgegen und sehen die Heterogenität unserer Klassen als Bereicherung.
  4. Aus dem Recht des Angenommen-Werdens erwächst für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, andere anzunehmen. Wir bieten ihm/ihr dabei Hilfe an.
  5. Wir bemühen uns um einen altersgerechten Unterricht, der handlungsorientiert, lebensnah und differenziert ist und auch die Mitverantwortung der Kinder stärkt und einfordert. Ein wesentliches Ziel ist es, Grundwissen zu sichern, Arbeitstechniken zu vermitteln, sowie Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler zu wecken und zu fördern.
  6. Wir legen Wert auf das Lernen und Leben in der Gemeinschaft. Offenheit und eine aktive Auseinandersetzung mit den kulturellen Gütern der nahen und fernen Mitwelt sind uns wichtig.
  7. Der Respekt vor der Würde der Person sowie gepflegte Gesprächs- und Umgangsformen sind uns allen ein zentrales Anliegen.

Folgende Schwerpunkte werden im Schulsprengel Meran Stadt umgesetzt:

Förderung von Sport und Bewegung sowie Förderung des Gesundheitsbewusstseins

Bereits seit einigen Jahren wird in unserem Sprengel der Wichtigkeit von Bewegung Rechnung getragen, indem sowohl die Schulorganisation als auch inhaltliche Zielsetzungen diesen Schwerpunkt berücksichtigen:

Die Ausstattung mit Turnhallen ist in unserem Sprengel vergleichsweise gut. Die GS „Franz Tappeiner“ hat die Jahn-Turnhalle zur Verfügung, die GS „Albert Schweitzer“ verfügt über eine eigene Turnhalle, die GS Burgstall verfügt für die gesamte Unterrichtszeit über einen eigenen Bewegungsraum. Die GS „Oswald von Wolkenstein“ teilt sich die Halle mit der italienischen Schule „Galileo Galilei“. Zur MS „Carl Wolf“ gehören zwei Turnhallen. Zudem werden vom SSP Meran Stadt auch außerschulische Sportstätten genutzt. In der Grundschule gehören Eislaufen, Klettern, Radfahren, Wandern und Schwimmen zum festen Programm, in der Mittelschule werden sportliche Aktivitäten vor allem im entsprechenden Schwerpunktzug zusätzlich gefördert.

Auch die Pause bietet Möglichkeiten, sich zu bewegen und alle Schulstellen bemühen sich um ein möglichst vielfältiges Bewegungsangebot. In der Mittelschule gibt es für alle Schülerinnen und Schüler, welche die Mensa besuchen, ein Bewegungsangebot während der Mittagspause.

Sprachen

Der Sprachenunterricht stellt zunehmend eine Herausforderung dar, da auch die Südtiroler Gesellschaft sich in Richtung einer mehrsprachigen Gesellschaft entwickelt. Der Zuwanderung von Familien aus vielen Ländern muss in der Schule Rechnung getragen werden. Die sprachliche Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist ein offenkundiges Merkmal des SSP Meran Stadt.

Das Lehrpersonenkollegium des SSP Meran Stadt ist sich darüber im Klaren, dass der Deutschunterricht besonderer Aufmerksamkeit und Pflege bedarf.

Schülerinnen und Schüler, die während des Unterrichts (bei Stundenwechsel, in der Pause) Italienisch reden, werden dazu angeregt, die Chance wahrzunehmen, Deutsch zu sprechen. – Dies geschieht auch im Sinne der Eltern, die ihre Kinder in unsere Schule eingeschrieben haben, damit sie die deutsche Sprache erlernen.

Das Lehrerkollegium des SSP Meran Stadt hat sich auf folgende Grundsätze geeinigt:

  • Im Unterricht sprechen die Lehrpersonen Hochdeutsch bzw. korrektes Standarddeutsch.
  • Jeder Unterricht ist gleichzeitig auch bewusster Sprachunterricht und im Idealfall sprachsensibler Sachfachunterricht.
  • In jedem Fachunterricht wird die Fachsprache erarbeitet, geübt und verwendet.
  • Die Lehrpersonen aller drei Unterrichtssprachen (Deutsch, Italienisch und Englisch) setzen sich besonders in der Mittelschule mit dem Konzept der integrierten Sprachdidaktik auseinander. Sie benutzen dieselbe Begrifflichkeit und arbeiten nach gemeinsam vereinbarten Konzepten (Grammatikunterricht, Arbeitsverfahren, Unterrichtsinhalte).
  • Der Leseunterricht wird bewusst und gezielt bis zur siebten Klasse im Sinne des Erwerbs und des Trainings von Lesefertigkeit und von Lesetechniken gestaltet. Nicht nur die Förderung der Lesemotivation, sondern in gleicher Weise auch das gezielte Training der Lesefertigkeit stehen im Fokus der Leseerziehung.
  • Die Bibliotheken vor Ort werden an allen Schulstellen regelmäßig genutzt.
  • Die Zusammenarbeit mit öffentlichen Bibliotheken, dem Jukibuz, der Caritas (Lesementorinnen) und mit der Mediathek wird gepflegt.
  • Es finden Projekte mit Schwerpunkt Sprache statt, dazu zählen auch alle theaterpädagogischen Projekte in Zusammenarbeit mit der Theaterpädagogin des Sprengels, bei denen die Lehrpersonen aller drei Sprachfächer eingebunden sind.
  • Im Sprachenzug der Mittelschule werden die drei Unterrichtssprachen potenziert.
  • Schülerinnen und Schüler, die in den Grundschulen auf den Religionsunterricht verzichten, werden in der Regel von Lehrpersonen für Deutsch betreut, damit vor allem Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Erwerb der Schulsprache gezielt gefördert werden können.

 

DIDAKTISCHES KONZEPT – UMGANG MIT SPRACHLICHER UND KULTURELLER KOMPLEXITÄT

Aufgrund der zunehmenden Sprachkomplexität und Sprachheterogenität, wurde im Schuljahr 2020-2021 nachfolgendes didaktische Konzept im Umgang mit sprachlicher und kultureller Komplexität entwickelt, welches im gesamten Schulsprengel Anwendung findet:

PRÄMISSEN:

Der Schulsprengels Meran Stadt ist einer jener Schulsprengel in Südtirol mit der höchsten Sprachkomplexität. Dies wird insbesondere durch folgende Umstände bedingt:

1)    Hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

2)    Erhöhte Anzahl von Schüler/innen aus einem rein italienischsprachigen Kontext

3)    Komplexe soziopolitische Rahmenbedingungen

4)    Hohe Komplexität, insbesondere hohe Sprach- und kulturelle Komplexität des SSP Meran Stadt

Um diesen erschwerten Rahmenbedingungen begegnen zu können bedarf es einer Differenzierten Zuteilung von ausreichenden Ressourcen im Stellenkontingent. Diese Ressourcen werden im Einklang mit dem gegenständlichen didaktischen Konzept zur sprachlichen und kulturellen Komplexität eingesetzt. An diesem wird laufend in Teil B gearbeitet.

Differenzierter Sprachunterricht durch Lehrpersonenteams

Der Sprachunterricht wird insbesondere im Fach Deutsch systematisch durch den Einsatz von idealerweise             zwei

 

Differenzierter Sprachenerwerb durch DAZ-Lehrpersonen

1. DAZ-LP als zentrale Säule des sprachlichen

 

Soziale und kulturelle Integration durch sozialpädagogische Betreuung

Ein schneller, zielführender und nachhaltiger Spracherwerb führt

Sprachenlehrpersonen durchgeführt. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Niveaustufen differenziert zu unterrichten. Die gesamte Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung erfolgt im Team der Lehrpersonen. Durch den differenzierten Sprachenerwerb wird der Sprachkomplexität in den Klassen Rechnung getragen, sodass keine der bestehenden Zielgruppen benachteiligt wird.

Die Umsetzung dieses Zieles ist von einer ausreichenden Zuweisung von Personalressourcen abhängig.

Ersterwerbs insbesondere bei Quereinsteigern

2.   DAZ-LP als Beraterinnen und Berater bei sprachlichen und kulturellen Problemstellungen im Fachunterricht. Betreuung der 

3.   DAZ-LP als Ansprechpersonen im sprachsensiblen Unterricht

(Eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten)

zu sozialer und kultureller Integration.

Dieser Prozess wird durch gezielte Arbeit im kulturellen sozialpädagogischen Bereich unterstützt und begleitet.

Hiermit werden die Vertrauenslehrpersonen im Lehrerkollegium (z. b. ZIB-Team in der Mittelschule, Klassenlehrpersonen) und interne wie externe Fachleute betraut (z. B. Sozialpädagogische Grundbetreuung an den GS) Theaterpädagogik im Dienste der sprachlichen und kulturellen Integration

       

ZIELE

1. Individualisiertes Sprachenlernen- und Sprachförderung für Alle

Lernende entwickeln  persönliche Sprachkompetenzen 

Lernende entwickeln Selbstvertrauen in der Anwendung der Sprache

Lehrende übernehmen als Sprach- Coaches Verantwortung für die Sprachentwicklung ihrer Lerngruppe

2. Sprache als Lernvehikel

Lernende haben durch bessere sprachliche Kompetenzen

bessere Grundvoraussetzungen in allen anderen Fachbereichen 

 

1. Sprachförderung für Sprachanfängerinnen und Sprachanfänger

Quereinsteiger werden möglichst schnell sprachliche Grundlagen vermittelt

Lernende und Lehrende

(Schüler/innen) übernehmen Verantwortung für den Sprachlernprozess 

Lernende erarbeiten neue Strategien zum Spracherwerb

Lernende sind aktiver Bestandteil des Lernprozesses

 

Integration durch sprachliche Teilhabe

Lernende übernehmen Verantwortung für ihre Integration in die Schulgemeinschaft und darüber hinaus

Lernende lernen Kultur, Werte und Sprache kennen

Lernende erleben abwechslungsreichen und motivierenden Unterricht

Lehrende und Expert*innen werden zu wichtigen Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler

 
       
       

Das Erlernen der Erst- und Zweitsprache, der Kultur und der Werte wird intensiv und nachhaltig verinnerlicht

Individuelle Entwicklungs- und Lernbegleitung in der Schuleingangsphase

Das Konzept zur förderpädagogischen Unterstützung in der Schuleingangsphase basiert auf das Landesgesetz 27.01.2015 Nr. 107 zur Verpflichtung der Lernstandserhebung und wird im Rundschreiben Nr. 36/2016 erläutert.

Der Schulsprengel Meran/Stadt befindet sich derzeit in einer Entwicklungsphase, was die Gestaltung dieses Angebots betrifft. Im Teil B unseres Dreijahresplanes wir ein erster Konzeptentwurf für den Dreijahreszeitraum erläutert.

 

Deutsch als Zweitsprache

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden, in der Regel altersentsprechend Klassenzügen zugeteilt. Neuzugänge und deren Eltern werden, bei Bedarf mit Unterstützung der Sprachmediatoren, in die Schulgemeinschaft und deren Regelwerke eingeführt. Die Eltern verpflichten sich, die schulischen Gepflogenheiten zu respektieren und zu befolgen.

Deutsch-Sprachförderung in Leistungsgruppen

In Klein- und Leistungsgruppen der Sprachniveaus A1/ A2/ B1 erhalten die Schülerinnen und Schüler, wenn möglich täglich, eine Unterrichtseinheit individueller Sprachförderung Deutsch. Eine Lehrperson, die über entsprechende Qualifikationen verfügt, betreut und koordiniert den Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ in Zusammenarbeit mit den Klassenräten.

Der regelmäßige Austausch der Sprachlehrkraft DaZ mit den Lehrpersonen der Klassenräte trägt zur Sensibilisierung bezüglich Sprachbewusstheit und zur Ressourcenorientierung bei. So können gezielt individuelle Bildungspläne für die einzelnen Schülerinnen und Schüler entworfen werden. Der persönliche Lehrplan PLP gibt einen Überblick zur Ausgangslage, zur Organisationsform des Unterrichts, zur Differenzierung, zu den Zielen und Inhalten der sprachlichen Förderung in den einzelnen Fachbereichen, zur didaktischen Umsetzung der Ausgleichs- und / oder Erlassmaßnahmen, die dem / der Schüler/in gewährt werden.

Der DaZ-Unterricht verfolgt unter anderem das Ziel die Sprachkompetenz in den Bereichen Erzählen, Wortschatz, Grammatik, Hörverstehen und Sinnentnahme im mündlichen und darauf aufbauend auch im schriftlichen Sprachgebrauch weiterzuentwickeln.

 

Deutschkurse für Eltern

Bereits in den letzten Jahren haben die Zahlen der Eltern, die einen Deutschkurs bei uns am Sprengel besuchen, deutlich zugenommen. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich und vor allem auf die gut gelingende Beziehungsarbeit der Netzwerklehrpersonen zurückzuführen. Im Dreijahreszeitraum 2024-2027 werden langfristige Konzepte weiterentwickelt, die infolge implementiert werden können.

Theaterpädagogik

Die theaterpädagogische Arbeit ist fixer Bestandteil des Schulalltages und hat sich in allen Schulstufen etabliert. Sie wird sowohl von den Schülerinnen und Schülern als auch von den Lehrpersonen sehr geschätzt. Sie setzt dabei auf drei Ebenen an und verfolgt dementsprechend unterschiedliche Ziele: 

  1. SOZIALES LERNEN

1.1 Soziales Lernen und Ankommen:

Mittelschule C. Wolf: Alle ersten Klassen

Stundenanzahl: 5 – 10 Vollstunden

1.2 Soziales Lernen und Sprachförderung:

Grundschulen Meran Stadt: Die ersten und zweiten Klassen, eventuell in Zusammenarbeit mit dem   Sprachzentrum und DaZ Lehrern/ Koordinatorin.

Stundenanzahl: 5 – 10  Vollstunden

ZIELE: Team – und Kooperationsfähigkeiten, Förderung der Zusammengehörigkeit und des Miteinander in der Gruppe, Schulung der Wahrnehmung und der Konzentration, sich im Raum sicher und frei bewegen, Stärken des eigenen Ich: Selbstwahrnehmung, Ausdruck der Gefühle, Selbstbewusstsein und -verantwortung, Eigeninitiative, Flexibilität, Sprache mit allen Sinnen erfassen, den Körper der Wörter kennenlernen, um Neugierde zu wecken und Offenheit zu pflegen.

  1. KREATIVES SCHREIBEN – SPRACHFÖRDERUNG

Grundschule: Ab der dritten Klasse Grundschule

Stundenanzahl:  je nach Bedarf 4 – 12 Vollstunden

ZIELE: Freude am Schreiben entwickeln, Kreativität und das sich ins Spiel bringen, Erleben des kreativen Prozesses, aktives Zuhören fördern, Empathie-Fähigkeit ausbilden, Spiel mit der Sprache, um Neues und die Lust zu entdecken.

  1. THEATERWERKSTATT MIT PRÄSENTATION AN ODER AUSSERHALB DER SCHULE

Ausgangspunkt kann ein literarischer Text sein (Ballade, Gedicht, Kurzgeschichte), ein Thema aus den humanistischen oder wissenschaftlichen Fächern oder ein von den Schülern selbstgewähltes Thema

Mittelschule: Zweite und dritte Klasse der Mittelschule

Grundschule: Dritte, vierte und fünfte Klasse der Grundschule

Stundenanzahl: 20 – 80 Vollstunden

Ziele: Schwerpunkte vom sozialen Lernen, des kreativen Schreibens werden vertieft, Förderung der ästhetischen Bildung, Einführung in die Theatersprache – techniken (Improvisation, Figurenarbeit, Textinterpretation, Aussprache und Lautstärke, Präsenz…), Auseinandersetzung mit aktuellen Themen oder Themen, die einem am Herzen liegen und deren künstlerische Umsetzung (Ideen eine Form geben).

Unterstützung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen

Südtirol hat ein inklusives Bildungssystem. Der SSP Meran/Stadt bemüht sich, allen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Neben Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Lernstörungen bzw. Beeinträchtigungen (bleibende oder fortschreitende Funktionsstörungen physischer, psychischer oder sensorischer Natur) besuchen zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund unsere Schule. Auch die Begabten- und Begabungsförderung liegen uns am Herzen. So stellt die Vielfältigkeit der Kinder und Jugendlichen uns vor wachsende Herausforderungen. Wir begegnen allen Menschen unserer Schulgemeinschaft mit Respekt und Toleranz.

Den Schulen unseres Sprengels stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung, um die Inklusion zu verwirklichen.

Für die Umsetzung dieses Leitgedankens werden folgende Maßnahmen gesetzt:

  • Die Integrationslehrperson unterstützt die gesamte Klasse im Lernen, bemüht sich um Differenzierungsmaßnahmen und ermöglicht in Zusammenarbeit mit den anderen Lehrpersonen der Klasse eine inklusive Unterrichtsgestaltung.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden innerhalb November Individuelle Bildungspläne erstellt.

Dazu zählen Schülerinnen und Schüler mit Funktionsdiagnosen mit Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz 104/1992, Schülerinnen und Schüler mit klinisch-psychologischem Befund mit Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz 170/2010, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, sowie Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen. In einer gemeinsamen Sitzung werden spezifische Maßnahmen und Ziele zwischen Schule, Elternhaus und Kooperationspartnern (Psychologischer Dienst, Therapeuten…) vereinbart und im Laufe des zweiten Halbjahres überprüft und ergänzt. 

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration sind den Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung zum Ausgleich fehlender Autonomie im Rahmen der Bildung zugewiesen. Sie arbeiten an der Erstellung des IBP mit, planen und setzen inklusive Maßnahmen nach Absprache und in Zusammenarbeit mit Fach- und Integrationslehrperson. Sie beobachten, dokumentieren und berichten über das Verhalten, die Eigenständigkeit und die zwischenmenschlichen Beziehungen des Kindes bzw. Jugendlichen.
  • Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund werden bei Neuaufnahme gemäß ihrer Schullaufbahn eingestuft. In begründeten Fällen ist eine Rückstufung möglich. Im Dreijahreszeitraum 2024-2027 wird am Sprengel ein gemeinsames Konzept für die Begleitung von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund umgesetzt, welche mitten im Schuljahr bei uns einsteigen.
  • DaZ-Lehrpersonen ermöglichen die Sprachförderung in Einzel- oder Kleingruppenunterricht. Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse werden für einen bestimmten Zeitraum eine Stunde täglich von der DaZ-Lehrperson gefördert.
  • Schülerinnen und Schüler mit geringen Sprachkenntnissen und Migrationshintergrund wird empfohlen, sich in einem Sommersprachkurs einzuschreiben, um die deutsche Sprache zu vertiefen.
  • Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden motiviert, sich an der Sommerakademie „Sapientia Ludens“ einzuschreiben.
  • In Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen (unter anderem Jugenddienst, Streetworker, Liebeswerk) werden bei Bedarf individuelle Projekte für Schülerinnen und Schüler in Ausnahmesituationen, die nicht in den Schulalltag eingebunden werden können, organisiert (MS).
  • Mediatorinnen und Mediatoren werden angefordert, um Übersetzungsdienste zu leisten und einen besseren Austausch zwischen Schule und Elternhaus zu ermöglichen.
  • Die Netzwerklehrpersonen erleichtern den Übertritt zwischen Kindergarten und Grundschulen und leisten intensive Beziehungsarbeit mit den Familien der Kinder.
  • Die Schule bemüht sich um Zusammenarbeit mit Eltern, den externen Diensten und Expert*innen.
  • Es werden regelmäßig schulinterne Fortbildungen und Fortbildungsveranstaltungen auf Bezirks- und Landesebene zu integrationsspezifischen Themen besucht, um eine angemessene Weiterbildung der Lehrpersonen zu gewährleisten.

 

Zusammenarbeit mit externen Diensten:

Um der Vielfalt in unseren Klassen gerecht werden zu können, ist die Zusammenarbeit mit externen Diensten eine wertvolle Unterstützung. Folgende Partner begleiten und beraten uns bei der Umsetzung unserer didaktischen Tätigkeit und ergänzen die didaktischen Maßnahmen:

  • Logopädie für die Grundschule (über ein ESF-Projekt)
  • Zusammenarbeit mit dem Psychologischen Dienst
  • Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Beratungszentrum
  • Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst

ESF-Projekte

Im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten über den europäischen Sozialfond bedient sich der SSP Meran Stadt zweier Unterstützungssysteme. Der Finanzierung einer zusätzlichen Stelle für die Schulsozialpädagogik über die Bildungsdirektion sowie der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft Promos.

Ziel des Projekts ist die Errichtung einen sozialpädagogischen Dienst zur Vorbeugung und Bekämpfung des Risikos des vorzeitigen Schulabbruchs für die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Carl Wolf in Meran. 

Die Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des ESF-Projektes SPRINT sind auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten und umfassen folgende Inhalte:

  • – Unterstützung bei der Erweiterung von Lernkompetenzen und Erledigung schulischer Aufgaben;
  • – persönliche Unterstützung in Krisen und Konfliktsituationen;
  • – Maßnahmen zur Erweiterung der Sozial- und Beziehungskompetenzen;
  • – Exploration eigener Zukunftsperspektiven;
  • – Bewegungs- und ernährungsorientierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung;
  • – Raum für persönliche Reflexion und Entwicklung von Handlungsstrategien;
  • – Raum für Reflexion von Themen wie Inklusion und Migrationshintergrund;
  • – Kompetenzerweiterung im Umgang mit Emotionen und Stress;
  • – Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf;
  • – Maßnahmen zur Förderung des persönlichen und sozialen Wohlbefindens;
  • – Schulungsmaßnahmen zum bewussten Umgang mit Internet;
  • – Entwicklung effizienter Lernstrategien und Methoden

Die Teilnahme an den Projektaktivitäten ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos. Die Umsetzung der Tätigkeiten wird in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen der jeweiligen Schule abgestimmt. Die Referent*innen der Promos bringen dabei unterschiedliche berufliche Hintergründe mit. In Absprache mit der Schulsozialpädagogik wird auf die bestmögliche Passung zwischen den Schülerinnen und Schülern und den Referentinnen und Referenten geachtet.

Seit dem Schuljahr 2023/24 haben sich auf diesem Wege am SSP Meran/Stadt unterschiedlichste zusätzliche Unterstützungsformate entwickelt:

  • Einzelbegleitungen
  • Gruppenkurse
  • Klassenprojekte
  • Assistenzlehrpersonen an den Grundschulen
  • Zusammenarbeit mit einer Logopädin
  • Finanzierung von externen Expert*innen im Bereich der Sexualpädagogik und der Gesundheitsprävention
  • Berufsbildung- und Orientierung für Familien anderer Herkunftssprachen durch Mediator*innen
  • Aufstockung der Theaterpädagogik
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der MS
  • Sommerbetreuung

Diese werden laufend evaluiert und weiterentwickelt.

 

PNRR-Projekte:

Die Schule nimmt auch staatliche Unterstützungsangebote in Form von PNRR-Projekten in Anspruch.

Die jeweiligen Projekte werden jeweils in Teil B oder Teil C spezifiziert.

Hausaufgabenhilfe und Nachmittagsbetreuung in Zusammenarbeit mit außerschulischen Vereinen

Der Schulsprengel Meran Stadt ist stets bemüht, den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

Dementsprechend werden die Konzepte in diesem Bereich jährlich überarbeitet.

Zentrum für Information und Beratung

Die Arbeitsgruppe ZIB (Zentrum für Information und Beratung) wirkt als schulinterne Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, die sich eine Beratung oder ein Gespräch wünschen. Das Team besteht aus Lehrpersonen der Mittelschule sowie den Schulsozialpädagog*innen.

Das ZIB-Team unterstützt in erster Linie Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen. Es kann jedoch auch für die Arbeit mit ganzen Klassen eingesetzt werden.

Das ZIB Team:

  • bietet Schülerinnen und Schüler ein offenes Ohr für Probleme, etwa Abbau der Prüfungsängste, Motivationsförderung, persönliche Konflikte mit Einzelnen oder mit der Gruppe
  • unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuellen und ressourcenorientierten Lernstrategie
  • bietet all jenen Schülerinnen und Schüler, die eine Eintragung ins Klassenbuch erhalten haben, die Möglichkeit, die Situation aus ihrer Sicht zu schildern

 

Sozialpädagogische Grundbetreuung an den Grundschulen und der Mittelschule

Die Schulsozialpädagogik an der Schule stellt einen vertrauensvollen Ansprechpartner für alle Lebensbereiche dar.

Die Aufgabenbereiche sind:

  • – Beratung und Begleitung bei Konfliktsituationen
  • – Soziale Prävention und Intervention (Mobbing, Gewalt, interkulturelle Mediation)
  • – Kooperation und Koordination mit Lehrpersonen/Familien/soziale Einrichtungen
  • – Projektarbeit mit einzelnen Schülerinnen und Schüler oder der gesamten Schulklasse
  • – Casemanagement in Einzelfällen (verhaltensauffällige, traumatisierte Schülerinnen und Schüler)
  • – Entwicklung von Lern- Hilfsstrategien der Schülerinnen und Schüler
  • – Stärkung von Lehrpersonen in ihrer Kompetenz, sozial schwierige Problemlagen in ihrer Klasse oder bei einzelnen Schülerinnen und Schüler einer angemessenen Lösung zuzuführen
  • – Ansprechperson für Eltern bei Konfliktsituationen.

Careteam

In unserem Alltag können wir alle unerwartet mit direkten und indirekten Schicksalsschlägen konfrontiert werden. Seit einigen Jahren gibt es in unserem Sprengel ein „Careteam“, das Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler in Krisensituationen begleitet und ihnen hilft, in den schulischen Alltag zurückzufinden. Die Schulgemeinschaft kann mit einem Todesfall innerhalb der Lehrpersonen-Gemeinschaft konfrontiert werden, aber auch mit erschütternden Ereignissen außerhalb der Schule. Das Careteam will in diesen Krisensituationen schnelle Hilfe leisten. Die betroffenen Personen, aber auch unsre Schüler und Schülerinnen sollen sich aufgefangen und unterstützt fühlen.

Unsere Schulgemeinschaft ist darauf mit dafür ausgebildeten Lehrpersonen vorbereitet. In jedem Schulhaus ist ein Kriseninterventionsteam vorhanden, welches dem Lehrpersonenkollegium, den Eltern und den Schülern und Schülerinnen zur Seite stehen kann, indem organisatorische Belangen geplant (Wiedereintritt in die Schule, Informationen bezüglich Beerdigung, u.s.w.) oder anderweitige Hilfestellungen geleistet werden.

Die Vorgangsweise erfolgt dabei nach dem Protokoll der internationalen notfallpsychologischen Richtlinien.

Die aktuellen Namen der Mitglieder des Careteams sind jeweils im Teil C des Dreijahresplanes angeführt.

 

Expertinnen- und Experteneinsatz im Unterricht

Am gesamten Sprengel besteht die Möglichkeit, Expert*innen für einzelne Projektstunden hinzuzuziehen. Seit dem Schuljahr 2024/25 wird mittels einer Ressourcenlandkarte die Bereitschaft der Eltern erhoben, sich mit ihrer Expertise in der Schule einzubringen. Die Lehrpersonen können so aus einem reichhaltigen Pool unterschiedlichster Angebote schöpfen.

„Individuelle Projekte“

Eine besondere Form der Unterstützung stellen die „Individuellen Projekte“ dar.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Beschulung als sehr schwierig erlebt wird und bei denen schulische Angebote nicht mehr in ausreichendem Maße fruchten und/oder das Verhalten des Schülers/der Schülerin für die Klasse nicht mehr tragbar erscheint, wird eine individuelle Lösung gesucht, um die Situation zu entschärfen und den betroffenen Schülerinnen und Schüler doch noch den Mittelschulabschluss zu ermöglichen.

Solche „Individuelle Projekte“ sind in Verbindung mit der Arbeitswelt („alternanza scuola e lavoro“) auch mittels mehrtägiger Betriebserkundigen bzw. Betriebspraktika ab 15 Jahren möglich.

Der Betrieb führt eine Anwesenheitsliste, die in regelmäßigen Abständen der Klassenlehrperson vorgelegt wird. Durch dieses Praktikum entsteht keinerlei Arbeitsverhältnis; es besteht also kein Anspruch rechtlicher oder wirtschaftlicher Natur. Der Aufenthalt im Betrieb dient ausschließlich Ausbildungszwecken.

Die Zusammenarbeit mit Betrieben oder das Ausarbeiten von Projekten in Zusammenarbeit mit außerschulischen Initiativen ist auch bereits vor dem Alter von 15 Jahren möglich, wenn diese dem Zwecke des gelingenden Schulabschlusses dient.

In Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Struktur „Seraphisches Liebeswerk“ und dem Sozialdienst Meran ist auch Einzelunterricht für besonders schulauffällige Jugendliche möglich – mit dem Ziel, dass auch diese Schülerinnen und Schüler zu einem Abschlussdiplom der Mittelschule gelangen können.

Leitlinien zum Fernunterricht

Unser Ziel ist so viel Präsenzunterricht wie möglich. Sollten in Zukunft erneut Phasen mit Fernunterricht notwendig werden, muss dieser entsprechend geplant werden. Die Rundschreiben Nr. 38/20 und 43/20 schreiben vor, dass alle schulischen Institutionen didaktische und methodische Konzepte zum Fernunterricht erarbeiten müssen. Ebenso müssen digitale Plattformen und Instrumente für die Durchführung eines etwaigen Fernunterrichts einheitlich definiert werden.

Allgemeine Qualitätskriterien für den Fernunterricht:

Die Erfahrungen im Fernunterricht des Schuljahres 2019-2020 haben gezeigt, dass dieses Unterrichtsmodell nach allgemeingültigen Qualitätskriterien ausgerichtet sein muss, damit wesentliche Prinzipien wie Chancen- und Bildungsgleichheit, Recht auf Bildung und Teilhabe, formelle Korrektheit der Bewertung, Erreichbarkeit und Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in das Unterrichtsgeschehen garantiert werden kann.

Um dies zu garantieren, gelten folgende Qualitätskriterien, welche von bestehenden Vorschriften allgemeiner Natur abgeleitet werden:

  1. Die didaktischen/methodischen und digitalen Instrumente des Fernunterrichts werden den Schülerinnen und Schülern vermittelt, sodass jeder/jede Lernende die Chance auf korrekte Nutzung des Unterrichtsmodells hat.
  2. Im Fernunterrichtsgeschehen werden digitale Instrumente verwendet, die den Schülerinnen und Schülern geläufig sind und auf deren Nutzung sie insbesondere im Rahmen des Präsenzunterrichts vorbereitet wurden. Wenn eine präventive Vorbereitung nicht möglich ist, so erfolgt diese vor der Nutzung über geeignete digitale Instrumente.
  3. Den individuellen und technischen Voraussetzungen der Familien, wird so weit als möglich Rechnung getragen. Es werden im Rahmen der Möglichkeiten des Schulsprengels digitale Leihgeräte zur Verfügung gestellt.
  4. Im Fernunterrichtsmodus wird verstärkt auf die Förderung von Kompetenzen hingearbeitet und gezielt die erworbenen Fähigkeiten im Bereich des selbstorganisierten Lernens genutzt.
  5. Schülerinnen und Schüler mit besonderen schulischen Bedürfnissen werden von Fachlehrperson, Integrationslehrperson, Mitarbeiterinnen für Integration, durch geeignete Maßnahmen, im Rahmen der individuellen Bildungspläne, unterstützt und betreut.
  6. Die Mitglieder des Klassenrates sprechen sich im Fernunterrichtsmodus regelmäßig über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Kanäle (MS-Teams, digitales Register, Sitzungen in Präsenz) ab und planen insbesondere die Menge und die Art von erteilten Arbeitsaufträgen.
  7. Alle Mitglieder des Klassenrates beteiligen sich durch eine inhaltlich und mengenmäßig angemessene und regelmäßige Aufgabenstellung am Fernunterricht der Klasse. Auf eine ausgewogene Menge von Arbeitsaufträgen wird dabei geachtet.
  8. Im Fernunterricht finden formative Bewertungsformen, die den Fokus auf eine Bewertung des Lernprozesses legen, spezifische Anwendung. Summative Bewertungsformen sind möglich, müssen jedoch angemessen eingesetzt werden. Die Fachgruppen bzw. Lehrpersonen definieren die dementsprechenden Bewertungskriterien. Auch bei der Bewertung der übergreifenden Lernentwicklung wird in erster Linie auf formative Bewertungsformen zurückgegriffen.
  9. Lehrpersonen dokumentieren im digitalen Register und informieren regelmäßig Schülerinnen und Schüler und Eltern über die Lernfortschritte bzw. über das Ergebnis von Lernzielkontrollen.
  10. Zwischen Lehrenden/Elternhaus und Lernenden erfolgt eine regelmäßige Kommunikation.

Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Fernunterricht im Präsenzunterricht:

Im Laufe des Präsenzunterrichts werden die Schülerinnen und Schüler auf einen etwaigen Fernunterrichtsmodus sowohl im didaktischen, methodisch als auch digitalen Bereich vorbereitet. Es soll garantiert werden, dass die Schülerinnen und Schüler im Fernunterrichtsmodus in der Lage sind, eigenständig die Arbeitsaufträge bzw. die Kontaktaufnahme mit den Lehrpersonen über das digitale Register bzw. über Videokonferenz und E-Mail zu organisieren. Auf diese Weise soll die Abhängigkeit von helfenden Eltern erreicht werden. Die vorgesehenen Einheiten des Selbstorganisierten Lernen sollen hier ebenfalls Grundlage für diese Kompetenz schaffen.

Digitales Register als Kommunikationsinstrument/Fernunterrichtsplanung/Versorgung mit Arbeitsaufträgen:

Im Schulsprengel Meran Stadt wird sowohl in den Grundschulen als auch in der Mittelschule das digitale Register für die Fernunterrichtsplanung und die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterialien und Arbeitsaufträgen verwendet. Die Mittelschule hat im letzten Schuljahr mit dem digitalen Register bereits gearbeitet und die gewonnen Erfahrungen werden heuer in der Fernunterrichtsplanung eingebunden. Hierzu müssen die Lehrpersonen und die Eltern jedoch systematisch vorbereitet werden. Dies erfolgt durch Fortbildungen über verschiedene Kanäle.

Lernplattform, virtuelles Klassenzimmer und Videokonferenzsystem:

Wir verwenden in der Mittelschule MS Teams als Lernplattform bzw. als virtuelles Klassenzimmer. Auch etwaige Videokonferenzen werden mit diesem Instrument abgewickelt. An den Grundschulen wird die Nutzung von MS Teams ab der 3. Klasse empfohlen. Hierzu wird systematisch für alle Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse Grundschule ein SNETS-Zugang vom Sekretariat beantragt. Durch diesen Zugang wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht das Office 365 Packet kostenlos zu nutzen.

Kommunikation:

Die Kommunikation mit Schülerinnen und Schüler bzw. mit dem Elternhaus erfolgt über das digitale Register, bzw. über die institutionelle Emailadresse. Über die Homepage erhalten Eltern und Schülerinnen und Schüler allgemeine Informationen.

 

Vorstellung der Schulstellen:

Grundschule Franz Tappeiner

Anschrift: Galileo Galileistraße 47, 39012 Meran
Telefon: +39 0473 21 08 21

E-Mail: Gs.Tappeiner@schule.suedtirol.it          

 

Lage:

Die Grundschule Franz Tappeiner ist nach dem österreichischen Arzt und Botaniker Dr. Franz Tappeiner benannt und befindet sich in der Galileistraße, direkt im Stadtzentrum.

Schulhaus und Ausstattung:

Das Schulhaus wurde am Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut und  besteht aus 5 Stockwerken: Im Kellergeschoss befinden sich der Speisesaal, die Bibliothek, der Computerraum und ein kleiner Mehrzwecksaal, im Hochparterre ein Klassenraum, ein Gruppenraum, das Lehrerzimmer und ein Raum für die Schulwartinnen, im ersten Stock zwei Klassenräume, ein Gruppenraum und das Sprechzimmer, im zweiten Stock sind zwei Klassenräume und ein Gruppenraum und im Dachgeschoss zwei Klassenräume, ein kleiner Integrationsraum und die Küche untergebracht. Die technische Ausstattung (Hard- und Software) der Schule ist gut, in jedem Klassen- und Gruppenraum gibt es einen Bildschirm und mehrere Laptops. Die Internetverbindung ist schwach, auf die Glasfaseranbindung wartet die Schule seit Jahren.

Die Jahn-Turnhalle ist direkt an die Schule angebaut: Dort findet der Sportunterricht der Grundschulklassen und einiger Klassen des Gymme Meran und der LFS H. Arendt statt. Die Sektion Volleyball des Sportclubs Meran trainiert in der Halle und veranstaltet dort ihre Meisterschaftsspiele. Die Umkleidekabinen und sanitären Anlagen sind renovierungsbedürftig.

Zum Schulhaus gehört ein großer Schulhof, in dem sich auch ein Ballspielplatz befindet. Der Schulhof wird außerhalb der Schulzeiten als öffentlicher Spielplatz genutzt.

Seit dem Schuljahr 2017/18 benützt die GS Tappeiner fünf Räume (drei Klassenräume und zwei Gruppenräume) im Dachgeschoss der Landesfachschule für Sozialberufe “Hannah Arendt” in der Galileistraße Nr. 33.

Die Entfernung der Außenstelle vom Hauptsitz ist suboptimal, durch die erforderlichen Ortswechsel (Pausen, Turnhalle, Bibliothek, Mensa, usw.) geht viel Zeit verloren.

Organisation und Schwerpunkte

Die Grundschule „Franz Tappeiner“ wird jährlich von 10 Klassen besucht. Die ca. 180 Schülerinnen und Schüler werden von rund 25 Lehrpersonen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration unterrichtet.

Die Lehrpersonen bemühen sich im Rahmen ihres Unterrichtes und ihrer erzieherischen Aufgaben, für die Schülerinnen und Schüler günstige Voraussetzungen für das Lernen zu schaffen. Der pädagogische Auftrag beinhaltet die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen in allen Fachbereichen. Darüber hinaus steht die Förderung sozialer Kompetenzen im Vordergrund der pädagogischen Arbeit. Diese Förderung wird im täglichen Unterricht auch in den Schwerpunkten Bewegung, Gesundheit, Umwelterziehung und im musischen Bereich umgesetzt.

Nach welchen pädagogischen Grundsätzen handeln wir Lehrpersonen?

  • Wir versuchen ein Schulklima zu schaffen, in dem sich alle angenommen fühlen können und einander wertschätzen und achten.
  • Durch unsere Arbeit unterstützen wir die Entwicklung von Eigenverantwortung, Selbständigkeit, sozialer Kompetenz und des Selbstvertrauens.
  • Wir möchten die Neugier und Freude der Kinder am Lernen wecken und erhalten.
  • Wir fördern die Anstrengungsbereitschaft und unterstützen erfolgreiches Lernen durch vielfältige Unterrichtsmethoden und individuelle Förderung und Forderung.
  • Wir vermitteln Werte und Wissen, die zum geistigen, emotionalen, sozialen und körperlichen Wohlbefinden beitragen sollen.
  • Bei Konflikten suchen wir grundsätzlich das direkte Gespräch mit den Beteiligten, um Missverständnisse zu klären und gemeinsam Lösungen zu finden.

Maßnahmen und Überlegungen zur Umsetzung der Erziehungsschwerpunkte

  • lebensnaher und schülerorientierter Unterricht
  • Einsatz von vielfältigen Arbeitsformen, um Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lernfähigkeiten gerecht zu werden und sie auf bestmögliche Weise zu fördern
  • Achtung und Respekt vor dem individuellen Lernweg und der individuellen Leistung des Schulkindes
  • bewusster Umgang mit Sprache in allen Fächern; zusätzliche Förderung der deutschen Sprache durch DaZ und alternativen Religionsunterricht
  • Möglichkeit und Motivation zu eigenverantwortlichem Lernen
  • Unterstützung des sozialen Lernens, unter anderem durch theaterpädagogische Maßnahmen
  • Partner- und Gruppenarbeit, gemeinsames Spiel, Durchführung von Projekten

Die Schulgemeinschaft führt folgende Projekte, Projekttage und Tätigkeiten jährlich durch:

  • Eröffnungs- und Abschlusswortgottesdienst in der Stadtpfarre St. Nikolaus
  • Patenschaften (1. + 5. Klassen)
  • Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Meran Stadt, Zusammenarbeit mit Gymme
  • St. Martin (1. – 3. Klassen)
  • Adventssingen
  • Aktionstag „Unsinniger Donnerstag“
  • Sporttag auf dem Combi-Sportplatz

Stundenplan

STD.

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

Aufsicht

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

Unterricht

07.50 – 10.40

07.50 – 10.40

07.50 – 10.40

07.50 – 10.40

07.50 – 10.40

Pause

10.40 – 11.00

10.40 – 11.00

10.40 – 11.00

10.40 – 11.00

10.40 – 11.00

Unterricht

11.00 – 12.50

11.00 – 12.50

11.00 – 12.50

11.00 – 12.50

11.00 – 12.50

Mittagspause 12.50-14.10

Aufsicht 14.10-14.15

Unterricht

 

14.15 – 16.15

(2. -5. Klasse)

(1. Klasse ab Februar)

 

14.15 – 16.15

(2. – 5. Klasse)

(PQ 17-mal)

 

 

Unsere Schulregeln

Wenn viele Menschen sich täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

 

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulwarten*innen mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Unsere Schul- und Verhaltensregeln:

Ø  Infektionskrankheiten: Wir halten uns an die Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien für Kindergärten und Schulen.

Ø  Wir verhalten uns im Schul- und im Treppenhaus leise.

Ø  Wir pflegen höfliche Umgangsformen gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (grüßen, danken, bitten usw.)

Ø  Die Anweisungen aller Lehrpersonen und Vorgesetzten müssen befolgt werden.

Ø  Einrichtungsgegenstände, Mauern, Tische und Stühle, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden.

Ø  Abhanden gekommene oder beschädigte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.

 

Bemerkungen zum Schulweg:

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein.

Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt ruhiger in die Schule. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Informationen zum Schulalltag:

Der Schulhof wird um 7.30 Uhr geöffnet. Um 7.40 Uhr klingelt die Schulglocke, die Lehrpersonen der 2. bis 5. Klassen erwarten die Kinder im jeweiligen Klassenraum. Die Kinder gehen eigenständig in ihre Klasse. Die Kinder der 1. Klassen werden um 7.40 Uhr von der Lehrperson der 1. Stunde an den vorgesehenen Plätzen abgeholt und ins Schulhaus begleitet. Kinder, die später kommen, gehen allein in die Klasse. Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.

Um 10.40 Uhr begeben sich die Schüler*innen zur Pause in den Pausenhof; nach Ende der Pause holt die für die dritte Stunde zuständige Lehrperson die Kinder im Pausenhof ab und begleitet sie in den Klassenraum/ in die Außenstelle.

 

Regenpausen: Da es für die Kinder sehr wichtig ist, in der Pause das Schulhaus zu verlassen und an die frische Luft zu gehen, gehen wir deshalb auch bei Regen in den Hof. Die Eltern sorgen dafür, Ihrem Kind geeignete Kleidung anzuziehen und/oder einen Regenschutz mitzugeben, der in der Schule an der Garderobe bleiben darf.

 

Der Unterricht endet um 12.50 Uhr. Die Kinder werden im Schulhof entlassen.

Drei Klassen haben ihre Klassenräume in der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt, Galileo-Galilei-Straße 33. Sie treffen sich um 7.40 Uhr direkt dort vor dem Haupteingang und werden von der Lehrperson der 1. Stunde ins Schulhaus begleitet. Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht, um 12.50 Uhr werden die Kinder vor dem Gebäude entlassen.

Aus Sicherheitsgründen bleibt die Schultür während des Unterrichts geschlossen. Da es für die Klassen im Hochparterre sehr störend ist, wenn die Türglocke dauernd klingelt, bitten wir, nur bei wichtigen Anlässen davon Gebrauch zu machen.

Dringende Anrufe können während der Pausen getätigt werden.

An den Tagen mit Nachmittagsunterricht öffnet der Schulhof um 14.00 Uhr. Der Ballspielplatz und der hintere Schulhof sind für die „Mensagruppe“ reserviert. Alle anderen Schülerinnen und Schüler können sich ab 14.00 Uhr im vorderen Teil des Schulhofs (Kiesbelag) sammeln und dort auf den Unterrichtsbeginn warten. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen erfolgt erst ab 14.10 Uhr, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.15 Uhr und endet am um 16.15 Uhr.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Die Schulwarte haben den Auftrag, niemand in die Schule zu lassen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

Mensa:

Es gelten die allgemeinen Verhaltens- und Schulregeln, zusätzlich gelten die Mensaregeln, die den Eltern und den Kindern vor dem ersten Mensabesuch mitgeteilt werden.

Der gesamte Schulhof ist während der Schulzeit für die Klassen und Gruppen unserer Grundschule bzw. der Gruppen der Nachmittagsbetreuung reserviert. Am Dienstag und Donnerstag während der Mittagszeit verlassen SchülerInnen, die keine Mensa besuchen, mit ihren Begleitpersonen den Schulhof innerhalb 13.00 Uhr.

Der Ballspielplatz steht von Montag bis Freitag bis 13.00 Uhr der Fahrschülergruppe, als auch anderen Schüler*innen zur Verfügung, wobei die Aufsicht nur für die Fahrschülergruppe gewährleistet wird. Die Lehrpersonen behalten sich vor, Schüler*innen, die sich nicht an die Anweisungen und Regeln halten, des Platzes zu verweisen. Aus Sicherheitsgründen darf im Fußballfeld auch vor und nach dem Unterricht nur mit einem Softball gespielt werden.

Die Fahrräder und Roller müssen in den Fahrradständern im Schulhof abgestellt werden. Für eventuelles Verschwinden übernimmt die Schule keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, auf dem gesamten Schulhof mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.

Fundgegenstände werden bei der Schulwartin oder einer Lehrperson abgegeben, die Fundgrube befindet sich im Treppenhaus im Untergeschoss neben der Seitentür.

 

Kommunikation Schule – Elternhaus:

Alle Mitteilungen werden über das digitale Register verschickt und müssen dort gelesen bzw. unterschrieben werden.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Ändern sich durch eine unterrichtsbegleitende Veranstaltung die regulären Unterrichtszeiten, ist eine Bestätigung der Eltern im Digitalen Register Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes. Erfolgt diese nicht wird das Kind für die Dauer der regulären Unterrichtszeit in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

 

Absenzen:

Abwesenheiten müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über das digitale Register innerhalb einer Woche nach der Rückkehr des Schülers/der Schülerin begründet werden.

Wenn ein Kind für längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, Teilnahme an sportlichen und musikalischen Wettbewerben und Aufführungen. Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden. Dafür können maximal drei aufeinander folgende Tage beansprucht werden. Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.

Vorhersehbare Absenzen müssen vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin vorher genehmigt werden.

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht am Turnunterricht teilnehmen können, ist dies rechtzeitig im digitalen Register zu vermerken.

Die Teilnahme an den Sportangeboten (Eislaufen, Schwimmen, Klettern) ist verpflichtend. Für eine Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen braucht es ein ärztliches Zeugnis. Das abgemeldete Kind begleitet die Klasse in die Sportstätte und schaut dort den anderen Kindern zu.

Entlassen der Kinder bei Unterrichtsende:

Bei Unterrichtsende (12.50 Uhr am Vormittag und 16.15 Uhr am Nachmittag) werden all jene Kinder, die von den Eltern zum Verlassen des Schulgeländes ermächtigt wurden, im Schulhof bzw. vor dem Schulgebäude entlassen. Alle anderen werden von der zuständigen Lehrperson den Eltern oder an eine von diesen beauftragte volljährige Person übergeben. Wir bitten um Pünktlichkeit!

Vor Unterrichtsschluss dürfen Schüler/Schülerinnen das Schulgebäude nur nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei diese ihr Kind selbst abholen oder mitteilen, wer das Kind abholt. Sobald das Kind übergeben ist, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen.

 

Unfälle, sowie Änderungen der Telefonnummern und der Wohnadresse sind dem Klassenvorstand und im Sekretariat zu melden.

 

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten der SchülerInnen in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt.

Grundschule Albert Schweitzer

Anschrift: 30. Aprilstraße 23, 39012 Meran 

Telefon: 0473 449554 

E-Mail: Gs.Albert-Schweitzer@schule.suedtirol.it

Lage 

Die Grundschule A. Schweitzer ist nach dem österreichischen Arzt und Philosophen Albert Schweitzer benannt und liegt im Zentrum von Meran.  

Das Gebäude wurde ab 2008 neu gebaut und im Schuljahr 2011/2012 bezogen. Die Musikschule befindet sich gleich nebenan im ehemaligen alten Schulhaus, welches renoviert wurde. Gegenüber liegt die italienische Mittelschule „Giovanni Segantini“. Die Stadtbibliothek, das Stadttheater sowie das Theater in der Altstadt sind in der Nähe der Schule und werden gerne besucht. Auch die Gymnasien Meran (Gymme) bieten sich für eine Zusammenarbeit an.  

Schulhaus und Ausstattung 

Die Schule besteht aus mehreren Stockwerken und verfügt u.a. über eine Schulbibliothek, eine Turnhalle, einen Werkraum, einen Computerraum, ein Lehrerzimmer, eine Mensa, ein Schulwartzimmer sowie zehn Klassenräume. Die Aula, mehrere Ausweichräume sowie der Kopier- und Lehrmittelraum befinden sich im angrenzenden Gebäude der Musikschule. Der Sportunterricht findet meist in der Turnhalle und manchmal auch im Schulhof oder auf dem unweit gelegenen Combi-Sportplatz statt. Der Computerraum ist sowohl mit PCs als auch mit Laptops ausgestattet. Auch in den Klassen befinden sich Laptops sowie jeweils ein Bildschirm. 

Die Schule nutzt zwei Schulhöfe: einen kleinen direkt vor dem Schuleingang sowie einen großen vor dem Eingang der Musikschule. 

Die Dachterrasse mit herrlichem Ausblick über Meran und Umgebung wird auch als Lernort genutzt. Ein Sonnensegel dient in den warmen Monaten als Schattenspender. Auch vor dem Werkraum befindet sich eine Terrasse, die für Aktivitäten im Freien verwendet wird. 

Die Wände der Klassen und Gänge schmücken Arbeiten der Schülerinnen und Schüler. 

Organisation und Schwerpunkte

Die Grundschule A. Schweitzer ist ein Ort, an dem eine vielfältige und bunte Gemeinschaft zusammenkommt. Sie wird jährlich von etwa 160 – 170 Kindern mit unterschiedlichem kulturellem, sprachlichem, sozialem und religiösem Hintergrund besucht. Die Schülerinnen und Schüler werden von rund 25 Lehrpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Integration unterrichtet.

Es gibt insgesamt zehn Klassen, wobei pro Jahrgang jeweils zwei geführt werden.

Jedes Jahr werden Patenschaften zwischen zwei Klassen geschlossen. Diese führen im Laufe des Schuljahres zusammen abwechslungsreiche Aktivitäten (z.B. gemeinsame Sportstunden, Vorlesen, Basteln etc.) durch. 

Großer Wert wird an unserer Schule auf Sprachförderung und einen sprachsensiblen Unterricht gelegt. Zahlreiche entsprechende Projekte werden dazu im Jahreskreis angeboten.  

Auch Sport und Bewegung sowie die Gesundheitsförderung erfahren einen hohen Stellenwert. Von der 1. bis zur 3. Klasse finden wöchentlich drei Stunden Sportunterricht statt. Verschiedene Sportprojekte werden jedes Jahr, häufig auch in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, angeboten. 

Die Stärkung des Umweltbewusstseins sowie der Eigenständigkeit und des sozialen und emotionalen Lernens sind weitere zentrale Erziehungsziele unserer Schule. 

 

Stundenplan

 

STD.

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

Aufsicht

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

07.40 – 07.50

Unterricht

07.50 – 10.30

07.50 – 10.30

07.50 – 10.30

07.50 – 10.30

07.50 – 10.30

Pause

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

Unterricht

10.50 – 12.50

10.50 – 12.50

10.50 – 12.50

10.50 – 12.50

10.50 – 12.50

Mittagspause

Aufsicht

 

14.10 – 14.15

 

14.10 – 14.15

 

Unterricht

14.15 – 16.15

14.15 – 16.15

Unsere Schulregeln

Wenn sich viele Menschen täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und Schulpersonal mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Unsere Schul- und Verhaltensregeln:

  • Ø Wir verhalten uns im Schul- und im Treppenhaus leise.
  • Ø Wir pflegen höfliche Umgangsformen gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (grüßen, danken, bitten usw.).
  • Ø Wir gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um.
  • Ø Die Anweisungen aller Lehrpersonen und Vorgesetzten müssen befolgt werden.
  • Ø Einrichtungsgegenstände, Mauern, Tische und Stühle, Pflanzen und Bäume, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Es ist untersagt, auf Bäume und Zäune zu klettern.
  • Ø Abhanden gekommene, beschädigte oder verschmutzte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.

Ein verantwortungsvolles Verhalten der SchülerInnen wird vorausgesetzt. Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgänge, Lehrausflüge, Projekte, usw.) sind die Anweisungen der Lehrpersonen selbstverständlich zu befolgen.

Bei Regelverstößen und unangemessenem Verhalten wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schülerinnen und Schülercharta gesetzt.

Bemerkungen zum Schulweg:

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Durchfahrtsverbot XXX. April Straße:

Montag bis Freitag von 7:30–8:00 Uhr und von 12:30–13:00 Uhr, dienstags und donnerstags Nachmittag von 14:00–16:30 Uhr.

Schulhof:

Während der Unterrichts- und Eintrittszeit ist der Schulhof ausschließlich der Schule vorbehalten. Eltern und Erziehungsberechtigte warten außerhalb des Zaunes.

Fahrräder müssen in den rechten Fahrradständern, Roller in den linken Fahrradständern im Schulhof abgestellt werden. Auf der Rampe zu den Fahrradständern muss das Fahrrad oder der Roller von allen geschoben werden. Für ein eventuelles Verschwinden oder Schäden übernimmt die Schule keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen ist es auf dem gesamten Schulhof verboten, mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.

Informationen zum Schulalltag:

Der Schuleintritt am Morgen ist durch eine gleitende Eintrittszeit von 7:40–7:50 Uhr organisiert. Ab 7:40 Uhr betreten die Schülerinnen und Schüler den Schulhof und begeben sich direkt und eigenständig in ihre Klassen. Die Lehrpersonen der ersten Unterrichtsstunde erwarten die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Klassen. Die Aufsichtslehrpersonen fordern einen geordneten Ablauf am Schuleingang sowie auf den Gängen ein.

Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:50 Uhr. Bei Stundenwechsel bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Klasse.

Pause: Die Pause findet von 10:30–10:50 Uhr statt. Die Lehrpersonen begleiten die Klassen in den Pausenhof. Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr der mitgebrachten Jause. Verpackungsmüll bei der Jause soll vermieden werden. Nach Ende der Pause holt die für die Klasse zuständige Lehrperson die Schülerinnen und Schüler an den vereinbarten Sammelpunkten ab und begleitet sie in den Klassenraum.

Regenpause: Auch bei Regen verbringen die Schülerinnen und Schüler die Pause im Freien. An Regentagen sollen die Schülerinnen und Schüler entweder ihren Regenschutz aus der Garderobe anziehen oder mit Regenschutz bekleidet zur Schule kommen. Nur wenn es das Wetter nicht zulässt, bleiben die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude.

Der Unterricht endet für alle Klassen um 12:50 Uhr. Die 1., 2. und 3. Klassen werden am großen Schultor, die 4. und 5. Klassen am kleinen Schultor der Musikschule entlassen.

Das Lehrerzimmer wird von Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung einer Lehrperson oder eines Schulwartes bzw. einer Schulwartin betreten; die Spezialräume und die Dachterrasse nur in Begleitung von Lehrpersonen. Übermäßige Lautstärke im Schulhaus ist zu vermeiden; das Laufen in den Gängen ist untersagt.

Nachmittagsunterricht: Schülerinnen und Schüler, die die Mensa nicht besuchen, dürfen erst um 14:10 Uhr den Schulhof betreten, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Die Schulwartinnen und Schulwarte haben den Auftrag, keine Klassenräume zu öffnen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

Mensa:

Damit Kinder und Lehrpersonen eine erholsame Mittagspause erleben, braucht es einige Regeln:

  • Ø Wir begegnen dem Mensapersonal, den Lehrpersonen und Mitschülerinnen und -schülern höflich und respektvoll.
  • Ø In der Mensa sprechen wir leise.
  • Ø Wir essen mit Besteck, achten das Essen und spielen nicht damit.
  • Ø Wir machen keine abfälligen Bemerkungen über das Essen.
  • Ø Wir verweigern nicht grundsätzlich alle Speisen; etwas soll gegessen werden.
  • Ø Wir lehnen höflich ab, wenn wir etwas nicht mögen.
  • Ø Wir führen unsere Aufgaben (z.B. das Abräumen der Tische) verantwortungsvoll aus.
  • Ø Wir verlassen den Sitzplatz erst, wenn alle gegessen haben und die Lehrpersonen die Erlaubnis dazu gegeben haben.

Bei Nichteinhaltung der Mensaregeln greift die Disziplinarordnung.

Schülerinnen und Schüler, die an einem Tag die Mensa nicht besuchen, müssen von den Erziehungsberechtigten bis 8:15 Uhr im Sekretariat abgemeldet werden. Zusätzlich muss der Klassenvorstand über die Abwesenheit in einer Mitteilung über das digitale Register informiert werden.

 

Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus:

Eltern sind verpflichtet das digitale Register regelmäßig einzusehen und etwaige Mitteilungen rechtzeitig zu unterschreiben. Anmeldungen zu den persönlichen Sprechstunden erfolgen ebenso über das digitale Register. Gespräche zwischen Lehrpersonen und Eltern finden ausschließlich zu den vorher vereinbarten Terminen statt.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Ändern sich durch eine unterrichtsbegleitende Veranstaltung die regulären Unterrichtszeiten, ist eine Bestätigung der Eltern im Digitalen Register Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes. Erfolgt diese nicht wird das Kind für die Dauer der regulären Unterrichtszeit in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

Kann ein/e SchülerIn am Unterricht nicht teilnehmen, muss die Abwesenheit von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im digitalen Register begründet werden. Absenzen, die nicht innerhalb einer Woche nach Eintritt in die Schule schriftlich begründet worden sind, scheinen im Zeugnis als unentschuldigt auf. Vorhersehbare Absenzen müssen im digitalen Register im Vorfeld eingetragen werden.

Während der Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei diese mitteilen, wer das Kind abholt.

Änderungen der Telefonnummern, der E-Mail-Adresse und des Wohnsitzes bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen einer Lehrperson und im Sekretariat umgehend gemeldet werden.

Fotografieren und Filmen sind bei schulischen Veranstaltungen nicht erlaubt.

Sonstiges:

Da Schulbücher über mehrere Jahre verwendet werden müssen, dürfen sie nur mit einem nicht selbstklebenden, durchsichtigen Einband eingebunden werden. Der Klebestreifen und das Etikett dürfen nicht direkt auf den Buchumschlag geklebt werden.

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten der Schülerinnen und Schüler in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Die Kleidung der Schülerinnen und Schüler sollte angemessen, funktionell und praktisch sein. Zudem ist bei der Auswahl der Kleidung auch auf den Aspekt der Hygiene und der Gesundheit zu achten.

Fundgegenstände werden bei einem Schulwart bzw. bei einer Schulwartin abgegeben. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke der Caritas übergeben.

 

Grundschule Oswald von Wolkenstein

Anschrift:

Texelstraße 14/C, 39012 Meran

Telefon: 0473 442600

E-Mail: gs.meran-wolkenstein@schule.suedtirol.it

Lage:

Die Grundschule O. v. Wolkenstein ist nach dem Minnesänger und Dichter Oswald von Wolkenstein benannt und befindet sich – angrenzend an den Texel- und den VKE-Park – in der Texelstraße 14/C. Mit dem naheliegenden Kindergarten Texelpark finden ein reger Austausch und eine aktive und geschätzte Zusammenarbeit statt.

Schulhaus und Ausstattung:

Das Grundschulgebäude wurde im Jahre 1984 fertig gestellt, ist behindertengerecht ausgestattet und mit einem Fahrstuhl versehen. Es handelt sich bei diesem Gebäude um einen Doppelbau, in welchem im nördlichen Teil die deutschsprachige und im südlichen Teil die italienischsprachige Grundschule untergebracht sind.

Im Erdgeschoss befinden sich das Lehrerzimmer und ein kleiner Arbeitsraum, die Loge, fünf Klassenzimmer und die Aula, im ersten Stock sieben weitere Klassenräume, die Bibliothek, ein PC-Raum, die Küche und ein kleiner Integrationsraum. Im Keller findet sich ein Raum mit dem Brennofen und dahinterliegend ein Raum zur Aufbewahrung der Bastelmaterialien, Farben und Werkzeuge.

Der Schulhof bietet den Schülerinnen und Schülern Platz, um sich darauf frei und ungezwungen bewegen zu können. Ein Teil des Schulhofes wird als Parkplatz genützt. Der an den Schulhof angrenzende Park dient den Kindern der Ganztagsklassen während der Mittagspause zur Erholung, das eingezäunte Fußballfeld wird in der Pause von 10.20 – 10.40 Uhr von den Schülerinnen und Schülern der 4. und 5. Klassen im Wechsel genutzt.

Die Turnhalle steht beiden Schulen nach einem festgelegten Plan zur Verfügung.

Die angrenzende Mensa wird von den Kindern beider Grundschulen besucht.

Organisation und Schwerpunkte

An unserer Grundschule werden knapp 200 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen von 33 Lehrpersonen unterrichtet und begleitet. Davon besuchen etwa 100 Kinder die Ganztagsschule, die seit dem Jahr 1997 hier angesiedelt ist.

Auf Grund der Erfahrungen setzen wir auf einen handlungs- und themenorientierten Unterricht mit folgenden Schwerpunkten:

  • SPRACHE: Um den mündlichen und schriftlichen Ausdruck der Schülerinnen und Schüler gezielt zu verbessern, wollen wir durch praxisnahe Aktivitäten und thematische Projekte ein motivierendes Lernumfeld schaffen, das individuelle Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt. In Fördergruppen erhalten die Lernenden zusätzliche Unterstützung, um ihre Sprachfertigkeiten in einem geschützten Rahmen weiterzuentwickeln. Zudem wird die sprachliche Förderung nach Möglichkeit durch logopädische Begleitung ergänzt.
  • GESUNDHEITSERZIEHUNG: Dabei steht die physische und psychische Gesundheit der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Durch vielfältige Bewegungsangebote, wie Eislaufen, Klettern, Schwimmen und Wintersport, wird nicht nur das körperliche Wohlbefinden gestärkt, sondern auch das Gleichgewicht zwischen Geist, Seele und Körper gefördert. Zudem legen wir großen Wert auf Körper- und Dentalhygiene, die in enger Zusammenarbeit mit dem Universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe „Claudiana“ sowie dem Südtiroler Sanitätsbetrieb vermittelt wird.
  • PFLEGE DER SOZIALEN GEMEINSCHAFT: Sie ist ein zentraler Bestandteil unserer Bildungsarbeit. In einem Umfeld, das von Wertschätzung, Respekt und Zusammenarbeit geprägt ist, lernen die Kinder, Verantwortung zu übernehmen. Durch gezielte Projekte und Aktivitäten entwickeln die Schülerinnen und Schüler wichtige soziale Fähigkeiten und lernen, die Vielfalt ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler schätzen, was zu einem harmonischen und respektvollen Miteinander beiträgt.
  • STÄRKUNG DER ICH-IDENTITÄT: Wir wollen die Kinder ermutigen, ihre Stärken und Schwächen zu erkennen, anzunehmen und Strategien zu finden, um daran zu arbeiten. Durch Erfahrungen, Rückmeldungen und positive Bestärkung lernen sie, Selbstvertrauen aufzubauen und ihre Widerstandskraft zu stärken. Diese Auseinandersetzung fördert das persönliche Wachstum und sorgt für ein positives Klassenklima, in dem sich jeder wertgeschätzt fühlt. Dadurch entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine gesunde Ich-Identität, die es ihnen ermöglicht, selbstbewusst und gestärkt in ihrer Umgebung zu leben.
  • UMGANG MIT VIELFALT: Sie stellt einen wichtigen Teil unserer Bildungsarbeit dar. Wir arbeiten eng mit dem örtlichen Sprachzentrum und dem Kompetenzzentrum am Pädagogischen Institut für die deutsche Sprachgruppe zusammen. Außerdem fördern wir die Zusammenarbeit mit den Kindergärten, um einen reibungslosen Übergang zur Schule zu ermöglichen.
  • FÖRDERUNG DER BEHERRSCHUNG VON ARBEITSTECHNIKEN: Im Rahmen von KIT (Kommunikations- und Informationstechnologie) lernen die Schülerinnen und Schüler, Texte mit Microsoft Word zu schreiben, zu gestalten und verschiedene Lernsoftwares zu nutzen. Diese praxisnahen Anwendungen sollen die Kinder auf die Anforderungen der digitalen Welt vorbereiten.

Um unsere Schwerpunkte erfolgreich umzusetzen, greifen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen zurück:

  • Lehrpersonen kommunizieren in der Schriftsprache und auch die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, nicht nur im Unterricht, sondern auch auf dem Schulgelände Deutsch zu sprechen. Durch die Verbindung von Sprache und Musik, das Memorieren von Gedichten und Reimen schaffen wir eine lebendige Lernatmosphäre.
  • Ein wichtiger Aspekt ist die Beziehung zu den Kindern, die wir durch einen wertschätzenden und respektvollen Umgang zueinander stärken. Dazu gehört auch die Begrüßung aller Menschen im Schulhaus und ein ruhiges Verhalten in den Räumlichkeiten. In der „Stillen Mensa“ fördern wir eine entspannte Essenszeit.
  • Wir ermutigen die Schülerinnen und Schüler, sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen und fördern die Selbstkenntnis und -einschätzung. Klassenübergreifende Angebote, wie offenes Vorlesen, Klassenpatenschaften und gemeinsame Ausflüge, bieten dafür zusätzliche Möglichkeiten.
  • Besondere Tage der Schulgemeinschaft, wie beispielsweise die Begrüßung der Erstklässler, der Unsinnige Donnerstag und der Sporttag, stärken den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl an unserer Schule.
  • Zur Umsetzung vieler Maßnahmen ist ein regelmäßiger und offener Austausch zwischen Lehrpersonen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von großer Bedeutung. Gegenseitige Wertschätzung, Respekt, Unterstützung und Zusammenarbeit im Schulalltag tragen zum guten Gelingen und einem angenehmen Arbeitsklima zum Wohle aller bei.

Stundenplan der Regelklassen

 STD.

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

Aufsicht

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

Unterricht

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

Pause

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

Unterricht

10.40 – 12.50

10.40 – 12.50

10.40 – 12.50

10.40 – 12.50

10.40 – 12.50

Mittagspause

Unterricht

 

14.00 – 16.00

(2. – 5. Klasse)

(1. Klasse ab Februar)

 

14.00 – 16.00

(2. – 5. Klasse)

(PQ 17mal)

 

 Stundenplan der Ganztagsklassen

STD.

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

Aufsicht

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

07.45 – 07.50

Unterricht

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

07.50 – 10.20

Pause

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

10.20 – 10.40

Unterricht

10.40 – …….

1. + 2. Kl.: 12.20 Uhr

3. Kl.: 12.30 Uhr

4. + 5.Kl.: 12.40 Uhr

10.40 – …….

1. + 2. Kl.: 12.20 Uhr

3. Kl.: 12.30 Uhr

4. + 5.Kl.: 12.40 Uhr

10.40 – …….

1. + 2. Kl.: 12.20 Uhr

3. Kl.: 12.30 Uhr

4. + 5.Kl.: 12.40 Uhr

10.40 – …….

1. + 2. Kl.: 12.20 Uhr

3. Kl.: 12.30 Uhr

4. + 5.Kl.: 12.40 Uhr

10.40 – 13.00

Mittagspause

Unterricht

14.00 – 16.05

14.00 – 16.05

14.00 – 16.05

14.00 – 16.05

Ende 14.05

Unsere Schulregeln:

Wenn sich viele Menschen täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und Schulpersonal mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände:

Fahrräder, Roller, u.Ä. werden an den Radständern abgestellt und während der Unterrichtszeit nicht benutzt. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
Im Treppenhaus und auf den Fluren gehen die Schülerinnen und Schüler geordnet, langsam und leise. Im Sinne der Gesundheit der Schulgemeinschaft wollen wir miteinander für ein ruhiges Schulhaus sorgen, zum Gelingen beitragen und diese Stille respektieren und einhalten.   
Wir pflegen einen respektvollen Umgang zu unseren Mitmenschen. Dazu gehört das gegenseitige Grüßen.

Die Pausen werden im Schulhof und die Freizeitstunden im Park verbracht. Alle Lehrpersonen sind für alle Schülerinnen und Schüler weisungsberechtigt. Ballspiele sind nur auf dem Fußballfeld erlaubt. 

Das Parkgelände darf nur nach Rücksprache mit einer Lehrperson verlassen werden.

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände.
Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in jeglicher Form ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Wir fordern einen respektvollen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Geräten, welche die Schule zur Verfügung stellt.

Abhanden gekommene oder beschädigte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Fundgegenstände (Kleidungsstücke) werden bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt und dann einem wohltätigen Zweck übergeben.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Ändern sich durch eine unterrichtsbegleitende Veranstaltung die regulären Unterrichtszeiten, ist eine Bestätigung der Eltern im Digitalen Register Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes. Erfolgt diese nicht wird das Kind für die Dauer der regulären Unterrichtszeit in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

 

Absenzen:

Der Schulkalender ist von der Landesregierung beschlossen und vom Schulrat auf die Schule abgestimmt worden. Dieser Schulkalender ist für alle bindend. Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, muss die Abwesenheit von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im digitalen Register innerhalb einer Woche nach Rückkehr in die Schule begründet werden. 

Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, Teilnahme an sportlichen und musikalischen Wettbewerben und Aufführungen. Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden. Dafür können maximal drei aufeinander folgende Tage beansprucht werden. Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.

Vorhersehbare Absenzen müssen vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin vorher genehmigt werden.

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht am Turnunterricht teilnehmen können, ist dies rechtzeitig im digitalen Register zu vermerken. Wenn ein Kind für längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Die Teilnahme an den Sportangeboten (Eislaufen, Schwimmen, Klettern, Wintersport) ist verpflichtend. Für eine Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen braucht es ein ärztliches Zeugnis. Das abgemeldete Kind begleitet die Klasse in die Sportstätte und schaut dort den anderen Kindern zu.

Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen einer Lehrperson gemeldet werden.      

Vor Unterrichtsschluss dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verlassen, wobei das Kind von einer erwachsenen Person abgeholt werden muss. Der Name dieser Person, sofern es sich nicht um die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten handelt, wird den Lehrpersonen ebenfalls vorab mitgeteilt. 

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet in jedem Fall, sobald die Kinder das Schulhaus verlassen haben oder den Erziehungsberechtigten übergeben worden sind.

Mensa:

Zur Mensa gehen die Schülerinnen und Schüler leise und geordnet.

Bei Tisch gelten die allgemein gebräuchlichen Regeln, wie etwa die Benutzung des Bestecks, der sorgsame Umgang mit dem Essen sowie kein Sprechen während dem Essen.

Aus hygienischen Gründen werden Salat, Wasser und Brot nur von den Lehrpersonen oder einem ausgewählten Kind an jedem Tisch ausgeteilt.

Sollte Ihr Kind am Mensaessen nicht teilnehmen können, melden Sie dies bitte bis spätestens 8.15 Uhr im Sekretariat des Schulsprengels Meran/Stadt Tel. Nr. 0473/446151 oder E-Mail Meranstadt@schule.suedtirol.it. Spätere Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Schulausflügen erfolgt die Abmeldung durch die Lehrperson geschlossen für die Klasse.

Maßnahmen bei Fehlverhalten (siehe Disziplinarordnung)

Für den Fall von wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Schulordnung tritt folgender Ablauf in Kraft:

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt. 

Für eine gute Schule Sorge zu tragen, bedeutet,

dass alle bereit sind, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Die Schülerinnen und Schüler

  • – besuchen regelmäßig und pünktlich den Unterricht,
  • – bringen alle notwendigen Lern- und Arbeitsmittel mit und gehen sorgsam mit allen Materialien um,
  • – sind bereit zur aktiven Mitarbeit im Unterricht,
  • – achten die anderen und deren Eigentum,
  • – verhalten sich umsichtig und verantwortungsbewusst,
  • – beschimpfen, beleidigen und verletzen einander nicht,
  • – respektieren alle Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befolgen deren Anweisungen,
  • – bemühen sich, auch außerhalb der Klasse Deutsch miteinander zu sprechen,
  • – begeben sich über die gekennzeichneten Eingänge und Wege unverzüglich in die Klasse.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

  • – achten auf den sicheren Schulweg und berücksichtigen das Durchfahrtsverbot zur Schuleinfahrt,
  • – achten auf einen regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes,
  • – rechtfertigen die Abwesenheiten ihres Kindes im digitalen Register,
  • – unterstützen und begleiten aktiv das Schülersein ihres Kindes,
  • – planen im Tagesablauf ausreichend Zeit für Hausaufgaben ein,
  • – achten auf ausreichend Schlaf ihres Kindes,
  • – sorgen für die Gesundheit ihres Kindes,
  • – kontaktieren regelmäßig die Lehrer und erkundigen sich über Entwicklung, Verhalten und Leistung ihres Kindes,
  • – zeigen Interesse an den Schulveranstaltungen und Belangen unserer Schule: Unterschriften abgeben, Beiträge fristgerecht einzahlen, Bibliotheksbücher rechtzeitig zurückgeben, Schulmaterialien des Kindes regelmäßig kontrollieren und ergänzen,
  • – sehen regelmäßig in das digitale Register ein,
  • – melden Änderungen der Telefonnummer oder des Wohnsitzes zeitnah dem Klassenvorstand und im Sekretariat.

 Die Lehrpersonen

  • – verantworten und organisieren den Schulbetrieb,
  • – stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • – sorgen für Transparenz,
  • – tauschen sich im Klassenrat regelmäßig über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und über Lerninhalte aus,
  • – fördern und unterstützen eine wirksame Schuldisziplin,
  • – verhalten sich Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gegenüber respektvoll, kooperativ und professionell,
  • – kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleisten ein sicheres Arbeitsumfeld,
  • – wahren Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft.

Das nichtunterrichtende Personal       

  • – stellt seine Mitarbeit in den Dienst der Schulgemeinschaft,
  • – ist mitverantwortlich für das Wohlergehen aller Schülerinnen und Schüler,
  • – unterstützt die Lehrpersonen,
  • – sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleistet ein sicheres Arbeitsumfeld,
  • – wahrt Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft.

Der Schulhof/Das Schulgebäude

  • – ist während der Unterrichtszeit ausschließlich der Schule vorbehalten.
  • – Nach Unterrichtsende bleibt das Schulhaus geschlossen.
  • – Die Schulwartinnen und Schulwarte haben nach Unterrichtsende den Auftrag, das Schulgebäude nicht zu öffnen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

Grundschule Burgstall

 

Anschrift: Kirchweg 31 39014 Burgstall 

Telefon: 0473 29 21 64

E-Mail: gs.burgstall@schule.suedtirol.it

Lage

Die Grundschule Burgstall liegt abgeschieden oberhalb des Dorfes Burgstall neben dem alten Schulhaus und der Pfarrkirche des Dorfes. Das Gebäude wurde im Jahr 1979 neu erbaut und im Schuljahr 1981/82 bezogen.

Schulhaus und Ausstattung

Die Schule besteht aus drei Stockwerken und verfügt über fünf Klassenräume, einen Bewegungsraum, einen Computerraum, eine kleine Küche, verschiedene Ausweichräume und ein Lehrerzimmer. Auch die Dorfbibliothek ist im Gebäude untergebracht. Der Computerraum ist mit Laptops ausgestattet. Auch in den Klassen befinden sich Laptops sowie jeweils ein Bildschirm. 

Die Schule hat einen großen Schulhof, der in eine Fußballwiese und einen Pausenhof eingeteilt werden kann.

Organisation und Schwerpunkte

Folgende Schwerpunkte sind für uns als Grundschule Burgstall wichtig:

  1. Wir fördern das soziale und eigenverantwortliche Lernen und Handeln
  • respektvoller Umgang in der Schulgemeinschaft
  • Angebot der offenen Unterrichtsformen nutzen
  1. Wir fördern unsere Schulgemeinschaft
  • nach Möglichkeit gemeinsame Feste, Feiern und Projekte
  • Einhalten der vereinbarten Regeln (Schulgebäude und Schulhof)
  • gemeinsame Ausflüge
  • gemeinsame Gestaltung der Abschlussmesse
  • Patenschaften zwischen den Schülerinnen und Schülern
  1. Wir sind eine bewegungsfreudige und gesunde Schule
  • bewegte Zwischenpausen
  • körpergerechte Haltung und gesunde Ernährung
  • Schulweg wird zu Fuß bewältigt
  1. Uns ist die Umwelterziehung wichtig
  • Mülltrennung und Müllvermeidung
  • bewusster und sparsamer Umgang mit Energie – (Licht, Wasser und Strom)
  • sorgsame und sparsame Verwendung mit Verbrauchs- und Schulmaterialien
  1. Wir nützen die Zusammenarbeit mit Eltern und verschiedenen Institutionen und Vereinen
  • Kontakt und Zusammenarbeit mit dem Kindergarten
  • Kontakt mit der Mittelschule
  • Kontakt mit Gemeinde, Forststation Lana
  • Bibliotheksstunden und Veranstaltungen in der Öffentlichen Bibliothek
  • Kontakt mit verschiedenen Vereinen im Dorf (Musikkapelle, Freiwillige Feuerwehr, Sportverein, Jungschar)
  • Kontakt zum Elternhaus und den Elternvertretern
  • Eltern, Großeltern, Verwandte als Experten im Unterricht
  • Kontakt mit dem Herrn Pfarrer (Klassenbesuche)

 

Stundenplan

STD.

MONTAG

DIENSTAG

MITTWOCH

DONNERSTAG

FREITAG

Aufsicht

07.40 – 07.45

07.40 – 07.45

07.40 – 07.45

07.40 – 07.45

07.40 – 07.45

Unterricht

07.45 – 10.30

07.45 – 10.30

07.45 – 10.30

07.45 – 10.30

07.45 – 10.30

Pause

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

10.30 – 10.50

Unterricht

10.50 – 12.45

10.50 – 12.45

10.50 – 12.45

10.50 – 12.45

10.50 – 12.45

Mittagspause

Aufsicht

 

13.55 – 14.00

 

13.55 – 14.00

 

Unterricht

 

14.00 – 16.00

 

14.00 – 16.00

 

Die Pflichtquote findet am Donnerstag von 14:00-16:00 Uhr statt

Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse beginnen den Nachmittagsunterricht am Dienstag im 2. Semester.

Unsere Schulregeln

Wenn sich viele Menschen täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern und Schulpersonal mit Wertschätzung, Achtung und gewaltfrei zu begegnen.

 

 

Gewalt im Umgang mit Mitschülern bringt keine Lösung von Problemen, sondern vergiftet das Klima in der Klasse bzw. in der Schule. Grobheiten, Erpressungsversuche, Handgreiflichkeiten und Diebstähle sind untersagt und werden bestraft.

Einrichtungsgegenstände, Mauern, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Abhanden gekommene Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden.
Für allfällige Schäden haften die Eltern.

Infektionskrankheiten:

Wir halten uns an die Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien für Kindergärten und Schulen.

 

Bemerkungen zum Schulweg:

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein.

Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt konzentrierter und somit sicherer in die Schule.

Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Außerdem gilt jeweils vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss ein Fahrverbot für Fahrzeuge auf dem Schulweg. Lediglich Ermächtigte dürfen den Schulweg in dieser Zeit befahren.

 

Mensa:

Damit Kinder und Lehrerinnen eine erholsame Mittagspause erleben, braucht es einige Regeln:

  • Nach dem Unterrichtsende stellen sich die Kinder sogleich mit einem/r Partner/in an.
  • Während des Essens wird das Besteck nur zum Speisen verwendet.
  • Die Kinder unterhalten sich in gemäßigter Lautstärke.
  • Die Kinder bitten höflich und bedanken sich.
  • Die Kinder nehmen die Anweisungen der Lehrpersonen ernst und halten sich daran.
  • Nach dem Essen haben die Lehrpersonen lediglich die Aufsicht über die Kinder, welche die Mensa besuchen.

               Aus diesem Grund bleiben die anderen Schülerinnen und Schüler im Schulhof und gehen nicht auf die Fußballwiese.

 

Informationen zum Schulalltag:

 

Die Schüler werden um 7.40 Uhr von den Lehrpersonen auf den vorgesehenen Plätzen im Schulhof abgeholt und in das Schulgebäude begleitet.

 

Die Pause beginnt um 10.20 Uhr und endet um 10.40 Uhr. Nur in Ausnahmefällen (Starkregen) bleiben die Schüler in der Klasse. Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse begeben sich dann unter das Vordach.

Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr einer mitgebrachten Jause. Aus Gründen des Umweltschutzes bitten wir eine Jausenbox zu verwenden. Auch sollte diese, wie alle anderen persönlichen Gegenstände, namentlich gekennzeichnet sein.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Weiters ersuchen wir Sie, die Kinder zum Nachmittagsunterricht nicht zu früh in die Schule zu schicken. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen erfolgt nämlich erst ab 13.55 Uhr, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

Von der Benützung von Fahrrädern, Rollern u. ä. wird aus Gründen der Sicherheit abgeraten.

Übermäßige Lautstärke im Schulhaus sollte vermieden werden; das Laufen in den Gängen ist untersagt.

Fundgegenstände werden bei einer Lehrperson abgegeben.
Änderungen der Telefonnummern oder des Wohnortes bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Mitteilungen an die Eltern werden ab diesem Schuljahr ausschließlich über das digitale Register versendet.

 

Absenzen:

 

Entschuldigungen müssen im digitalen Register vorgenommen werden.

Auch vorhersehbare Abwesenheiten müssen rechtzeitig im dig. Register vermerkt werden. Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht am Turnunterricht teilnehmen können oder die Pause im Schulhaus verbringen müssen, muss dies schriftlich im dig. Register mitgeteilt werden.

Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, Teilnahme an sportlichen und musikalischen Wettbewerben und Aufführungen. Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden. Dafür können maximal drei aufeinanderfolgende Tage beansprucht werden.

Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.

Vor Unterrichtsschluss dürfen Schüler/Schülerinnen das Schulgebäude nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei die Kinder von einer erwachsenen Person abgeholt werden müssen.

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet in jedem Fall, sobald die Kinder das Schulhaus verlassen haben oder den Erziehungsberechtigten übergeben worden sind.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Ändern sich durch eine unterrichtsbegleitende Veranstaltung die regulären Unterrichtszeiten, ist eine Bestätigung der Eltern im Digitalen Register Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes. Erfolgt diese nicht wird das Kind für die Dauer der regulären Unterrichtszeit in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

 

Unfälle müssen der Lehrperson und im Sekretariat sofort gemeldet werden.

 

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden.

Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in jeglicher Form ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Außerdem sind das Mitbringen und Verwenden von Knallkörpern und anderen gefährlichen Gegenständen (wie Messer, Feuerzeug, …) im gesamten Schulgelände verboten.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen selbstverständlich zu befolgen. Nach Ausflügen können Schülerinnen und Schüler – wenn aus verkehrstechnischen Gründen sinnvoll und mit schriftlichem Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten – Bus oder Zug schon vor dem vereinbarten Treffpunkt verlassen.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt.

  

Mittelschule „Carl Wolf“

Die Mittelschule „Carl Wolf“ bietet im Rahmen der Pflichtquote sechs Schwerpunkte an.

Schwerpunkt Sport

Für alle bewegungsfreudigen und sportbegeisterten Mädchen und Buben gibt es an der Mittelschule „Carl Wolf“ die Möglichkeit, sich in den Zug mit Schwerpunkt Bewegung und Sport einzuschreiben.

Es wird keine Spezialisierung in einer Sportart angestrebt, sondern eine vielfältige, allgemeinsportliche, altersgerechte Förderung geboten.

Voraussetzungen:

Schülerinnen und Schüler, die diesen Schwerpunkt wählen, sollten Freude an der Bewegung, Interesse an verschiedenen Sportarten sowie die Bereitschaft mitbringen, in jeder Situation das Beste zu geben, sowohl in der Gruppe als auch individuell.

Ziele des Schwerpunktes sind:

  • Sammeln vielfältiger Körper- und Bewegungserfahrungen
  • Förderung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten
  • Erlernen und Festigen von Fertigkeiten in unterschiedlichen Grundsportarten
  • Kennenlernen von neuen abwechslungsreichen Sportarten und Spielen
  • Förderung der Eigen- und Sozialverantwortung
  • Erziehung zu Fairness, Toleranz und Teamfähigkeit
  • Erhöhung des Körper- und Gesundheitsbewusstseins

Schwerpunkt Kunst

Kinder, die gerne kreativ arbeiten, haben die Möglichkeit mit verschiedenen Techniken und Materialien experimentell ihre Fähigkeiten zu schulen.

Voraussetzungen

Kinder, die diesen Schwerpunkt wählen, müssen Interesse für diesen Bereich und Freude am kreativen Arbeiten mitbringen. Alle künstlerischen Arbeits­techniken lassen sich bis zu einem gewissen Punkt von jedem erlernen.

Ziele des Schwerpunktes sind:

 Neigungen in diesem Bereich erkennen und fördern

  • Eröffnen eines künstlerisch – kulturellen Spektrums über Bildbetrachtung, Farbenlehre, Stilkunde, Kunstgeschichte
  • Kennlernen verschiedener künstlerisch-kreativer Ausdrucksformen
  • Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung durch praktisches Ar­beiten

Schwerpunkt Sprachen

Der Wissenserwerb läuft über Sprache bzw. über Sachtexte; sie sind Träger des Wissens. Sprache ist Mittel der Kommunikation und auch ein Instrument des Lernens.

Voraussetzungen

Das verstärkte Angebot in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Englisch soll

Schülerinnen und Schüler ansprechen, die Freude an den Sprachen haben und die lernen möchten, die drei Sprachen schriftlich und mündlich sicherer anzuwenden.

Ziele des Schwerpunktes sind:

  • Fördern der Schriftsprache im Umgang mit Texten
  • Vertiefende Sprachübungen im schriftlichen und mündlichen Bereich
  • Förderung der Sprachkompetenzen in Deutsch, Italienisch und Englisch

Schwerpunkt Musik

Musikerziehung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Persönlichkeitsbildung des Einzelnen, da sowohl die kognitiven als auch die emotionalen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler angesprochen, gefordert, gepflegt und gestärkt werden. Konzentrations- und Merkfähigkeit, Geduld und Ausdauer, Kreativität, Selbstständigkeit und Einsatzbereitschaft sind gefordert und werden geübt.

Die Mittelschule mit musikalischem Schwerpunkt ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler des ganzen Bezirks.

Der Musikzug der Mittelschule „Carl Wolf“ bietet interessierten Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk die Möglichkeit, eine musikalische Ausbildung zu absolvieren und sowohl die theoretischen Kenntnisse zu vertiefen als auch ein Instrument zu erlernen.

Verschiedene Konzerte und die Realisierung eines größeren musikalischen Projekts bilden Höhepunkte im Schuljahr.

Voraussetzungen

Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die Freude an der Musik haben und ihre Fähigkeiten und Neigung in diesem Bereich ausbauen möchten.

Ziele des Schwerpunktes sind:

  • die rhythmische Erziehung
  • die Stimmbildung
  • das Singen
  • die melodische Erziehung
  • das Erlernen eines Instrumentes
  • die kreative Gestaltung von Klang und Musik

Vorbereitungstreffen und Aufnahmegespräch

Falls die Zahl der Anmeldungen die zulässige Klassengröße überschreitet, wird folgendes Verfahren angewendet:

 

  1. Termin: ÜBUNGSSTUNDE (ca.45 – 50 Minuten)

➢ alle Interessenten gemeinsam, als Vorbereitung auf das Aufnahmegespräch

  1. Termin: AUFNAHMEGESPRÄCH
    • ➢ Motivation (ca. 2 Minuten)
    • Ich stelle mich vor – warum möchte ich den Landesschwerpunkt Musik besuchen
    •  

➢ Gehörbildung und Stimmbildungsübungen (ca. 3 Minuten)

        Vorgegebene Tonfolgen nachsingen

        Vorgegebene Rhythmen nachklatschen

Schwerpunkt Technik

Schülerinnen und Schüler lernen, sich in unserer technologisierten Gesellschaft zu orientieren. Sie können bei der Planung, Gestaltung und Ausarbeitung von Werkstücken eigene Ideen verwirklichen.

Voraussetzungen

Schülerinnen und Schüler, die sich für diesen Schwerpunkt interessieren, müssen über keine speziellen Vorkenntnisse verfügen. Es braucht Interesse und Spaß am praktischen Arbeiten und Neugier auf die Hintergründe der technischen Abläufe.

Ziele des Schwerpunktes sind:

  • Herstellen von Werkstücken und Funktionsmodellen
  • Arbeiten mit verschiedenen Materialien
  • Anstreben von selbständigen Lösungen bei der Gestaltung der Werkstücke
  • Einblick in die Bereiche Versorgung und Entsorgung, Arbeit und Produktion, Transport und Verkehr, Information und Kommunikation
  • Anfertigen von technischen Zeichnungen
  • Umweltkunde und Energiewirtschaft

 

Schwerpunkt Naturkunde

„Unser Planet ist unser Zuhause, unser einziges Zuhause. Wo sollen wir denn hingehen, wenn wir ihn zerstören?“ (Dalai Lama)

Voraussetzungen

Das verstärkte Angebot im naturwissenschaftlichen Bereich soll vor allem jene Schülerinnen und Schüler ansprechen, die gerne mit offenen Augen durch die Welt gehen, neugierig sind, genau beobachten und Neues entdecken möchten und an naturwissenschaftlichen Themen (Tiere, Pflanzen, Mensch, Umwelt, Chemie, Physik) interessiert sind.

Ziele des Schwerpunktes sind:

  • – Neigungen in diesem Bereich erkennen und fördern
  • – Beschäftigung (durch Recherche, Verwenden der Fachsprache, Durchführen von einfachen Experimenten, wissenschaftliches Arbeiten) mit den verschiedensten Themen aus dem naturwissenschaftlichen Bereich
  • – Über das eigene Tun und Handeln nachdenken und Verantwortung dafür übernehmen, mit den vorhandenen Ressourcen sparsamer umgehen und zu einem nachhaltigeren Handeln angeregt werden.
  • – Beitrag zum Umweltschutz und zum Erhalt der Erde leisten
  • – Einen achtsamen bewussten Umgang mit dem eigenen Körper erfahren und die Bedeutung der eigenen Gesundheit erkennen

Abendmittelschule

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es für junge Erwachsene aus verschiedenen Ländern und Kulturen das Angebot der Abendmittelschule an der Mittelschule „Carl Wolf“ in Meran. Innerhalb eines Schuljahres lernen junge Erwachsene drei Fremdsprachen (je 2 Wochenstunden Deutsch, Italienisch und Englisch) und eignen sich Grundwissen in den Fächern Mathematik (2 Wochenstunden), Naturwissenschaften (1 Wochenstunde), Geschichte (1 Wochenstunde), Geographie (1 Wochenstunde), Bürger- und Lebenskunde (1 Wochenstunde) an.

Ziel der Abendmittelschule ist es, den Erwerb eines Mittelschuldiploms zu ermöglichen. Dadurch bieten sich den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bessere Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden und sich in unserer Gesellschaft integrieren zu können. Denn neben der Sprache ist auch die Bildung der Schlüssel für die Teilnahme am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und schafft Aufstiegschancen.

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

 

 

Stundenplan der Mittelschule ab dem Schuljahr 2024/2025

(Der Stundenplan wird im Dreijahreszeitraum evaluiert)

 

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

07:40 – 07:45

gleitende Eintrittszeit

07:45 – 08:15

     

08:15 – 08:45

     

08:45 – 09:15

     

09:15 – 09:45

     

09:45 – 10:15

     

10:15 – 10:30

Pause

Pause

Pause

Pause

Pause

10:30 – 11:00

     

11:00 – 11:30

     

11:30 – 12:00

     

12:00 – 12:30

     

12:30 – 13:00

     

 

14:30 – 15:00

 

 

 

 

 

15:00 – 15:30

 

 

 

 

 

15:30 – 16:00

 

 

 

 

 

16:00 – 16:30

 

 

 

 

 

16:30 – 17:00

 

 

 

 

 

 

  Stundenplan der Abendmittelschule

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

18:00 – 18:50

    

18:50 – 19:40

    

19:40 – 20:30

    

 Unsere Schulregeln

 Überall dort, wo gemeinsam gelernt und gearbeitet wird, ist es notwendig, Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle gelingen kann.

 
  

Der Umgang mit den eignen Sachen und jenen der anderen soll wertschätzend sein – mit Tischen, Stühlen, Büchern und anderem Material soll sorgsam umgegangen werden. Für etwaige Schäden haften die Eltern. Schul- oder Bibliotheksbücher, die verloren werden, müssen ersetzt werden.

 Wir achten auch auf die Sauberkeit in den Toiletten.

     Der Schulweg

 Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – ist auch auf dem Schulweg selbstverständlich. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier ebenso dazu wie das Überlassen des Sitzplatzes im Bus an Personen, die speziellen Bedarf haben.

Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt pünktlich und sicherer in die Schule. Wer die Möglichkeit hat, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, leistet einen wertvollen Beitrag für seine Gesundheit und die Umwelt.

     Informationen zum Schulalltag

 

  • Fahrräder können an den vorgegebenen Plätzen abgestellt werden. Auf dem Schulgelände müssen Fahrräder geschoben werden.
  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgebäude ab 7.40 Uhr betreten. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich dabei unverzüglich in ihre Klasse.
  • Der Aufzug ist den Schülerinnen und Schüler mit körperlicher Beeinträchtigung vorbehalten, dazu benötigen sie eine Genehmigung der Schulführungskraft (Formular liegt im Schulsekretariat auf).
  • Der Unterricht beginnt um 7.45 Uhr.
  • Bei Stundenwechsel bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Klasse. Bei Raumwechsel während des Unterrichts ist auf Ruhe zu achten.
  • Zu Beginn der Pause begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausenhof. Am Ende der Pause läutet die Schulglocke und die Schülerinnen und Schüler gehen zügig und ruhig in ihre Räume.
  • Bei Schlechtwetter (zweimaliges Läuten der Schulglocke) bleiben die Schülerinnen und Schüler in dem der Klasse zugewiesenen Stockwerk.
  • Die Pause dient der Bewegung, Erholung und dem Verzehr einer mitgebrachten Jause. Wir bitten dabei, unnötiges Verpackungsmaterial (Dosen, Alu, Plastikfolie, …) zu vermeiden und die Mülltrennung zu beachten.
 
  

Die Schülerinnen und Schüler müssen nach Unterrichtsende das Schulgelände zügig verlassen.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) und beim Besuch der Mensa sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

Nach Ausflügen können Schülerinnen und Schüler mit schriftlichem Einverständnis der Eltern den Bus/Zug schon früher verlassen.

    Etwaige Unfälle müssen sofort einer Lehrperson oder im Sekretariat gemeldet werden.

 

Mitteilungen von der Schule an die Eltern und von den Eltern an die Lehrpersonen werden über das digitale Register verschickt.

Abwesenheiten müssen begründet werden.

Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule während der Unterrichtszeit nicht allein verlassen. Sie müssen von den Eltern oder einer von den Eltern beauftragten erwachsenen Person abgeholt werden.

Erleidet ein Schüler oder eine Schülerin einen Unfall, darf er oder sie während der Heilungsdauer die Schule nur dann besuchen, wenn dies im ärztlichen Zeugnis angegeben ist.

Entschuldigt werden Abwesenheiten aus folgenden Gründen:

  • Krankheit
  • Arztbesuche und Therapien
  • Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Wettbewerben
  • Hochzeit, Taufe, Jubiläum, Todesfall in der Familie, religiöse Feste (maximal drei aufeinander folgende Tage).

Diese müssen vor der Abwesenheit mit der Klassenlehrperson besprochen und von dieser genehmigt werden.

  • Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden
  • Von der Schule nicht entschuldigt werden:
  • Jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden, Fenstertagen
  • Begleitung von Eltern zum Arzt während der Unterrichtszeit
  • „Müdigkeit“ nach sportlichen und musikalischen Aktivitäten bzw. nach Ausflügen, Lehrfahrten

Verspätungen werden im Register vermerkt und müssen ebenfalls entschuldigt werden. Rechtfertigungen für Abwesenheiten werden nur innerhalb einer Woche nach der Rückkehr angenommen.

Unentschuldigte Abwesenheiten werden im Bewertungsbogen vermerkt.

Der Schulkalender ist von der Landesregierung beschlossen und vom Schulrat auf die Schule abgestimmt worden. Dieser Schulkalender ist für alle bindend.

 Fundgegenstände werden in der Loge beim Haupteingang abgegeben.

Die Turnsachen werden immer nach Hause mitgenommen. (Lüften der Schuhe bzw. Waschen der Kleidung!)

✉ Änderungen von Telefonnummern und/oder Adressen bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören (wie z.B. elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art), dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

Die Handy- und Smartwatchbenutzung und ähnliche Geräte sind auf dem Schulareal ausdrücklich verboten, Ausnahme ist die Verwendung im Unterricht unter Anleitung einer Lehrperson. Die Geräte bleiben ausgeschaltet und müssen in der Schultasche verstaut sein! Im Bedarfsfall kann in der Loge telefoniert werden. Handys werden auch nicht in Verwahrung genommen (z.B. Turnhalle).

    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulareal (Gebäude und Gelände) und bei allen unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen gesetzlich verboten.

 Knaller, Konfetti, Stinkbomben, Sprays aller Art usw. sind während des ganzen Schuljahres – auch in der Faschingszeit! -auf dem gesamten Schulareal, im Bus und im Umkreis der Schule verboten!

Die Schülerinnen und Schüler sollen auf eine angemessene Wahl der Kleidung achten.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt und sind im Stufenplan der Schule festgehalten.

 

Kriterien für die Durchführung von Unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen 

Beschluss des Schulrates Nr. 7 vom 22.05.2014 

Abgeändert mit Beschluss des Schulrates Nr. 6 vom 28.11.2024

Information an die Eltern   

Die Eltern werden von den organisierenden verantwortlichenLehrpersonen über             die Durchführung der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten informiert (Ziel, Abfahrt, Rückkehr, Kosten, Begleitpersonen).   

Das Einverständnis bzw. die Unterschrift der Eltern muss rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vorher, im Falle der Überziehung der   

Unterrichtszeit (Nacht, Ferienzeiten) noch früher, eingeholt werden.   

Mehrtägige Lehrfahrten und alle kostenintensiven Veranstaltungen werden den Eltern frühzeitig vorgestellt. Die grundsätzliche Zustimmung der Eltern wird bereits vor der Mitteilung an die Schülerinnen und Schüler und vor der Aufnahme in den Dreijahresplan Teil C eingeholt.   

Start und Ende   

Start und Ende von Lehrausflügen und Lehrausgängen aller Art ist in der Regel die Schule. In Ausnahmefällen können auch Bushaltestellen, Bahnhöfe sowie Eingangsbereiche von Seilbahnstationen, Aufstiegsanlagen, Freizeiteinrichtungen oder Sportstätten als Beginn und Ende von Lehrausgängen, Lehrausflügen oder unterrichtsergänzenden Veranstaltungen gewählt werden.   

Zweck und Ziel   

Alle schulbegleitenden Tätigkeiten müssen im Einklang mit den Grundsätzen, Inhalten und Zielsetzungen des Dreijahresplans sein. Die Tätigkeiten in Teil C werden jährlich vom Schulrat beschlossen. Sie sind im Unterricht inhaltlich vorzubereiten und/oder nachzubereiten.  

Begleitpersonen   

Die Lehrpersonen müssen das Risiko der Beaufsichtigung selbst einschätzen und eigenverantwortlich tragen und gegebenenfalls in Absprache mit der Schulführungskraft die Begleitung organisieren. In der Regel sind zwei Lehrkräfte für die Begleitung einer Klasse vorzusehen. Bei kleinen Gruppen, auf überschaubaren oder auch kurzen Strecken kann auch eine einzige Lehrkraft eine Schülergruppe begleiten. Besuchen mehrere Klassen dieselbe Veranstaltung, müssen nicht zwei Begleitpersonen jede Klasse begleiten. (12 – 15 Schüler pro Aufsicht führende Lehrperson)    

Integrationslehrer gelten als zweite Begleitperson der Klasse. In Absprache mit der Schulführungskraft, kann auch eine weitere Begleitperson vorgesehen werden.   

Anzahl   

Die Gesamtanzahl aller schulbegleitenden Veranstaltungen, die Lehrausgänge innerhalb der eigenen Unterrichtszeit und gemeinsam gestaltete Projekttage der gesamten Schulstelle ausgenommen, beträgt zehn Unterrichtstage im Schuljahr. Projekttage einzelner Klassen, Austauschformate, Meer- und Landschulaufenthalte, alle ganztägigen Lehrausflüge; Herbstausflug, Maiausflug etc. müssen in der Gesamtzahl 10 enthalten sein.   

Den Klassenräten wird empfohlen, 1 bis 3 Tage als Jolly für kurzfristige Angebote (Ausstellungen, Filmvorführungen, Theateraufführungen) offen zu halten. In diesen Fällen muss in der Direktion eine Genehmigung zur Ergänzung des Teil C eingeholt werden (Excel-Tabelle der Schulstelle).  

Bei den schulbegleitenden Veranstaltungen in der MS muss auf eine ausgewogene Verteilung auf die verschiedenen Wochentage geachtet werden.   

Dauer   

Auch mehrtägige Aufenthalte sind unabhängig vom Alter der Schülerinnen und Schüler erlaubt, sofern die grundsätzlichen Kriterien zu den schulbegleitenden   

Veranstaltungen erfüllt sind.    

Gefahren   

Gefahren auf dem Weg oder im Bereich von Ausflugszielen müssen unbedingt vermieden werden. So sind ausgesetzte, gefährliche Wegstrecken, Bootsfahrten sowie Schwimmen (ausgenommen öffentliche Schwimmbäder und öffentliche Strände mit Bademeister) untersagt.   

Lehrausgänge   

Lehrausgänge werden von den organisierenden Lehrkräften innerhalb der eigenen Unterrichtszeit abgewickelt und überschreiten nicht die Dauer von 3 Stunden (Begleitgeldregelung). Lehrausgänge müssen mit dem vorgesehenen Formular im Sekretariat der Schule schriftlich gemeldet werden. Im Falle von Kosten (Eintritt, Fahrtspesen etc.) ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.  

Lehrausflüge   

Lehrausflüge sind in der Regel ganztägige Veranstaltungen, wobei die Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler nicht unterschritten werden darf. Beginn und Abschluss des Tages müssen nicht mit den regulären Unterrichtszeiten übereinstimmen.

Alle Lehrausgänge, die die Dauer von 3 Stunden überschreiten, zählen als Lehrausflug, es sei denn, es handelt sich um die von der Direktion organisierten Sportangebote der Grundschulen (Klettern, Eislaufen und Schwimmen). 

Die Ansuchen um Genehmigung müssen eine Woche vor Abwicklung des Lehrausflugs im Sekretariat abgegeben werden. Die Erstellung der Ersatzpläne erfolgt durch das Sekretariat bzw. die Schulleitung, eventuell auf Vorschlag der Lehrpersonen.   

Projekte und    

Lehrfahrten   

Mindest-

Teilnahmeanzahl

Lehrfahrten sind nur im Rahmen von schulischen Projekten möglich und sind im Unterricht entsprechend fächerübergreifend vorzubereiten. Projekte sind detailliert beschrieben, langfristig geplant, werden vor- und nachbereitet und dokumentiert. Sie scheinen im Dreijahresplan Teil C auf.   

In Absprache mit dem Teilkollegium der Schulstelle tragen die koordinierenden Lehrpersonen dafür Sorge, dass das Sekretariat alle notwendigen Informationen in Bezug auf Kosten und Beauftragungen erhält: EXCEL-Tabelle.    

Sämtliche          Bestellungen    und       Beauftragungen erfolgen durch das Schulsekretariat.

Bei allen Lehrfahrten ist in der Regel eine Mindest-Teilnahmeanzahl von 80% vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Schulführungskraft auch eine geringere Anzahl genehmigen. Der Klassenrat hat in diesem Fall die Aufgabe den Unterricht für die Schülerinnen und Schüler und Schüler, die an der Schule verbleiben zu organisieren eventuell ist für Schülerinnen und Schüler, die aus stichhaltigen Gründen nicht am Projekt teilnehmen können, für die Dauer der Abwesenheit der eigenen Klasse die Zuweisung an eine andere Klasse möglich.

Unterricht durch Expertinnen und Experten sowie  Gastvorträge   

Alle Vorhaben in diesem Bereich werden in die Excel-Tabelle eingetragen.  

Sofern keine Ausgaben damit verbunden sind, ist die Anzahl der Gastvorträge unbeschränkt und auch kurzfristig organisierbar. Sofern Kosten für den Schulhaushalt entstehen, ist ab Oktober eine Genehmigung von der Direktion einzuholen. Das dafür zur Verfügung stehende Budget ist per Schulratsbeschluss definiert.  

Buchhalterische Angelegenheiten   

Die Verwaltungs- bzw. buchhaltungstechnischen Angelegenheiten, wie die Einhebung der Schülerinnen- und Schülerbeiträge, Beauftragung von Referentinnen und Referenten, usw. erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (D.L.H. Nr. 74 vom 16.11.2001 – Verordnung über die Finanzgebarung und Buchhaltung der Schulen, Beschluss der Landesregierung Nr. 3986 vom 12.11.2001, u. erfolgte Änderungen) auf der Grundlage der Weisungen der Schulführungskraft. 

Promemoria unterrichtsbegleitende Veranstaltungen 

Art der Veranstaltung 

Eintrag in Excel-Tabelle der Schulstelle 

Benötigte Formulare 

Lehrausflug (=mehr als 3 Stunden)  

ja 

Außendienst 

Lehrausgang 

ja 

Außendienst nur bei entstehenden Spesen 

Lehrfahrt 

ja 

Außendienst 

Projekttag 

Ja, detailliert 

Event. Außendienst 

Projekt 

Ja, detailliert 

Sporttag 

ja 

/  

Wandertag 

ja 

Außendienst  

bes. Aktivität 

ja 

Sportangebot 

ja 

Außendienst (evtl. Fahrtspesen) 

Pflichtquote 

ja 

Je nach Art der Aktivität, siehe oben 

Wann muss um „Außendienst“ angesucht werden? 

  1. Wenn Spesen abgerechnet werden  
  2. Wenn der Außendienst länger als 3 Stunden dauert 

Hinweise Außendienst 

Verpflegungskosten 

werden vergütet wenn: 

werden nicht vergütet wenn: 

Angaben auf dem Kassazettel folgende sind: Menü, Vorspeise, Hauptspeise, Belegtes Brot, Toast, Pizza … 

Angaben auf dem Kassazettel folgende sind: BAR, Getränke, Tee., Kaffee, Torte … 

einzelne Belege (digital) eingereicht werden 

Sammelbelege eingereicht werden 

Dauer des Außendienstes mindestens 6 Stunden ist 

Dauer des Außendienstes unter 6 Stunden ist 

Hin- und Rückkehr insgesamt 20 km beträgt 

Hin- und Rückkehr unter 20 km beträgt 

Fahrtkosten/ Abonnements 

werden vergütet wenn: 

werden nicht vergütet wenn 

Originalbelege (digital) zugesandt werden 

Eine Kostenaufstellung aus dem eigenen Konto des Südtirolpass digital zugesandt wird 

Fotokopien eingereicht werden (Ausnahme: Familienkarten – bitte Abo-Ausweis dazu kopieren) 

Taxi – Belege (in Ausnahmefällen) mit Datum abgegeben werden  

Taxi – Belege ohne Datum abgegeben werden  

Sammelbelege: Der Originalbeleg wird von einer Lehrperson abgegeben, die anderen reichen eine Fotokopie ein mit Angabe der Person, die das Original besitzt. 

Mehrtägige Abwesenheiten 

bei Fortbildungen 

bei Lehrfahrten 

werden vergütet: 

werden vergütet: 

Fahrtspesen (siehe oben) 

Fahrtspesen (siehe oben) 

Belege für Vollpension oder Halbpension 

Belege für Übernachtung mit Frühstück 

(ACHTUNG: nicht Vollpension oder Halbpension) 

Verpflegungskosten (siehe oben) 

Verpflegungskosten (siehe oben) 

Alle Belege müssen unterschrieben und zusammen mit der Abrechnung des Außendienstes unterschrieben (digital) abgegeben werden.  

Allgemeine Hinweise: 

Spesen für Parkplätze in Meran werden nicht vergütet. Die Autos können evtl. auf dem Parkplatz der Mittelschule abgestellt werden. 

Fahrten zwischen Bozen und Meran müssen in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Bitte keine Einzelfahrscheine sondern Wertkarten kaufen bzw. den Südtirolpass nutzen. (Die Benützung des eigenen Fahrzeugs wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.) 

  Schulbibliothek

Pädagogisch-didaktisches Konzept des Schulsprengels Meran Stadt

 

Funktion und Aufbau der Schulbibliothek:

Der SSP Meran Stadt besteht aus insgesamt 6 Schulstellen, die alle über eine eigene Schulbibliothek verfügen. Die Größe der jeweiligen Schulbibliothek variiert nach Größe der Schulstelle und Schülerzahl. Aktuell investiert die Schule Ressourcen, um über eine zusätzliche Anstellung einer Bibliothekarin den Anforderungen der Schulbibliothek gerecht werden zu können. In den vergangenen Jahren hat eine große Umstellung stattgefunden: Bestandserneuerung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Bibliotheken, Umstellung auf Barcode. Als Weiterführung und Ausbau dieser Entwicklung ist unsere Schulgemeinschaft dabei, sich im bibliothekarischen Bereich neu zu orientieren. Angestrebt wird eine neue Form der Kooperation zwischen den beiden Schulstufen. Mit der Bibliothek soll ein Raum geschaffen werden, in dem sich Sprache und Kreativität entwickeln können. Die Schüler sollen die Möglichkeit haben, Lese- und Informationskompetenz zu erwerben. Wir wollen zusätzliche Möglichkeiten schaffen, eigenverantwortliches Lernen zu unterstützen und zu fördern.

Bisher hat sich jede Schulstelle selbstständig um die eigene Bibliothek und die damit verbundenen didaktischen Bereiche gekümmert. Mit der Auflösung der „Zentrale“ wurde der erste Schritt gemacht: das große Bücherdepot des gesamten Sprengels, das Lager von „Altlasten“ geworden war, wurde aufgelöst. Die Schulbibliothekarin der Mittelschule betreut alle Schulbibliotheken der verschiedenen Schulstellen mit und steht den Mitarbeitenden dieser Bibliotheken beratend zur Seite. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Bibliotheken des Sprengels wird in den nächsten Jahren forciert.

Didaktische Nutzung:

Die Klassen werden zu Beginn des Jahres von der Bibliothekarin oder den zuständigen Lehrpersonen in Kleingruppen eingeführt. Die Neuerscheinungen werden den interessierten Lehrpersonen vorgestellt. Der Austausch zwischen den Lehrpersonen und den unterschiedlichen Fachgruppen findet so oft wie möglich statt.

Die Bibliothek wird von allen Klassen in der Bibliothekstunde wöchentlich genützt. Die Bibliothek wird als Lernort genutzt, zum Beispiel bei Klassenteilungen der Sprachenfächer. Kleingruppen können Recherchearbeiten in verschiedenen Fächern erledigen. Der alternative Religionsunterricht wird auch in der Bibliothek gehalten.

Auch das Projekt Lesementor*innen in Zusammenarbeit mit der Caritas findet vorrangig in der Bibliothek der Mittelschule statt.

 Bibliotheksspezifische Veranstaltungen:

Die positiven Rückmeldungen der SchülerInnen zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit Begeisterung Texte lesen oder vorgelesen bekommen.

Die SchülerInnen präsentieren Ihren Mitschülern Bücher aus deutscher, italienischer und englischer Belletristik. Szenisches Vorlesen findet ebenso statt. Patenschaften, sowie offenes Vorlesen gehören zu den Veranstaltungen, die organisiert werden. Weitere Veranstaltungen zum „Jahr des Buches“ sind Workshops, darunter auch Zeichenworkshops, sowie verschiedene Veranstaltungen zum “Tag des Vorlesens“ und zum „Tag der Poesie“, Besuche in der Stadtbibliothek sowie die Teilnahme an Werkstätten in Zusammenhang mit der Ausstellung „Künstlerbücher Oplà“.

„Die ganze Schule liest“ gehört ebenso zu den organisierten Veranstaltungen: Schüler können in selbst mitgebrachten oder in ausgeliehenen Büchern schmökern.

Ein wichtiges Anliegen für die Bibliothek ist die Gesundheitsförderung.

Die Landesregierung hat die eigenen Beschlüsse zur Bewertung Nr. 1168/2017 und Nr. 1020/2011 mit Beschluss Nr. 621/2020 abgeändert. Die Abänderungen treten sofort in Kraft und sind mit dem Schuljahr 2020/2021 gültig. Wesentliche Inhalte sind im Rundschreiben der Bildungsdirektion Nr. 41/2020 enthalten.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 erfolgt die Bewertung in der Grundschule in beschreibender Form. Das Lehrerkollegium definiert die Übereinstimmung zwischen dem beschreibenden Urteil (nicht wie bisher zwischen den Noten in Zehnteln) und der jeweiligen Ausprägung der Kompetenzen, und die Bewertung erfolgt in Form eines beschreibenden Urteils, das Bezug nimmt auf die jeweils erreichte Kompetenzstufe. Die beschreibende Form der Bewertung ist sowohl für die kontinuierlich durchgeführten Leistungsüberprüfungen als auch für die Semesterendbewertung anzuwenden. 

Der fächerübergreifende Lernbereich Gesellschaftliche Bildung ersetzt die Lernbereiche Leben in der Gemeinschaft (LIG) und Kommunikations- und Informationstechnologie. Hier gelten die Beschlüsse der Landesregierung Nr. 1168/2017 und Nr. 244/2020. Die Bewertung dieses fächerübergreifenden Lernbereichs ist verbindlich vorgeschrieben.

Im Anbetracht dieser gesetzlichen Grundlagen gelten im Schulsprengel Meran Stadt nachfolgende Bewertungsregeln:

Beschluss des Lehrerkollegiums vom 15.05.2018, vom 23.10.2018 und vom 21.10.2020

Schülerinnen- und Schülerbewertung im Schulsprengel Meran/Stadt

Ausgangslage – Erziehungs- und Fördermaßnahmen

  • Der Klassenrat erarbeitet die Ausgangslage für die einzelnen Schülerinnen und Schüler aufgrund der Beobachtungen jeder Fachlehrperson bezogen auf die Selbst-, Sozial- und Sachkompetenzen.
  • Aufgrund der Ausgangslage legt der Klassenrat Erziehungs- sowie Differenzierungs- und Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler fest und erstellt bei Bedarf einen Individuellen Bildungsplan (IBP; PLP).
  • Die Ausgangslage bildet die Grundlage für die Planung des Unterrichts und die Bewertung der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
  • Die Erhebung der Ausgangslage sowie die Festlegung von Erziehungs- und Fördermaßnahmen erfolgt innerhalb Oktober/November laut Terminplan der Schule.

Zielsetzung und Inhalte der Bewertung 

  • Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler hat vorwiegend bildenden Charakter und verfolgt das Ziel, durch die Feststellung der erworbenen Kompetenzen einerseits und der Rückstände andererseits die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler zu fördern, die Bildungs- und Kompetenzniveaus zu verbessern, sowie das Lernverhalten zu bestätigen und/oder zu verändern.
  • Gegenstand der Bewertung sind die Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und fächerübergreifenden Lernbereichen, in den Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans (Pflichtquote und Wahlbereich) laut geltenden Rahmenrichtlinien des Landes, sowie das Verhalten und die allgemeine Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
  • In der Grundschule werden die Fächer Geschichte, Geografie und Naturwissenschaften zu einem Bewertungsfach gebündelt, sowie die Fächer Kunst und Technik ebenfalls zu einem Bewertungsfach zusammengefasst.
  • Die Inhalte und Lernbereiche des fächerübergreifenden Lernbereichs gesellschaftliche Bildung wird den unterschiedlichen Fächern zugewiesen; (Anlage 1, 2, 3, 4)
  • In der Mittelschule werden die Fächer der Pflichtquote je nach Schwerpunkt in die Bewertung des jeweiligen Fachs der Grundquote (Kernfächer) einbezogen.
  • Die Pflichtquote der Grundschule und der Wahlbereich in beiden Schulstufen wird nach den Bewertungsstufen:
  • o Kompetenzen sicher erreicht
  • o Kompetenzen erreicht
  • o Kompetenzen teilweise erreicht
  • o Kompetenzen nicht erreicht 

bewertet.

Zuständigkeit für die Bewertung

  • Jede Lehrperson ist während des gesamten Schuljahres für die entsprechende Beobachtung und Beschreibung der Lernprozesse und Leistungen, sowie für die entsprechende Bewertung zuständig. Dies gilt für den eigenen Unterricht in der Grundquote (Kernfächer), für die Tätigkeiten in der Pflichtquote und im Wahlbereich.
  • Am Ende des jeweiligen Bewertungsabschnittes nimmt der Klassenrat in gemeinsamer Verantwortung die periodische Bewertung bzw. Jahresbewertung der Lernprozesse und Leistungen der Schülerinnen und Schüler in allen Fächern, fächerübergreifenden Lernbereichen und Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans, der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens vor. 
  • Der Klassenrat setzt sich aus allen Lehrpersonen der Klasse zusammen, die die Fächer der Grundquote (Kernfächer) unterrichten, aus der Integrationslehrperson, die der Klasse zugewiesen ist, sowie der Religionslehrperson bei jenen Schülerinnen und Schüler, die das Fach katholische Religion besuchen. 
  • Lehrpersonen, welche die Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Rahmen der Pflichtquote und des Wahlbereiches unterrichten, gehören dem Klassenrat für die Bewertung nicht an. Sie sind jedoch verpflichtet, dem Klassenvorstand rechtzeitig vor den Bewertungskonferenzen Informationen über die erreichten Kompetenzen und die vorgeschlagene Endbewertung der betroffenen Schülerinnen und Schüler schriftlich zu übermitteln.
  • Lehrpersonen, die Schülern/Schülerinnen und Schüler für den Spracherwerb oder einer Klasse ausschließlich im Rahmen von Teamunterricht zugewiesen sind, gehören dem Klassenrat für die Bewertung nicht an. Sie sind jedoch verpflichtet, den zuständigen Fachlehrpersonen rechtzeitig vor den Bewertungskonferenzen Beobachtungen zur Lernentwicklung und den Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu übermitteln.
  • Die Mitarbeiter/innen für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil.
  • Das Bewertungsgremium stellt ein „collegium perfectum“ dar, d.h. alle Mitglieder des Klassenrates müssen anwesend sein, damit das Gremium beschlussfähig ist. Begründet abwesende Mitglieder müssen ersetzt werden. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt.
  • Den Vorsitz bei den Bewertungskonferenzen führt die Schulführungskraft oder bei Abwesenheit deren Stellvertreter/in; bei Notwendigkeit kann der Vorsitz auch an den Klassenvorstand delegiert werden.

Form der Bewertung

  • Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf eine korrekte Bewertung, deren Formen, Kriterien und Abläufe klar definiert sind. Die Bewertung der Lernprozesse und Leistungen in den Fächern, den fächerübergreifenden Lernbereichen und den Tätigkeiten des persönlichen Jahresstundenplans während des Schuljahres erfolgt kontinuierlich, zeitlich ausgewogen verteilt und ist förderorientiert. 
  • Die Bewertung nimmt Bezug auf das Schulcurriculum und stützt sich auf mündliche, schriftliche und praktische Prüfungen, Lernbeobachtungen und andere geeignete Elemente und Verfahren, die in ausreichender Anzahl durchgeführt, gesammelt und in den Dokumenten der Schule (Lehrerregister, Klassenbuch) vermerkt werden müssen.
  • Die Bewertung am Ende des ersten Halbjahres bzw. am Ende des Schuljahres erfolgt in allen Fächern der verbindlichen Grundquote (Kernfächer) in der Grundschule in Form eines beschreibenden Urteils, das Bezug nimmt auf die jeweils erreichte Kompetenzstufe, in der Mittelschule in Ziffernnoten der Zehnerskala von vier bis zehn in ausgeschriebener Form.

 

Fachbewertung in beschreibender Form in der Grundschule aufgrund Beschlusses der Landesregierung Nr. 621/2020

Das Teilkollegium der Grundschulen hat im Schuljahr 2020/2021 eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung von Ansätzen zur Umsetzung der Vorgaben laut Beschluss der Landesregierung Nr. 621/2020 und der Rundschreiben der Bildungsdirektion Nr. 41, Nr. 48 und der Mitteilung vom 1.12.2020 beauftragt. Daraufhin wurden die formellen Vorschriften gesichtet und der Vorschlag der Nutzung der Anlage A des Rundschreibens Nr. 48 als Muster für den Bewertungsbogen ausgewählt. Dabei wird die Beschreibung der fachlichen bzw. fächerübergreifenden Lernentwicklung (Lernprozesse und Leistungen) getrennt für jedes der Kernfächer, den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung, die Pflichtquote der Schule, die Wahlfächer vorgenommen. Es werden die Fachbereiche Geschichte – Geographie – Naturwissenschaften gebündelt, ebenso werden die Fachbereiche Technik und Kunst gebündelt und gemeinsam bewertet.

Der Fließtext für die Fachbewertung der einzelnen Fächer und Fachbereiche baut auf folgende Elemente auf:

  1. Kompetenzziele (Kernkompetenzen laut Rahmenrichtlinien und Schulcurriculum), an welchen der Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers gemessen wird;
  2. Rückmeldung zu den individuellen Lernfortschritten der Schülerin oder des Schülers im Fach;
  3. Förderhinweise zum Fach.

Im Rahmen einer schulstellenübergreifenden Fachgruppensitzung, haben die jeweiligen Fachgruppen die grundsätzlichen Kompetenzziele für jedes Fach/Fachbereich, an welchen der Leistungsstand gemessen wird, definiert. Zudem haben die Fachgruppen Formulierungshilfen bzw. Satzbausteine erstellt, welche bei der Erstellung des Fließtextes der Fachbewertung verwendet werden können.

Die Ergebnisse dieser Arbeit der Arbeitsgruppe bzw. der Fachgruppen wurde bei der Sitzung des Teilkollegiums der Grundschulen vom 18.12.2020 ratifiziert.

Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung (übergreifende Kompetenzen) in der Grundschule

Die Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens erfolgt in der Grundschule in Form eines Fließtextes. Hierbei wurden von der Arbeitsgruppe folgende Textbausteine für das Schuljahr 2020-2021 in Zusammenhang mit den für dieses Schuljahr beschlossenen Bewertungselementen formuliert:

Diese Textbausteine beziehen sich auf die Kompetenzen, welche das Kollegium der Lehrpersonen am 21.10.2020 für das Schuljahr 20/21 im Bereich der allgemeinen Lernentwicklung beschlossen hat.

Dabei handelt es sich um die Grundstruktur. Die Klassenräte können das Globalurteil frei formulieren, wobei diese Beobachtungselemente enthalten sein müssen.

  1. Du bist zu den Menschen in der Schule immer/stets respektvoll.

Du bist zu den Menschen in der Schule meistens/fast immer/Großteiles respektvoll.

Du bist nur zu manchen Menschen in der Schule respektvoll.

Es fällt dir noch schwer, respektvoll zu den Menschen in der Schule zu sein.

Du verhältst dich immer/stets rücksichtsvoll.

Du verhältst dich meistens/fast immer/Großteils rücksichtsvoll.

Du verhältst dich noch nicht immer/kaum /wenig rücksichtsvoll.

Es gelingt dir noch nicht, dich rücksichtsvoll zu verhalten.

  1. An Vereinbarungen und Regeln hältst du dich immer/verlässlich.

An Vereinbarungen und Regeln hältst du dich meistens/fast immer/Großteils.

An Vereinbarungen und Regeln hältst du dich noch nicht immer/nicht verlässlich/oft nicht.

Das Einhalten von Vereinbarungen und Regeln fällt dir noch schwer.

  1. Mit anderen kannst du gut zusammenarbeiten.

Mit anderen kannst du recht gut zusammenarbeiten.

Mit anderen kannst du teilweise gut zusammenarbeiten.

Das Zusammenarbeiten mit anderen gelingt dir noch nicht so gut.

  1. Du zeigst viel/immer/regelmäßig Einsatz beim Lernen und beim Arbeiten.

Du zeigst häufig/oft Einsatz beim Lernen und beim Arbeiten.

Du zeigst noch selten/wenig/kaum Einsatz beim Lernen und beim Arbeiten.

Du zeigst noch zu wenig/keinen Einsatz beim Lernen und beim Arbeiten.

  1. Du kannst dich beim Lernen sehr gut selbst organisieren.

Du kannst dich beim Lernen recht gut selbst organisieren.

Du brauchst noch etwas Übung, dich beim Lernen selbst zu organisieren.

Du brauchst noch viel Übung, dich beim Lernen selbst zu organisieren.

  1. Arbeitsaufträge erledigst du immer/stets zuverlässig.

Arbeitsaufträge erledigst du meistens/fast immer/Großteils zuverlässig.

Arbeitsaufträge erledigst du noch selten/wenig/kaum zuverlässig.

Arbeitsaufträge erledigst du noch nicht zuverlässig. /Arbeitsaufträge musst du noch zuverlässiger erledigen.

  1. Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien bringst du immer/stets pünktlich.

Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien bringst du meistens/fast immer/Großteils pünktlich.

Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien bringst du noch selten/wenig/kaum/oft nicht pünktlich.

Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien bringst du noch nicht pünktlich. /Du musst noch lernen, die Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien pünktlich zu bringen.

  1. Den Fernunterricht hast du super gemeistert.

Den Fernunterricht hast du gut gemeistert.

Beim Fernunterricht hättest du fleißiger sein können.

Am Fernunterricht hast du dich nicht beteiligt.

Diese Art der Bewertung in beschreibender Form der allgemeinen Lernentwicklung, wurde beim Teilkollegium der Grundschulen am 18.12.2020 beschlossen.

  • Die Bescheinigung über die erworbenen Kompetenzen ersetzt bei der Jahresbewertung über die 5. Klasse der Grundschule am Ende des zweiten Halbjahres die Bewertung der Allgemeinen Lernentwicklung (Hinweis im entsprechenden Feld des Bewertungsbogens: siehe Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen).
  • Für Schülerinnen und Schüler mit Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz 104/1992, Gesetz 170/2010 oder mit einem Individuellen Bildungsplan aufgrund eines Beschlusses des Klassenrates wird bei der periodischen Bewertung und Jahresbewertung der Individuelle Bildungsplan als Grundlage beachtet. Die Bewertung erfolgt unter Gewährleistung aller vorgesehenen Kompensations- und Erlassmaßnahmen und unter Berücksichtigung eventuell festgelegter differenzierter Bewertungskriterien.

Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung (übergreifende Kompetenzen) in der Mittelschule

Die beschreibende Bewertung der allgemeinen Lernentwicklung und des Verhaltens wird zu Gunsten einer leichteren Lesbarkeit übersichtlich visualisiert. Grundlagen für die Bewertung des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler sind die Schülerinnen und Schüler- und Schülercharta, die Schulordnung und die Disziplinarordnung der Schule. Bei der Bewertung des Verhaltens halten sich alle Lehrpersonen an folgende Kriterien:
               Einhalten von Regeln und Vereinbarungen
               Respektvoller Umgang mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft

Visualisierungsform der Mittelschule:

GESAMTBEWERTUNG DER LERNENTWICKLUNG
unter Berücksichtigung des Verhaltens und der fächerübergreifenden Kompetenzen

1. HALBJAHR

«SchülerVorname»

trifft

nicht zu

trifft

teilweise zu

trifft

überwiegend zu

trifft

zu

verhielt sich im schulischen Umfeld respektvoll und rücksichtsvoll

    

hielt sich an Vereinbarungen und Regeln

    

konnte gut mit anderen arbeiten

    

zeigte Einsatz beim Lernen und arbeitete zielführend

    

konnte selbstorganisiert arbeiten

    

erledigte Arbeitsaufträge zuverlässig

    

nahm an einem etwaigen Fernunterrichtsgeschehen regelmäßig teil

    

Anmerkung:

 

Alle Abwesenheiten wurden von der Schule als gerechtfertigt anerkannt.

Von der Schule wurde die Abwesenheit von …. Unterrichtseinheiten nicht entschuldigt.

2. HALBJAHR

«SchülerVorname»

trifft

nicht zu

trifft

teilweise zu

trifft

überwiegend zu

trifft

zu

 

verhielt sich im schulischen Umfeld respektvoll und rücksichtsvoll

     

hielt sich an Vereinbarungen und Regeln

     

konnte gut mit anderen arbeiten

     

zeigte Einsatz beim Lernen und arbeitete zielführend

     

konnte selbstorganisiert arbeiten

     

erledigte Arbeitsaufträge zuverlässig

     

Anmerkung:

 

Nur für die 3. Klasse: Zulassungsnote:

 
  

Alle Abwesenheiten wurden von der Schule als gerechtfertigt anerkannt, oder:

Von der Schule wurde die Abwesenheit von …. Unterrichtseinheiten nicht entschuldigt.

 
       
       

Nur für die 3. Klasse: Die GESAMTBEWERTUNG DER LERNENTWICKLUNG
unter Berücksichtigung des Verhaltens und der fächerübergreifenden Kompetenzen wird in den 3. Klassen beibehalten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird die Kompetenzbescheinigung gemeinsam mit dem Diplom ausgehändigt.

  • Für Schülerinnen und Schüler mit Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz 104/1992, Gesetz 170/2010 oder mit einem Individuellen Bildungsplan aufgrund eines Beschlusses des Klassenrates wird bei der periodischen Bewertung und Jahresbewertung der Individuelle Bildungsplan als Grundlage beachtet. Die Bewertung erfolgt unter Gewährleistung aller vorgesehenen Kompensations- und Erlassmaßnahmen und unter Berücksichtigung eventuell festgelegter differenzierter Bewertungskriterien.

Übergreifende Kompetenzen für die Grundschule

  1. Verhält sich im schulischen Umfeld respektvoll und rücksichtsvoll
  2. Hält sich an Vereinbarungen und Regeln
  3. Kann gut mit anderen arbeiten
  4. Zeigt Einsatz beim Lernen und bei der Arbeit
  5. Kann selbstorganisiert arbeiten
  6. Erledigt Arbeitsaufträge zuverlässig
  7. Bringt Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien pünktlich
  8. (Nahm an einem etwaigen Fernunterrichtsgeschehen regelmäßig teil)

Übergreifende Kompetenzen für die Mittelschule

  1. Verhielt sich im schulischen Umfeld respektvoll und rücksichtsvoll
  2. Hielt sich an Vereinbarungen und Regeln
  3. Konnte gut mit anderen arbeiten
  4. Zeigte Einsatz beim Lernen und arbeitet zielführend
  5. Konnte selbstorganisiert arbeiten
  6. Erledigte Arbeitsaufträge zuverlässig
  7. (Nahm an einem etwaigen Fernunterrichtsgeschehen regelmäßig teil)

Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung:

Die Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereiches „Gesellschaftliche Bildung“ fließt in die Fächer der Grundquote (Kernfächer) ein und zwar aufgrund der Zuordnung der einzelnen Teilbereiche zu den einzelnen Fächern. Die Lehrpersonen halten entsprechende Beobachtungen und Bewertungen im digitalen Register fest.

In Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben, hat das Lehrpersonenkollegium im Schuljahr 2021/2022 ein verbindliches Schulcurriculum in Anlehnung an die geltenden Rahmenrichtlinien des Landes erstellt.

Bewertungsstufen und ihre Bedeutung – Definition der Übereinstimmung zwischen beschreibender Bewertung und der Ausprägung der Kompetenzen für die Grundschule

Die Ziffernnoten bei der Bewertung in allen Fächern der verbindlichen Grundquote (Kernfächer) in der Mittelschule und die beschreibende Bewertung in allen Fächerhaben der verbindlichen Grundquote (Kernfächer) in der Grundschule haben folgende Bedeutung: 

Ziffernnoten nur für die Mittelschule

Kompetenzen

Beschreibendes Urteil in der Grundschule

Lernergebnis/Arbeitsweise

zehn

Erweiterte Kompetenzen sicher

erworben

erweiterte und auch anspruchsvolle Ziele sicher erreicht; situationsgerechter und kreativer Einsatz 

 der fachgerechten Arbeitsweisen und Techniken

neun

Erweiterte Kompetenzen weitge-

hend erworben

erweiterte Ziele erreicht;

sicherer Einsatz der fachgerechten Arbeitsweisen und Techniken

acht

Grundlegende Kompetenzen erworben

grundlegende Ziele sicher erreicht; sicherer Einsatz der grundlegenden   Arbeitsweisen und Techniken

sieben

Grundlegende Kompetenzen im Wesentlichen erworben

grundlegende Ziele im Wesentlichen erreicht;

Einsatz grundlegender Arbeitsweisen und Techniken 

sechs

Grundlegende Kompetenzen

teilweise erworben

grundlegende Ziele teilweise erreicht;

Einsatz der grundlegenden Arbeitsweisen und

Techniken noch nicht gesichert

fünf

Grundlegende Kompetenzen

nicht erworben

die meisten grundlegenden Ziele noch nicht erreicht; grundlegende Arbeitsweisen und

Techniken fehlen großteils

vier

Grundlegende Kompetenzen

nicht erworben

(gilt nur für die MS)

grundlegende Ziele in keinem Lernbereich erreicht; 

grundlegende Arbeitsweisen und Techniken fehlen

 Nichtversetzung 

  • Ein/e Schüler/in kann auch im Falle von teilweiser oder fehlender Erreichung der Kompetenzziele in einem bzw. mehreren Fächern in die nächste Klasse versetzt bzw. zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen werden.
  • Grundsätzlich gilt, dass eine Nichtversetzung nur in schwerwiegenden, begründeten Situationen erfolgt.
  • Im Laufe des Schuljahres werden die Erziehungsberechtigten bei verschiedenen Gelegenheiten (Elternsprechnachmittage, persönliche Sprechstunden der Lehrpersonen, Lernberatungsgespräche) über Lernrückstände ihres Kindes bei der Erreichung der Kompetenzziele in einem bzw. mehreren Fächern und die von der Schule ergriffenen spezifischen Maßnahmen in Kenntnis gesetzt. Dies wird im persönlichen Register der Lehrpersonen bzw. im Klassenratsordner festgehalten.
  • Spätestens Anfang Mai werden die Erziehungsberechtigten jener Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung bzw. Zulassung zur Abschlussprüfung zu diesem Zeitpunkt gefährdet ist, in einem Schreiben darüber informiert (lt. Schüler- und Schülerinnencharta Art. 3, Abs. 8).
  • Wenn eine Nichtversetzung erwogen wird, sammelt und bespricht der Klassenrat alle Beobachtungselemente der einzelnen Lehrpersonen, berücksichtigt die Gespräche und Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten und stellt die Argumente für und gegen eine Nicht-Versetzung gegenüber.
  • In der Grundschule kann der Klassenrat nur mit Einstimmigkeit die Entscheidung für eine Nicht-Versetzung treffen. Maßgeblich für die Entscheidung zur Nicht-Versetzung ist, dass diese eine bessere Gesamtentwicklung des/der betreffenden Schülers/in erwarten lässt.
  • In der Mittelschule trifft der Klassenrat im Falle von teilweiser oder fehlender Erreichung der Kompetenzziele in einem bzw. mehreren Fächern mit Mehrheitsbeschluss in der Bewertungssitzung am Ende des Schuljahres eine Entscheidung, die für den/die betreffende/n Schüler/in angemessen ist und eine bessere Gesamtentwicklung erwarten lässt.
  • Dies setzt voraus, dass sich jede einzelne Lehrperson – nach der ausführlichen Besprechung des/der Schülers/in im Klassenrat – vor der entscheidenden Abstimmung eine begründete Meinung bildet.

Für die Versetzung bzw. Nichtversetzung eines Schülers, einer Schülerin gelten folgende Kriterien: 

  • – Allgemeiner Reifegrad (unter Berücksichtigung des Alters und sozialen Umfelds)
  • – Grad der erreichten Kompetenzen (unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten und der festgelegten und angestrebten Kompetenzen)
  • – Inanspruchnahme der Untertstützungs-, Förder- und Erziehungsmaßnahmen
  • – Arbeitshaltung (Wille, Einsatz, Bemühen)

Zulassungsnote zur Abschlussprüfung

Die Zulassungsnote des Schülers/der Schülerin zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe wird vom Klassenrat im Rahmen der Jahresschlussbewertung unter Berücksichtigung folgender Kriterien festgelegt:

Lernentwicklung im Laufe der Mittelschuljahre

Erreichte Kompetenzen am Ende der Mittelschule

Mitarbeit und Einsatz im Unterricht und in der Schulgemeinschaft

Als Grundlage gilt die Jahresbewertung des Schülers/der Schülerin in den Fächern der Grundquote (Kernfächer) der 3. Klasse Mittelschule, die Fächer Ethik und Religion mit eingeschlossen.

Die Zulassungsnote wird als Ziffernnote ohne Kommastelle ausgedrückt und im Bewertungsbogen mitgeteilt.

Gültigkeit des Schuljahres

  • Für die Versetzung in die nächste Klasse der Mittelschule und die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung in der 3. Klasse ist die Gültigkeit des Schuljahres Voraussetzung. Diese wird erreicht, wenn der/die Schüler/in an mindestens 75 % der Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten laut persönlichem Jahresstundenplan teilgenommen hat.
  • Von dieser Regelung kann der Klassenrat unter folgenden Voraussetzungen absehen: Abwesenheit aus dokumentierten Gesundheitsgründen; genügend Bewertungselemente liegen vor, um die Jahresbewertung vorzunehmen; in ausreichend Fächern wurden positive Bewertungen erreicht.
  • Ausschlaggebend für die Entscheidung des Klassenrates ist der Bildungsstand des/der Schülers/in.
  • Die Begründung für die Entscheidung muss im Protokoll über die Bewertungskonferenz festgehalten werden.

Bewertungsbogen und Zeugnis

  • Den Schülerinnen und Schülern der GS wird ab dem Schuljahr 2020/2021 ein Halbjahresbericht und am Ende des Schuljahres der Bewertungsbogen ausgehändigt.
  • Den Schülerinnen und Schülern der MS wird ein Halbjahresbericht und am Ende des Schuljahres der Bewertungsbogen ausgehändigt.
  • Das Zeugnis wird in den Bewertungsbogen integriert. Es enthält den Hinweis, ob ein/e Schüler/in in die nächste Klasse versetzt oder nicht versetzt bzw. zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen oder nicht zugelassen wird.

Digitales Register

Seit dem Schuljahr 2020/2021 arbeiten alle Lehrpersonen mit einem digitalen Register.

Das Digitale Register ist ein amtliches Dokument, das Klassen- und Lehrerregister vereint. Es wird nach den Prinzipien der Verfügbarkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Wahrheitstreue, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geführt.

Es ist ein pädagogisches Instrument, das die Vorgaben des Bewertungsbeschlusses berücksichtigt und die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert. Zudem bietet das Digitale Register die Möglichkeit, Beobachtungen, Vermerke und Eintragungen, sowie Arbeitsaufträge, Hausübungen, Termine für Leistungskontrollen und anderes zu vermerken.

Darüber hinaus ist es das wesentliche Kommunikationsinstrument zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, innerhalb des Klassenrats, zwischen Schule und Elternhaus und für schulinterne Mitteilungen. Über das Digitale Register erfolgt auch die Verwaltung der Abwesenheiten der Schülerinnen und Schüler.

Zugang

Lehrpersonen und Eltern sowie Schülerinnen und Schüler der Mittelschule greifen auf das Digitale Register ihrer Klasse/n zu, wobei Eltern und Schülerinnen und Schüler nur Einblick in die persönlichen Bewertungen, Beobachtungen und Abwesenheiten erhalten.

Schulführungskraft und Vizedirektor haben Einblick in das Digitale Register aller Klassen und Zugriff auf die Mitteilungsfunktion.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat nutzen vorrangig die Mitteilungsfunktion.

Die Lehrpersonen steigen an ihren Arbeitstagen täglich in das Digitale Register ein. Die Eltern nehmen in der Regel mindestens ein- bis zweimal wöchentlich, die Schülerinnen und Schüler der Mittelschule täglich darin Einsicht.

Bewertung

Die Registerführung erfolgt gewissenhaft nach den Prinzipien der Echtheit (autenticità) und Vollständigkeit (integrità). Bewertungen und Beobachtungen umfassen alle zu bewertenden Lernbereiche und Kompetenzen und werden regelmäßig, nachvollziehbar und klar festgehalten.

Bewertungen werden im Anschluss an die Lernstandskontrollen eingetragen. Die Rückmeldung für schriftliche Lernstandskontrollen erfolgt innerhalb von zwei Wochen, für mündliche Prüfungen unmittelbar nach Ende der Prüfung.

Schriftliche Lernstandskontrollen werden im Voraus eingetragen.

Bewertungen richten sich an die Schülerinnen und Schüler. Daher erhalten Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit zunächst eine Rückmeldung, anschließend erfolgt das Eintragen der Bewertung. Prinzipiell erfahren Schülerinnen und Schüler die Bewertung vor ihren Eltern.

Die Lehrpersonen informieren die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres über die Art der Bewertung und /oder die fachbezogenen Bewertungskriterien. Die allgemeinen Bewertungskriterien sind im Bewertungsbeschluss des Lehrerkollegiums festgehalten.

Bewertungen können in der Mittelschule unterschiedlich gewichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Gewichtung in Kenntnis gesetzt.

Die Halbjahres- und Schlussbewertung berücksichtigt neben den Bewertungen auch allfällige Beobachtungen und die Lernentwicklung.

Beobachtungen, Vermerke, Eintragungen 

Beobachtungen, Vermerke und Eintragungen zu Verstößen disziplinarischer Art werden im Digitalen Register vermerkt. Disziplinarische Vermerke und Eintragungen werden als solche gekennzeichnet. Es erfolgt eine Mitteilung über die Schuldirektion an die Eltern.

Hausaufgaben

An der Mittelschule wird zwischen den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern eine transparente gemeinsame Vereinbarung bezüglich der Dokumentation ihrer Hausaufgaben getroffen. Das Digitale Register stellt dabei ein mögliches Dokumentationsinstrument dar. Es gilt, dass die Hausaufgaben mit den Schülerinnen und Schülern in der Klasse besprochen und im Anschluss vermerkt werden.

In der Grundschule ist die Anzahl der Hausaufgaben gut überschaubar. Dabei achten Lehrkräfte darauf, dass an einem Tag höchstens in ein oder zwei Fächern schriftliche Hausaufgaben (für den nächsten Tag) gegeben werden. Die Schülerinnen und Schüler werden motiviert, ihre Merkfähigkeit zu trainieren, um schriftliche und mündliche Aufträge im Gedächtnis zu behalten und verlässlich zu erledigen. Schriftliche Hausaufgaben werden im Digitalen Register vermerkt, sodass Eltern und Erziehungsberechtigte Einsicht nehmen und bei Bedarf ihre Kinder unterstützen können.

Kommunikation

Die schriftliche Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern bzw. mit den Schülerinnen und Schülern der Mittelschule erfolgt in erster Linie über das Digitale Register. Mitteilungen des Sekretariats bzw. der Direktion an die Eltern können ebenfalls über das Digitale Register erfolgen.

Falls vorgesehen bestätigen die Nutzerinnen und Nutzer den Erhalt der Mitteilung durch Eingabe ihres Namens und drücken, wenn notwendig, ihre Zustimmung oder Ablehnung von Fragestellungen durch Auswählen der vorgegebenen Antwortmöglichkeiten (ich stimme zu – ich stimme nicht zu) aus.

Das Digitale Register ermöglicht eine niederschwellige Kommunikation und ist jederzeit zugänglich. Die Kommunikation erfolgt in der Regel im Rahmen der Schulöffnungszeiten.  

Ein etwaiger Fernunterrichtsmodus wird über das digitale Register durchgeführt. Durch die zur Verfügung stehenden Tools ist es möglich den Schülerinnen und Schülern Arbeitsaufträge und individuelle Mitteilungen zu senden.

Lehrpersonen wie Eltern werden durch verschiedene Instrumente (Webinar, Tutorials) fortgebildet bzw. auf die korrekte Nutzung des Register vorbereitet.

Beschluss des Lehrpersonenkollegiums vom 21.10.2020

Die Disziplinarordnung des SSP Meran Stadt orientiert sich an den Vorgaben der Schüler- und Schülerinnencharta laut Beschluss vom 21. Juli 2003, Nr. 2523 Schüler- und Schülerinnencharta (abgeändert mit Beschluss Nr. 372 vom 21.05.2024). Sie dient dazu, die Rechte der Schülerin/des Schülers und aller Mitglieder der Schulgemeinschaft zu sichern und das Leben und Lernen in der Gemeinschaft zu regeln.

Wertschätzender Umgang ist von hohem erzieherischen Wert und auch Voraussetzung für eine konstruktive und qualitätvolle Zusammenarbeit. Erfolgreiches Lernen setzt Mitarbeit, Konzentration und in bestimmten Unterrichtsphasen Ruhe und Ordnung voraus.

Die Mitglieder der Schulgemeinschaft des SSP Meran Stadt werden bei Eintritt in die Schule grundsätzlich über die Disziplinarordnung informiert. In den folgenden Schuljahren werden sie zudem ersucht, autonom und regelmäßig in die jeweilige Schul- und Disziplinarordnung Einsicht zu nehmen. Durch die Einschreibung in die Schulgemeinschaft des SSP Meran Stadt, akzeptieren die Eltern und Erziehungsberechtigten die Regeln der jeweiligen Disziplinarordnung. Sie üben die Erziehungspflicht aus und sollen ihrerseits dafür Sorge tragen, dass die eigenen Kinder die schulischen Regeln des Zusammenlebens kennen und einhalten.

 Die Disziplinarmaßnahmen zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein der Schüler und Schülerinnen zu stärken; sie sollen zu korrektem Verhalten innerhalb der Gemeinschaft führen.

Bei der Verhängung von Strafen ist vom Prinzip der Sinnhaftigkeit und Angemessenheit auszugehen und das Gespräch mit Schülern/Schülerinnen und Eltern zu suchen.

  • Respekt dem Schüler/der Schülerin gegenüber
  • Wertschätzung und Wohlwollen
  • positive Verstärkung
  • das Gespräch unter vier Augen
  • klare Weisungen

verhindern viele Disziplinprobleme im Vorfeld.

Die Schüler- und Schülerinnencharta unterscheidet zwischen leichten, schweren und strafrechtlich relevanten Verstößen. Je nach Sachverhalt müssen die Disziplinarmaßnahmen gewichtet werden. Wenn die zuständigen Personen oder Gremien Maßnahmen verhängen werden diese je nach Schweregrad der Verfehlung angewandt.

  1. Entschuldigungen bei Verstößen und Prinzip der Wiedergutmachung

Bei Disziplinarverstößen jeglicher Art hat die Schülerin, bzw. der Schüler das Recht und die moralische Pflicht sich bei den geschädigten Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu entschuldigen. Wenn die gesamte Schulgemeinschaft von einem Verstoß betroffen ist, dann erfolgt die Entschuldigung bei der Schulführungskraft in ihrer Funktion als gesetzlicher Vertreter der Schule. Entschuldigungen haben einen sehr wichtigen pädagogischen Charakter und werden somit grundsätzlich verlangt.

Das Prinzip der Wiedergutmachung und der Umwandlung von Sanktionen in Tätigkeiten zugunsten der Schulgemeinschaft wird von Art. 5 Abs.4 der Schüler- und Schülerinnencharta vorgesehen und im Schulsprengel Meran Stadt grundsätzlich angewandt. Zu solchen Tätigkeiten gehören soziale Freiwilligenarbeit im Schulareal (z.B. Pflege des Außenbereichs der Schule). Die betroffenen Schüler können auch selbst Tätigkeiten vorschlagen. Die Freiwilligenarbeit findet grundsätzlich außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt. Dabei entbinden die Erziehungsberechtigten die Schule von der Aufsichtspflicht und rechtlichen Haftung mit einer eigenen Erklärung.

Bei Sachbeschädigungen am Eigentum der Schule, sind die Erziehungsberechtigten laut einschlägigen Rechtsnormen verpflichtet den Schaden zu ersetzen.

  1. Ermahnungen und Anmerkungen zum Verhalten im Elternheft, bzw. im digitalen Register

Ermahnungen werden bei leichten Verstößen gegen die Disziplinarordnung von Lehrpersonen in mündlicher Form ausgesprochen. Anmerkungen zum Verhalten kommen einer Ermahnung gleich, werden aber zudem schriftlich im Elternheft, bzw. im digitalen Register dokumentiert und den Eltern zur Kenntnis gebracht. Beide dienen dazu, der Schülerin oder dem Schüler Fehlverhalten zu kommunizieren, damit er/sie die Möglichkeit hat, sein Verhalten den Regeln der Schulgemeinschaft anzupassen.

  • Folgende Regelverletzungen werden im Elternheft (und im Register) vermerkt, wenn sie trotz Ermahnung bzw. Aufforderung, dies zu unterlassen, geschehen:
  • häufiges Vergessen von Unterschriften;
  • ständiges Herausrufen, Kommentieren, Nichteinhalten der Gesprächsregeln;
  • Werfen von Gegenständen (Briefen, Papierfliegern, Tafeltüchern etc.);
  • unnötiges Verlassen des Platzes, ständiges Stuhlreiten;
  • Kaugummikauen, Essen während des Unterrichts;
  • Spielen und Hantieren mit nicht zum Unterricht gehörenden Gegenständen;
  • unnötiges Trödeln bei Stundenwechsel, nach der Pause;
  • Verlachen und Verspotten von Mitschülern/Mitschülerinnen; Unterdrucksetzen von Mitschülern/Mitschülerinnen;
  • Nichtbefolgen von Anweisungen der Lehrpersonen oder anderer an der Schule beschäftigter Personen;
  • freche Bemerkungen;
  • häufige Verletzungen der geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zur Vorbeugung von Covid-19.

 

Die Eltern unterschreiben jeden Vermerk im Elternheft, bzw. erhalten diesen über das digitale Register. Sollten diese Maßnahmen zu keiner positiven Veränderung des Verhaltens führen, bilden Sie die Grundlage für einen Disziplinarvermerk.

  1. Eintragung ins Klassenregister (Disziplinarvermerke)

Das Eintragen eines Disziplinarvermerks ist Teil der amtlichen Dokumentation und ein notwendiges Beweismittel, um bei weiterem Fehlverhalten des/der Schülerin strengere Disziplinarmaßnahmen vorzunehmen. Leichte Verfehlungen können, schwerwiegende Verstöße müssen stets eingetragen werden. Für Eintragungen während der Unterrichtszeit ist die anwesende Lehrperson zuständig. Bei Vorfällen außerhalb der Unterrichtsstunden trägt jene Lehrperson ein, welche das Fehlverhalten festgestellt hat. Die Eintragung im Klassenregister muss zeitnah nach der Feststellung des Verstoßes erfolgen. Dies erfolgt über die Formulierung eines Disziplinarvermerks im digitalen Register, welcher für die anderen Lehrpersonen und in der Mittelschule auch für die Erziehungsberechtigten einsehbar ist.

Schwerwiegende Regelverletzungen ziehen eine Eintragung im Klassenregister nach sich:

  • Handynutzung im Schulhaus, Schulareal, bei der Schulmensa;
  • bewusstes Provozieren; Sabotieren des Unterrichts;
  • Arbeitsverweigerung;
  • unerlaubtes Verlassen des Klassenzimmers oder der Schule, des Pausenhofs und der unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen;
  • mutwillige Beschädigung von fremdem Eigentum, sofern nicht sofort die Bereitschaft zur Wiedergutmachung gezeigt wird;
  • Rauchen, Trinken von alkoholischen Getränken in der Schule, im Schulgelände und bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen;
  • Nichtbefolgen von Anweisungen einer Begleitperson bei Lehrausgängen und Lehrausflügen;
  • Beleidigung von Lehrpersonen;
  • jegliche Art von bewusster Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern/Mitschülerinnen und Lehrpersonen;
  • Fälschen von Unterschriften;
  • Diebstahl;
  • Weigerung, die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen zur Vorbeugung von Covid-19 einzuhalten.

Alle Klassenbucheintragungen werden von der Direktion den Eltern schriftlich mitgeteilt. Die Lehrpersonen senden dem Sekretariat (Frau Kuppelwieser) umgehend eine E-Mail mit Angabe des Namens der Schülerin bzw. des Schülers, Klasse und Text der Eintragung. Das Sekretariat schreibt daraufhin die Verständigung an die Eltern. Die für die Eintragung verantwortliche Lehrperson und die Schulführungskraft unterschreiben gemeinsam die Mitteilung an die Eltern, welche über das digitale Register bzw. mit elektronischer Post versendet wird. Die Mitteilung muss den Sachverhalt, den Disziplinarverstoß und die angewandte Disziplinarmaßnahme beschreiben.

An der Mittelschule wird das ZIB-Team über die Eintragungen informiert. Nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand erfolgt nach zwei Eintragungen ein Beratungsgespräch zwischen dem/der Schülerin und einem Mitglied des ZIB – Teams. Nach zwei Eintragungen überprüft zudem die Schulführungskraft, nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand, die Sachverhalte und entscheidet, ob ein verpflichtendes klärendes Gespräch zwischen dem/der Schülerin, den Erziehungsberechtigten und der Schulführungskraft erfolgen muss.

Benachrichtigung der Eltern und Einladung der Eltern zu einem Gespräch

Die Eltern haben ein Informationsrecht und die primäre Erziehungspflicht gegenüber den minderjährigen Schutzbefohlenen. Aus diesem Grund werden sie über Fehlverhalten der Schülerin bzw. des Schülers über das Elternheft oder das digitale Register informiert. Disziplinarvermerke in das Klassenregister werden über das digitale Register bzw. mit elektronischer Post versendet.

Bei wiederkehrenden, bzw. schwerwiegenden Regelverstößen werden die Eltern zu einem klärenden Gespräch mit der Lehrperson, dem Klassenvorstand oder der Schulführungskraft (je nach Situation siehe vorhergehender Punkt) eingeladen. Die Inhalte des Gesprächs und die vereinbarten Maßnahmen werden protokolliert. Die Niederschrift wird von den beteiligten Personen unterschrieben.

Im Falle von wiederkehrendem Fehlverhalten, bzw. von schweren Verstößen gegen die Disziplinarordnung, wird eine außerordentliche Klassenratssitzung im Beisein der Elternvertreter*innen einberufen, bei welcher über angemessene Disziplinarmaßnahmen entschieden wird. Die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers werden ebenfalls zu der außerordentlichen Klassenratssitzung eingeladen und haben das Recht ihre Gründe vorzubringen.

  1. Ausschluss aus Schulveranstaltungen, der Klasse, der Schulgemeinschaft

Für die Grundschule gilt folgende Grundsatzregelung:

In der Grundschule werden Ausschlüsse aus der Schulgemeinschaft nur dann beschlossen, wenn „Gefahr für die Unversehrtheit von Personen besteht“ (Art. 5 Absatz 12 der Schüler- und Schülerinnencharta)

In Absprache mit dem Klassenrat nach einem Gespräch mit den Eltern und nach Mitteilung an die Schulführungskraft kann der Schüler/die Schülerin in Fällen von groben oder fortgesetzten Fällen von Unterrichtsstörung, Arbeitsverweigerung oder Ungehorsam kurzfristig und kurzzeitig auch in einer anderen Klasse untergebracht werden.

Dieser Ausschluss aus der Klassengemeinschaft wird im Klassenbuch mit genauer Angabe des Zeitraums, der Gastklasse bzw. Lehrperson und des Grundes der Maßnahme auf der Klassenbuchseite „Disziplinarmaßnahmen“ festgehalten

Für die Mittelschule gilt folgende Grundsatzregelung:

„Der zeitweise Ausschluss aus der Schulgemeinschaft kann nur in Fällen schwerer oder wiederholter Disziplinverstöße verhängt werden und zwar höchstens für fünfzehn Tage.“ (Art. 5 Absatz 10 der Schüler- und Schülerinnencharta).

Der zeitweise Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers kann einzelne oder mehrere schulische bzw. unterrichtsbegleitende Veranstaltungen, den Ausschluss aus der Klassengemeinschaft mit Unterbringung in einer anderen Klasse, den Ausschluss aus der Klasse mit einer alternativen Beschäftigung in der Schule (Time-Out-Projekt), aber auch den vollständigen zeitbegrenzten Ausschluss von der Schulgemeinschaft (mit Arbeitsaufträgen für Zuhause) umfassen. Ausschlüsse werden bei wiederholten Disziplinarverstößen oder einem schwerwiegenden Fehlverhalten im Ermessen des erweiterten Klassenrates (mit Elternvertreter*innen) ausgesprochen. Das Fehlverhalten muss jedoch mindestens mit Disziplinarvermerken im Klassenregister und schriftlichen Mitteilungen an die Eltern dokumentiert worden sein.

Liegen zwei Klassenbucheintragungen vor, erfolgt nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand, ein Beratungsgespräch zwischen dem/der Schülerin und einem Mitglied des ZIB – Teams.

Zudem entscheidet die Schulführungskraft nach Rücksprache mit dem Klassenvorstand und dem ZIB-Team, auf der Grundlage der Sachverhalte, ob die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler und die Erziehungsberechtigten zu einem verpflichtenden klärenden Gespräch mit der Schulführungskraft eingeladen werden. Bei diesem Gespräch werden mit der Schülerin bzw. mit dem Schüler und dem Elternhaus geeignete Maßnahmen für eine Verbesserung des Verhaltens vereinbart.

Ziel dieser Gespräche ist es, möglichen weiteren Disziplinarverstößen mit damit verbundenen Ausschlüssen vorzubeugen.

Liegen drei Klassenbucheintragungen (bei sehr schwerwiegenden Regelverstößen genügt auch schon eine Eintragung) vor, beruft der Klassenvorstand in Absprache mit der Schulführungskraft eine außerordentliche Klassenratssitzung im Beisein der Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter laut LG Nr. 20/1995 ein. Die Erziehungsberechtigten des/der betroffenen Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls zu der außerordentlichen Klassenratssitzung eingeladen und haben das Recht ihre Gründe vorzubringen. Die vom Klassenrat daraufhin beschlossenen Disziplinarmaßnahmen erfüllen laut Schüler- und Schülerinnencharta einen erzieherischen Zweck und werden somit auf das Fehlverhalten und auf die individuelle Situation des betroffenen Schülers abgestimmt.

Sollte der Schüler/die Schülerin offensichtlich und nachgewiesenermaßen nicht bereit oder fähig sein, das Verhalten zu verbessern, werden die Ausschlussbestimmungen verschärft – Ausschluss bis zu 15 Tagen aus der Schulgemeinschaft.

Die vom erweiterten, außerordentlichen Klassenrat beschlossenen Disziplinarmaßnahmen werden den Erziehungsberechtigten mittels schriftlicher Verfügung im digitalen Register bzw. elektronischer Post zur Kenntnis gebracht.

Gegen die schriftliche Verfügung des Direktors kann innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechende Rekurs bei der schulinternen Schlichtungskommission eingereicht werden. Die Disziplinarstrafe wird bis zum Entscheid der Schlichtungskommission ausgesetzt.

  1. Time-Out-Projekt an der Mittelschule C. Wolf

Das ZIB-Team organisiert in Zusammenarbeit mit der Schulführungskraft im Rahmen der regulären Unterrichtszeit Time-Out-Projekte für Schülerinnen und Schüler, gegen welche eine dementsprechende Disziplinarmaßnahme vom außerordentlichen, erweiterten Klassenrat ausgesprochen worden ist. Hierzu nimmt der Klassenvorstand im Vorfeld der Dringlichkeitssitzung des Klassenrates Kontakt mit der Schulführungskraft auf, um abzuklären, ob ausreichende Ressourcen zur Verfügung stehen. Im Jahresprogramm des ZIB-Teams werden Tätigkeiten vorgesehen, bei welchen die betroffenen Schülerinnen und Schüler außerhalb des normalen Klassenverbandes arbeiten und vom ZIB-Team beaufsichtigt werden. Diese Aktionen verfolgen pädagogische Ziele und sollen insbesondere die Wiedergutmachung und die Verbesserung des Verhaltens ermöglichen. Diese Projekte können auch mit außerschulischen Initiativen umgesetzt werden (siehe Individualprojekte).

  1. Strafrechtlich relevante Tatbestände

Wenn die Disziplinarverstöße einen strafrechtlich relevanten Tatbestand darstellen, müssen diese gemäß Art. 361 StGB von der zuständigen Amtsperson (Schulführungskraft oder Lehrperson) der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht mitgeteilt werden. Für den Fall, dass die gesetzlichen Vertreter der geschädigten Person einen Strafantrag stellen, besteht für die obgenannten Amtspersonen keine Verpflichtung zur Anzeige.

Das Schulcurriculum finden Sie auf unserer Homepage 

Der Bereich der Orientierung liegt unserer Schule sehr am Herzen. Dementsprechend gibt es eine koordinierende Lehrperson, die sich aktiv mit der Zukunftsplanung der Schülerinnen und Schüler beschäftigt.

Zur Vorbereitung auf den Schulstufenwechsel Grund- und Mittelschule und als Hilfe für die Oberschul- und Berufswahl werden für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten jährlich folgende Angebote geplant und durchgeführt:

Grundschule – Mittelschule:

Flyer, Präsentationen oder Videos der einzelnen Schulschwerpunkte der Mittelschule mit allgemeinen Informationen, Stundeneinteilungen und besonderen Aktivitäten und Projekten stehen zur Verfügung.

  • Auf der Homepage des Schulsprengels werden die einzelnen Schulschwerpunkte anschaulich präsentiert.
  • Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen des Einzugsgebietes besuchen die Mittelschule, lernen das Schulgebäude und Lehrpersonen kennen, können Fragen stellen und bekommen so einen Einblick in den Schulalltag.
  • Die Schulsozialpädagogik schafft Begegnungsmomente zwischen den Schulstufen, um Hemmschwellen beim Übertritt abzubauen.
  • Für die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler wird ein Informationsabend veranstaltet.

Mittelschule – Oberschule und Berufswelt

Die Berufsorientierung ist ein wichtiger Schwerpunkt in allen dritten Klassen. Deshalb gibt es mehrere Aktivitäten.

  • Die Berufsberatung wird am Ende des 2. Schuljahres und zu Beginn des dritten Schuljahres in die Klassen eingeladen. Sie stellt den Dienst vor, gibt einen Überblick über die Möglichkeiten nach der Mittelschule, zeigt den Schülerinnen und Schülern die Informationsmöglichkeiten auf der Homepage der Berufsberatung und jeder Schüler/ jede Schülerin hat die Möglichkeit mit Hilfe eines kleinen Tests seine/ihre Stärken, Fähigkeiten und vielleicht auch Schwächen besser und anschaulicher herauszufinden.
  • Die Broschüren des Amts für Ausbildungs- und Berufsberatung und Module aus dem digitalen Orientierungskoffers werden in den Unterricht eingebaut.
  • Die Berufsverbände aus Hotel, Gastgewerbe und Handwerk werden eingeladen und die Schülerinnen und Schüler erhalten genauere Informationen zu einzelnen Berufsbildern.
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen die Möglichkeit geboten, Betriebe zu besichtigen, kurz ins Berufsleben hineinzuschnuppern und so einzelne Berufsbilder besser kennenzulernen.
  • Über ESF- Ressourcen werden nach Möglichkeit Schülerinnen und Schüler anderer Herkunftssprachen und deren Familien durch Mediator*innen bei der weiterführenden Schulwahl begleitet.
  • Im November präsentieren Oberschulen und weiterführende Schulen des Burggrafenamtes ihre Schwerpunkte. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit, an drei Präsentationen der weiterführenden Schulen teilzunehmen.
  • Die Termine der Tage der Offenen Tür und Informationsnachmittage an den Oberschulen werden den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. An diesen speziellen Tagen dürfen unsere Drittklässler teilnehmen, sofern die Abwesenheit durch die Eltern im Voraus entschuldigt wird.
  • In Absprache mit den Oberschulen oder weiterführenden Schulen können für interessierte Mittelschulabgänger*innen Schulbesuche organisiert werden.

Das Recht auf Anerkennung von außerschulischen Tätigkeiten in Musik und Sport im Ausmaß von jeweils 34 Einheiten pro Schuljahr ist an unserer Schule folgendermaßen geregelt:

Grundschule:

Jede Schulstelle regelt die Pflichtquote autonom. Die Möglichkeit zur Anerkennung außerschulischer Tätigkeiten besteht in allen Schulstellen.

Mittelschule:

In den Zügen mit Schwerpunkt Sport, Kunst, Sprachen, Technik und Naturwissenschaften sind die Wahlpflichtstunden des Schwerpunkts so gelegt, dass die Kinder früher nach Hause gehen bzw. später kommen können. D.h. diese Schülerinnen und Schüler haben eine Wochenstunde weniger Unterricht im Schwerpunkt.

Die entsprechenden Anträge stehen auf der Homepage der Schule als Download zur Verfügung.

Im Musikzug besteht keine Möglichkeit der Anerkennung, da sich die Eltern mit der Wahl dieses Schwerpunkts für das vorgegebene Modell im vollen Umfang entschieden haben. Es ist nur einer bestimmten Anzahl von Kindern die Möglichkeit gegeben, diesen Schwerpunkt zu besuchen.

Externe Evaluation:

Jedes Jahr werden zwei Blicke von außen auf die Schule geworfen:

  1. KOMPETENZTESTS

Laut Bildungsdirektion bzw. Dienststelle für Evaluation wird mit den Tests der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in wichtigen Inhaltsbereichen der Fächer Deutsch, Mathematik und Italienisch erhoben.

Da alle Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe die gleichen Aufgaben bearbeiten, ermöglichen die Testergebnisse einen schulinternen Vergleich des Leistungsstandes der einzelnen Klassen mit Parallelklassen oder Klassen anderer Schulen.

Außerdem liefert die Rückmeldung Daten auf Landesebene, mit deren Hilfe ein Vergleich der Ergebnisse einer Klasse mit den Durchschnittswerten des Landes Südtirol vorgenommen werden kann.

Klassenstufe

Getestete Fachbereiche

Rhythmus der Durchführung

3. Klasse Grundschule

Deutsch

alle zwei Jahre
(ab Schuljahr 2020/21)

4. Klasse Grundschule

Italienisch

alle zwei Jahre
(ab Schuljahr 2021/22)

5. Klasse Grundschule

Mathematik

alle zwei Jahre
(ab Schuljahr 2022/23)

1. Klasse Mittelschule

Deutsch

alle zwei Jahre
(ab Schuljahr 2019/20)

3. Klasse Mittelschule

Deutsch, Englisch, Mathematik

jährlich
(Zugangsvoraussetzung für die Staatl. Abschlussprüfung)

2. Klasse Oberstufe

Italienisch, Mathematik

alle zwei Jahre
(ab Schuljahr 2022/23)

2. Klasse Oberstufe

OECD-PISA-Studie

alle drei Jahre

5. Klasse Oberstufe

Deutsch, Englisch, Mathematik

jährlich
(Zugangsvoraussetzung für die Staatl. Abschlussprüfung)

  1. GESAMTSTAATLICHE PRÜFUNG

In den Fächern DEUTSCH, MATHEMATIK und ENGLISCH finden in den dritten Mittelschulklassen gesamtstaatliche Prüfungen statt, deren Ergebnis zwar nicht in die Abschlussnote einfließt, doch ist die Teilnahme an diesen Prüfungen Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

  1. Evaluation durch die Evaluationsstelle für die deutsche Schule

In regelmäßigen Abständen (ca. alle fünf – sechs Jahre) findet auch eine Evaluation der Schule durch die Dienststelle für Evaluation statt. Die Ergebnisse werden dann allen Beteiligten (Schulpersonal und Eltern) in passender Form vorgestellt.

Interne Evaluation:

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft tragen für die Qualitätsentwicklung in der Schule Verantwortung, Grad und Ausmaß der Verantwortung sind von den jeweiligen Zuständigkeiten abhängig.

Die Zuständigkeiten für die Qualitätsentwicklung in der Schule sind durch das Leitungskonzept der Schule, das Mitbestimmungsgesetz und die jeweilige Rolle und die Funktionen des Schulpersonals geregelt – entsprechend den verschiedenen Berufsbildern, die in der Schule Geltung haben.

Die Verantwortung für die Qualitätssicherung in der Schule liegt im Besonderen beim Schulpersonal.

Die Zuständigkeiten sind durch das Leitungskonzept der Schule und das Dekret des Landeshauptmannes Nr.39/2012 über die Evaluation der Südtiroler Schulen geregelt.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch die gezielte und regelmäßige Anwendung von angemessenen Methoden, die zur Beurteilung und Prüfung der Qualität von Schule dienen.

Diese angemessenen Mittel zur Qualitätssicherung werden zum Teil durch das jeweils zuständige Schulpersonal – fokussiert auf den jeweiligen Qualitätsbereich – autonom erarbeitet, zum Teil nimmt die Schule die Unterstützung durch die Evaluationsstelle für die Schulen in Südtirol in Anspruch, die verschiedene Instrumente zur Sicherung von Qualität des Bildungssystems zur Verfügung stellt.

Die Mittel zur Qualitätssicherung, die in der Schule angewandt werden, sind:

  • Externe Evaluation
  • externe Lernstandserhebungen, z. B PISA, INVALSI
  • Interne fokussierte Evaluationen von Qualitätsbereichen gemäß Qualitätsrahmen
  • Interne Lernstandserhebungen
  • Interne Erhebungen über Output- und Outcomequalität
  • SWOT-Analyse von Projekten/unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen in verschiedenen Gremien
  • Berichte über/bzw. Dokumentation von Schulprojekte(n)
  • Pädagogische Tage
  • Hospitationen
  • Feedbackgespräche in den Klassen
  • Elterngespräche
  • Netzwerkarbeit
  • Fortbildungsplanung

Die Ergebnisse der Qualitätssicherung werden dem zuständigen Schulpersonal für die Planung der jeweiligen Tätigkeiten zur Verfügung gestellt. 

Die im Rahmen der Qualitätssicherung erhobenen Daten dienen als Grundlage der Qualitätsentwicklung. Dadurch wird ein Kreislauf der kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und Qualitätsförderung in der Schule geschaffen.

Es ist geplant, dass jede Lehrperson einen IQES-Zugang erhält.

Klassenrat

Wer: Schulführungskraft, alle Lehrpersonen, Integrationslehrpersonen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration, zwei Elternvertretungen

Was: Vorschläge zu Unterricht und Erziehung, Förderung der Kontakte, Disziplinarmaßnahmen.

Ohne Elternvertretungen: Koordinierung des Unterrichts, fächerübergreifende

Zusammenarbeit, Bewertung der Schülerinnen und Schüler

Wie oft: Mit den Elternvertretungen in der Regel zweimal im Jahr; ohne Elternvertretungen nach Tätigkeitsplan.

Alle interessierten Eltern haben die Möglichkeit, an den Klassenratssitzungen mit Elternvertretungen teilzunehmen.

Fachgruppe

Wer: Alle Lehrpersonen desselben Faches

Was: Behandlung von Fragen der Didaktik, Ausarbeitung des Jahresplans für die Unterrichtstätigkeit, Einführung neuer Lehrbücher, Besprechung neuer Unterrichtsmaterialien

Wie oft: Nach Bedarf, hängt auch davon ab, ob und wie viele neue Lehrpersonen zur Fachgruppe stoßen.

Schulrat

Wer: Schulführungskraft, die Schulsekretärin, sechs Elternvertretungen, sechs Vertretungen der Lehrpersonen

(evtl. zwei Vertreter von außerhalb)

Was: Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und des Jahresabschlusses, Festlegung von Kriterien zur Verwaltung und Verwendung der Geldmittel, Festsetzung der Schülerbeiträge,

Abschreibung von Schulbüchern;

Organisation des Schulbetriebes, Geschäftsordnung, Schulordnung, Bibliotheksordnung;

Organisationsplan der schulergänzenden und -begleitenden Maßnahmen;

Festlegung der Kriterien und Genehmigung des Schulprogramms, Richtlinien für die Arbeit des Elternrats, Wahlmodalitäten…

Wie oft: ca. 2 – 6 Sitzungen im Jahr

Elternrat

Wer: Alle Elternvertretungen im Schulrat und in den Klassenräten

Was: Vorschläge für die Organisation des Schulbetriebes, Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung, Erstellung des eigenen Jahresarbeitsprogramms, Wahl der VertreterInnen der Schule im Landeskomitee der Eltern,

Wie oft: 2 – 4 Treffen im Schuljahr

Lehrpersonenkollegium:

Wer: Schulführungskraft (Vorsitz), alle Lehrpersonen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration (ohne Stimmrecht);

Was: Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, Ratifizierung des Schulprogramms (muss vom Schulrat genehmigt werden), Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel, Planung von Fortbildungsinitiativen und Schulversuchen, Wahl des Dienstbewertungskomitees, Wahl der Lehrervertreter im Schulrat, Überprüfung der Vorschläge des Elternrates usw..

Wie oft: 4 Sitzungen im Jahr (bei Bedarf auch mehr)

Dienstbewertungskomitee:

Wer: Schulführungskraft (Vorsitz), drei Vertreter*innen der Lehrpersonen, drei Ersatzmitglieder

Was: Bewertung der Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr, Dienstbewertung auf Ansuchen von Lehrpersonen

Schulinterne Schlichtungskommission

Wer: Die Schlichtungskommission besteht aus der Schulführungskraft, die von Amts wegen Mitglied der Schlichtungskommission ist, sowie aus zwei Elternvertretungen und zwei Lehrpersonenvertretungen, wobei für jede Kategorie die Vertretung der Grund- und Mittelschule gewährleistet wird. Für jedes effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied der entsprechenden Kategorie und Schulstufe ernannt. Die Ersatzmitglieder nehmen das Amt in der Schlichtungskommission im Falle von Befangenheit oder Abwesenheit der effektiven Mitglieder wahr. Den Vorsitz hat eine Elternvertretung inne.

Was: Die Schlichtungskommission hat die Aufgabe, sich mit Rekursen, die innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung bezüglich verhängter Disziplinarmaßnahmen und mit Streitfällen bezüglich Auslegung und Verletzung der Schüler- und Schülerinnencharta zu befassen und diesbezügliche Entscheidungen zu treffen.

Werkstottschual

Die Werkstottschual befindet sich in Aschbach – Gemeinde Algund. Sie ist ein Projekt der Landesberufsschule Zuegg in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Algund. Verschiedene Partner (TFO Meran, Europäischer Sozialfonds, Berufsschule Savoy, Schlanders und Bozen) haben das alte Schulhaus in der Fraktion Aschbach saniert. Ziel des Projektes ist die Schaffung eines sinnvollen und naturnahen Lernortes. Für den Schulsprengel Meran/Stadt ist es eine Möglichkeit, die WerkSTOTTschual als außerschulischen Lernort für verschiedene Aktivitäten zu nutzen. Hierfür wurde ein Verein gegründet, dem der SSP Meran Stadt beitritt.

Bildungsverbund Burggrafenamt

Die Kindergärten und Schulen im Bezirk Burggrafenamt haben sich zum Bildungsverbund Burggrafenamt zusammengeschlossen mit dem vorrangigen Ziel, Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte, für

Lehrpersonen, Mitarbeiter*innen für Integration sowie Sozialpädagog*innen anzubieten und die kollegiale Hospitation zu fördern. 

Die Weiterbildungsangebote unterstützen die Fachkräfte aus Kindergarten und Schule berufsbegleitend in ihrer Arbeit und geben Impulse zur Weiterentwicklung. Damit leisten sie einen bedeutenden Beitrag zu deren Professionalisierung und fördern Entwicklungen innovativer und qualitätsvoller Unterrichtskonzepte an den Bildungseinrichtungen. Die gemeinsame Planung der Angebote ermöglicht es, auf die Bedürfnisse der Schulen einzugehen und die Ressourcen effizient zu nutzen. Zudem wird der Austausch zwischen den pädagogischen Fachkräften aller Bildungsstufen gefördert. 

Das Weiterbildungsangebot auf Bezirksebene ergänzt die Landesfortbildung und die schulinterne

Fortbildung und stellt somit eine Säule in der Weiterbildung dar. Der Bildungsverbund sorgt für die Vernetzung der verschiedenen Fortbildungsebenen (Landesfortbildung, Bezirksfortbildung, schulinterne Fortbildung) und kooperiert mit schulexternen Bildungs- und Netzwerkpartnern. 

Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung auf Bezirksebene sind

  • Angebote zu Fächern bzw. Fachbereichen
  • Angebote zu Bildung allgemein
  • Angebote zu Themen der Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Angebote zu Inklusion und Migration
  • von den Schulführungskräften vereinbarte Schwerpunkte

Wirksame Formen der Fortbildung auf Bezirksebene sind:

  • Halbtagsveranstaltungen (auch Folgenachmittage)
  • Workshops / didaktische Werkstätten
  • Informationsveranstaltungen
  • Hospitationszirkel
  • thematische Supervisionsgruppen

Die Planung und Festlegung der Weiterbildungsangebote erfolgt in schulstufenübergreifenden Fachgruppensitzungen. Jede Kindergarten- und Schuldirektion sorgt dafür, dass sie in den schulstufenübergreifenden Fachgruppen vertreten ist. 

Schulstufenübergreifende Fachgruppensitzungen

Die Kindergärten und Schulen im Bezirk Burggrafenamt haben vereinbart, zwei schulstufenübergreifende

Fachgruppensitzungen pro Schuljahr durchzuführen. An diesen Fachgruppensitzungen, die von den Schulführungskräften des Bezirks geleitet werden, nimmt jeweils eine pädagogische Fachkraft einer jeden Kindergartendirektion bzw. eine Lehrperson (KG, GS, MS, OS, FS, BBZ) einer jeden Schuldirektion teil. 

Folgende Fachgruppen treffen sich zweimal im Schuljahr: 

Anfangsunterricht, DAZ/Sprachförderung, Literarische Fächer, Englisch, Integration, Italienisch, Kunst, Mathematik/ Naturwissenschaften, Musik, Religion, Schulsozialpädagogik, Sport und Bewegung, Technik.  

Zielsetzung dieser Treffen ist es,

  • das Fortbildungsangebot im Fachbereich auf Bezirksebene unter Berücksichtigung des Angebotes auf Landesebene und der Rückmeldungen zu den im Vorjahr durchgeführten Veranstaltungen zu planen (Die Gruppen treffen Vorentscheidungen. Die endgültige Entscheidung über das Fortbildungsprogramm im Bezirk trifft das Gremium der Schulführungskräfte im Bezirk.);
  • „Denkwerkstatt“ für verschiedene fachspezifische Themen zu sein;
  • im Austausch mit Inspektor*innen, Mitarbeiter*innen (Fachberater*innen) der Pädagogischen Abteilung und Expert*innen fachspezifische Themen zu erarbeiten und zu diskutieren.

 

Die am Bildungsverbund beteiligten Kindergärten und Schulen stellen eine Lehrperson im Ausmaß von 100% vom Unterricht frei. Die Freistellung wird von den staatlichen Schulen getragen und auf der Grundlage des Stellenplans berechnet. 

Als Koordinator/in erfüllt er/sie folgende Anforderungen:

  • verfügt über einen unbefristeten Arbeitsvertrag an einer Schule des Bezirks sowie über eine mehrjährige Unterrichtserfahrung
  • verfügt über eine Vision zur Entwicklung der Fortbildung
  • besitzt Kommunikations-, Moderations- und Organisationskompetenz
  • besitzt Medienkompetenz
  • arbeitet systematisch und eigenverantwortlich (Planung, Durchführung, Dokumentation)
  • evaluiert die Fortbildungsveranstaltungen und die eigene Tätigkeit
  • gestaltet seine/ihre Arbeitszeit flexibel
  • arbeitet im Netzwerk mit anderen Bildungseinrichtungen/Schulverbänden sowie den Schulführungskräften im Bezirk zusammen
  • weist ein schriftliches Einverständnis des eigenen Direktors/der eigenen Direktorin vor

Aufgabenbereiche:

Der Koordinator oder die Koordinatorin übernimmt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Planungsgruppe die nachstehenden Aufgaben:

 

  • ist im Bereich Fortbildung Bindeglied zwischen den einzelnen Kindergarten- und Schuldirektionen des Bezirks Burggrafenamt und nimmt an den entsprechenden Arbeitstreffen der Direktor*innen teil;
  • gestaltet und betreut die Website des Bildungsverbunds; diese muss folgende Merkmale erfüllen: – Übersichtlichkeit der Angebote
  • Aktualität
  • individuelle Anmeldungsmöglichkeit
  • Listen Kursteilnehmer*innen
  • Rückmeldungen an die Kursteilnehmer*innen
  • sammelt und koordiniert die Vorschläge zu Fortbildungsangeboten – sorgt jährlich für die Detailplanung des Fortbildungsprogramms im Bezirk:
  • Referentensuche (falls notwendig), Vorbereitung der Beauftragungen der Referent*innen

(Honorar, Termine, Begründungen) und Erstellung einer Übersicht aller zu beauftragenden Referent*innen mitsamt allen benötigten Informationen;

  • Titel und Beschreibungen der Angebote;
  • Raumreservierungen und Raumvorbereitung;
  • Unterschriftenlisten, Material…;
  • Feedbackbögen und deren Auswertung;
  • steht in regelmäßigem Austausch mit der Verwaltung des SSP Meran Stadt und des SSP Meran Obermais;
  • sorgt für die Veröffentlichung der Bezirksfortbildung zeitgleich mit der Landesplanung und betreut die An- und Abmeldung;
  • behält die Umsetzung der Fortbildungen im Auge und informiert über eventuelle Änderungen oder Absagen;
  • übernimmt bzw. organisiert die Kursleitung bei den Fortbildungsveranstaltungen des Bezirks;
  • verschafft sich einen Überblick über das, was im Bereich Fortbildung auf Bezirksebene bereits umgesetzt wird;
  • pflegt Kontakte zu allen für die Fortbildung relevanten Partnern;
  • entwickelt ein Rückmeldesystem, sorgt für die Evaluation und erstellt Statistiken;
  • setzt Methoden der Evaluation der eigenen Tätigkeit ein;

Auswahl des/der Koordinators/in

Der/Die Koordinator/in

  • wird über ein Auswahlgespräch ernannt;
  • leistet die Mitarbeit bei der Planung, Durchführung und Evaluation der Fortbildung des Bezirkes Burggrafenamt über eine Unterrichtsfreistellung im Ausmaß von 100% an der jeweiligen Schulstufe laut geltendem LKV 2003;
  • Es handelt sich um eine koordinierende Tätigkeit und es gilt der Umrechnungsschlüssel für die Mittel- und Oberschule 1:1,9 und für die Grundschule 1:1,7. Dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38/20 Stunden (entspricht 100 % eines Lehrauftrages) bei freier Zeiteinteilung (mit Ausnahme von einigen fixen Stunden in der Woche).

Bewerbung:

Die Anhörung richtet sich an alle pädagogischen Fachkräfte und Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag der Kindergärten- und Schuldirektionen im Bezirk Burggrafenamt. Das Bewerbungsgespräch erfolgt vonseiten einer von der Bezirksversammlung delegierten Kommission von Schulführungskräften.

Der Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben wird per E-Mail vorab an die eigene Direktion geschickt und von der der delegierten Kommission gesichtet. Die Kommission unterbreitet, nach Anhörung der Bewerber*innen, einen Vorschlag an die Bezirksversammlung, welche die definitive Auswahl trifft.

Arbeitserfordernisse:

  • wird von der Herkunftsschule verwaltet (Abwesenheiten, Außendienste, Leistungsprämie);
  • rechnet seine/ihre Außendienste nach den geltenden Regelungen über das von den Kindergarten- und

Schuldirektionen des Bildungsverbunds zur Verfügung gestellte Kontingent ab;

  • hat seinen/ihren Arbeitsplatz an einer Schule des Bildungsverbunds;
  • wird bei der Organisation der Veranstaltungen von den Sekretariaten aller Kindergarten- und Schuldirektionen unterstützt;

Koordinator 2024/2025

Gianluca Zampedri, Lehrperson für Italienisch am SSP Meran Obermais gianluca.zampedri@scuola.alto-adige.it

Arbeitsgruppe Fortbildung des Bildungsverbunds

Das Gremium der Schulführungskräfte im Bezirk ernennt jährlich in der Sitzung vor Schulbeginn jene

Führungskräfte, die der Arbeitsgruppe Bildungsverbund angehören und in Abstimmung mit dem

Koordinator für den organisatorischen Rahmen der Bezirksfortbildung sorgen. Die Arbeitsgruppe wählt sich selbst eine Leiterin/einen Leiter.

Mitglieder der Arbeitsgruppe Bildungsverbund 

Michaela Dorfmann / Schulführungskraft

Matthias Ratering / Schulführungskraft

Silke Schullian / Kindergartendirektorin 

Martin Sitzmann / Schulführungskraft

Eva Tessadri / Schulführungskraft

Gianluca Zampedri / Lehrperson und Koordinator 

                

Aufteilung der personellen und finanziellen Ressourcen:

Der Beitrag der einzelnen Schulen erfolgt auf der Grundlage eines korrigierten Personalstandes. Für die Grundschul- und Schulsprengel wird der Faktor gegenüber den Oberschulen um 30% erhöht. Für Berufs- und Fachschulen wird der durchschnittliche Beitrag der Oberschulen um 50% reduziert. Für die Aktualisierung des Berechnungsgrundlage sorgt Christoph Kofler.

Die Verwaltung der Bezirksfortbildungen übernimmt der SSP Meran Stadt. 

Führungskräfte des Kindergartens

 

Renate Kollmann  (KGD Meran) 

Silke Schullian  (KGD Lana)

 

 Führungskräfte der Unterstufe

 

Tobias Wachter

(SSP St. Martin)

Birgit Eschgfäller

(SSP Meran Stadt)

Michaela Dorfmann

 (SSP Meran Untermais)

Karin Mazzari

(SSP St. Leonhard)

Christoph Kofler  (GSD Lana)

Margit Achmüller (SSP Lana)

Carlotte Ranigler (SSP Algund)

Dagmar Morandell (SSP Nonsberg)

Matin Sitzmann (SSP Ulten)

Eva Tessadri

(SSP Meran Obermais)

  

Führungskräfte der Oberschule

 

Markus Dapunt (FOS Meran)

Matthias Ratering (WFO Meran)

Martina Rainer

(Gymme Meran)

David Augscheller  (RG TFO Meran)

Ulrike Egger

(LFS für Sozialberufe

Hannah Arendt)

 

Führungskräfte der Berufs- und Fachschulen

 

Hartwig Gerstgrasser  (LBS Kaiserhof)

Christine Holzner

 (FS Frankenberg)

Beatrix Kerschbaumer  (LBS Savoy)

Isolde Moroder  (LBS Zuegg)

  

Führungskräfte der Musikschulen

 

Christian Laimer 

(MS Lana/Ulten/Nonsberg)

Alexander Veit 

(MS Meran/Passeier)

 

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Dreijahresplan

Teil B

Schuljahre
2024/25
2025/26
2026/27
Plenumsbeschluss vom 13.03.2024
Schulratsbeschluss vom 29.04.2024                                      

Inhaltsverzeichnis

  1. Dreijahresplan Teil B- Einführung
  2. Unsere Schwerpunkte in Entwicklungsrastern
    • Schwerpunkt 1: Sprache(n) lernen und Mehrsprachigkeit
    • Schwerpunkt 2: Gemeinsames Lernen und Expert*innenpools
    • Schwerpunkt 3: Digitales Lernen und Innovation
    • Schwerpunkt 4: Partizipatives/selbstgesteuertes Lernen und aktive Teilhabe von

Schüler*innen & Eltern

  • Schwerpunkt 5: Soziales Lernen und Unterstützungsnetzwerk
  • Schwerpunkt 6: Gesundheitsförderndes Lernen und Lehren und Lebenskompetenzen
  1. Unser Fortbildungskonzept für den Dreijahreszeitraum
  2. Unser Qualitätsmanagement
  3. Wichtige Anlagen für unsere Schul- und Unterrichtsentwicklung
    • PNRR 3.2: Scuola 4.0
    • PNRR 3.1: Nuove competenze e nuovi linguaggi
    • ESF Projekt Promos
    • ESF Projekt Bildungsdirektion
    • Kurzinformationen ELLEu
    • Netzwerkstellen Übertritt KG/GS
    • Konzept für die Individuelle Entwicklungs- und Lernbegleitung
    • Konzept Theaterpädagogik
    • Neues Stundenplanmodell ab 2024/2025
 Unser Teil B…
  1. …operationalisiert die in Teil A angeführten Bereiche
  2. …ergänzt inhaltliche Schwerpunkte, die neu hinzugekommen sind
  3. …übernimmt die Ergebnisse des internen QM vom Schuljahr 2022/23 und in Folge der externen Evaluation von 2023/24
  4. …orientiert sich am Grundsatzdokument: Bildung 2030 – Guter Unterricht in der inklusiven Schule
  5. …integriert wichtige Projekte als Anlagen zum Dokument (ESF- und PNRR)
Seine Struktur:

Es gibt 6 große Schwerpunkte, die in Entwicklungsrastern operationalisiert und inhaltlich terminiert werden. 

Unsere Schwerpunkte sind: 

  • Schwerpunkt 1: Sprache(n) lernen und Mehrsprachigkeit
  • Schwerpunkt 2: Gemeinsames Lernen und Expert*innenpools
  • Schwerpunkt 3: Digitales Lernen und Innovation
  • Schwerpunkt 4: Partizipatives/selbstgesteuertes Lernen und aktive Teilhabe
  • Schwerpunkt 5: Soziales Lernen und Unterstützungsnetzwerk
  • Schwerpunkt 6: Gesundheitsförderndes Lernen und Lebenskompetenzen

Dabei sind vor allem die Themen „Sprache“ und „Soziales Lernen“ in den nächsten Jahren für uns prioritär.

Erarbeitet wurde unser Teil B im Schuljahr 2023/24 in einem umfassenden partizipativen Prozess:

1.     AG Dreijahresplan: Rasterstruktur und Vorschlag inhaltliche Schwerpunkte

2.     Von der AG in die Schulstellenleitungssitzung: Arbeit an vorgeschlagenen Schwerpunkten

3.     Rückschleife in die AG: Vorbereiten der Raster für die Weiterarbeit   

4.     Vorstellen der Raster in der SCHUP der MS und im Elternrat  

5.     Weiterarbeit in den Fachgruppen der GS und durch verschiedene Koordinator*innen

6.     Rückschleife in die AG Dreijahresplan  

7.     Arbeit an geteilten Dokumenten in Fachgruppen, Arbeitsgruppen und Teilkollegien

8.     Ergänzen von Inputs vom Pädagogischen Tag (Plenum)

9.     Sichten und Überarbeiten in AG und von verschiedenen Koordinator*innen

10.  Rückmeldeschleife an das gesamte Plenum (schriftliche Rückmeldungen)  

11.  Abschließende Beschlussfassung: 

  1. Plenum im März 
  2. Schulrat Ende April  

Download

Dreijahresplan

Teil C

Organisationsplan

besondere Unterrichtstage

Grundschule „Franz Tappeiner“

  • Unsinniger Donnerstag: 12.02.2026
  • Maiausflug Mai 2026
  • Letzter Schultag: am 16.06.2026

Grundschule „Albert Schweitzer“

  • Unsinniger Donnerstag: 12.02.2026
  • Maiausflug: Mai 2026
  • Letzter Schultag: am 16.06.2026

Grundschule „Oswald von Wolkenstein“ Regel und Ganztag

  • Begrüßung der Erstklässler: 08.09.2025
  • Unsinniger Donnerstag: 12.02.2026
  • Sportfest am 01.04.2026
  • Letzter Schultag: am 16.06.2026

Grundschule Burgstall

  • Unsinniger Donnerstag: 12.02.2026
  • Maiausflug Mai 2026
  • Letzter Schultag: am 16.06.2026

Mittelschule „Carl Wolf“

  • Fasching (bis 10.15 Uhr) am 12.02.2026

Im Jahresplan der jeweiligen Klasse sind weitere Lehrausgänge angegeben.

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Mittelschule „Carl Wolf“

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „Franz Tappeiner“ 2. bis 5. Klasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „Albert Schweitzer“ 1. Klasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „Albert Schweitzer“ 2. bis 5. Klasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „O.v.Wolkenstein“ 1. Regelklasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „O.v.Wolkenstein“ 2. bis 5. Regelklasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule „O.v.Wolkenstein“ 1. bis 5. Ganztagsklasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule Burgstall 1. Klasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

Schulkalender Schuljahr 2025/2026

Grundschule Burgstall 2. bis 5. Klasse

 

Unterrichtsbeginn 08.09.2025

 

 Für einzelne Kinder oder Gruppen bietet unsere Schule außerdem folgende Tätigkeiten als erweitertes Bildungsangebot an:

Alle Grundschulen

Thema

Lehrperson

Zielgruppe

Zeitraum

Zirkus

Verein Animativa

2. – 5. Kl. GS

05.11.2025 bis 25.03.2026

Schwimmkurs für Nichtschwimmer

Sportclub Meran

2. Kl. GS

30.01.2026 bis 08.05.2026

Grundschule „Franz Tappeiner“

Thema

Lehrperson

Zielgruppe

Zeitraum

Mensabetreuung und Hausaufgabenhilfe in Zusammenarbeit mit der Kinderwelt

Betreuer der Kinderwelt

alle Klassen

10.09.2025 – 15.06.2026

Montag, Mittwoch und Freitag von 12.50 – 16.00 Uhr

Grundschule „O.v.Wolkenstein“

Thema

Lehrperson

Zielgruppe

Zeitraum

Hausaufgabenhilfe

Christoph Höllrigl

Simon Nussbaumer

Patrizia Trafoier

Renate Zwischenbrugger

2. – 5. Klassen

Oktober 2024 bis

Mai 2025

Montag und Mittwoch

von 14.00 – 15.00 Uhr

Frühförderung Deutsch

Renate Zwischenbrugger

1. + 2. Klassen

Februar bis Mai 2026

Freitag, 14.00 – 15.00 Uhr

Mittelschule „Carl Wolf“

Thema

Lehrperson

Zielgruppe

Zeitraum

Schülerzeitung digital erstellen

Simone Pircher, Jonas Sailer

alle

November 2025 – April 2026

Komponieren am PC

Alexandra Michler

alle

18.02.2026 – 08.04.2026

Lernberatung bei Bedarf (freie Gruppe ohne Anmeldung)

Terzer Sabine

Mall Kathrin

Schenk Peter

alle

November 2025 – Mai 2026

Hilfe beim Erstellen der Abschlussarbeiten der 3. Klassen (ohne Anmeldung)

Schenk Peter

3. Klassen

Mai 2025 – erste Juni Woche 2025

Hinweis: Die „Pflichtquote, Projekte und andere Aktivitäten“ befinden sich nur auf der PDF als Download

Direktorin und Lehrpersonen unserer Schulen

Dir. Birgit Eschgfäller

Schulführungskraft

 

Armin Bauer

Geschäftsführender Schuldirektor

 

Beatrix Burger

Direktorstellvertreterin

 

Grundschule „Franz Tappeiner“

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Aichner Verena

Deu, GGN, TK, Sp
Sp

5A

5B

Bazzanella Kordula

Deu, GGN, TK, Mus

3B

Burger Beatrix

Mat, Mus

5A + 5B

Egger Stefanie

Deu, GGN, Mus, Sp

1B

Freitag Jennifer Jeannette

Deu, GGN, Mus, Sp, Englisch

4A

Gamper Lisa

Deu, GGN, Mus, Sp

3A

Greco Barbara

Mat, TK

3A

Ladurner Veronika

Mat, TK

2A + 2B

Schwienbacher Jana

Englisch
Deu, GGN, TK, Englisch

5A
5B

Staffler Christine

Deu, GGN, Mus, Sp, Englisch

4B

Stark Nina

Mat, TK

4A + 4B

Stecher Angelika

Mat, Sp

3B

Trenkwalder Andrea

Deu, GGN, Mus, Sp

2B

Zandarco Andreas

Deu, GGN, Mus, Sp

2A

Tumler Miriam

Mat, TK

1A + 1B

Windegger Lena

Deu, GGN, Mus, Sp

1A

Eschgfäller Anna Maria

Integration

1A

Laimer Helene

Integration

1B

Reali Samantha

Integration

4A + 5A

De Toffol Debora

Italienisch 2. Sprache

4A + 4B + 5A + 5B

Ghermandi Stefano

Italienisch 2. Sprache

2A + 2B + 3A + 3B

Jelenic Elisa

Italienisch 2. Sprache

1A + 1B

Bellagamba Sabina

Religion

1A+1B+2A+2B+3A+3B

Malleier Martha Theresia

Religion

4A + 4B + 5A + 5B

El Ati Allah Chaimae

DaZ

 

Perkmann Lisa

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Armellini Martina

Mitarbeiterin für Integration

2A

Frei Evelyn

Mitarbeiterin für Integration

1B

Grundschule „Albert Schweitzer“

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Fischer Kriemhild

TK
Deu, Mus

5A
5B

Gruber Sarah

Mat, TK

4A + 4B

Hilfert Lea

Deu, GGN, Sp
Sp

4A
4B

Holzner Jasmin

Deu, GGN, Mus, Sp

2A

Leitner Elke

Mat
Mat, GGN, Mus

2A
2B

Mach Lena

Mus, Englisch
Deu, GGN, Mus, Englisch

4A
4B

Malatinec Marek

Deu, GGN, Sp
GGN, Sp

5A
5B

Marth Rosmarie

Mat, TK
Mat, Sp

3A
3B

Moosmayr Manuela

Deu, GGN, TK, Mus

3B

Pircher Hanna

Mat, Mus, Englisch

5A + 5B

Rieder Jakob

TK
Deu, TK, Sp

2A
2B

Röck Mirjam

Deu, GGN, Mus

1.

Schenk Claudia

Mat, TK, Sp

1.

Wegleiter Ariane

Deu, GGN, Mus, Sp

3A

Finato Francesca

Italienisch 2. Sprache

2B + 3B + 4B + 5B

Raffa Soledad

Italienisch 2. Sprache

1. + 2A + 3A + 4A + 5A

Ladurner Christiane

Religion

Alle Klassen

Pöhl Margit Maria

Integration

5A + 5B

Schwellensattl Jasmin

Integration

3A + 3B

Giacomuzzi Emily Florina

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Mahlknecht Elisabeth

DaZ

 

Obrist Irmgard

Mitarbeiterin für Integration

5B

Grundschule „Oswald von Wolkenstein“ – Regelklassen

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Brunner Michaela

Deu, GGN

2.

Consoli Caterina

Mus
Deu, GGN, TK, Mus

4A
4B

Ennemoser Anna

Mat
GGN TK, Englisch

1.
4A

Höllrigl Christoph

Mat, Englsich
Mat, Sp

4B
5.

Moser Julia

Deu, GGN, TK, Mus

1.

Nussbaumer Simon

Sp
Deu, Mat, Sp
Sp

1.
4A
4B

Perkmann Reinhild

TK, Mus

2.

Prenn Elisabeth

Deu, GGN

3.

Quagliato Nadia

Mus

3.

Reiterer Sabine

Mat, TK

3.

Schwarz Elisa

Mat, Sp
Sp
Integration

2.
3.
4A

Stocker Marilyn

TK, Mus, Englisch, Integration

5.

Trafoier Patrizia

Deu, GGN

5.

Hanifle Ulrike

Integration

4B

Gilbarosa Lara

Italienisch 2. Sprache

4A

Tomasini Monica

Italienisch 2. Sprache

1. + 3. + 4A + 4B + 5.

Augsten Maria

Religion

1. + 2. + 3. + 4B + 5.

Malleier Martha Theresia

Religion

2.

Hofmann Andrea Margarete

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Waldner Tanja

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Zwischenbrugger Renate

DaZ

 

Grundschule „Oswald von Wolkenstein“ – Ganztagsklassen

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Braun Irene

Mat, Mus, Sp

2. GT

Ladurner Nicole Maria

Deu, GGN, Mus

4. GT

Magnoni Manuel

Sp
Englisch

3. GT
4. + 5. GT

Nock Christa Maria

Mat, TK, Sp

4. GT

Permann Patrizia

Mat, TK

3. GT

Pircher Tabea

Mat, Mus, Sp

5. GT

Pixner Nadin

Deu, GGN, Sp

1. GT

Quagliato Nadia

Deu, GGN, Mus

3. GT

Stainer Bettina

TK
Deu, GGN, TK

1. GT
5. GT

Strobl Andrea Elisabeth

Deu, GGN, TK

2. GT

Tscholl Julia

Mat, Mus

1. GT

Hanifle Ulrike

Integration

4. GT + 5. GT

Gilbarosa Lara

Italienisch 2. Sprache

4. GT +5. GT

Jelenic Elise

Italienisch 2. Sprache

1. GT + 2. GT + 3. GT

Augsten Maria

Religion

1. GT

Malleier Martha Theresia

Religion

2. GT + 3. GT + 4. GT + 5. GT

Hofmann Andrea Margarete

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Waldner Tanja

DaZ (Netzwerk 15% KG + 85% GS)

 

Zwischenbrugger Renate

DaZ

 

Grundschule Burgstall

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Cristofolini Helga

TK
Deu, GGN, TK, Sp

1.
3.

Frei Gertrud

Deu, Sp

5.

Ketter Stefan

Mat
Mat
Sp, Englisch

1.
3.
4.

Pedross Barbara

Mat, TK

5.

Perathoner Kathrin

GGN, TK
Deu

2.
4.

Pernter Sara

Deu, GGN, Sp
Englisch

1.
5.

Sartori Sonja

Mat

2. + 4.

Siller Laura Maria

Deu, Sp

2.

Waldner Gertrud

GGN, TK, Mus
GGN

4.
5.

Pixner Annemarie

Integration

5.

Rabanser Lisa

Integration

2. + 3.

Zandonai Verena

Italienisch 2. Sprache

alle Klassen

Laimer Viktoria

Religion
Mus

alle Klassen
1. + 2. + 3. + 5.

Hofer Tarita

Mitarbeiterin für Integration

3.

Mastroianni Sara

DaZ

 

Theaterpädagogik

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Unterthiner Evi

  

Mittelschule „Carl Wolf“

Lehrpersonen

Fach

Klasse

Abbinante Nicola

Italienisch

C-Zug

AMS

Achenbach Franziska

Lit. Fächer

Gesch, Geo

1A

3D

Adler Lukas

Deutsch

Gesch

3F

F-Zug

Arcaini Patrizia

Italienisch

3F

Balducci Natalie Emilia

Mathematik

Naturwissen.

1C

1C, 3C

Battaglioli Fiocca Cristian

Instumentalunterricht

Saxophon

Bauer Armin

Musik

E-Zug

Bortoli Leonard Jacopo

Lit. Fächer

Geo

2D

3A

Brunner Alexandra

Musik

Ethik

B-Zug, C-Zug

C/E-Zug und B-Zug

Chindamo Anja

Religion

Ethik

B-Zug, C-Zug

1A/1F, 2A/2F, 1D, 2D

Dondi Raffaella

Italienisch

B-Zug

Egger Karin

Kunst

B-Zug, 2C, D-Zug, E-Zug,

Elzenbaum Iris

Mitarbeiterin für Integration

3F

Engl Sonja

Lit. Fächer

Deutsch

Geo

2B

1B

3B

Gamper Raphael (für Wolters Sylvia)

Instrumentalunterricht

Gitarre

Gasser Lea

Mathematik/Naturw.

Mathematik

2C

3C

Gasteiger Sandra

Englisch

Kunst

F-Zug

F-Zug

Geier Michael

Technik

2A, 1D, 3D, E-Zug

Geier Sarah

Mitarbeiterin für Integration

1D

Gennari Lorenzo

Italienisch

Ethik

A-Zug

3A/3F, 3D

Guaitoli Cristina

Italienisch

E-Zug

Haller Lena

Bibliothekarin

 

Hofmann Andrea Margarete

Lit. Fächer, Lebens- und Bürgerkunde

AMS

Ignatovic Ljubica

DaZ

 

Innerhofer Valentin

Mitarbeiter für Integration

3E

Jennewein Karin

Instrumentalunterricht

Querflöte

Kaesbach Boris

Instrumentalunterricht

Violoncello

Kahlert Alyssa

Englisch

Deutsch

E-Zug

3C

Kaspar Vera

Lit. Fächer

Deutsch, Gesch

2A

3A

Kaufmann Sophie

Englisch

Integration

B-Zug, 2C, 3C

2C

Kröss Monika

Sport

C-Zug, E-Zug, 2F

Ladurner Christine

Lit. Fächer

2C

Lageder Verena Gerlinde

DaZ

 

Leiter Notburga

DaZ

Leseförderung

1A, 1B, 1C, 1D, 1F

Mall Kathrin

Lit. Fächer

Deutsch

1D

3D

Mangger Stefan

Mathematik

Naturwiss.

3E, 2F, 3F

1E, 3E

Marchetto Paola

Italienisch

D-Zug

Matzneller Horst

Instrumentalunterricht

Gitarre

Michler Alexandra

Integration

E-Zug

Pahl Daniel

Instrumentalunterricht

Klarinette

Pereira Karen Leslie

Integration

2B, 3B, 2F

Pichler Susanne

Mathematik

Naturwiss.

1E, 2E

2E

Pircher Elisabeth

Deutsch

Geo

1F, 2F

F-Zug

Pircher Simone

Deutsch

Gesch

Geo

3B

1B, 3B

1B

Pircher Yvonne

Integration

1D

Pixner Annemarie

Mathematik

AMS

Platter Christine

Sport

1B, 3B, D-Zug

Rabensteiner Rita

Technik

1A, 3A, B-Zug, 2D

Rainer Martin

Instrumentalunterricht

Schlagzeug

Sailer Jonas

Mathematik/Naturwiss.

B-Zug

Schenk Peter

Religion

D-Zug, E-Zug, F-Zug

Schönweger Philip

Instrumentalunterricht

Trompete

Sequani Alexandra

Integration

1A, 2A

Sparber Angelika

Integration

2D, 3D, 3F

Stampfer Simon

Instrumentalunterricht

Klavier

Terzer Andrea Eva

Lit. Fächer

Deutsch, Gesch

1E

2E

Terzer Sabine

Mathematik/Naturwiss.

D-Zug

Trafoier Marion Klara

Technik

C-Zug

Trogmann Ulrike

Lit. Fächer

Geo

3E

2E

Troy Irma-Maria

Musik

Instrumentalunterricht

A-Zug, D-Zug, F-Zug

Violine

Unterhuber Adelinde

Mathematik

Naturwiss.

1F

F-Zug

Wegleiter Ivan

Kunst

Religion

A-Zug, 1C, 3C

A-Zug

Weiss Irene

Lit. Fächer

Gesch, Geo

Integration

1C

3C

3C

Wen Harald

Mathematik/Naturwiss.

A-Zug

Wenger Tamara

Englisch

A-Zug, D-Zug, 1C

Wolters Sylvia

Instrumentalunterricht

Gitarre

Wörnhart Stefanie

Technik

F-Zug

Zöggeler Elisabeth

Sport

A-Zug, 2B, 1F, 3F

 

Hier gehts zum Organigramm als PDF

 

Schulleitungsteams

 

Geschäftsführender Direktor

 

Armin Bauer

 

 

Vizedirektorin

 

Beatrix Burger

 

 

 

 

 

 

Koordination Grundschulen

Beatrix Burger

 

 

Direktionsrat

Armin Bauer

Beatrix Burger

 

 

 

 

 

 

Schulstellenleiterinnen/Protokollführung

 

 

 

Franz Tappeiner

Beatrix Burger,

Jennifer Freitag/ Jennifer Freitag

 

 

Albert Schweitzer

Elisabeth Mahlknecht

 

O. v. Wolkenstein

Michaela Brunner, Bettina Stainer

Elisa Schwarz & Marilyn Stocker

 

Burgstall

Viktoria Laimer,
Kathrin Perathoner

 

MS Carl Wolf

Susanne Pichler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrpersonen

Eltern

 

Schulrat

Irene Braun

Nura Elsayed Abdalla

 

2025- 2028

Cristina Guaitoli

Katharina Köllemann

 

Vorsitz:

Viktoria Laimer

Nicole Kuhn

 

Anna Razniewska

Samantha Reali

Verena Paulmichl

 

Stellvertretender Vorsitz:

Hanna Pircher

Anna Razniewska

 

Verena Paulmichl

Peter Schenk

Tobias Jakob Wachter

 

 

Verwaltung

Direktion

 

 

Miriam Pamer

Armin Bauer

 

 

 

 

 

Elternrat

2025- 2026

Vorsitz: Dina Defatsch

               Wolfgang Stanzl

 

Olivia Zambiasi

Susanne Zuber

 

Landesbeirat der Eltern

2025-2028

 

Massimiliano Casotti

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertreter/-innen der Schule

Vertreter:innen

Kindergartenbeiräte:

Kindergemeinderat

Ansprechpartner:innen

 

in außerschulischen Gremien

KG Elisabethheim: Manuela Moosmayr

KG Liebeswerk: Ariane Wegleiter

KG Fröhlich: Jakob Rieder

KG Schießstandstraße: Hanna Pircher

KG Fröbel: Sarah Gruber

KG Meran Stadt: Samantha Reali

KG Texelpark: Caterina Consoli

KG Burgstall: Kathrin Perathoner

Christiane Ladurner (Schweitzer)

Jennifer J. Freitag (Tappeiner)

Patrizia Permann (Wolkenstein)

Hansjörg Egger (Mittelschule)

 

 

 

 

 

 

Bildungsausschuss

Bibliotheksrat

 

 

Viktoria Laimer (Burgstall)

Gertrud Waldner (Burgstall)

 

 

 

 

 

Schlichtungskommission

Eltern

Lehrpersonen

 

2025- 2028

Anna Razniewska (MS)

Michael Bianchin (GS)

Notburga Leiter (MS)

Ivan Wegleiter (MS)

Ersatzmitglied: Christiane Ladurner (GS)

 

 

 

 

 

Dienstbewertungskomitee

Effektive Mitglieder

Ersatzmitglieder

 

2025- 2028

Jonas Sailer

Simone Pircher

Stefanie Wörnhart

 

 

Lukas Adler  

 

 

 

Ladurner Nicole Maria

 

 

 

 

 

Koordinatorinnen und Koordinatoren

Grundschulen

Beatrix Burger

 

Gesundheitserziehung MS, Orientierung,

Übertritte GS/MS

Simone Pircher       

 

 

Gesundheitserziehung GS

Lea Hilfert

 

Neue Lehrpersonen und Lehrpersonen 1. Klassen GS

Ariane Wegleiter

 

ZIB 

Lukas Adler

 

DaZ  MS

DaZ  GS

Verena Gerlinde Lageder

Emily Florina Giacomuzzi

 

Netzwerkarbeit: Zusammenarbeit Sozialsprengel, Schulpsychologie, Schulsozialpädagogik und Promos 

Samantha Reali 

 

Individuelle Entwicklungs- und Lernbegleitung

Samantha Reali,

Ariane Wegleiter

 

Integration MS

Integration GS

Irene Weiss

Samantha Reali

 

Abendmittelschule

Andrea Hofmann

 

Dreijahresplan

Armin Bauer

 

Gesellschaftliche Bildung GS

Gesellschaftliche Bildung MS

Beatrix Burger

Armin Bauer

 

Evaluation MS

Evaluation GS

Armin Bauer

Beatrix Burger

 

 

Umweltbildung/ Verkehrserziehung

Jonas Sailer

 

 

 

 

 

Bereichskoordinatorinnen und Bereichskoordinatoren

Arbeitsschutz

Jonas Sailer 

 

 

Didaktische Systembetreuung

Lernstandserhebungen

Peter Schenk 

 

 

Digitale Plattformen

Homepage/Öffentlichkeitsarbeit  

Peter Schenk

 

 

Digitalisierung-Didaktik

Patrizia Arcaini

 

 

 

 

 

Notfalleinsatzgruppe

Grundschule Tappeiner

Beatrix Burger

Kordula Bazzanella
Brigitte Bordon

 

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Michaela Brunner

Bettina Stainer
Manuel Magnoni
Anja Pixner

 

 

Grundschule Albert Schweitzer

Elisabeth Mahlknecht
Dietmar Costa

 

 

Grundschule Burgstall

Gertrud Frei
Barbara Pedross

 

 

Mittelschule Carl Wolf

Sonja Kuppelwieser

Jonas Sailer

Armin Bauer

Michael Geier

Rita Kofler

Monika Kröss

Martin Mussi

Miriam Pamer

Peter Schenk

Ivan Wegleiter

Harald Wen

Christine Zanon

 

 

 

 

 

Schulsozialpädagogik

 

Koordinatorin

Grundschule

Mittelschule

Judith Angerer

Julia Penn

Hansjörg Egger

 

 

 

 

 

AG Soziales Netzwerk

SFK

Theaterpädagogin

Koordination DaZ

Koordinatorinnen Integration

Koordination Individuelle Entwicklungs- und Lernbegleitung

Schulpsychologin

Schulsozialpädagogik

ZiB-Leitung

AG Zus. Sozialdienst

 

 

 

 

 

AG für eine gute Klassengemeinschaft   

Mittelschule

Grundschule

Lukas Adler

Jakob Rieder

 

 

 

 

 

AG Care Team

Grundschule Tappeiner

Sabina Bellagamba

Samantha Reali
Beatrix Burger

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Martha Theresia Malleier

Tanja Waldner

 

Grundschule Albert Schweitzer

Christiane Ladurner

Ariane Wegleiter

 

Grundschule Burgstall

Laura Maria Siller

Sara Mastroianni

 

Mittelschule Carl Wolf

Peter Schenk

Ivan Wegleiter

Anja Chindamo

 

Verwaltung

Sonja Kuppelwieser

Miriam Pamer

 

 

 

 

 

AG Gesundheitserziehung

Mittelschule

Simone Pircher                         

 

Christine Ladurner

 

Grundschule Schweitzer

Lea Hilfert

 

 

 

 

 

AG Übertritte GS MS

Mittelschule Carl Wolf

Schulführungskraft

Stellvertreter*in

Schulstellenleiterin

1 Vertretung je Schwerpunktzug

Koordinatorin Übertritte GS/MS

 

Grundschule

Klassenlehrpersonen der 5. Klasse

 

 

 

 

 

AG Digitales Register/DSB´s/Neue Medien

(DSB´s/Neue Medien pro Klassenzug GS 15 Stunden

Digitales Register pro Klassenzug GS 5 Stunden

MS: Koordinationsaufträge)

Grundschule Tappeiner

DigReg: Beatrix Burger

DSB: Samantha Reali

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

DigReg und DSB:

Simon Nussbaumer

Christa Maria Nock

 

Grundschule Albert Schweitzer

DigReg: Jakob Rieder

DSB: Lea Hilfert

 

Grundschule Burgstall

DigReg: Viktoria Laimer

DSB: Stefan Ketter

 

Mittelschule Carl Wolf

Peter Schenk, Patrizia Arcaini

 

 

 

 

 

AG Inklusion 

 

Thematische Sitzungen mit unterschiedlicher Personen- Zusammensetzung

 

 

 

 

 

AG Schulhomepage

Grundschule Tappeiner

Jennifer Jeannette Freitag

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Simon Nussbaumer

 

Grundschule Albert Schweitzer

 

Grundschule Burgstall

Sonja Sartori

 

Mittelschule Carl Wolf

Peter Schenk

 

 

 

 

 

AG Zusammenarbeit Sozialdienst 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Elisa Schwarz

Renate Zwischenbrugger

 

Grundschule Tappeiner

Samantha Reali

 

Grundschule Albert Schweitzer

Lea Hilfert

 

Grundschule Burgstall

Lisa Rabanser

 

Mittelschule Carl Wolf

Lukas Adler

 

 

 

 

 

AG ZIB

 

Lukas Adler

Leonard Bortoli

Simone Pircher

Vera Kaspar

Sozialpädagog*innen

 

 

 

Schulführungskraft

Schulpsychologie

Nicola Abbinante

 

 

 

 

 

AG Dreijahresplan und Evaluation

Grundschule Tappeiner

Jennifer Jeannette Freitag

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Sabine Reiterer

 

Grundschule Albert Schweitzer

Hanna Pircher

 

Grundschule Burgstall

Stefan Ketter

 

Mittelschule Carl Wolf

Susanne Pichler

 

 

 

 

 

AG Individuelle Entwicklungs- und Lernförderung

Grundschule Tappeiner

Samantha Reali

Lisa Gamper

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Elisa Schwarz

Caterina Consoli

Sabine Reiterer

 

Grundschule Albert Schweitzer

Ariane Wegleiter

 

Grundschule Burgstall

Sonja Sartori

Sara Pernter

 

 

 

 

 

AG Bibliothek

Mittelschule

Lena Haller

Patrizia Arcaini

Ulrike Trogmann

Andrea Hofmann

Paola Marchetto

Notburga Leiter

Christine Ladurner

 

Grundschule

GS Schweitzer

 

 

GS Wolkenstein

 

 

GS Burgstall

 

GS Tappeiner

 

 

Ariane Wegleiter

Jasmin Schwellensattl

Francesca Finato

Nadia Quagliato

Lara Gilbarosa

 

Gertrud Waldner

 

Jennifer Jeannette Freitag

Jana Schwienbacher

Deborah De Toffol

 

 

 

 

 

AG Mensa

Mittelschule

Armin Bauer

Hildegard Rier

 

 

 

 

 

AG Sport (Sporttag und Klassenolympiade)

Mittelschule

Christine Platter

Monika Kröss

Lukas Adler

Zöggeler Elisabeth

Sonja Engl

Simone Pircher

Jonas Sailer

 

 

 

 

 

AG Gewerkschaft

Wolkenstein

Irene Braun

 

 

 

 

 

AG Lernberatung

Mittelschule

 

Sabine Terzer

Kathrin Mall

Peter Schenk

 

 

 

 

 

AG Fasching

Mittelschule

Kathrin Mall

Lorenzo Gennari

Franziska Achenbach

 

 

 

 

 

AG Schulhausgestaltung

 

 

Mittelschule

Karin Egger

Ulrike Trogmann

Simone Pircher

Stefanie Wörnhart

 

 

 

 

 

AG Raumnutzung von Kleingruppen

Mittelschule

Karen Pereira

Angelika Sparber

Yvonne Pircher

Irene Weiss

 

 

 

 

 

AG Eignungsprüfung

Grundschulen

Jennifer Jeannette Freitag

Nina Stark

Debora De Toffol

 

 

 

 

Fachgruppenleitung

Mittelschule

 

Lit.Fächer

Kathrin Mall

 

Italienisch

Lorenzo Gennari

 

Englisch

Tamara Wenger

 

Mathematik/Naturkunde

Susanne Pichler

 

Bewegung und Sport

Monika Kröss

 

Musik

Armin Bauer

 

Instrumentalunterricht

Armin Bauer

 

Technik

Stefanie Wörnhart, Rita Rabensteiner

 

Kunst

Ivan Wegleiter

 

Religion

Peter Schenk

 

Integration

Yvonne Pircher

 

DaZ Mittelschule

Verena Gerlinde Lageder

 

Ethik

Alexandra Brunner

 

Grundschule

 

Integration

Samantha Reali

 

Kunst

/

 

Religion

Viktoria Laimer

 

Englisch

Hanna Pircher

 

Deutsch1, 2

Michaela Brunner

 

Deutsch 3,4, 5

 

Mathematik

Beatrix Burger

Elisa Schwarz

 

Musik

Jennifer Jeannette Freitag

 

Italienisch

Debora De Toffol

 

Technik

/

 

Sport

Simon Nussbaumer

 

DAZ

Emily Florina Giacomuzzi

 

Fachgruppenvertretungen im Bezirk

 

Integration

Samantha Reali

GS Tappeiner

 

Integration

Y. Pircher/Irene Weiss

MS Carl Wolf

 

Kunst

/

GS

 

Kunst

Karin Egger

MS Carl Wolf

 

Religion

Viktoria Laimer

GS

 

Religion

Peter Schenk

MS Carl Wolf

 

Englisch

/

GS

 

Englisch

Tamara Wenger

MS Carl Wolf

 

Deutsch

/

GS 

 

Deutsch

Kathrin Mall

MS Carl Wolf

 

Mathematik

Veronika Ladurner

GS

 

 

Mathematik/Naturkunde

Susanne Pichler

MS

 

Musik

Jennifer Jeannette Freitag

GS

 

 

Musik

Alexandra Brunner

MS Carl Wolf

 

 

Italienisch

Debora De Toffol

GS Tappeiner

 

 

Italienisch

Patrizia Arcaini

MS Carl Wolf

 

 

Technik

Patrizia Permann

GS Wolkenstein

 

 

Technik

 

MS Carl Wolf

 

 

Sport

Simon Nussbaumer

GS Wolkenstein

 

 

Sport

Elisabeth Zöggeler

MS Carl Wolf

 

 

Anfangsunterricht

Nadin Pixner

GS Wolkenstein

 

 

DaZ

Verena Gerlinde Lageder

MS Carl Wolf

 

 

 

 

 

Schulverwaltung

Schulsekretärin

Verwaltungs-sachbearbeiterinnen

 

 

Miriam Pamer

Elena Burac – Buchhaltung

 

 

Petra Oberhuber

 

 

Patrizia Haller

 

Rita Kofler

 

Annalena Brunner

 

Sonja Kuppelwieser

 

Hildegard Rier

 

Mitarbeiter/-innen für die Reinigung

 

Mittelschule Carl Wolf

Tanja Mair

 

 

Daniele Malfertheiner

 

 

Martin Mussi

 

 

Greti Zöschg

 

 

Alexander Pecoraro

 

 

Claudia Plenz

 

 

Daniela Stecher

 

 

Christine Zanon

 

Grundschule Burgstall   

Sabine Clementi

 

Grundschule Franz Tappeiner   

Brigitte Bordon

 

 

Erika Pircher

 

 

Martin Mussi

 

Grundschule O. v. Wolkenstein

Tanja Pichler

 

 

Anja Pixner

 

 

Bruno Sterchele

 

Grundschule A. Schweitzer        

Claudia Altstätter

 

 

Dietmar Costa

 

 

Andreas Pixner

 

Klassenvorstände/

Schriftführung

Mittelschule Carl Wolf

 

 

Klassenlehrperson

Protokoll

 

1A

Franziska Achenbach

Lorenzo Gennari

 

1B

Jonas Sailer

Raffaella Dondi

 

1C

Irene Weiss

Alexandra Brunner

 

1D

Sabine Terzer

Sabine Terzer

 

1E

Andrea Eva Terzer

Stefan Mangger

 

1F

Patrizia Arcaini

Sandra Gasteiger

 

2A

Harald Wen

Harald Wen

 

2B

Sonja Engl

Rita Rabensteiner

 

2C

Christine Ladurner

Anja Chindamo

 

2D

Leonard Bortoli

Paola Marchetto

 

2E

Susanne Pichler

Cristina Guaitoli

 

2F

Elisabeth Pircher

Karen Pereira

 

3A

Vera Kaspar

Tamara Wenger

 

3B

Simone Pircher

Christine Platter

 

3C

Ivan Wegleiter

Monika Kröss

 

3D

Kathrin Mall

Michael Geier

 

3E

Ulrike Trogmann

Alexandra Michler/Valentina Gamper

 

3F

Lukas Adler

Elisabeth Zöggeler

 

AMS

Hofmann Andrea

Hofmann Andrea

 

 

 

 

 

 

Grundschule Burgstall   

1. Kl. Pernter Sara

2. Kl. Siller Laura Maria

3. Kl. Cristofolini Helga

4. Kl. Gertrud Waldner

5. Kl. Pedross Barbara u. Frei Gertrud

 

 

 

 

 

Grundschule Franz Tappeiner  

1.A Windegger Lena

2.A Zandarco Andreas

3.A Gamper Lisa

4.A Freitag Jennifer Jeannette

5.A Aichner Verena

 

1.B Egger Stefanie

2.B Trenkwalder Andrea

3.B Bazzanella Kordula

4.B Staffler Christine

5.B Schwienbacher Jana

 

 

 

 

 

Grundschule O.v.Wolkenstein

1.Kl. Moser Julia

2.Kl. Brunner Michaela

3.Kl. Prenn Elisabeth u. Reiterer Sabine

4.A Nussbaumer Simon

4.B Consoli Caterina

5.Kl Trafoier Patrizia u. Stocker Marilyn

 

1. GT Pixner Nadin

2. GT Strobl Andrea Elisabeth

3. GT Quagliato Nadia

4.GT Ladurner Nicole Maria

5.GT Stainer Bettina

 

 

 

 

Grundschule A. Schweitzer

1.Kl Röck Mirjam

2.A Holzner Jasmin

3.A Wegleiter Ariane

4.A Hilfert Lea

5.A Malatinec Marek

2.B Rieder Jakob

 

3.B Moosmayr Manuela

4.B Mach Lena

5.B Fischer Kriemhild

 

 

 

 

 

 

 

 

Tutorinnen  bzw. Tutoren

Berufsbildungs-/Probejahr 

Jakob Rieder

Manuela Moosmayr

Claudia Schenk

Sylvia Wolters

für

für

für

für

Sarah Gruber

Lea Hilfert

Ariane Wegleiter

Karin Jennewein

 

Tutorinnen bzw. Tutoren Berufseingangsphase

Lisa Gamper

Sandra Gasteiger

Manuela Moosmayr

Hanna Pircher

Kathrin Perathoner

Barbara Greco

Kordula Bazzanella

Alexandra Brunner

Beatrix Burger

Sandra Gasteiger

Lisa Gamper

für

für

für

für

für

für

für

für

für

für

für

Stefanie Egger

Sophie Kaufmann

Lena Mach

Elisabeth Mahlknecht

Sara Pernter

Jana Schwienbacher

Christine Staffler

Irma-Maria Troy

Miriam Tumler

Tamara Wenger

Lena Windegger

 

Tutorinnen bzw. Tutoren

Probezeit 

Lorenzo Gennari

Susanne Pichler

Sarah Geier

Susanne Pichler

Kathrin Mall

Samantha Reali

Samantha Reali

Armin Bauer

Kathrin Mall

für

für

für

für

für

für

für

für

für

Nicola Abbinante

Natalie Emilia Balducci

Evelyn Frei

Lea Gasser

Alyssa Kahlert

Annemarie Pixner

Lisa Rabanser

Simon Stampfer

Franziska Achenbach

 

 

 

 

 

Bibliotheksleiterinnen

Grundschule A. Schweitzer

 

Ernennung durch den Schulrat, Festlegung Ersatz durch Schulführungskraft

Deutsche Schüler*innenbibliothek (15h + 15h)

Ariane Wegleiter, Jasmin Schwellensattl

 

 

Italienische Schüler*innenbibliothek (10h)

Francesca Finato

 

 

Grundschule Wolkenstein

 

 

Deutsche Schüler*innenbibliothek

Nadia Quagliato

 

 

Italienische Schüler*innenbibliothek

Lara Gilbarosa

 

 

Grundschule Burgstall

 

 

Deutsche Schüler*innenbibliothek

Gertrud Waldner

 

 

Italienische Schüler*innenbibliothek

Verena Zandonai

 

 

Grundschule Tappeiner

 

 

Deutsche Schüler*innenbibliothek

(20h + 10h)

Jennifer Jeannette Freitag

Jana Schwienbacher

 

 

Italienische Schüler*innenbibliothek

10h

Deborah De Toffol

 

Lehrmittel/Inventarverwahrung:

Grundschule A. Schweitzer

Mathematik: Hanna Pircher, Elke Leitner

Deutsch: Mirjam Röck, Jasmin Holzner

GGN/Forscherlabor: Ariane Wegleiter, Elke Leitner

Italienisch: Francesca Finato, Soledad Raffa

Englisch: Hanna Pircher, Lena Mach

Sportgeräte: Rosmarie Marth, Jakob Rieder

Technik & Kunst: Sarah Gruber, Claudia Schenk

Musik: Mirjam Röck, Lena Mach

Religion: Christiane Ladurner

DaZ: Emily Florina Giacomuzzi, Elisabeth Mahlknecht

Integration: Margit Maria Pöhl, Jasmin Schwellensattl

Schulbücher: Manuela Moosmayr, Elisabeth Mahlknecht

Erste-Hilfe-Material: Claudia Schenk, Sarah Gruber

 

 

 

 

Grundschule Wolkenstein

 

 

Mathematik/Forscherlabor: Irene Braun, Anna Ennemoser, Elisa Schwarz, Manuel Magnoni

Deutsch: Nicole Maria Ladurner, Caterina Consoli

GGN: Andrea Strobl, Bettina Stainer

Italienisch: Monica Tomasini

Englisch: Manuel Magnoni, Stocker Marilyn

Sportgeräte: Manuel Magnoni, Simon Nussbaumer

Technik & Kunst: Patrizia Permann, Sabine Reiterer

Brennofen: Patrizia Permann

Musik: Elisabeth Prenn, Julia Moser

Religion: Martha Theresia Malleier, Maria Augsten

DaZ: Tanja Waldner

Integration: Ulrike Hanifle

Schulbücher: Michaela Brunner

Erste-Hilfe-Material: Michaela Brunner

Spieleschrank: Caterina Consoli

E-Mails abrufen: Elisa Schwarz

 

 

Grundschule Burgstall

 

 

Lehrmittel: Kathrin Perathoner und Viktoria Laimer

Lehrerbibliothek: Gertrud Waldner

Turngeräte: alle Sportlehrpersonen

Tonbrennofen: Helga Cristofolini

 

 

Grundschule Tappeiner

 

 

Mathematik: Veronika Ladurner, Helene Laimer

Deutsch: Verena Aichner, Andreas Zandarco

GGN: Christine Staffler

Italienisch: Deborah De Toffol, Stefano Ghermandi

Englisch: Jana Schwienbacher

Sportgeräte: Lisa Gamper, Angelika Stecher

Technik & Kunst: Barbara Greco, Nina Stark

Musik: Kordula Bazzanella

Religion: Sabine Bellagamba

Integration: Samantha Reali

Schulbücher: Beatrix Burger

 

 

Mittelschule Carl Wolf

 

 

Literarische Fächer: Christine Ladurner, Andrea Terzer

DaZ: Verena Gerlinde Lageder, Notburga Leiter

Bibliothek: Lena Haller

Bibliothek-Italienisch: Lorenzo Gennari

Videothek Italienisch: Patrizia Arcaini

Englisch:

Mathematik/Naturkunde: Harald Wen

Sport und Bewegung: Christine Platter

Musik: Armin Bauer

Instrumentalunterricht: Sylvia Wolters

Technik: Michael Geier

Kunst: Karin Egger

Religion: Peter Schenk

Integration: Yvonne Pircher

 

 

Jahrestätigkeitsplan Gesamtkollegium Schuljahr 2025/2026

Beschluss Nr. 1_Plenum_Jahrestätigkeitsplan Gesamtkollegium_01.09.2025

Unterrichtsbeginn: Montag, 08.09.2025

 

Erstes Semester: 08.09.2025 bis 31.01.2026

Unterrichtsende: Dienstag, 16.06.2026

 

Zweites Semester: 01.02.2026 bis 16.06.2026

Farblegende- und Abkürzungsverzeichnis:

 

beide Schulstufen

 

Grundschulen

 

Mittelschule

 

Ferien und freie Tage

AG

Arbeitsgruppe

AMS

Abendmittelschule

BBJ

Berufsbildungsjahr

BEP

Berufseingangsphase

DaZ

Deutsch als Zweitsprache

DBK

Dienstbewertungskomitee

DemeK

Deutsch in mehrsprachigen Klassen

DJP

Dreijahresplan

E

Eltern

EV

Elternvertretungen

 

 

 

 

 

 

Farblegende- und Abkürzungsverzeichnis:

EOP

Entwicklungs- und Organisationsprogramm

FB

Fortbildung

FEP

Funktionelles Entwicklungsprofil

FG

Fachgruppe

GS

Grundschule

IBP

Individueller Bildungsplan

KG

Kindergarten

Kl.

Klasse

KR

Klassenrat

KV

Klassenvorstand

LP

Lehrperson

MS

Mittelschule

SSL

Schulstellenleitungen

TK

Teilkollegium

 

 

 

 

 

Sämtliche angeführten Tätigkeiten sind für die jeweiligen Zielgruppen verpflichtend. Abwesenheiten werden nur in Ausnahmefällen genehmigt (Vordruck 4C spätestens 3 Tage davor).

 

Die Ansuchen dafür müssen an das Sekretariat (SSP-Adresse) und zur Kenntnis an die Schulstellenleiterinnen geschickt werden.

 

 

AUGUST – SEPTEMBER

Vorbereitende organisatorische Treffen mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern sowie Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter- Gespräche

Erstellen der Jahresplanungen, Ausgangslagen, AG- und FG-Zielsetzungen

Termin

Uhrzeit

Inhalt

Schulstufe

Gremium

Anfang August

 

Treffen im Multiprofessionellen Team (interne und externe Dienste fürs Krisenmanagement)

 

 

01.09.2025

8:00

Eröffnungskonferenz

GS/MS

 

 

10:30-12:30

Teilkollegium MS

MS

TK MS

10:30- 12:30

Schulstelle: Teilkollegium: EOP der Schulstelle

GS

 

14:30-16:30

Fachgruppen MS (Koordination und Planung Projekte-Vorarbeit für Klassenrat)

MS

FG MS

14:30- 16:30

Erstellung Stundenplan

GS

 

02.09.2025

8:00-10:00

Klassenratssitzungen MS        A-E

MS

KR MS

 

10:00-12:00

Klassenratssitzungen MS        B-F

MS

KR MS

14:30-16:30

Klassenratssitzungen MS        C-D

MS

KR MS

8:00 – 9:30

 

Für alle Lehrpersonen der 1. Klasse GS: Individuelle Entwicklungs- und Lernbegleitung im SJ 2025/26 und andere zentrale Themen für die Gestaltung des ersten Lernjahres (Tagesordnung im Teams-Ordner)

GS

LP 1.Kl. GS

8:00 – 9:30

2. – 5. Klassen: Klassenratssitzungen: EOP der Klasse

GS

KR

10:00 – 12:30

Schulstelle: Teilkollegium: EOP der Schulstelle

GS

TK GS

14:30 – 16:30

Klassenratssitzungen: EOP der Klasse

GS

KR

03.09.2025

8:30 – 12:30

Schulstelle: Teilkollegium: EOP der Schulstelle

GS

TK GS

 

8:30 – 10:30

Teilkollegium MS

MS

TK MS

10:30 – 12:00

Einführung neuer LP MS (Mensa, Schulregeln, Aufsichten, digitale Tafeln …)

MS

Neue LP und Interessierte

14:30 -17:30

Schulstelle nach Terminplan: Planung- und Koordinierungssitzung

GS

KR

Ab 18:00

Treffen mit Eltern 1. Klassen GS

GS

KR 1. Kl. GS 

04.09.2025

8:00

Plenum

GS/MS

 

 

10:30

Fachgruppensitzung auf Schulstellenebene vor Ort (Lehrmittel)

GS

FG GS

14:30

Informationsveranstaltung für Lehrpersonen in BEP und BBJ

GS/MS

LP BEP/BBJ

Tutorinnen BEB/BBJ

Dienstbewertungs-komitee

18:00

Online-Fortbildung zum Dig. Reg verpflichtend für neue Lehrpersonen

GS/MS

Neue LP und Interessierte

05.09.2025

 

 

8:00

Einführung neuer LP durch die Schulführungskraft (Rechte und Pflichten, …)

GS/MS

Neue LP

 

 

Pädagogische Großtagung in Bozen (freiwillige Teilnahme)

GS MS

Freiwillige Teilnahme

8:00 – 13:00

GS Schweitzer externe Prozessbegleitung

GS

 

TK GS

 

8:00 – 13:00

Planung auf Schulstellenebene und im Team (EOP-Schule/ Klasse)

GS

 

TK GS

 

08.09.2025

8:00 – 10:00 Uhr

Schulbeginn – verkürzter Unterricht

GS/MS

 

 

14.30 Uhr  

FG Integration verschoben auf 8.9. 14:00 MS Carl Wolf 

FG DaZ verschoben auf 8.9. 14:00 MS Carl Wolf 

GS/MS  

 

 

Veröffentlichung „Willkommen an der Schule“

GS

E

16:00 – 16:45

Von der Idee zur fertigen Stunde mit Teachino & Digitalem Register

GS/MS

online

09.09.2025

 

Willkommen

MS

KR

10.09.2025

19:00

Elternabend 1.Klassen MS

MS

KR 1. Kl. MS

11.09.2025

17:00

KR mit Eltern 3./2. Klassen alle Züge

MS

KR mit Eltern

 

19:00

Die Rolle der Eltern in der Orientierungsphase

MS

E

Innerhalb 19.09.2025

 

Konstituierende Sitzungen der Arbeitsgruppen

GS/MS

Alle AG

17.09.2025

14:00-15:00

AG Dreijahresplan und AG Evaluation

GS/MS

AG DJP und AG Eval.

17.09.2025

15:00-16:00

AG Soziales Netzwerk

GS/MS

AG Mitglieder

17.09.2025

16:00-17:00

 AG Careteam

GS/MS

 

 

18:00-19:00

Infoabend HGV und LVJ für Eltern 3. Klasse (online)

MS

E

15.09.2025

 

Anmeldung Schüler*innen zu den Wahlfächern

MS

 

18.09.2025

18:00

Elterninformationsveranstaltung „Sexualerziehung“ für die 2. Klasse

MS

E

 

19:30

Elterninformationsveranstaltung „Sexualerziehung“ für die 5. Klasse

GS

E

15.09.2025-19.09.2025

Nach Terminplan

Elternabende der Grundschulen: Wahl der Elternvertretung, Vorstellung EOP Klasse

GS

KR

19.09.2025

 

Abgabe der Stundenpläne

GS

 

22.09.2025

14:30

Schulstellenleiterinnensitzung

GS/MS

SSL

24.09.2025

15.00 Uhr

FB Sicher turnen Grundlagen für den Sportunterricht in der Grundschule

GS

LP (verpflichtend für alle LP, die das Fach Sport zum ersten Mal unterrichten)

24.09.2025

18:30

Forum Prävention: Elternabend Mittelschule zum Thema Mobbing und Cybermobbing

GS/MS

E

25.09.2025

14:30

Informationsveranstaltung „Ich sag Nein!“

MS

LP 3. Kl.

25.09.2025

19:00

Elternratssitzung

GS/MS

E

26.09.2025

 

Abschluss der 1. Planung der unterrichtsbegleitenden Tätigkeiten (Excel-Tabelle) Abgabe Jahresprogramm des Klassenrates

GS

KR

29.09. 2025

14:30

Klassenratssitzungen MS        C-D

MS

KR MS

 

18:30

Informationsabend für Eltern „Ich sag nein“

MS

E 3.Kl

OKTOBER

Elterngespräche zum IBP nach KR

01.10.2025

14:30

Klassenratssitzungen MS        A-E

MS

KR MS

01.10.2025

14:30

AG Bibliothek

GS/MS

AG Bibliothek

01.10.2025

16:30

Teilkollegium GS-Arbeit in den Fachgruppen

GS

TK GS

01.10.2025

19:00

Informationsabend für Eltern “Zyklusshow” und “Agenten”

MS

E 1.Kl

02.10.2025

17.15

FB Yoga in der Schule

GS/MS

LP

03.10.2025

 

Abgabe des Tätigkeitsplans der Schulstelle

GS

SSL

 

Abgabe Fortbildungsplan für Lehrpersonen

GS/MS

 

06.10.2025

14:30

Klassenratssitzungen        B-F

MS

KR MS

07.10.2025

08.10.2025

 

Besuch der Berufsberaterin in der 3. Klasse

MS

3.Kl

08.10.2025

14:30

Schulstellenleiterinnensitzung

GS/MS

SLL

09.10.2025

9:15-10:15

Klassensprecherschulung/Schüler*innenrat

MS

Klassensprecher und ZIB.

10.10.2025

 

Abschluss Projektplanung (Excel-Datei)

MS

 

13.10.2025

14:30-18:00

FB Gemeinsam stark werden

GS

 

15.10.2025

14:30

Plenum

GS/MS

Plenum

13.10.2025-24.10.2025

Nach Terminplan

Erstellung der Ausgangslagen der Schüler*innen und Abschluss der EOP

GS

 

22.10.2025

14:30-16:00

FG-Leiter MS (ehemals SCHUP)

MS

 

25.10.-02.11.2025

 

Herbstferien

 

 

NOVEMBER

Ausgangslage und IBP´s  innerhalb November fertig stellen

03.11.25

9:00-10:15

HGJ und LVH (30 min pro Verband)

MS

3. Klassen

05.11.2025

14:30

1.Elternsprechnachmittag

GS

E

05.11.2025

14:30

Klassenratssitzung       B-F

MS

KR MS

07.11.2025

 

Übergreifende Kompetenzen ins dig Reg eintragen

MS

 

07.11.2025

10:30-12:00

Schüler*innenrat

MS

Schüler*innenrat

10.11.2025

14:30

Klassenratssitzung        C-D

MS

KR MS

12.11.2025

14:30

Klassenratssitzung        A-E

MS

KR MS

10.11.2025-14.11.2025

 

Bei Bedarf: Organisatorisches Treffen mit Elternvertretungen

GS

Team + EV

13.11.2025

ab 10:00

1. Elternsprechtag MS

Info und Beratung von Frau Gruber und Frau Tusha für 3. Klassen OS-Wahl

MS

MS +E

verschiedene Termine, eigene Einladung

15:00

1.übergreifende Fachgruppensitzung auf Bezirksebene: Literarische Fächer, Italienisch, Englisch, Mathematik/Naturwissenschaften, Bewegung und Sport, Kunst, DaZ, Deutsch, Kunst, Musik, Sport, Italienisch, Religion

GS/MS

FG-Vertretung

19.11.2025

14:30-16:30

FG Integration (IBP Abgabe – Mitarbeit bei den Bewertungen)

GS/MS

 

19.11.2025

15.00-18.00

Fortbildung Autonomie mit Martha Stocker

GS/MS

 

20.11.2025

15:00  – 17:30

AG Inklusion

GS/MS

Interessierte

21.11.2025

ganztägig

PÄDAGOGISCHER TAG

GS/MS

 

24.11.2025

14:30

Schulstellenleiterinnen-Treffen

GS/MS

SSL

verschiedene Termine, eigene Einladung

 

15:00

1.übergreifende Fachgruppensitzung auf Bezirksebene: Anfangsunterricht, Musik, Technik, Integration, DAZ/Sprachförderung, Schulsozialpädagogik

GS/MS

FG-Vertretung

Termin noch zu definieren

 

Orientierungsveranstaltung für Mittelschülerinnen und Mittelschüler in Sinich

MS

3. Kl. MS

26.11.2025

14:30

FG-Leiter*innen-Treffen (ex Schup)

MS

FG-Leiter*innen

26.11.2025

14.00

Fortbildung Einführung in die Sexualpädagogik

GS/MS

 

27.11.2025

18:00-20:00

Sitzung Schulrat

GS/MS

Schulrat

DEZEMBER

 Elterninformation bei negativen Bewertungen von Schülern/innen innerhalb Dezember

01.12.2025

08:00-12:00

Übergang GS-MS: 5. GS besucht MS

GS/MS

Übergang

03.12.2025

10:30-12:30

Klassensprecherschulung/Schüler*innenrat

MS

Klassensprecher und ZIB.

03.12.2025

15:00-17:30

AG Inklusion

GS/MS

Interessierte

10.12.2025

15:00-16:30

Sitzung AG Dreijahresplan und AG Evaluation

GS/MS

AG DJP und AG Eval.

Termin noch zu definieren

 

Elternabend zukünftige 1. Klassen GS Meran bezüglich Einschreibungen

GS

E KG Meran

24.12.2025- 06.01.2026

Weihnachtsferien

 

 

JANUAR

FEP für Schulabgänger/innen innerhalb Jänner

08.01.2026

18:30

GS-Eltern Infoabend an MS

MS

E GS

14.01.2026

14:30

Teilkollegium

MS

MS

15.01.2026

14.00

Fortbildung Einführung in die Sexualpädagogik

GS/MS

 

16.01.2026

 

Übergreifende Kompetenzen eintragen

MS

MS

20.01.2026

 

Abschluss des Digitalen Registers für die Auslese der Fachurteile

GS

KR

21.01.2026

14:30

AG Soziales Netzwerk

GS/MS

AG Mitglieder

28.01.2026

 

Bewertungen ins Zeugnis eintragen

MS

 

26.01. – 30.01.2026

Nach Terminplan

Schüler*innenbewertung IBP am Ende des 1. Semesters, Verifizierung der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit mit Planungs- und Koordinierungssitzung

GS

KR

29.01.2026

 

2. Sitzung Elternrat

GS/MS

E

30.01.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

FEBRUAR

Innerhalb Februar Besprechung und Überprüfung des Indiv. Bildungsplans (IBP) für Schülerinnen und Schüler 104/92  

02.02.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

03.02.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

04.02.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

04.02.2026

16:30

Teilkollegium der Grundschulen

GS

TK alle GS

06.02.2026

 

Verteilung der Bewertungsbögen

GS/MS

 

verschiedene Termine, eigene Einladung

15:00

2.übergreifende Fachgruppensitzung auf Bezirksebene: Literarische Fächer, Italienisch, Englisch, Mathematik/Naturwissenschaften, Bewegung und Sport, Kunst, Religion

GS/MS

FG-Vertretung

verschiedene Termine, eigene Einladung

14:30-16:30

AG Integration Überprüfung IBP-Verlaufskontrollen-Übertrittsgespräche

GS/MS

 

12.02.2026

 

Unsinniger Donnerstag verkürzter Unterricht

GS/MS

 

16.-20.02.2026

 

Faschingsferien/Semesterferien

GS/MS

 

verschiedene Termine, eigene Einladung

15:00

2.übergreifende Fachgruppensitzung auf Bezirksebene: Anfangsunterricht, Musik, Technik, Integration, DAZ/Sprachförderung, Schulsozialpädagogik

GS/MS

FG-Vertretung

25.02.2026

14:30

Schulstellenleiterinnensitzung

GS/MS

SSL

26.02.2026

16:00-18:00

AG Inklusion

GS/MS

AG Mitglieder

MÄRZ

Erstellung FEP innerhalb 15. März durch KR – Organisation Übertrittsgespräche

04.03.2026

14:30-15:00

AG Dreijahresplan und AG Evaluation

GS/MS

AG DJP AG EVAL.

09.- 13.03.2026

 

Klassenratssitzung mit Elternvertreterinnen und Elternvertretern oder Elternversammlung/ gemeinsamer Elternabend (laut Terminplan)

GS

 

11.03.2026

16:30-18:00

3. Sitzung des Lehrpersonenkollegiums

GS/MS

Plenum

16.03.2026

ab 17:00

Klassenrat mit Eltern        A-E-D

MS

KR + E     MS

18.03.2026

ab 17:00

Klassenrat mit Eltern        B-F-C

MS

KR + E     MS

23.- 27.03.2026

 

Verifizierung der Schüler*innenbeobachtungen/Zwischenbewertung, Mitteilung über Versetzungsgefährdung (laut Terminplan)

GS

 

APRIL

Mitteilung Eltern Versetzungsgefährdung Ende April/Mitte April: Abgabefrist Formular Instandhaltungsarbeiten Gemeinden und Listen Schulbücher / 2. IBP-Gespräch nach KR

02.-07.04.2026

 

Osterferien

GS/MS

 

08.04.2026

14:30

Klassenrat        B-F (Blaue Briefe, Herbstprojekte,…)

MS

KR MS

10.04.2026

 

Übergreifende Kompetenzen

MS

 

13.04.2026

14:30

Klassenrat        C-D (Blaue Briefe, Herbstprojekte,…)

MS

KR MS

13.04.2026

 

Klassensprecherschulung/Schüler*innenrat

MS

Klassensprecher und ZIB.

April

 

Besuch der Berufsberaterin in den 2. Klassen

MS

2. Klassen

13.04.2026

 

Elternsprechnachmittag

GS

 

15.04.2026

14:30

Klassenrat        A-E (Blaue Briefe, Herbstprojekte,…)

MS

KR MS

17.04.2026

 

Versenden der „blauen Briefe“, Abgabe eventueller Herbstprojekte

MS

 

22.04.2026

10:00

Elternsprechtag

MS

 

27.04.2026

14:30-16:00

AG Dreijahresplan und AG Evaluation

GS/MS

AG DJP

28.04.2026

 

Abgabe der Prüfungsprogramme

MS

LP der 3. Klassen

29.04.2026

14:30

FG-Leiter*innensitzung (ex-Schup)

MS

FG-Leiter

29.04.2026

18:00 – 20:00

Sitzung Schulrat

GS/MS

Schulrat

MAI

 

Reflexion zu den Ergebnissen der Lernstandserhebungen/Prüfungsprogramme/Tutor*innenberichte

 

01.05.2026

 

Tag der Arbeit

 

 

04.05.2026

 

Versenden der Prüfungsprogramme an Schüler*innen 3. Klasse und ihre Eltern

MS

Sekretariat versendet

06.05.2026

14:30

Schulstellenleiterinnensitzung

GS/MS

SSL

06.05.2026

15:00-16:30

FG Integration (Rückblick – Vorschau)

GS/MS

FG Integration

08.05.2026

 

Europa-Tag

MS/OS

 

13.05.2026

14:30-16:30

AG Soziales Netzwerk

GS/MS

 

13.05.2026

 

Dienstbewertungskomitee

GS/MS

DBK

14.05.2026

 

Dienstbewertungskomitee

GS/MS

DBK

15.05.2026

 

Dienstbewertungskomitee

GS/MS

DBK

18.05.2026

 

Fachgruppensitzung auf Schulstellenebene vor Ort: Bestellungen

GS

FG

20.+26.05.2026

 

Übertrittsgespräche GS-MS: Schülerinnen und Schüler 104/92

GS/MS

 

20.05.2026

 

4. Sitzung des Lehrpersonenkollegiums

GS/MS

Plenum

22.05.2026

 

Übergreifende Kompetenzen

MS

 

25.05.2026

 

Pfingstmontag-schulfrei

 

 

26.05.2026

14:30

BewertungsVorkonferenz       

MS

KR MS

27.05.2026

 

BewertungsVorkonferenz       

AMS

KR MS

27.05.2026

 

Abschluss des Digitalen Registers für die Auslese der Fachurteile Abgabe Begründung Nichtversetzung

GS

 

28.05.2026

14:30

BewertungsVorkonferenz       

MS

KR MS

29.05.2026

 

Schüler*innenbewertung Nichtversetzung (laut Terminplan)

GS

 

29.05.2026

14:30

BewertungsVorkonferenz       

MS

KR MS

JUNI

Erstellen der Schlussberichte (Integration)

01.-02.06.2026

 

Staatsfeiertag – schulfrei

 

 

03.- 10.06.2025

 

Schüler*innenbewertung am Ende des 2. Semesters (laut Terminplan)

GS

 

05.06.2026

 

Bewertungen eintragen

MS

 

08.06.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

09.06.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

10.06.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

11.06.2026

 

Bewertungskonferenz (Klasseneinteilung noch zu definieren)     

MS

KR MS

12.06.2025

 

Sommerfest (Terminvorschlag)

MS

 

16.06.2026

 

Verteilung der Bewertungsbögen – Schulende verkürzter Unterricht

GS/MS

 

ab 17.06.2026

(3-5 Halbtage)

 

Abschlussarbeiten und Planungstätigkeiten auf Schulstellenebene

GS/MS

 

17.-30.06.2026

 

Abschlussprüfungen

MS

 

Innerh. 26.06.26

 

Abgabe der Amtsschriften und Unterlagen

GS

 

 

Schulstellensitzungen werden von den Schulstellenleiter*innen einberufen

GS/MS

 

 

Fachgruppensitzungen MS werden von den Fachgruppenleiter*innen einberufen (mindestens zwei pro Schuljahr-bei Bedarf mehr)

MS

 

Bei Bedarf und dringender Notwendigkeit können zu jedem Zeitpunkt weitere Sitzungen und Treffen anberaumt sowie die Uhrzeiten an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

 

Klassenrat

Wer:

Direktor, alle Lehrpersonen, Integrationslehrpersonen, Behindertenbetreuer, zwei ElternvertreterInnen

Was:

Vorschläge zu Unterricht und Erziehung, Förderung der Kontakte, Disziplinarmaßnahmen.

 

Ohne ElternvertreterInnen: Koordinierung des Unterrichts, fächerübergreifende Zusammenarbeit, Bewertung der SchülerInnen

Wie oft:

Mit den ElternvertreterInnen in der Regel zweimal im Jahr; ohne ElternvertreterInnen mindestens einmal monatlich.

Alle interessierten Eltern haben die Möglichkeit, an den Klassenratssitzungen gemeinsam mit den ElternvertreterInnen teilzunehmen.

 Fachgruppe

Wer:

Alle Lehrpersonen desselben Faches

Was:

Behandlung von Fragen der Didaktik, Ausarbeitung des Jahresplans für die Unterrichtstätigkeit, Einführung neuer Lehrbücher, Besprechung neuer Unterrichtsmaterialien

Wie oft:

Nach Bedarf, hängt auch davon ab, ob und wie viele neue Lehrpersonen zur Fachgruppe stoßen.

Die kleinen Fachgruppen, wie die Fachgruppe Leibeserziehung, Kunsterziehung, Religion u. a. treffen sich gelegentlich bezirksweise.

Schulrat

Wer:

Direktor, Schulsekretärin, sechs ElternvertreterInnen, sechs LehrervertreterInnen (evtl. zwei Vertreter von außerhalb)

Was:

Genehmigung des Haushaltsvoranschlags und des Jahresabschlusses, Festlegung von Kriterien zur Verwaltung und Verwendung der Geldmittel, Festsetzung der Schülerbeiträge, Abschreibung von Schulbüchern;

 

  Organisation des Schulbetriebes, Geschäftsordnung, Schulordnung, Bibliotheksordnung;

 

Organisationsplan der schulergänzenden und -begleitenden Maßnahmen;

 

Festlegung der Kriterien und Genehmigung des Schulprogramms, Richtlinien für die Arbeit des Elternrats, Wahlmodalitäten usw..

Wie oft:

Ca.4 -6 Sitzungen im Jahr

Elternrat

Wer:

Alle ElternvertreterInnen im Schulrat und in den Klassenräten

Was:

Vorschläge für die Organisation des Schulbetriebes,

 

Vorschläge zur Elternarbeit und Elternfortbildung,

 

Erstellung des eigenen Jahresarbeitsprogramms,

 

Wahl der VertreterInnen der Schule im Landeskomitee der Eltern,

Wie oft:

Hängt von Problemen, Wünschen ab

 

Lehrerkollegium:

Wer:

Direktor (Vorsitz), alle Lehrpersonen, BehindertenbetreuerInnen (ohne Stimmrecht);

Was:

Beschlüsse zur didaktischen Tätigkeit, Ratifizierung des Schulprogramms (muss vom Schulrat genehmigt werden), Auswahl der Schulbücher und Lehrmittel, Planung von Fortbildungsinitiativen und Schulversuchen, Wahl des Dienstbewertungskomitees, Wahl der Lehrervertreter im Schulrat, Überprüfung der Vorschläge des Elternrates usw..

Wie oft:

6 Sitzungen im Jahr (bei Bedarf auch mehr)

Komitee zur Bewertung der Lehrpersonen

Wer:

Direktor (Vorsitz), drei LehrervertreterInnen, drei Ersatzmitglieder

Was:

Bewertung der Lehrpersonen im Berufsbildungsjahr, Dienstbewertung auf Ansuchen von Lehrpersonen

 

Elternvertreter im Klassenrat – Elternrat

 Grundschule „Franz Tappeiner“

Kl.

Elternvertreter

1A

Hütter Markus

 

Kuenz Claudia

1B

Götsch Andrea

 

Razniewska Anna Krystyna

2A

Defatsch Dina

 

Joos Alexandra

2B

Aichholzer Nadine

 

Kössler Johanna

3A

Schiavo Roberta

 

Trendafilova Magdalena

3B

Riedl Andreas

 

Joos Alexandra

4.A

Hesse Verena Maria

 

Unterweger Klara

4.B

Bernhart Claudia

 

Greco Barbara

5.A

Putz Marion

 

Wieser Simone

5.B

Stanzel Simone

 

Ladurner Florian

 

Grundschule „Albert Schweitzer“

Kl.

Elternvertreter

1.

Abdalla Nura Elsayed

 

Casotti Massimiliano

2A

Sulimani Gindjilj

 

Mauro Franziska

2B

Abreu Diaz Leidy Dahiana

 

Croitoru Maria-Patricia

3A

Ainhauser Judith

 

Gutic Gordana

3B

Wahlmüller Martina

 

Gulamhussein Arwa

4A

Busany Alexandra

 

Stradiotto Verena

4B

Lanza Camilla

 

Plunger Bernhard

5A

Ortler Marlene

 

Oberprantacher Marlene

5B

Blaas Roswitha

 

Schöpf Verena

Grundschule „Oswald von Wolkenstein“ Regelklassen

Kl.

Elternvertreter

1.

Köllemann Katharina

 

Virgadaula Nadezda

2.

Rivolt Gilda

 

Faccioli Claudia

3.

Köllemann Katharina

 

Stanzel Wolfgang

4.A

Jamal Farheena

 

Huber Ivan

4.B

Volkan Barbara

 

Faccioli Claudia

5.

Bianchin Michael

 

Zulian Valentina

 Grundschule „Oswald von Wolkenstein“ Ganztagsklassen

Kl.

Elternvertreter

1.GT

Farina Valentina

 

Fabiano Lucia

2.GT

Zvakova Katerina

 

Shehi Antigona

3.GT

Lamnaour Hasna

 

Lleshaj Eduard

4.GT

Niederegger Emanuel

 

Ghinea Liliana-Gabriela

5.GT

Lleshi-Nuaj Ana

 

Caca Bora

Grundschule Burgstall

Kl.

Elternvertreter

1.

Haller Karin

 

Giuliani Brigitte

2.

Drescher Sarah

 

Knottner Sabine

3.

Auer Nathalie

 

Pföstl Marlies

4.

Milanello Tania

 

Wolfsgruber Pamela

5.

Pföstl Marlies

 

Bagozzi Daniela Paola

 

Mittelschule „Carl Wolf“

Kl.

Elternvertreter

1A

Lintner Christine

 

Kröss Simona

1B

Kuhn Nicole

 

Sinn Ruth

1C

Prünster Christiane

 

Strobl Magdalena

1D

Schweigkofler Andrea

 

Himmel Irmgard

1E

Waldthaler Ulrike

 

Mitterer Verena

1F

Prenner Sigrid

 

Schiavo Roberta

2A

Bagozzi Daniela Paola

 

Wieser Gerd

2B

Grapshi Majlinda

 

Stadler Reinhard

2C

Staffler Karin

 

Wieser Simone

2D

Huber Natascha

 

Giungaio Angela Cristina

2E

Zuber Susanne

 

Razniewska Anna Krystyna

2F

Milanello Tania

 

Ranzi Laura Jolanda

3A

Malfertheiner Verena

 

Eller Matthias

3B

Bellet Mirco

 

Avi Ulrike Heidi

3C

Defatsch Dina

 

Kuhn Nicole

3D

Hamberger Zsuzsanna

 

De Luca Bettina

3E

Razniewska Anna Krystyna

 

Zuber Susanne

3F

Zambiasi Olivia

 

Vieider Elke

 

Detailplan September 2025 – Juni 2026

 Thema:

Digitales Register

Zielgruppe:

Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule

Schwerpunkte:

Umgang mit dem digitalen Register

Referenten:

Armin Bauer und Schenk Peter

Zeit:

Donnerstag, 04.09.2025 ab 18.00 Uhr

Ort:

Online über Teams

Kursleitung:

Schenk Peter

 Thema:

Teachino

Zielgruppe:

Alle neuen Lehrpersonen Mitarbeiter*innen für Integration und Schulsozialpädagog*innen und alle Interessierten

Schwerpunkte:

Von der Idee zur fertigen Stunde mit Teachino und Digitalem Register

Referent:

David Niaghi

Zeit:

Montag, 08.09.2025 ab 16.00 Uhr

Ort:

Online über Teams

Kursleitung:

Armin Bauer

 Thema:

Das Modell der Mittelschule Schendlingen (Vorarlberg) zur Leseförderung und die Technik

Zielgruppe:

Alle Lehrpersonen, Mitarbeiter*innen für Integration und Schulsozialpädagog*innen

Schwerpunkte:

Lesetechnik als Basis für den Unterricht. Es wird das Lesefördermodell Schendlingen vorgestellt und vertieft. Die weiterführenden Methoden für ein zweites Jahr intensiver Leseförderung werden gezeigt.

Referent:

Markus Schneider

Zeit:

Do., 16.10.2025 und Fr., 17.10.2025 von 14.30 bis 16.30 Uhr

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Notburga Leiter

 

 Thema:

Sicher turnen – Grundlagen für den Sportunterricht in der Grundschule

Zielgruppe:

Verpflichtend für alle Supplenzlehrpersonen in der Grundschule im Fachbereich Bewegung uns Sport, sowie alle interessierten Lehrpersonen der Grundschule

Schwerpunkte:

Im Fokus stehen grundlegende Sicherheitsaspekte und organisatorische Regelungen für den Unterricht in der Turnhalle. Behandelt werden u.a. geeignete Sportkleidung, das sichere Auf- und Abbauen von Geräten, der verantwortungsvolle Umgang mit Groß- und Kleingeräten sowie die Aufsichtspflicht und Unfallvermeidung. Ziel ist es, Lehrpersonen für potenzielle Gefahren zu sensibilisieren und ihnen Sicherheit im Umgang mit dem Bewegungsraum Turnhalle zu geben.

Referentinnen:

Christine Platter und Monika Kröss

Zeit:

Mittwoch, 24.09.2025 von 15.00 bis 17.00 Uhr

Ort:

Turnhalle Grundschule „F. Tappeiner“ – G.-Galileistraße 47 – 39012 Meran

Kursleitung:

Beatrix Burger

 Thema:

Yoga in der Schule

Zielgruppe:

Die gesamte Schulgemeinschaft

Schwerpunkte:

Yoga ermöglicht in jedem Alter, Körperübungen, Atemtechniken und Entspannungsübungen zu erfahren. Yoga hilft zu einer emotionalen Stabilität zu gelangen. Führt zu Selbstsicherheit und steigert die Aufnahmefähigkeit. Yoga verleiht eine innere Ruhe, welche hilft, Stresssituationen zu überwältigen

Referentin:

Debora Costa

Zeit:

Donnerstag, 02.10.2025 von 17.15 bis 18.15 Uhr (10 Einheiten)

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

 Thema:

Gemeinsam stark werden: Das Lebenskompetenzprogramm für die Grundschule

Zielgruppe:

Abschlusstreffen der Teilnehmerinnen des Kurses im letzten Schuljahr

Schwerpunkte:

Lebenskompetenzen ermöglichen es uns, mit der Welt, unserem Leben und dessen Herausforderungen zurecht zu kommen. Von der Unterstützung und Förderung dieser Lebenskompetenzen profitiert nicht nur das einzelne Kind, sondern die Klasse als Ganzes. So trägt die Umsetzung des Programms zu einer Verbesserung des Klassen- und Lernklimas bei. Bei der Umsetzung werden erlebnisorientierte Methoden angewandt. Am Ende der Fortbildung erhalten die Teilnehmenden eine Mappe mit über 200 Übungen. Nach ca. einem halben Jahr findet ein Reflexionstreffen mit Zertifikatsübergabe statt.

Referentin:

Sabrina Mitterigger

Zeit:

Montag, 13.10.2025, von 14.30 bis 18.00 Uhr

Ort:

Medienraum Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Hanna Pircher

 Thema:

Die Südtiroler Autonomie und ihre Bedeutung für die Schule

Zielgruppe:

Die gesamte Schulgemeinschaft

Schwerpunkte:

Die Autonomie ist das Fundament des Schulwesens in Südtirol. Es werden die wichtigsten Grundlagen der Südtiroler Autonomie mit besonderem Fokus auf den Bildungsbereich erläutert. Zudem werden die im Jahr 2025 vorgeschlagenen Änderungen des Autonomiestatuts vorgestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf die Schule diskutiert.

Referentin:

Martha Stocker

Zeit:

Mittwoch, 19.11.2025 von 15.00 bis 18.00 Uhr

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Beatrix Burger

 Thema:

Einführung in die Sexualpädagogik

Zielgruppe:

Die gesamte Schulgemeinschaft

Schwerpunkte:

In dieser schulinternen Fortbildung erhalten Lehrpersonen eine grundlegende Einführung in die Sexualpädagogik. Ziel ist es, ein sicheres Grundverständnis für zentrale Themen der Sexualpädagogik zu entwickeln sowohl im schulischen Kontext als auch im allgemeinen gesellschaftlichen Rahmen. Die Fortbildung bietet Raum für Austausch, Reflexion und praktische Anregungen für den pädagogischen Alltag.

Referentin:

Lea Hilfert

Zeit:

Montag, 01.12.2025 und Donnerstag, 15.01.2026 von 14.00 bis 17.00 Uhr

Ort:

Aula der Grundschule „A. Schweitzer“ 30.April Straße 21 39012 Meran

Kursleitung:

Elisabeth Mahlknecht

 Thema:

Pädagogischer Tag zum Thema Mobbing

Zielgruppe:

Verpflichtend für alle Lehrpersonen, Mitarbeiter*innen für Integration und Schulsozialpädagog*innen

Schwerpunkte:

Impulse zur Klassenführung in Zusammenspiel mit dem Sozialpädagogischen Team am Sprengel

Referenten:

Wolfgang Kindler und Arbeitsgruppe am Sprengel

Zeit:

Freitag, 21. November 2025, ganztägig

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Direktionsrat/Schulstellenleitungen

 Thema:

“Rio Abierto” Inspiration und To-Do-Listen

Zielgruppe:

Alle Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule

Schwerpunkte:

Siehe Ausschreibung Fortbildungsverbund

Referentinnen:

Reinelde Kugler und Patrizia Gantioler

Anmeldung

Über den Fortbildungsverbund

 Thema:

Erste-Hilfe-Kurs

Zielgruppe:

Alle Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule

Schwerpunkte:

Siehe Ausschreibung Fortbildungsverbund

Referenten:

Weißes Kreuz

Anmeldung

Über den Fortbildungsverbund

 Thema:

Sprachkurse an der Urania Meran

Zielgruppe:

Alle Lehrpersonen der Grund- und Mittelschule

Schwerpunkte:

Sprachkenntnisse erweitern

Referenten:

Sprachlehrpersonen der Urania Meran

Anmeldung

Über das Sekretariat

 Thema:

Hospitationen

Zielgruppe:

Fachgruppen bzw. Teilkollegien

Schwerpunkte:

Hospitationen in anderen Schulen und Teilen von Best-Practice Erfahrungen; Vorstellen von in der Praxis erprobten Unterrichtsmodellen und von Erfahrungen aus Hospitationen

Referenten:

Lehrpersonen mit unterschiedlichen Unterrichtsmodellen

Zeit:

Einmal pro Jahr

 Thema:

Micro Fortbildung der DSBs und Best Practice

Zielgruppe:

Alle Lehrpersonen und Mitarbeiter*innen für Integration

Schwerpunkte:

Bedarfsorientierte Inputs und Best Practice

Referenten:

DSBs

Zeit:

Mindestens einmal pro Jahr

Kursleitung

Peter Schenk und Patrizia Arcaini

 Thema:

Microfortbildung zur Lehrpersonengesundheit

Zielgruppe:

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft

Schwerpunkte:

Die Psychische Gesundheit aller Berufsgruppen an der Schule

Referentin:

Eva Huber

Zeit:

Ein Angebot pro Schuljahr im Rahmen einer Plenarsitzung

Kursleitung

Eva Huber

Elternfortbildung

 

Thema:

Die Rolle der Eltern in der Berufsorientierung

Zielgruppe:

Eltern der 2. und 3. Klassen der Mittelschule

Schwerpunkte:

Informationen zur Rolle der Eltern in der Begleitung ihrer Kinder in der Phase der Berufsorientierung, Überblick über die aktuelle Ausbildungslandschaft in Südtirol, Überblick über die Tätigkeiten des Amts für Ausbildung- und Berufsberatung

Referentin:

Torggler Heike, Gruber Andrea

Zeit:

Donnerstag, 11.09.2025 um 19.00 Uhr

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Simone Pircher

 

Thema:

Sexualerziehung

Zielgruppe:

Alle Eltern der 5. Klasse Grundschule

Schwerpunkte:

Informationen zum Projekt Sexualerziehung in den 5. Klassen der Grundschulen im Schuljahr 2025/2026

Referenten:

Judith Kienzl und Alexander Bisan

Zeit:

Donnerstag, 18.09.2025 um 19.30 Uhr

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Lea Hilfert

 

 

Thema:

Hinschauen und Handeln

Zielgruppe:

Alle Eltern und alle Interessierten der Schulgemeinschaft

Schwerpunkte

Ein gutes Miteinander in der Schule und Freizeit braucht Achtsamkeit, gegenseitige Wertschätzung und die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv auszutragen. Mobbing und Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen meint das wiederholte Schikanieren, Beleidigen, Verspotten oder bewusste Ausgrenzen eines Einzelnen. Solche Formen von Gewalt entstehen nicht im luftleeren Raum – sie entwickeln sich dort, wo sie nicht ausreichend wahrgenommen oder als solche erkannt werden, und wirken sich negativ auf alle Beteiligten aus. Der Informationsabend bietet Orientierung. Was ist Mobbing und Cybermobbing und worin unterscheidet es sich von einem „normalen“ Streit unter Kindern oder Jugendlichen? Was kann ich tun, wenn mein Kind beteiligt ist – sei es als betroffene Person, als Mitläufer/in oder als jemand, der andere verletzt? Wie kann ich mein Kind stärken und dabei unterstützen, sich zivilcouragiert in der Gruppe zu verhalten – und andere darin zu bestärken, dies ebenfalls zu tun?

Referenten:

Forum Prävention

Zeit:

Mittwoch, 24.09.2025 um 18.30 Uhr

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Lukas Adler

Anmeldung:

Keine Anmeldung erforderlich

 

Thema:

Smartphoneführerschein

Zielgruppe:

Alle Eltern der 1. Klasse Mittelschule

Schwerpunkte:

Das Projekt „Smartphone-Führerschein“ für die 1. Klassen stärkt die Medienkompetenz von Schülerinnen und Schüler durch praxisnahe Module, die einen sicheren und reflektierten Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Im Fokus stehen zentrale Themen wie die Grundlagen des Internets, emotionale Kommunikation im digitalen Raum, Rechte und Pflichten im Netz sowie digitales Wohlbefinden. Die Unterrichtseinheiten werden von Lehrpersonen eigenständig durchgeführt, die zuvor im Rahmen einer Schulung in Zusammenarbeit mit dem „Forum Prävention“ auf das Projekt vorbereitet wurden. 

Der Elternabend bildet in diesem Rahmen einen wichtigen Bestandteil des Projekts, da die Nutzungsmöglichkeiten des Internets maßgeblich vom Elternhaus geprägt und ermöglicht werden. Dabei bietet der Abend Raum für Information, Austausch und gemeinsame Reflexion über Chancen und Herausforderungen der digitalen Welt.

Referent:

Forum Prävention

Zeit:

Dienstag, 18.11.2025 um 20.00 Uhr

Ort:

Online (Teilnahmelink wird Ihnen nach Anmeldefrist zugemailed)

Kursleitung:

Peter Schenk

Anmeldung:

Innerhalb 07.11.2025 im Sekretariat des SSP Meran/Stadt

 

Thema:

ADHS und digitale Medien

Zielgruppe:

Alle Eltern und alle Interessierten der Schulgemeinschaft

Schwerpunkte:

Informationen folgen

Referentin:

Dr. Eva Huber

Zeit:

Noch zu definieren

Ort:

Mittelschule „Carl Wolf“ – K. Wolf-Straße 30 – 39012 Meran

Kursleitung:

Elternvorsitzende

Richtlinien für die Teilnahme

  1. FB-Veranstaltungen wenn möglich außerhalb der Unterrichtszeit!
  2. Wenn Lehrpersonen die ihnen zustehenden fünf Fortbildungstage
  • während der Unterrichtszeit! – beanspruchen möchten, gilt Folgendes:
  •  Es kann in der Regel nur eine Lehrperson pro Schultag aus Fortbildungsgründen fehlen (in Ausnahmefällen bzw. wenn eine Integrationslehrperson den Unterricht übernimmt, können dies auch mehrere Personen sein. Prinzipiell gilt: Der Unterricht sollte planmäßig weitergehen. Möchten zwei oder mehr Lehrpersonen an einem Vormittag eine FB-Veranstaltung besuchen, mögen sie mit der Direktorin klären.
  • Die Freistellung vom Unterricht kann nur dann erfolgen, wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung vom Lehrerkollegium beschlossen und von der Direktorin genehmigt wurde.
  • Das Plenum erteilt dem Direktionsrat das Plazet, auch Veranstaltungen die nicht im FB-Plan der Schule aufscheinen, nach den oben genannten Richtlinien zu genehmigen. Dies wird wohl notwendig sein, wenn kurzfristig eine Veranstaltung angeboten wird.

EVALUATIONSVORHABEN  SCHULJAHR 2025/2026

Externe Evaluation:

Wie jedes Jahr werden mehrere Blicke von außen auf die Schule geworfen:

KOMPETENZTESTS/ GESAMTSTAATLICHE PRÜFUNG

Laut Schulamt bzw. Dienststelle für Evaluation wird mit den Tests der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in wichtigen Inhaltsbereichen der Fächer Deutsch, Italienisch und Mathematik erhoben.

4. Klasse Grundschule: Italienisch

1. Klasse Mittelschule Deutsch

3. Klasse Mittelschule: Deutsch

3. Klasse Mittelschule: Mathematik

3. Klasse Mittelschule: Englisch

Die Testergebnisse liefern den Schulen Informationen über Stärken und Schwächen einzelner Schülerinnen und Schüler.

Da alle Schülerinnen und Schüler einer Klassenstufe die gleichen Aufgaben bearbeiten, ermöglichen die Testergebnisse einen schulinternen Vergleich des Leistungsstandes der einzelnen Klassen mit Parallelklassen oder Klassen anderer Schulen.

Außerdem liefert die Rückmeldung Daten auf Landesebene, mit deren Hilfe ein Vergleich der Ergebnisse einer Klasse mit den Durchschnittswerten des Landes Südtirol vorgenommen werden kann.

 

Interne Evaluation:

Mit einer ganz anderen Fragestellung beschäftigt sich die interne Evaluation.

1. EVALUATION DER DURCHGEFÜHRTEN PROJEKTE

Wiederum sollen sowohl die SchülerInnen als auch die Eltern zu den durchgeführten Projekten befrage werden.

Wie ist das durchgeführte Projekt bei den SchülerInnen und Eltern angekommen? Sind derartige Projekte gewünscht bzw. werden sie für sinnvoll gehalten?

Stellen die Kosten, die den Eltern durch diese Projekte erwachsen, ein Problem dar?

Zudem hatten alle Befragten die Möglichkeit, Anmerkungen zu machen bzw. Wünsche zu äußern, was oft auch zusätzliche Anregungen bringt, die die Weiterarbeit befruchten.

2. SELBSTEVALUATION

Die Lehrpersonen, die neu an die Schule gekommen sind, sind aufgefördert, den eigenen Unterricht zu bewerten und dazu wird ihnen ein Fragebogen ausgehändigt, der von den SchülerInnen anonym ausgefüllt werden soll.

Die Rückmeldungen werden gemeinsam mit dem Tutor/der Tutorin besprochen.

Auch alle anderen Lehrpersonen können diesen Fragebogen verwenden, um sich durch die Brille der

SchülerInnen betrachtet zu lassen. Auch nach vielen Unterrichtsjahren kann dies interessante Informationen liefern.

 

MEINE EINSCHÄTZUNG DER LEHRPERSON …………………………………………………

Du musst nicht alle Fragen beantworten. Wenn du etwas ergänzen möchtest: Schreibe es auf die Rückseite!

Kreuze jeweils eine Möglichkeit an: 1 = völlige Zustimmung, 2 = teilweise Zustimmung,

3 = weder Zustimmung noch Ablehnung, 4 = teilweise Ablehnung, 5 = völlige Ablehnung

 

1 Unterrichtsgestaltung

1

2

3

4

5

Sie vermitteln die Unterrichtsinhalte verständlich; ich verstehe Ihre Erklärungen.

 

 

 

 

 

Ihre Arbeitsblätter, Tafelbilder und Folien helfen mir beim Verständnis des Stoffes.

 

 

 

 

 

In Ihrem Unterricht lerne ich viel.

 

 

 

 

 

Wenn ich etwas nicht verstanden habe, erklären Sie es mir noch einmal.

 

 

 

 

 

Ihr Unterricht ist gut aufgebaut.

 

 

 

 

 

Ich fühle mich bei Ihnen häufig überfordert.

 

 

 

 

 

Ich fühle mich bei Ihnen häufig unterfordert.

 

 

 

 

 

Ihr Unterricht ist abwechslungsreich gestaltet.

 

 

 

 

 

Ich empfinde Ihren Unterricht als gut vorbereitet.

 

 

 

 

 

2 Unterrichtsatmosphäre

1

2

3

4

5

Bei Ihnen fühle ich mich ermutigt, mich zu melden und mich zu beteiligen.

 

 

 

 

 

Sie akzeptieren meine Meinung (auch wenn es nicht Ihre ist).

 

 

 

 

 

Sie machen keine abwertenden Bemerkungen über Ihre SchülerInnen.

 

 

 

 

 

Sie schaffen eine angstfreie Unterrichtsatmosphäre.

 

 

 

 

 

In Ihrem Unterricht geht es diszipliniert zu.

 

 

 

 

 

Ihr Unterricht motiviert mich, ich arbeite bei Ihnen gerne und interessiert mit.

 

 

 

 

 

Ich habe das Gefühl, dass Sie die SchülerInnen achten und respektieren.

 

 

 

 

 

Ich habe das Gefühl, dass Sie gerne unterrichten.

 

 

 

 

 

Ich werde dazu angeregt, mir eine eigene Meinung zu bilden und sie zu äußern.

 

 

 

 

 

3 Kommunikation mit den SchülerInnen

1

2

3

4

5

Sie gehen mit Kritik fair um.

 

 

 

 

 

Ich kann Sie jederzeit um ein Gespräch bitten, auch nach der Stunde.

 

 

 

 

 

Ich habe das Gefühl, dass Sie alle SchülerInnen gerecht behandeln.

 

 

 

 

 

Ich finde, mit Ihnen kann man auch über persönliche Probleme reden.

 

 

 

 

 

Wir können über Spannungen in der Klasse mit Ihnen reden.

 

 

 

 

 

Sie halten sich selbst an die Regeln, die Sie von uns verlangen (Pünktlichkeit, Höflichkeit,)

 

 

 

 

 

4 Hausaufgaben

1

2

3

4

5

Die Menge der Hausaufgaben ist gerade richtig.

 

 

 

 

 

Sie kontrollieren die Hausaufgaben regelmäßig.

 

 

 

 

 

Sie geben die Hausaufgaben so, dass sie sinnvoll mein Lernen fördern.

 

 

 

 

 

5 Bewertung/Noten

1

2

3

4

5

Tests, Schularbeiten und Prüfungen werden im Unterricht gut vorbereitet.

 

 

 

 

 

Ich verstehe die Arbeitsaufgaben bei Tests und Schularbeiten.

 

 

 

 

 

Meine Noten entsprechen meist meiner eigenen Einschätzung.

 

 

 

 

 

Ich finde Ihre Notengebung gerecht.

 

 

 

 

 

 

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Download Organigramm

Didaktisches Konzept zur Sprachkomplexität des SSP Meran Stadt 2021/22

Die erhöhte sprachliche Komplexität ist Normalität in den Klassen der Stadtschulen des SSP Meran Stadt. In den Klassen befindet sich eine sehr interessante Mischung aus Kindern und Jugendlichen verschiedener Kulturkreise und Muttersprachen. Wir haben im Wesentlichen 3 Zielgruppen:

  • Schüler*innen mit Deutsch als Muttersprache
  • Schüler*innen mit Italienisch als Muttersprache
  • Schüler*innen mit einer Drittsprache als Muttersprache

In ihrem Alltag sprechen viele Schüler*innen Italienisch (auch Kinder mit Migrationshintergrund), andere sprechen im Alltag Dialekt. Durch den hohen Migrationsanteil werden im Alltag eine Vielzahl verschiedener anderer Sprachen gesprochen (Urdu, Arabisch, Albanisch, Slawisch usw.)

Die Tendenz der vergangenen Jahre, Kinder nicht deutscher Muttersprache in die deutsche Schule einzuschreiben, hat zugenommen.

a) Hoher Anteil von Schüler*innen mit Migrationshintergrund

Aus den Daten in Popcorn werden Sie entnehmen können, dass eine beträchtliche Anzahl unserer Schulklassen einen hohen durchschnittlichen Migrationsanteil aufweisen, zudem haben wir in vielen Schulklassen einen Anteil von über 30% an Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. 

Die Anzahl der Schüler/innen mit Migrationshintergrund ist um einiges höher, wenn man Schüler/innen und Schüler mit italienischer Staatsbürgerschaft und Migrationshintergrund betrachtet:

Der Umstand, dass diese Schüler/innen die italienische Staatsbürgerschaft aufweisen, bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch die sprachlichen Kompetenzen in den beiden Landessprachen zur Genüge bestehen. Oftmals sind diese Kinder bis vor kurzem im Ausland zur Schule gegangen, obwohl die Eltern seit vielen Jahren in Italien leben und die Staatsbürgerschaft besitzen. Dieses Phänomen haben wir v. a. bei nordafrikanischen Familien. Für die Schule bedeutet dies, dass zwar keine zusätzlichen Ressourcen zugewiesen werden, diese Schüler/innen jedoch einen besonderen sprachlichen und allgemeinen Förderbedarf haben. Bei der Vergabe von Ressourcen sollten diese Umstände Beachtung finden.

Wir haben zudem Schüler/innen mit Migrationshintergrund, die ohne oder geringe Alphabetisierung in unser Bildungssystem eingestiegen sind und wo eine intensive differenzierte Betreuung über die ganze Woche erforderlich ist. Diese werden auch im kommenden Schuljahr intensive Betreuung benötigen. Diese Betreuung wird von den Klassenlehrpersonen und den DAZ-Lehrpersonen übernommen.

Die Problematik rund um die Zuweisung von Zusatzressourcen für Kinder, welche seit weniger als 3 Jahren in unserem Bildungssystem sind, ist bekannt. Viele Kinder, die bei uns den Kindergarten besucht haben, sind zwar seit mehr als drei Jahren im Bildungssystem, beherrschen die deutsche Sprache aber nicht in ausreichendem Maße.

Eine weitere bekannte Herausforderung ist die Integration und Beschulung von Quereinsteiger*innen aus dem Ausland, welche während dem Schuljahr in unser Bildungssystem kommen. Diese Betreuung ist sehr ressourcenintensiv, kaum planbar und führt zwangsläufig zu einer Umschichtung der Ressourcen.

Bereits in Vergangenheit haben wir hierfür sprengelinterne Ressourcen reserviert. In den vergangenen Jahren haben diese jedoch nicht ausgereicht, da die Anzahl der neuen Schüler*innen unverhältnismäßig hoch war. 

Es ist somit unbedingt notwendig die im gegenständlichen Schuljahr zugewiesenen Ressourcen im Sprachförderbereich beizubehalten, bzw. aufzustocken.

b) Erhöhte Anzahl von Schüler/innen aus einem rein italienischsprachigen Kontext

Vor eine besondere Herausforderung stehen insbesondere unsere Grundschulen, wenn Kinder aus einem rein italienischsprachigen Kontext (italienische Eltern aber auch ausländische Eltern, die jedoch nur Italienisch sprechen) in die deutschsprachige Schule eingeschrieben werden. Aufgrund schwer nachvollziehbarer Ursachen ist in den vergangenen Jahren die Anzahl der Kinder, welche die deutsche Sprache nicht oder nur bedingt beherrschen, angestiegen. Diese Kinder benötigen genau dieselbe sprachliche Betreuung wie Kinder mit Migrationshintergrund. Hierfür sind jedoch keine besonderen Ressourcen vorgesehen. Aus diesem Grund führe ich als Schulführungskraft mit jeder dieser italienischsprachigen Familien, welche ihre Kinder in die 1. Klasse der Grundschulen einschreiben wollen ein Beratungsgespräch, bei welchem ich auf die verschiedenen Problematiken hinweise. Nichts destotrotz bestehen die meisten Eltern darauf, ihre Kinder in die deutsche Schule einzuschreiben. 

Auch im kommenden Schuljahr werden in den 1. Klassen der Grundschulen ca. 15 % der Kinder aus einem rein italienischsprachigen Kontext kommen. Um diesen Situationen gerecht zu werden, benötigen wir zusätzliche Ressourcen.

Eine interessante Tendenz lässt sich auch in den 1. Klassen der Mittelschulen beobachten. Jedes Jahr werden Schüler*innen, welche die italienischen Grundschulen besucht haben, in die deutsche Mittelschule eingeschrieben. Im kommenden Schuljahr sind dies 3 Schüler*innen. 

c) Italienisch als Umgangssprache 

Viele Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund verwenden aus verschiedenen Gründen im Alltag die italienische Sprache. Durch den beträchtlichen Anteil von Schüler*innen der italienischen Sprachgruppe ergibt sich in unseren Stadtschulen das Phänomen, dass die Umgangssprache auf dem Schulareal außerhalb des curricularen Unterrichts die italienische Sprache ist. Aus diesem Grund haben viele Schüler*innen mit einem sprachlichen Defizit in Deutsch einen geringeren Zeitrahmen zur Nutzung der deutschen Sprache zur Verfügung. Folge ist, dass die Sprachqualität am Ende des Bildungsverlaufs der Unterstufe bei Schüler*innen mit anderen Muttersprachen oftmals unterdurchschnittlich ist. Von dieser Situation profitieren andererseits die Kinder deutscher Muttersprache, welche im Gegenzug viel mehr Gelegenheit zum Verwenden der italienischen Sprache haben.

d) Herausforderung der Heterogenität im Sprachenunterricht 

Die hohe Sprachkomplexität unseres Sprengels stellt v. a. die Sprachenlehrpersonen vor große Herausforderungen. Ein klassischer Deutschunterricht ist in allen Bildungsstufen mit dieser Klassenzusammensetzung nicht zielführend und führt zur Benachteiligung der Schüler*innen aller Zielgruppen. Als Beispiel hebe ich den Sprachbedarf von Schüler*innen deutscher Muttersprache hervor. Wenn kein differenzierter Sprachunterricht angeboten werden kann, entwickelt sich deren Sprachniveau in der deutschen Sprache im Verhältnis zu gleichaltrigen Schüler*innen anderer Schulen mit geringerer Sprachkomplexität zwangsläufig schlechter. In den Grundschulen wird aus diesem Grund im Deutschunterricht vermehrt im Team unterrichtet. Diese Vorgehensweise ist auch in der Mittelschule notwendig, wobei oftmals die notwendigen personellen Ressourcen fehlen.

Die Differenzierungsmaßnahmen für diese Zielgruppen sind vielfältiger Natur

Zusätzlicher Sprachunterricht im Rahmen von alternativem Religionsunterricht; DAZ-Unterricht für A0 und A1-Niveau an allen Schulstellen, theaterpädagogische Angebote, auch zum sozialen Lernen und Sprachförderung, durch eine schulintern freigestellte zur Theaterpädagogin ausgebildete Lehrperson; Klassenteilungen und systematischer Teamunterricht in den Sprachfächern, sowohl in der Grundschule als auch in der Mittelschule.

Die sprachliche Heterogenität in unseren Schulklassen führt dazu, dass ohne Differenzierung im Unterricht keine der oben genannten Zielgruppen in angemessener Weise sprachlich gefördert werden kann. Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, mehr Ressourcen in den Fachbereichen Literarische Fächer, Italienisch und Klassenlehrpersonen zu erhalten.

 Als Maßstab können im Groben die Zusatzressourcen gelten, welche im gegenständlichen Schuljahr aufgrund des Corona-Notstandes zusätzlich zugewiesen worden sind.

a) Hohe Grundkomplexität des SSP Meran Stadt

Der SSP Meran Stadt ist gemessen an den Schülerzahlen der größte Schulsprengel (Schule) des Landes mit 1.000 Schülerinnen und Schülern. Zudem besteht der SSP (ausgenommen GS Burgstall) aus Schulen im städtischen Umfeld. Wie unter Punkt a) dargestellt hat der SSP besondere soziopolitische

Rahmenbedingungen. Mehrsprachigkeit ist an der Tagesordnung. Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten sind an der Tagesordnung. Kinder aus benachteiligten sozialen Umfeldern besuchen die Schulen ebenso wie Kinder aus gutsituierten sozialen Umfeldern. Diese Heterogenität stellt die Schulgemeinschaft täglich vor große Herausforderungen. Wenn eine Herausforderung sich zur Überforderung wandelt, entsteht ein Problem! Um einer Überforderung vorzubeugen ist es unbedingt notwendig der Heterogenität durch besser angepasste didaktische Maßnahmen im Unterricht, aber insbesondere durch Arbeit in Kopräsenz, effektiv zu begegnen. Die Erfolge in den Grundschulen durch den Teamunterricht bestätigen dies. In der Mittelschule muss in Zukunft mehr auf diese Instrumente zurückgegriffen werden, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden zu können. Hierfür benötigen wir auch in der Mittelschule die dementsprechenden Ressourcen. 

 b) Raumproblematik

Der obgenannten Sprachsituation in unseren Stadtschulen müsste durch angepasste und ausgeklügelte didaktische Konzepte begegnet werden. Für derartig angepasste Konzepte braucht es Raum. Diesen Raum haben wir in keiner unserer 5 Schulen. Gruppenteilungen, modulare Konzepte udgl. sind somit sehr schwer umsetzbar. Zwangsweise muss oft in ein und demselben Raum gearbeitet werden. Auch aus diesem Grund ist es notwendig, gezielt Teamunterricht anzuwenden, damit die Kinder in der Klasse differenziert betreut werden können. 

 c) Soziopolitische Rahmenbedingungen:

Der SSP Meran/Stadt liegt im Einzugsgebiet von zwei sozialpädagogischen Einrichtungen (Liebeswerk und San Nicolò) und führt daher mehrere Kinder aus beiden Einrichtungen. Es handelt sich hier um Kinder und Jugendliche mit mehrschichtigen Herausforderungen (auch familiärer Natur) sowie Auffälligkeiten und erhöhtem Begleitungsbedarf, was insgesamt intensiver Netzwerkarbeit durch die Lehrpersonen und Koordinator/innen bedarf. 

Im Einzugsgebiet des SSP liegt zudem das Frauenhaus für den Bezirk Burggrafenamt. Dies bedeutet für uns, dass immer wieder Kinder und Jugendliche während des Schuljahres aufgrund des Wohnsitzwechsels der Mütter in das Frauenhaus in die Schulen des SSP Meran Stadt gehen. Die Erfahrung zeigt, dass hier besonders intensiv mit den Schülerinnen und Schülern gearbeitet werden muss, um sie schulisch aber auch soziopsychologisch zu unterstützen. Hierzu braucht es die dementsprechenden Ressourcen.

Ebenso im Einzugsgebiet des SSP Meran Stadt angesiedelt ist die fiktive Wohnanschrift der Gemeinde Meran für italienische Staatsbürger und ausländische Bürger mit unbeschränkter

Aufenthaltsgenehmigung, welche keinen festen Wohnsitz aufweisen. Zumeist handelt es sich um Familien, die zumindest für eine bestimmte Zeit in Wohnwägen oder dergleichen wohnen und auf der Warteliste für die Zuweisung einer Sozialwohnung sind. Einige dieser Familien streben gar keine Unterbringung in einer Sozialwohnung an, sondern leben aus kulturellen und persönlichen Überzeugungen in einem Wohnwagen. In diesen Fällen bedürfen die Schülerinnen und Schüler besonderer Betreuung, die nicht nur durch die verschiedenen Dienste, sondern insbesondere durch die Schulen erbracht werden.

Alle diese soziopolitischen Umstände bedingen einen erhöhten Aufwand für Lehrpersonen, Direktion und Verwaltungspersonal in der Netzwerkarbeit mit den verschiedenen Diensten. Regelmäßige Treffen in Helferkreisen (die zudem zumeist von der Schule einberufen und organisiert werden müssen!), stehen an der Tagesordnung der Lehrpersonen dieses Schulsprengels.  

d) Erhöhte Anzahl von Schüler/innen mit Verhaltensauffälligkeiten und besonderen Bedürfnissen:

Bedingt durch die besonderen soziokulturellen Rahmenbedingungen des SSP Meran Stadt, sind die Lehrpersonen mit einer erhöhten Anzahl von Schüler/innen mit besonderen und vielseitigen Bedürfnissen konfrontiert.

Im Schuljahr 2020-2021 besuchen Schüler mit einer Fluchttraumatisierung die MS C. Wolf. Diese Schüler fallen durch hochgradig aggressives Verhalten auf. 

Wir haben zudem in den letzten beiden Schuljahren insbesondere in den ersten Klassen der Grundschule eine alarmierende Zunahme von Fällen mit gravierenden Auffälligkeiten festgestellt. Aggressives Verhalten gegenüber Mitschüler/innen, mangelnde Kooperationsfähigkeit, fehlende Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch, das Fehlen der sozialen Einbindung in einen funktionierenden familiären Kontext stehen leider in einigen Klassen der GS Tappeiner, der GS Schweitzer und der GS Wolkenstein, aber auch an der Mittelschule C. Wolf an der Tagesordnung. Hier ist eine besonders intensive Betreuung durch eine zweite Lehrperson vonnöten. In den vergangenen Jahren sind derartige Fälle nicht mehr nur Ausnahme, sondern zur Regelmäßigkeit geworden. Aufgrund des Umstandes, dass für den Schulsprengel kein Schulsozialpädagoge vorgesehen ist, müssen diese und andere soziopädagogischen Problematiken durch Ressourcen der Schule abgedeckt werden, die an wichtigen anderen Stellen folglich nicht mehr eingesetzt werden können.

e) Ressourcen für schulinterne soziopädagogische Betreuung – ZIB Team, Sozialpädagogische Grundbetreuung an den Grundschulen

Die unter Punkt a) und b) ausgeführten Situationen und der Umstand, dass kein Schulsozialpädagoge für den SSP Meran Stadt vorgesehen ist, führen dazu, dass mit eigenen Ressourcen die soziopädagogische Betreuung an den Schulstellen organisiert werden muss. Hierfür benötigen wir zusätzliche Lehrerstunden. 

In der Mittelschule C. Wolf wird das ZIB-Projekt weitergeführt. Hier arbeiten 4 ausgebildete Lehrpersonen, welche teilweise in geringfügigem Ausmaß freigestellt sind. Diese Lehrpersonen übernehmen zusammen mit der Schulführungskraft und den Klassenvorständen die Krisenintervention und die Zusammenarbeit mit den weiteren externen Netzwerkpartnern (PBZ, Dienste usw.), Beratungsgespräche mit Schüler/innen und Eltern. 

In den Grundschulen werden viele teilweise auch außerordentliche Situationen durch das Team der Lehrpersonen aufgefangen. Das Konzept des ZIB kann in den Grundschulen nur bedingt umgesetzt werden. Hier haben wir in diesem Schuljahr ein anderes sozialpädagogisches Projekt umgesetzt. Dabei handelt es sich um die sog. Sozialpädagogische Grundbetreuung. Eine spezifisch ausgebildete Lehrperson wurde teilweise freigestellt, und sie übernimmt für die Grundschulstellen ähnliche Aufgaben wie die traditionellen ZIB Lehrpersonen, natürlich auf die Bedürfnisse der Grundschulen und der Kinder abgestimmt. Auch für die Weiterführung dieses Projekts würden wir zusätzliche Lehrerstunden benötigen.

f)    Abendmittelschule und Förderung der Eltern

Die Mittelschule führt seit 2018/2019 einen Kurs „Abendmittelschule“, in dem sich 17 Erwachsene eingeschrieben haben. Zu den vorgesehenen Ressourcen im Plansoll, die den Unterricht betreffen, werden im Laufe des Schuljahres nochmals Stunden zur Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung eingesetzt. Diese zusätzlichen Stunden sollten beibehalten werden. 

Das langjährige Projekt „Mama lernt Deutsch“ konnte heuer aufgrund des Corona-Notstandes nicht ausgeführt werden. Zudem müssen die Ressourcen aus den eigenen Mitteln abgeleitet werden, was immer schwieriger wird.

Das untenstehende didaktische Konzept beschreibt zusammenfassend die Voraussetzungen, Maßnahmen und Zielsetzungen für den Umgang mit der sprachlichen Komplexität in unserem Schulsprengel. Aufgrund dieses Konzepts suchen wir um die notwendigen zusätzlichen Ressourcen an

Abschließend ist anzumerken, dass es in den Augen der unterfertigten Schulführungskraft grundsätzlich notwendig erscheint, eine differenzierte Ressourcenzuweisung an Sprengel mit hoher Grund-, Sprach- und kultureller Komplexität vorzunehmen. Die Arbeitsbedingungen sind mit jenen anderer Sprengel, insbesondere im ländlichen Raum, nicht zu vergleichen. So lange es für „Brennpunkt-Sprengel“ keine spezifische Ressourcenzuwendung gibt, ist es schwierig den vielseitigen Herausforderungen professionell zu begegnen. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist es notwendig unterschiedliche Rahmenbedingungen auch unterschiedlich zu behandeln.

Mit Dank für Ihre Arbeit sende ich
beste Grüße

Piero Di Benedetto

SCHULDIREKTOR

Der Schulsprengels Meran Stadt ist einer jener Schulsprengel in Südtirol mit der höchsten Grund- und Sprachkomplexität. Dies wird insbesondere durch folgende Umstände bedingt: 1) Hohe Grundkomplexität des SSP Meran Stadt

  • Hoher Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
  • Erhöhte Anzahl von Schüler/innen aus einem rein italienischsprachigen Kontext
  • Komplexe soziopolitische Rahmenbedingungen
  • Hohe Sprach- und kulturelle Komplexität des SSP Meran Stadt.

Um diesen erschwerten Rahmenbedingungen begegnen zu können, bedarf es einer grundsätzlich differenzierten Zuteilung von Ressourcen im Stellenkontingent. Diese Ressourcen werden im Einklang mit dem gegenständlichen didaktischen Konzept zur sprachlichen und kulturellen Komplexität eingesetzt.

HINWEIS: GRAFIK IST IN DER PDF ERSICHTLICH

Um das gegenständliche didaktische Konzept mit den damit verbundenen Zielsetzungen umsetzen zu können ist die Zuteilung folgender Ressourcen im Schuljahr 2021-2022 notwendig:

1.      In der Mittelschule: Zuweisung von 4 zusätzlichen Stellen für den Fachbereich Literarische Fächer A085 und einer zusätzlichen Stelle für den Fachbereich Italienisch A087

2.      In den Grundschulen: Zuweisung von 4 zusätzlichen Stellen im Bereich der Klassenlehrpersonen

3.      Im Schulsprengel: Zuweisung von 5 Stellen im Fachbereich Sprachförderung AB23

4.      Im Schulsprengel: Zuweisung einer/s Schulsozialpädagogin/en in Vollzeit, bzw.

der dementsprechenden Lehrerstunden, um die Freistellung einer Lehrperson vornehmen zu können. 

 

(Auszug aus dem Teil A des Dreijahresplans für das SJ 2020-2023 des SSP Meran Stadt)

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