Wahlen des Obersten Schulrates

Wahlen des Obersten Schulrates (Consiglio Superiore della Pubblica Istruzione) am 7. Mai 2024

Mit dem gesetzesvertretendem Dekret vom 30. Juni 1999, Nr. 233, eingerichtete

Oberste Schulrat (Consiglio Superiore della Pubblica Istruzione, sog. CSPI) gibt es ein Kollegialorgan auf Staatsebene mit beratenden Funktionen für das Ministerium für Unterricht und Verdienst. Der Oberste Schulrat hat u.a. die Aufgabe, die Ausübung staatlicher Funktionen in den Bereichen Schulordnung, Rahmenrichtlinien, allgemeine Organisation der Schulbildung sowie Rechtsstellung des Personals technisch und wissenschaftlich zu unterstützen; außerdem erteilt er obligatorische und fakultative Gutachten. Der Oberste Schulrat setzt sich aus 36 Mitgliedern zusammen, die für fünf Jahre im Amt bleiben. Eines dieser Mitglieder vertritt die deutschsprachigen Schulen des Landes und wird von diesen gewählt.

Im Jahr 2024 läuft die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Obersten Schulrates aus, weshalb Neuwahlen durchzuführen sind: Diesbezüglich hat das Ministerium für Unterricht und Verdienst mit Rundschreiben vom 22. Jänner 2024 die beigefügte Ministerialverordnung vom 5. Dezember 2023 übermittelt (siehe Anlage 1), mit welcher die Wahlen für den Obersten Schulrat ausgeschrieben und die Wahlmodalitäten festgelegt wurden.

Laut der genannten Ministerialverordnung finden die Wahlen am Dienstag, 7. Mai 2024, von 8:00 bis 17:00 Uhr statt.

Erfahren sie mehr