Elternmitteilung Nr. 8 – Aussetzung des Präsenzunterrichts an der Grundschule- Fernunterricht

Mitteilung Nr. 8 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Grundschulen des SSP MEran Stadt

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

1. Aussetzung Präsenzunterricht
Der Landeshauptmann hat eine neue Dringlichkeitsmaßnahme erlassen. In dieser steht, dass in der Woche vom 16.11.20 bis 20.11.20 der Präsenzunterricht in allen Klassen der Grundschulen des Landes ausgesetzt werden muss. Stattdessen werden die Schüler*innen im Fernunterrichtmodus betreut. Diese Maßnahme kann verlängert werden.
Somit findet in der Woche vom 16.11.20 bis zum 20.11.20 kein Unterricht in der Schule statt. Die Lehrpersonen haben alle Vorkehrungen getroffen, damit die Schüler*innen gut den Fernunterricht der nächsten Woche bewältigen können.

2. Notdienst
In derselben Verordnung ist vorgesehen, dass der Präsenzunterricht nächste Woche für jene Schülerinnen und Schüler weiterhin aufrecht bleibt, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind. Dies gilt für Ärzte, Krankenpfleger, sozio-sanitäre Betreuung, Ordnungs- Rettungskräfte, Personenverkehr, Bevölkerungsschutz, Handel von Lebensmitteln und täglicher Bedarf, Apotheken und Lehrpersonen und Kleinkindbetreuerinnen, welche im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Diese Personen geben eine Eigenerklärung ab, dass sie keine andere Möglichkeit zur Betreuung der Kinder haben und keine flexiblen Modelle der Arbeitszeitgestaltung in Anspruch nehmen können.
Zusätzlich dazu kann Präsenzunterricht auch für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden, die sich entweder in einer schwierigen sozialen Situation befinden, die vom Sozialsprengel begleitet werden, oder die eine Beeinträchtigung ex Gesetz 104 aufweisen.
Für alle diese Ausnahmesituationen wird die Schule einen Notbetreuungsdienst in der Woche vom 16.11.2020 bis zum 20.11.2020 organisieren.
In der Anlage erhalten Sie eine/n Eigenerklärung/Anmeldebogen, die/den nur jene Eltern ausfüllen, welche die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Notdienstes erfüllen. Wir bitten Sie das Formular auszufüllen, mit dem Namen des Kindes abzuspeichern und innerhalb Freitag, 13.11.2020 – 12.00 Uhr an die Emailadresse SSP.Meranstadt@schule.suedtirol.it zu senden. Es ist auch möglich das Dokument in Papierform im Schulsekretariat in der Karl Wolf Straße 30 in Meran abzugeben. Der sehr kurzfristige Anmeldeschluss wird nicht von der Schule bestimmt, sondern hängt mit der späten Veröffentlichung der Verordnung am Abend des 12.11.2020 zusammen.

3. Fernunterricht
Für alle Kinder, die nächste Woche zuhause arbeiten, organisieren wir einen Fernunterricht.
Sollten viele Kinder von den Lehrpersonen im Notdienst betreut werden müssen, muss der Fernunterricht so organisiert werden, dass die Arbeiten an einem Wochenplan/Lernplan weitergeführt werden. Der Umfang der Aktivitäten der Lehrpersonen im Fernunterricht, wird somit zwangläufig reduziert sein. Sollte dies der Fall sein, bitten wir um Verständnis. Die Lehrpersonen können nicht gleichzeitig Fernunterricht und Notdienst machen.
Der Fernunterricht ist und bleibt ein Instrument zur Überbrückung einer Notsituation. Insbesondere die Bildungsgleichheit und Bildungsgerechtigkeit leidet in diesem Format. Wir haben in diesen Monaten deshalb viele Vorkehrungen getroffen. Auch von Seiten der Bildungsdirektion wurden Maßnahmen gesetzt und Erhebungen vorgenommen, um Qualitätskriterien für diese neue Unterrichtsform zu setzen. Aufgrund dieser technischen Vorarbeiten haben wir für unseren Sprengel im Dreijahresplan, Leitlinien für den Fernunterricht erarbeitet. Diese Leitlinien sind auf unserer Homepage einsehbar.
Es ist wichtig ein korrektes Bild von gutem Fernunterricht zu haben. Dabei geht es nicht darum den
Präsenzunterricht in eine Videokonferenz zu übertragen. Dies ist technisch nicht möglich und auch pädagogisch
vollkommen falsch.
Wir haben besonderes Augenmerk auf das selbstorganisierte Lernen gelegt. Die SOL-Einheiten am Anfang und
Ende des Unterrichtstages sind dazu da, dass die Schüler*innen unabhängig von der Anleitung einer
Lehrperson (oder der Eltern zuhause) eigenständig arbeiten. Wir haben die Schüler*innen auch technisch
vorbereitet und ihnen die Nutzung der digitalen Instrumente nähergebracht.
Im Fernunterricht, werden alle diese erlernten und trainierten Kompetenzen gefragt sein. Dabei kann es natürlich
auch Videokonferenzen geben. Diese stellen aber nur einen Teil des Unterrichtsgeschehens dar. Es muss eine
ausgewogene Kombination aus verschiedenen didaktischen Methoden angewandt werden, um allen
Schüler*innen gerecht zu werden und guten Fernunterricht zu bieten.
Die Teilnahme am Fernunterricht ist selbstverständlich verpflichtend und kann auch bewertet werden.
Auch für die Arbeit der Lehrpersonen im Fernunterricht braucht es einen zeitlichen Rahmen. Im Fernunterricht
im vergangenen Jahr ist es vorgekommen, dass Lehrpersonen spät am Abend noch Mails erhalten und teilweise
beantwortet haben. Wir müssen Sie darum bitten, die Kontaktaufnahme zu den normalen Arbeitszeiten
vorzunehmen. Diese gehen von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser
Zeiten soll nur im absoluten Notfall Kontakt zu einer Lehrperson gesucht werden
In der Hoffnung, dass wir durch diesen Lockdown die Voraussetzungen schaffen, um in Zukunft wieder in
Präsenz mit unseren Kindern arbeiten zu können, sende ich
beste Grüße


Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR