Operative Maßnahmen zur Vermeidung von Covid19 in der Grundschule

Mitteilung Nr. 03 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Grundschulen

In dieser Elternmitteilung informiere ich Sie über den Verlauf der ersten Schultage, über die Symptomatik Covid19, über den Umgang mit bestätigten Infektionsfällen, über Neuerungen bei der  Entschuldigung von krankheitsbedingten Abwesenheiten in Zusammenhang und unabhängig von Covid-19 und über die Ergebnisse der ersten Sitzung des Elternrates.

Die ersten Schultage sind an unseren Grundschulen ordnungsgemäß verlaufen. Die Schüler*innen haben sich ohne größere Probleme an die Covid 19-Sicherheitsvorkehrungen gewöhnt. Die Rückmeldung der Lehrpersonen
ist durchwegs positiv was die Einhaltung der Präventionsmaßnahmen angeht. Auch der gleitende, bzw. gestaffelt Eintritt/Austritt verläuft weitgehend reibungslos. Ein Kompliment hierfür an die Schüler*innen und an die Lehrpersonen. Ich möchte die Eltern noch einmal daran erinnern, dass Menschenansammlungen vor und auf dem Schulareal unbedingt zu vermeiden sind. Deshalb bitte ich, dass insbesondere nach Schulende, alle Schüler*innen das Schulareal zügig verlassen und sich auf den Heimweg machen. Wartende Eltern bitte ich die Präventionsmaßnahmen (Maskenpflicht, Abstandsregelung) einzuhalten.
Das Betreten des Schulgebäudes von Seiten der Eltern erfolgt bitte nur aus wichtigen Gründen und nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat.

Mit Mitteilung vom 30.09.2020 hat die Bildungsdirektion in Zusammenarbeit mit der Sanitätsdirektion Hinweise für den Umgang mit vermuteten oder bestätigten Fällen von Covid19-Infektionen erteilt. Die Mitteilung können Sie im Detail auf unserer Homepage einsehen. Ich fasse die wesentlichen Inhalte der Vorgaben zusammen, welche Sie als Eltern betreffen: 

a) Klärung der Symptomatik im Zusammenhang mit Covid-19:
Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 14 Jahren weisen in den meisten Fällen keine oder nur geringe Symptome auf. Die häufigsten Symptome in Zusammenhang mit Covid-19 sind:

  • Fieber über 37,5°C
  • Husten
  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Symptome (Übelkeit/Erbrechen, Durchfall)
  • Halsschmerzen
  • Atembeschwerden
  • Muskelschmerzen
  • Laufende Nase/Schwellung der Nasenschleimhäute
  • Verlust/Verminderung des Geruchssinns oder des Geschmackssinns

Die Sanitätsdirektion hebt hervor, dass besonderes Augenmerk auf Fieber, das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehreren der oben genannten Symptome und/oder anhaltende Symptome gelegt werden muss.

b) Umgang mit Schüler*innen mit typischen Covid-19-Symptomen Zuhause:
Wenn das Kind Zuhause typische Covid19-Symptome aufweist:

  • Muss das Kind zuhause bleiben;
  • Müssen die Eltern den Kinderarzt oder den Hausarzt verständigen;
  • Müssen die Eltern der Schule die Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen melden und die Symptome beschreiben;
  • Beantragt der Kinder- Hausarzt im Verdachtsfalle einen Covid19-Test und teilt dies dem Department für Gesundheitsvorsorge (DfG) mit;
  • Veranlasst das DfG gegebenenfalls den diagnostischen Test;
  • Bei Rückkehr in die Schulgemeinschaft müssen von den Eltern die dementsprechenden ärztlichen Bescheinigungen vorgelegt werden.

c) Umgang mit Schüler*innen mit bestätigter Covid19-Infektion
Im Falle eines positiven Testergebnisses müssen die Eltern die Schule umgehend informieren. Das Kind wird für 14 Tage in häusliche Isolation gesetzt, und zwar bis zur klinischen Genesung, die durch zwei
negative Abstriche im Abstand von mindestens 24 Stunden bescheinigt wird.
Enge Kontakte des bestätigten Falls werden unter Quarantäne gestellt. In der Regel werden Mitschüler*innen vom Department für Gesundheitsvorsorge als enge Kontakte eingestuft. In diesem Fall informiert das Department für Gesundheitsvorsorge die Schulführungskraft und die Eltern der Schüler*innen
von der Quarantänemaßnahme. Die Schule hat hier keine Möglichkeit der Intervention, da alle Entscheidungen vom Department für Gesundheitsvorsorge getroffen werden. Die Schule aktiviert in diesem Fall den Fernunterricht für die Zeit, in der die Kinder nicht zur Schule kommen können.
Aktuell wir die Möglichkeit überprüft, dass im Fall einer bestätigten Covid19-Infektion eines/einer Schüler*in oder einer Lehrperson, ein Testteam an die Schule kommt, um mit einem Schnelltestverfahren alle Klassenmitglieder zu testen, um zeitnah feststellen zu können, ob eine Quarantäne notwendig ist. In diesem
Fall wird auf jeden Fall das Einverständnis der Eltern eingeholt. Es handelt sich laut Aussagen der Sanitätsdirektion dabei um einen nicht invasiven Test.

Die Sanitätsdirektion/Bildungsdirektion hat eine Absprache mit den Kinder- und Hausärzten getroffen, wonach verschiedene Formen von ärztlichen Bestätigungen und Gesundschreibungen für die verschiedenen Formen von krankheitsbedingten und nicht krankheitsbedingten Abwesenheiten vorgesehen sind. Hierfür wurden
Formblätter angefertigt, welche wir Ihnen in der Anlage zur Verfügung stellen.
Auf jeden Fall ist die Schule bzw. das Schulsekretariat immer zu verständigen, wenn das Kind die Schule nicht besuchen kann.
Im Schuljahr 2020-21 sind bitte immer diese Formulare zu verwenden:

a) Formblatt 1) Eigenerklärung der Eltern bei Abwesenheiten aus nicht gesundheitlichen Gründen/Autocertificazione del genitore in caso di assenza per motivi non dipendenti dalla salute:
Wenn die Abwesenheit von der Schule nicht auf gesundheitliche Gründe, sondern auf private Gründe zurückzuführen ist (z. B. eine Hochzeit, eine sportliche Veranstaltung), stellt ein Elternteil die Eigenerklärung zur
Wiederaufnahme in die Schule laut Formblatt 1) aus.
Se l´assenza dalla scuola non dipende da motivi di salute, ma è stata necessaria per motivi privati (ad es. un matrimonio, una competizione sportiva), un genitore compila l´autocertificazione di cui al Formblatt 1).

b) Formblatt 2A) Eigenerklärung der Eltern nach einer bis zu 3-tägigen Abwesenheiten aus gesundheitlichen Gründen, in Verbindung mit einer möglichen Covid19-Infektion/Autocertificazione del genitore in caso di assenza fino a 3 giorni per motivi di salute legata a una possibile infezione Covid19:

Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen bis zu 3 Tagen abwesend ist und dabei Covid19-Symptome aufgewiesen hat, müssen die Eltern den Kinder- Hausarzt kontaktieren. Der Arzt entscheidet, ob eine Covid19-Testung notwendig ist. Wenn der Arzt keinen Test verschreibt und das Kind wieder gesund ist, füllen die Eltern
für die Rückkehr in die Schule das Formblatt 2) aus. Hier erklären sie, dass der Kinder- Hausarzt von ihnen kontaktiert worden ist und sie die erhaltenen Hinweise befolgt haben. Die Kontaktaufnahme mit dem Kinderarzt kann auch telefonisch erfolgen.
Se un bambino è assente per motivi di salute fino a 3 giorni e ha mostrato i sintomi di Covid19, i genitori devono contattare il pediatra. Il medico deciderà se il test Covid19 è necessario. Se il medico non prescrive un test e il bambino è di nuovo sano, i genitori compilano il Formblatt 2A) per il ritorno a scuola. Qui dichiarano di aver contattato il pediatra e di aver seguito le istruzioni ricevute. Il pediatra può essere contattato anche per telefono.

c) Formblatt 2B) Eigenerklärung der Eltern nach einer bis zu 3-tägigen Abwesenheiten aus
gesundheitlichen Gründen, die NICHT in Verbindung mit einer möglichen Covid19-Infektion
stehen/ Autodichiarazione dei genitori in caso di assenza fino a 3 giorni per motivi di salute NON legata a una possibile infezione da Covid19:
Dieses Formular 2B) wird ausgefüllt, wenn die Abwesenheit zwar aus gesundheitlichen Gründen bis zu 3 Tagen erfolgt ist, diese aber eindeutig NICHT auf Covid-19 zurückzuführen sind (z. B. eine Fußverletzung, Zahnschmerzen). Hier ist es nicht nötig den Kinder- Hausarzt zu kontaktieren.
Questo modulo 2B) deve essere compilato se l’assenza è stata fino a 3 giorni per motivi di salute, ma questi NON sono attribuibili a ovid-19 (ad es. lesioni al piede, mal di denti). In questo caso non è necessario contattare il pediatra.

d) Formblatt 3 Bescheinigung des Kinder- Hausarztes nach einer mehr als 3-tägigen Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen/ Certificato del pediatra o del medico di famiglia dopo un’assenza superiore a 3 giorni per motivi di salute:

Wenn ein Kind aus egal welchen gesundheitlichen Gründen mehr als 3 Tage abwesend ist, müssen die Eltern den Kinder-Hausarzt kontaktieren. Wenn der Kinder- Hausarzt entscheidet, dass das Kind wieder zur Schule gehen kann, stellt er eine Bescheinigung aus, in welcher er erklärt, dass die diagnostischtherapeutischen und präventiven Maßnahmen für Covid19 vorgenommen wurden. Bei der Frist von mehr als 3 Tagen wird auch das Wochenende miteingerechnet, wenn das Kind über das Wochenende krank war.
Se un bambino è assente per più di 3 giorni per qualsiasi motivo di salute, i genitori devono contattare il pediatra. Se il pediatra decide che il bambino può tornare a scuola, rilascia un certificato in cui dichiara che le misure diagnostiche, terapeutiche e preventive per Covid19 sono state eseguite. Il periodo di più di 3 giorni comprende anche il fine settimana se il bambino è stato malato durante il fine settimana.

Ich möchte hervorheben, dass wir somit in diesem Schuljahr alle Entschuldigungen nur mehr mit den beigelegten Formblättern annehmen können. Das Formular wird dann den Kindern bei Wiedereintritt in die Schule mitgegeben.

Vorerst werden die Klassenlehrpersonen den Kindern eine ausreichende Anzahl von Formblättern übergeben.
Wenn diese aufgebraucht sind, bitte ich Sie sich selbst die Formblätter auszudrucken.

Bescheinigung des Kinder-Hausarztes für die Rückkehr in die Schulgemeinschaft bei negativer Testung auf Covid19:
Wenn ein Kind verdächtige Covid19-Symptome aufweist und der Kinder-Hausarzt entscheidet, dass ein Covid19-Test vorgenommen wird und dieser Test negativ ausfällt, entscheidet der behandelnde Arzt, ob
und wann das Kind wieder in die Schule gehen kann. Bei Fortbestehen der Symptome kann der Arzt nach seinem Ermessen die Wiederholung des diagnostischen Tests nach 2-3 Tagen verlangen. Wenn der Test wiederholt wird, erlaubt der Arzt nach dem zweiten negativen Ergebnis die Rückkehr in die Schule. Für die Rückkehr in die Schulgemeinschaft stellt der Kinder-Hausarzt eine Bescheinigung aus, dass das Kind wieder in die Schulgemeinschaft aufgenommen werden kann, da die diagnostischen und präventiven Covid19-
Maßnahmen eingehalten wurde.

Genesungsbescheinigung und Unbedenklichkeitserklärung für die Rückkehr in die Schulgemeinschaft bei positiver Testung auf Covid19:
Wenn ein Kind positiv auf Covid19 getestet wurde, wird es vom Department für Gesundheitsvorsorge für 14 Tage und bis zur klinischen Genesung in Quarantäne gesetzt. Die klinische Genesung wird durch zwei negative Covid19-Tests im Abstand von mindestens 24 Stunden bescheinigt. Für die Rückkehr in die Schulgemeinschaft stellt der Kinder-Hausarzt eine Genesungsbescheinigung und die erforderliche Unbedenklichkeitserklärung aus.

Das Schulpersonal ist verpflichtet, das Vorhandensein der verschiedenen Eigenerklärungen und ärztlichen Bescheinigungen vor Wiedereintritt des Kindes in die Klasse zum Schutz der allgemeinen Sicherheit zu
überprüfen. Deshalb muss die Bescheinigung/Eigenerklärung am ersten Schultag nach der Absenz unbedingt mitgebracht werden.
Wenn ein Kind ohne eine notwendige Bescheinigung/Eigenerklärung von den Eltern in die Schule geschickt wird, müssen wir uns insbesondere bei Fällen, die mit Covid19-Verdacht in Verbindung stehen, das Recht vorbehalten, das Kind bis zur Vorlegung der Bescheinigung/der Eigenerklärung nicht in die Klasse zu lassen. In diesem Fall werden die Eltern verständigt und sie müssen die Bescheinigung/Eigenerklärung nachreichen, oder
das Kind bis zur Vorlage von der Schule abholen.

Wir werden hier mit viel Vorsicht vorgehen und die Kinder auf jeden Fall vor einer unangenehmen Situation schützen. Wir bitten um Kooperation, um derartige Fälle weitgehend vermeiden zu können.

Am 24. September fand die erste Sitzung des Elternrates statt. Das Führungsteam bestehend aus Innerhofer Sabine, Defatsch Dina, Moser Marion und Muszala Annekathrin wird auch in diesem Jahr die Arbeit des Elternrates leiten. Unser Schulsprengel wird im Landesbeirat der Eltern von Boschetti Alfred vertreten. Ihnen
allen ein herzliches Dankeschön für den Einsatz. 
Inhaltlich hat es einen regen Austausch über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zur Vermeidung von Covid-19 gegeben

Beste Grüße
Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR