Schulordnung 2025/26

Albert Schweitzer

Wenn sich viele Menschen täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, SchülerInnen und Schulpersonal mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Unsere Schul- und Verhaltensregeln:

  • Wir verhalten uns im Schul- und im Treppenhaus leise.
  • Wir pflegen höfliche Umgangsformen gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (grüßen, danken, bitten usw.).
  • Wir gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um.
  • Die Anweisungen aller Lehrpersonen und Vorgesetzten müssen befolgt werden.
  • Einrichtungsgegenstände, Mauern, Tische und Stühle, Pflanzen und Bäume, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Es ist untersagt, auf Bäume und Zäune zu klettern.
  • Abhanden gekommene, beschädigte oder verschmutzte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.

Ein verantwortungsvolles Verhalten der SchülerInnen wird vorausgesetzt. Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgänge, Lehrausflüge, Projekte, usw.) sind die Anweisungen der Lehrpersonen selbstverständlich zu befolgen.

Bei Regelverstößen und unangemessenem Verhalten wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der SchülerInnencharta gesetzt.

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Durchfahrtsverbot XXX. April Straße:
Montag bis Freitag von 7:30–8:00 Uhr und von 12:30–13:00 Uhr, dienstags und donnerstags Nachmittag von 14:00–16:30 Uhr.

Während der Unterrichts- und Eintrittszeit ist der Schulhof ausschließlich der Schule vorbehalten. Eltern und Erziehungsberechtigte warten außerhalb des Zaunes.

Fahrräder müssen in den rechten Fahrradständern, Roller in den linken Fahrradständern im Schulhof abgestellt werden. Auf der Rampe zu den Fahrradständern muss das Fahrrad oder der Roller von allen geschoben werden. Für ein eventuelles Verschwinden oder Schäden übernimmt die Schule keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen ist es auf dem gesamten Schulhof verboten, mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.

Der Schuleintritt am Morgen ist durch eine gleitende Eintrittszeit von 7:40–7:50 Uhr organisiert. Ab 7:40 Uhr betreten die SchülerInnen den Schulhof und begeben sich direkt und eigenständig in ihre Klassen. Die Lehrpersonen der ersten Unterrichtsstunde erwarten die SchülerInnen in den jeweiligen Klassen. Die Aufsichtslehrpersonen fordern einen geordneten Ablauf am Schuleingang sowie auf den Gängen ein.

Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:50 Uhr. Bei Stundenwechsel bleiben die SchülerInnen in der Klasse.

Pause: Die Pause findet von 10:30–10:50 Uhr statt. Die Lehrpersonen begleiten die Klassen in den Pausenhof. Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr der mitgebrachten Jause. Verpackungsmüll bei der Jause soll vermieden werden. Nach Ende der Pause holt die für die Klasse zuständige Lehrperson die SchülerInnen an den vereinbarten Sammelpunkten ab und begleitet sie in den Klassenraum.

Regenpause: Auch bei Regen verbringen die SchülerInnen die Pause im Freien. An Regentagen sollen die SchülerInnen entweder ihren Regenschutz aus der Garderobe anziehen oder mit Regenschutz bekleidet zur Schule kommen. Nur wenn es das Wetter nicht zulässt, bleiben die SchülerInnen im Schulgebäude.

Der Unterricht endet für alle Klassen um 12:50 Uhr. Die 1., 2. und 3. Klassen werden am großen Schultor, die 4. und 5. Klassen am kleinen Schultor der Musikschule entlassen.

Das Lehrerzimmer wird von SchülerInnen nur in Begleitung einer Lehrperson oder eines/einer SchulwartIn betreten; die Spezialräume und die Dachterrasse nur in Begleitung von Lehrpersonen. Übermäßige Lautstärke im Schulhaus ist zu vermeiden; das Laufen in den Gängen ist untersagt.

Nachmittagsunterricht: SchülerInnen, die die Mensa nicht besuchen, dürfen erst um 14:10 Uhr den Schulhof betreten, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Die SchulwartInnen haben den Auftrag, keine Klassenräume zu öffnen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

Damit Kinder und Lehrpersonen eine erholsame Mittagspause erleben, braucht es einige Regeln:

  • Wir sprechen nicht während des Essens. Unsere Mensa ist eine stille Mensa.
  • Wir beherrschen grundlegende Tischmanieren: Wir essen mit dem Besteck, achten das Essen und spielen nicht damit!
  • Wir können Gabel, Messer und Löffel richtig anwenden.
  • Wir machen keine abfälligen Bemerkungen über das Essen.
  • Wir verweigern nicht grundsätzlich alle Speisen.
  • Wir lehnen höflich ab, wenn wir etwas nicht mögen.
  • Wir verhalten uns allen Personen gegenüber respektvoll.
  • Gewalt hat in der Schule und deshalb auch in der Mensa keinen Platz.
  • Die Anweisungen der Lehrpersonen sind zu befolgen.

Bei Nichteinhaltung der Mensaregeln greift die Disziplinarordnung.

SchülerInnen, die an einem Tag die Mensa nicht besuchen, müssen von den Erziehungsberechtigten bis 8:30 Uhr mittels eigener APP „MeetsFood“ abgemeldet werden. Zusätzlich muss der Klassenvorstand über die Abwesenheit in einer Mitteilung über das digitale Register informiert werden.

Eltern sind verpflichtet das digitale Register regelmäßig einzusehen und etwaige Mitteilungen rechtzeitig zu unterschreiben. Anmeldungen zu den persönlichen Sprechstunden erfolgen ebenso über das digitale Register. Gespräche zwischen Lehrpersonen und Eltern finden ausschließlich zu den vorher vereinbarten Terminen statt.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Ändern sich durch eine unterrichtsbegleitende Veranstaltung die regulären Unterrichtszeiten, ist eine Bestätigung der Eltern im Digitalen Register Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes. Erfolgt diese nicht wird das Kind für die Dauer der regulären Unterrichtszeit in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

Kann ein/e SchülerIn am Unterricht nicht teilnehmen, muss die Abwesenheit von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im digitalen Register begründet werden. Absenzen, die nicht innerhalb einer Woche nach Eintritt in die Schule schriftlich begründet worden sind, scheinen im Zeugnis als unentschuldigt auf. Vorhersehbare Absenzen müssen im digitalen Register im Vorfeld eingetragen werden.

Während der Unterrichtszeit dürfen SchülerInnen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei diese mitteilen, wer das Kind abholt.

Änderungen der Telefonnummern, der E-Mail-Adresse und des Wohnsitzes bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen einer Lehrperson und im Sekretariat umgehend gemeldet werden.

Fotografieren und Filmen sind bei schulischen Veranstaltungen nicht erlaubt.

Da Schulbücher über mehrere Jahre verwendet werden müssen, dürfen sie nur mit einem nicht selbstklebenden, durchsichtigen Einband eingebunden werden. Der Klebestreifen und das Etikett dürfen nicht direkt auf den Buchumschlag geklebt werden.

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten der SchülerInnen in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Die Kleidung der SchülerInnen sollte angemessen, funktionell und praktisch sein. Zudem ist bei der Auswahl der Kleidung auch auf den Aspekt der Hygiene und der Gesundheit zu achten.

Fundgegenstände werden bei einem/einer SchulwartIn abgegeben. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke der Caritas übergeben.

Die Schulstellenleitung
Elisabeth Mahlknecht

Der geschäftsführende Schuldirektor
Armin Bauer

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