Schulordnung 2024/25

Franz Tappeiner

Wenn viele Menschen sich täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch abläuft.

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schüler*innen, Eltern und Schulwarten*innen mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Unsere Schul- und Verhaltensregeln:

  • Infektionskrankheiten: Wir halten uns an die Vorgaben, Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien für Kindergärten und Schulen.
  • Wir verhalten uns im Schul- und im Treppenhaus leise.
  • Wir pflegen höfliche Umgangsformen gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft (grüßen, danken, bitten usw.)
  • Die Anweisungen aller Lehrpersonen und Vorgesetzten müssen befolgt werden.
  • Einrichtungsgegenstände, Mauern, Tische und Stühle, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden.
  • Abhanden gekommene oder beschädigte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein.

Wer rechtzeitig zu Hause startet, kommt ruhiger in die Schule. Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Der Schulhof wird um 7.30 Uhr geöffnet. Um 7.40 Uhr klingelt die Schulglocke, die Lehrpersonen der 2. bis 5. Klassen erwarten die Kinder im jeweiligen Klassenraum. Die Kinder gehen eigenständig in ihre Klasse. Die Kinder der 1. Klassen werden um 7.40 Uhr von der Lehrperson der 1. Stunde an den vorgesehenen Plätzen abgeholt und ins Schulhaus begleitet. Kinder, die später kommen, gehen allein in die Klasse. Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht.

Um 10.40 Uhr begeben sich die Schüler*innen zur Pause in den Pausenhof; nach Ende der Pause holt die für die dritte Stunde zuständige Lehrperson die Kinder im Pausenhof ab und begleitet sie in den Klassenraum/ in die Außenstelle.

Regenpausen: Da es für die Kinder sehr wichtig ist, in der Pause das Schulhaus zu verlassen und an die frische Luft zu gehen, gehen wir deshalb auch bei Regen in den Hof. Die Eltern sorgen dafür, Ihrem Kind geeignete Kleidung anzuziehen und/oder einen Regenschutz mitzugeben, der in der Schule an der Garderobe bleiben darf.

Der Unterricht endet um 12.50 Uhr. Die Kinder werden im Schulhof entlassen.

Drei Klassen haben ihre Klassenräume in der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt, Galileo-Galilei-Straße 33. Sie treffen sich um 7.40 Uhr direkt dort vor dem Haupteingang und werden von der Lehrperson der 1. Stunde ins Schulhaus begleitet. Um 7.50 Uhr beginnt der Unterricht, um 12.50 Uhr werden die Kinder vor dem Gebäude entlassen.

Aus Sicherheitsgründen bleibt die Schultür während des Unterrichts geschlossen. Da es für die Klassen im Hochparterre sehr störend ist, wenn die Türglocke dauernd klingelt, bitten wir, nur bei wichtigen Anlässen davon Gebrauch zu machen.

Dringende Anrufe können während der Pausen getätigt werden.

An den Tagen mit Nachmittagsunterricht öffnet der Schulhof um 14.00 Uhr. Der Ballspielplatz und der hintere Schulhof sind für die „Mensagruppe“ reserviert. Alle anderen Schüler*innen können sich ab 14.00 Uhr im vorderen Teil des Schulhofs (Kiesbelag) sammeln und dort auf den Unterrichtsbeginn warten. Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen erfolgt erst ab 14.10 Uhr, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

Der Nachmittagsunterricht beginnt um 14.15 Uhr und endet am um 16.15 Uhr.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Die Schulwarte haben den Auftrag, niemand in die Schule zu lassen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

Es gelten die allgemeinen Verhaltens- und Schulregeln, zusätzlich gelten die Mensaregeln, die den Eltern und den Kindern vor dem ersten Mensabesuch mitgeteilt werden.

Der gesamte Schulhof ist während der Schulzeit für die Klassen und Gruppen unserer Grundschule bzw. der Gruppen der Nachmittagsbetreuung reserviert. Am Dienstag und Donnerstag während der Mittagszeit verlassen SchülerInnen, die keine Mensa besuchen, mit ihren Begleitpersonen den Schulhof innerhalb 13.00 Uhr.

Der Ballspielplatz steht von Montag bis Freitag bis 13.00 Uhr der Fahrschülergruppe, als auch anderen Schüler*innen zur Verfügung, wobei die Aufsicht nur für die Fahrschülergruppe gewährleistet wird. Die Lehrpersonen behalten sich vor, Schüler*innen, die sich nicht an die Anweisungen und Regeln halten, des Platzes zu verweisen. Aus Sicherheitsgründen darf im Fußballfeld auch vor und nach dem Unterricht nur mit einem Softball gespielt werden.

Die Fahrräder und Roller müssen in den Fahrradständern im Schulhof abgestellt werden. Für eventuelles Verschwinden übernimmt die Schule keine Haftung. Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, auf dem gesamten Schulhof mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.

Fundgegenstände werden bei der Schulwartin oder einer Lehrperson abgegeben, die Fundgrube befindet sich im Treppenhaus im Untergeschoss neben der Seitentür.

Alle Mitteilungen werden über das digitale Register verschickt und müssen dort gelesen bzw. unterschrieben werden.

Achtung: Bei Lehrausgängen und Lehrausflügen gilt folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler, die ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten (ohne Unterschrift der Mitteilung im digitalen Register) und ohne erforderlichen Materialien (z.B. Sportsachen, ABO+) in die Schule kommen, werden in einer anderen Klasse untergebracht.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgängen, bzw. -ausflügen) sind die Anweisungen der Lehrpersonen zu befolgen.

Abwesenheiten müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über das digitale Register innerhalb einer Woche nach der Rückkehr des Schülers/der Schülerin begründet werden.

Wenn ein Kind für längere Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, Teilnahme an sportlichen und musikalischen Wettbewerben und Aufführungen. Abwesenheiten aus familiären Gründen müssen näher definiert werden. Dafür können maximal drei aufeinander folgende Tage beansprucht werden. Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.

Vorhersehbare Absenzen müssen vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin vorher genehmigt werden.

Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig nicht am Turnunterricht teilnehmen können, ist dies rechtzeitig im digitalen Register zu vermerken.

Die Teilnahme an den Sportangeboten (Eislaufen, Schwimmen, Klettern) ist verpflichtend. Für eine Abmeldung aus gesundheitlichen Gründen braucht es ein ärztliches Zeugnis. Das abgemeldete Kind begleitet die Klasse in die Sportstätte und schaut dort den anderen Kindern zu.

Bei Unterrichtsende (12.50 Uhr am Vormittag und 16.15 Uhr am Nachmittag) werden all jene Kinder, die von den Eltern zum Verlassen des Schulgeländes ermächtigt wurden, im Schulhof bzw. vor dem Schulgebäude entlassen. Alle anderen werden von der zuständigen Lehrperson den Eltern oder an eine von diesen beauftragte volljährige Person übergeben. Wir bitten um Pünktlichkeit!

Vor Unterrichtsschluss dürfen Schüler/Schülerinnen das Schulgebäude nur nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei diese ihr Kind selbst abholen oder mitteilen, wer das Kind abholt. Sobald das Kind übergeben ist, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen.

Unfälle, sowie Änderungen der Telefonnummern und der Wohnadresse sind dem Klassenvorstand und im Sekretariat zu melden.

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten der SchülerInnen in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt.

                                                                                                   

die Schuldirektorin   
Dr. Birgit Eschgfäller 

die Schulstellenleiterin
Beatrix Burger

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