Mitteilung Nr. 12 – Bevölkerungsscreening – Fernunterricht Mittelschule Carl Wolf

Mitteilung Nr. 12 an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Mittelschule C. Wolf

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!
An diesem Wochenende findet das landesweite Bevölkerungsscreening zur Bekämpfung von Covid19 statt. In dieser Mitteilung möchte ich Ihnen einige Informationen zu den Konsequenzen dieser Testreihe auf den Schulbetrieb geben.

1. Bevölkerungsscreening und Schule
Ich erneuere meine Einladung, dass möglichst viele Mitglieder unserer großen Schulgemeinschaft an der Testreihe zur Bekämpfung von Covid19 teilnehmen. Direkt oder indirekt hängt davon auch unser Schulbetrieb in Präsenz ab.
Für jene Personen, die am Test teilnehmen und positiv getestet worden sind, gelten die Sonderbestimmungen für diese Testreihe. Diese Personen werden für 10 Tage in häusliche Isolation gestellt. Wenn keine Symptome vorliegen, endet die Quarantäne automatisch und ohne PCR-Test nach 10 Tagen.
Ich bitte die Eltern von positiv getesteten Schüler*innen, die Schuldirektion telefonisch oder via Email bzw. die Klassenlehrperson über das digitale Register zu informieren. Ebenso bitten wir Sie uns mitzuteilen, wenn ein Familienmitglied eines/einer Schüler*in positiv getestet worden ist. Sollte in der Zwischenzeit der Präsenzunterricht wieder aufgenommen werden können, darf in beiden Fällen der/die Schüler*in bis zum Ende der häuslichen Isolation nicht in die Schule kommen.
Nützliche Informationen zu der Testreihe, finden Sie unter folgendem Link: http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus-suedtirol-testet.asp

2. Fernunterricht – Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
Laut Information der Bildungsdirektion und einhelligen Meldungen verschiedener Medien, wird auch in der kommenden Woche für alle Klassen der Mittelschulen Fernunterricht angeboten. Wann der Unterricht in Präsenz wieder aufgenommen werden kann, ist leider noch nicht offiziell kommuniziert worden. Ich halte Sie auf dem Laufenden.
Die Ausnahmen zum Fernunterricht für Schüler*innen mit Anrecht auf Maßnahmen laut Gesetz 104 und mit einer schwierigen sozialen Situation, die vom Sozialsprengel betreut wird, werden voraussichtlich auch in der kommenden Woche gelten. Diese Familien werden von den Lehrpersonen individuell informiert.
Beste Grüße
Piero Di Benedetto
SCHULDIREKTOR