Schulordnung 2024/25

Oswald von Wolkenstein Regel

Wenn viele Menschen sich täglich in der Schule aufhalten, um dort zu lernen und zu arbeiten, ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen, damit der gemeinsame Alltag für alle harmonisch ablaufen und gelingen kann.

 Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Schulwartinnen und Schulwarten

mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.

Fahrräder, Roller, u.Ä. werden an den Radständern abgestellt und während der Unterrichtszeit nicht benutzt. Das Fahrradfahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt. 
Im Treppenhaus und auf den Fluren gehen die Schülerinnen und Schüler geordnet, langsam und leise. Im Sinne der Gesundheit der Schulgemeinschaft wollen wir miteinander für ein ruhiges Schulhaus sorgen, zum Gelingen beitragen und diese Stille respektieren und einhalten.      
Wir pflegen einen respektvollen Umgang zu unseren Mitmenschen. Dazu gehört das gegenseitige Grüßen. 
Die Pausen werden im Schulhof und die Freizeitstunden im Park verbracht. Alle Lehrpersonen sind für alle Schülerinnen und Schüler weisungsberechtigt. Ballspiele sind nur auf dem Fußballfeld erlaubt. 
Das Parkgelände darf nur nach Rücksprache mit einer Lehrperson verlassen werden. 

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände. Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen in jeglicher Form ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden. Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art. 
Wir fordern einen respektvollen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Geräten, welche die Schule zur Verfügung stellt. 
Abhanden gekommene oder beschädigte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.         
Fundgegenstände (Kleidungsstücke) werden bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt und dann einem wohltätigen Zweck übergeben. 

Der Schulkalender ist von der Landesregierung beschlossen und vom Schulrat auf die Schule abgestimmt worden. Dieser Schulkalender ist für alle bindend. Kann eine Schülerin oder ein Schüler am Unterricht nicht teilnehmen, muss die Abwesenheit von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im digitalen Register innerhalb einer Woche nach Rückkehr in die Schule begründet werden.  

Entschuldigt werden Krankheiten, Arztbesuche, Therapiestunden, die Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Wettbewerben und Aufführungen. Für Abwesenheiten aus familiären Gründen können maximal drei aufeinanderfolgende Tage beansprucht werden. Zudem müssen diese genauer definiert werden.
Vorhersehbare Abwesenheiten müssen den Lehrpersonen rechtzeitig über das digitale Register mitgeteilt werden.
Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.          
Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen einer Lehrperson gemeldet werden.                

Vor Unterrichtsschluss dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verlassen, wobei das Kind von einer erwachsenen Person abgeholt werden muss. Der Name dieser Person, sofern es sich nicht um die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten handelt, wird den Lehrpersonen ebenfalls vorab mitgeteilt.  

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen endet in jedem Fall, sobald die Kinder das Schulhaus verlassen haben oder den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übergeben worden sind. 

Zur Mensa gehen die Schülerinnen und Schüler leise und geordnet.     
Bei Tisch gelten die allgemein gebräuchlichen Regeln, wie etwa die Benutzung des Bestecks, der sorgsame Umgang mit dem Essen sowie kein Sprechen während dem Essen.     
Aus hygienischen Gründen werden Salat, Wasser und Brot nur von den Lehrpersonen oder einem ausgewählten Kind an jedem Tisch ausgeteilt.           
Sollte Ihr Kind am Mensaessen nicht teilnehmen können, melden Sie dies bitte bis spätestens 8.15 Uhr im Sekretariat des Schulsprengels Meran/Stadt Tel. Nr. 0473/446151 oder E-Mail Meranstadt@schule.suedtirol.it. Spätere Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Schulausflügen erfolgt die Abmeldung durch die Lehrperson geschlossen für die Klasse. 

Für den Fall von wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Schulordnung tritt folgender Ablauf in Kraft: 

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler- und Schülerinnencharta gesetzt. 

Für eine gute Schule Sorge zu tragen bedeutet, 
dass alle bereit sind, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Die Schülerinnen und Schüler

  • besuchen regelmäßig und pünktlich den Unterricht, 
  • bringen alle notwendigen Lern- und Arbeitsmittel mit und gehen sorgsam mit allen Materialien um, 
  • sind bereit zur aktiven Mitarbeit im Unterricht, 
  • achten die anderen und deren Eigentum, 
  • verhalten sich umsichtig und verantwortungsbewusst, 
  • beschimpfen, beleidigen und verletzen einander nicht, 
  • respektieren alle Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und befolgen deren Anweisungen, 
  • bemühen sich, auch außerhalb der Klasse Deutsch miteinander zu sprechen, 
  • begeben sich über die gekennzeichneten Eingänge und Wege unverzüglich in die Klasse.

 Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten

  • achten auf den sicheren Schulweg und berücksichtigen das Durchfahrtsverbot zur Schuleinfahrt,
  • achten auf einen regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch ihres Kindes, 
  • rechtfertigen die Abwesenheiten ihres Kindes im digitalen Register,
  • unterstützen und begleiten aktiv das Schülersein ihres Kindes, 
  • planen im Tagesablauf ausreichend Zeit für Hausaufgaben ein, 
  • achten auf ausreichend Schlaf ihres Kindes, 
  • sorgen für die Gesundheit ihres Kindes, 
  • kontaktieren regelmäßig die Lehrer und erkundigen sich über Entwicklung, Verhalten und Leistung ihres Kindes, 
  • zeigen Interesse an den Schulveranstaltungen und Belangen unserer Schule: Unterschriften abgeben, Beiträge fristgerecht einzahlen, Bibliotheksbücher rechtzeitig zurückgeben, Schulmaterialien des Kindes regelmäßig kontrollieren und ergänzen, 
  • sehen regelmäßig in das digitale Register ein, 
  • melden Änderungen der Telefonnummer oder des Wohnsitzes zeitnah dem Klassenvorstand und im Sekretariat. 

 Die Lehrpersonen 

  • verantworten und organisieren den Schulbetrieb, 
  • stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten,
  • sorgen für Transparenz, 
  • tauschen sich im Klassenrat regelmäßig über die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und über Lerninhalte aus, 
  • fördern und unterstützen eine wirksame Schuldisziplin, 
  • verhalten sich Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber respektvoll, kooperativ und professionell, 
  • kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleisten ein sicheres Arbeitsumfeld, 
  • wahren Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft. 

Das nichtunterrichtende Personal             

  • stellt seine Mitarbeit in den Dienst der Schulgemeinschaft, 
  • ist mitverantwortlich für das Wohlergehen aller Schülerinnen und Schüler,
  • unterstützt die Lehrpersonen, sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleistet ein sicheres Arbeitsumfeld, 
  • wahrt Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft. 
  • ist während der Unterrichtszeit ausschließlich der Schule vorbehalten. 
  • Nach Unterrichtsende bleibt das Schulhaus geschlossen. 
  • Die Schulwartinnen und Schulwarte haben nach Unterrichtsende den Auftrag, das Schulgebäude nicht zu öffnen, um vergessene Schulmaterialien zu holen. 

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