DEKRET DER SCHULFÜHRUNGSKRAFT Nr. 1 vom 21.09.2021
Warteliste Mensadienst – Kriterien Vergabe freier bzw. freiwerdender Plätze
Vorausgesetzt, dass
- für die Grundschulen F. Tappeiner, A. Schweitzer, O. v. Wolkenstein und für die Mittelschule C. Wolf ein Mensadienst vorgesehen ist;
- im Schuljahr 2021-2022 aufgrund der Covid-19-Vorsorgemaßnahmen bei der Nutzung der Mensadienste die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind;
- alle pünktlich angemeldeten Schüler*innen einen Mensaplatz erhalten haben;
- Wartelisten aufgrund verspäteter Anmeldungen zum Mensadienst für jede Schulstelle erstellt worden sind und sich viele Schüler*innen auf diesen Wartelisten befinden;
- für jede Mensa eine Höchstzahl von Nutzern im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung bestimmt worden ist;
- die Schüler*innen in allen Mensen in Turnussen geteilt die Mensadienste in Anspruch nehmen;
- organisatorische Notwendigkeiten in Zusammenhang mit den Unterrichtszeiten das Überschreiten einer bestimmten Anzahl von Turnussen pro Mensa am Dienstag und am Donnerstag nicht möglich macht;
- die Notwendigkeit besteht Kriterien zu bestimmen, nach welchen die freien bzw.
freiwerdenden Plätze in den verschiedenen Mensen vergeben werden;
Nach Überprüfung der Kapazität einer jeden Mensa, der Wartelisten und in Absprache mit den Verantwortlichen des Mensadienstes der Gemeinde Meran
erlässt
die Schulführungskraft die folgenden
Kriterien für die Vergabe freier bzw. freiwerdender Plätze in den verschiedenen Mensen des Schulsprengels Meran Stadt.
Sollten Plätze in den Mensadiensten für den SSP Meran Stadt frei sein, bzw. im Laufe der Zeit frei werden, gelten bei der Vergabe dieser Plätze an die Schüler*innen, welche sich auf der Mensa-Warteliste befinden, folgende priorisierte Kriterien:
- Schwerwiegende Gründe, welche die Nutzung des Mensadienstes objektiv notwendig machen (Antrag an die Schulführungskraft).
- Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Meran.
- Chronologische Eintragung in die Mensa-Warteliste.
Diese neuen Kriterien werden ab dem Schuljahr 2021-2022 angewandt und gelten jährlich als stillschweigend verlängert, wenn keine Änderungen vorgenommen werden.
Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR