Mitteilung Nr. 17 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Mittelschule C. Wolf
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
1. Aussetzung Präsenzunterricht
Der Landeshauptmann hat heute die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 8/21 erlassen. In dieser steht, dass im Gemeindegebiet von Meran der Präsenzunterricht in allen Klassen der Mittelschule bis zum 7.3.21 ausgesetzt werden muss. Stattdessen werden die Schüler*innen im Fernunterrichtmodus betreut. Diese Maßnahme kann verlängert werden.
Somit findet in diesem Zeitraum an unserer Schule kein Präsenzunterricht statt. Die Lehrpersonen haben alle Vorkehrungen getroffen, damit die Schüler*innen gut den Fernunterricht bewältigen können. Die Schüler*innen haben ja bereits Erfahrungen sammeln können und sind vorbereitet.
2. Ausnahmen zum Fernunterricht
In der kommenden Woche dürfen Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen wieder in Präsenz an der Schule betreut werden. Dies betrifft alle Klassenstufen. Hier handelt es sich um genau definierte Ausnahmen. Entweder Schüler*innen, die sich in einer schwierigen sozialen Situation befinden und vom Sozialsprengel begleitet werden, oder die eine Beeinträchtigung ex Gesetz 104 aufweisen. Die Lehrpersonen, welche diese Schüler*innen betreuen, werden mit den Familien den Umfang des Präsenzunterrichts vereinbaren und alle notwendigen Absprachen treffen. Sollte aufgrund der Dringlichkeitsverordnung eine Anmeldung notwendig sein, werden wir Ihnen diese nachreichen.
Im Rahmen dieses Notdienstes können wir keine Nachmittagsbetreuung und keine Mensaaufsicht anbieten.
3. Fernunterricht
Leider ist dies nicht die erste Fernunterrichtssituation für unsere Mittelschüler*innen in diesem Schuljahr. In Bezug auf die Rahmenbedingungen dieses besonderen Unterrichtsmodells verweise ich auf meine Mitteilung vom 12.11.2020.
Ich möchte aber nochmals einige Punkte hervorheben: Beim Fernunterricht geht es nicht darum Präsenzunterricht in eine Videokonferenz zu übertragen. Wir haben besonderes Augenmerk auf das selbstorganisierte Lernen gelegt. Die SOL-Einheiten am Anfang und Ende des Unterrichtstages sind dazu da, dass die Schüler*innen unabhängig von der Anleitung einer Lehrperson (oder der Eltern zuhause) eigenständig arbeiten. Wir haben die Schüler*innen auch technisch vorbereitet und ihnen die Nutzung der digitalen Instrumente nähergebracht.
Im Fernunterricht, werden alle diese erlernten und trainierten Kompetenzen gefragt sein. Dabei gibt es natürlich auch Videokonferenzen. Diese sollen den Schüler*innen Struktur geben und eine Möglichkeit des Austausches und der Inputgebung darstellen. Sie stellen aber nur einen Teil des Unterrichtsgeschehens dar. Es muss eine ausgewogene Kombination aus verschiedenen didaktischen Methoden angewandt werden, um allen Schüler*innen gerecht zu werden und guten Fernunterricht zu bieten.
Die Teilnahme am Fernunterricht ist selbstverständlich verpflichtend und kann auch bewertet werden.
Auch für die Arbeit der Lehrpersonen im Fernunterricht braucht es einen zeitlichen Rahmen.
Kontakaufnahmen können zu den normalen Arbeitszeiten vorgenommen werden. Diese gehen von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten soll nur im absoluten Notfall Kontakt zu einer Lehrperson gesucht werden
In der Hoffnung, dass Sie alle diesen Lockdown gut überstehen, sende ich
beste Grüße Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR