Durch die Veröffentlichung in diesem Bereich der Homepage setzt die Schule ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Transparenz, die sich aus den Gv.D. Nr. 97/2016 und dem Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 ergeben, um. Diese Maßnahmen zur Transparenz bilden einen Teil des dreijährigen Antikorruptionsplanes, der von der Bildungsdirektorin des Landes als Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung ausgearbeitet wird.
1.1. Programm für Transparenz und Integrität (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8a)
Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz_Zeitraum 2023_2025
Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 7. März 2023 wurde der Dreijahresplan der autonomen
Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023 – 2025.
1.2. Allgemeine Akte (GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1, 2)
Die allgemeinen Rechtsbestimmungen und Rundschreiben, die auf Landesebene den Schulbereich regeln, können auf folgenden Seiten der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion eingesehen werden:
- http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/rechtsbestimmungen.asp
- http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/rundschreiben.asp
Folgende Verhaltenskodizes regeln das Verhalten der Mitglieder der Schulgemeinschaft:
- Allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft: Verhaltenskodex
- Eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen:
Verhaltenskodex - Verhaltenskodex für das Landespersonal: Verhaltenskodex
Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:
Die interne Schulordnung kann hier eingesehen werden
- interne Schulordnung
- Terminplan Verwaltungsobliegenheiten: n./a.
- Bemerkung: nicht anwendbar im Sinne des Beschlusses der ANAC n. 430/2016
1.3. Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger (GvD Nr. 33/2013, Art. 34, Abs. 1, 2)
Alternativangebot zum Religionsunterricht: Schüler/innen können auf Antrag vom Katholischen Religionsunterricht befreit werden, volljährige Schüler/innen bzw. bei minderjährigen Schüler/innen deren Eltern stellen diesen Antrag innerhalb 30. Juni des vorausgehenden Schuljahres. Nach diesem Termin können Anträge nach einem Gespräch mit dem Direktor genehmigt werden. Die Befreiungen vom Katholischen Religionsunterricht gelten bis auf Widerruf, die Schüler/innen, die vom Katholischen Religionsunterricht befreit sind, besuchen ein Alternativangebot der Schule.
2.1. Politisch administrative Organe (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1a), Art. 14)
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden. Die personelle Zusammensetzung dieser Organe wird jährlich im Dreijahresplan des Bildungsangebotes veröffentlicht.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
- Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
- Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
- Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
- Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
- Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
- Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
- Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.
- Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch.
- Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
- Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates:
(laut LG Nr. 20/1995)
- genehmigt das Budget und den Jahresabschluss.
- hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
- er genehmigt den vom Lehrerkollegium nach den Richtlinien des Direktors ausgearbeiteten Dreijahresplan des Bildungsangebotes und überprüft dabei die Übereinstimmung der geplanten pädagogisch didaktischen Maßnahmen mit den vorgegebenen Zielen,
- er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb in Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes,
- er bestimmt, nach Anhörung des Eltern- und Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts die Stundentafel,
- er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
- er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Dienstleistungscharta der schulischen Dienste.
- setzt die Beiträge zu Lasten der Schüler/innen fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
- kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
- genehmigt das Jahresprogramm des Schülerrates,
- beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, entscheidet über das direkte oder indirekte Wahlsystem und die Wahlmodalitäten für die Mitbestimmungsgremien,
- kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)
- beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
- beschließt die interne Schulordnung,
- genehmigt den Schulverbundsvertrag,
- beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)
- nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
- setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
- kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
- setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
- kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.
Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:
- Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 Mitbestimmungsgremien der Schulen und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen
2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten (GvD Nr. 33/2013, Art. 47)
Für die Schule nicht zutreffend.
2.3. Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag) (GvD Nr. 33/2013, Art. 28, Abs. 1)
Für die Schule nicht zutreffend.
2.4. Gliederung der Ämter (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1 b, c)
Organisationsstruktur:
Die Schule wird von der Schulführungskraft geleitet, die Schulführungskraft ernennt seine/n Stellvertreter/in und verschiedene Lehrpersonen als Mitarbeiter. Der Schulsekretär übernimmt die Koordinierung und Verwaltung des nicht unterrichtenden Personals und die Haushaltsgebarung. Der Schulrat entscheidet über wesentliche organisatorische und finanzielle Belange der Schule. Die genaue personelle Besetzung aller Funktionen und Gremien wird jährlich im Dreijahresplan des Bildungsangebotes veröffentlicht.
Allgemeine Informationen über die Schule:
Der Schulsprengel “Meran Stadt” hat seinen Sitz in 39012 Meran, Karl Wolf Straße 30.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes, sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Er übt seine Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Schulsekretär die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
Grafische Darstellung der Organisation der Schule:
2.5. Telefon und elektronische Post (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1d)
E-MAIL:
ssp.meranstadt@schule.suedtirol.it
ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it
TEL.: +390473446151
Inhaber von Mitarbeiter- oder Beratungsaufträgen
Auflistung Beauftragungen externes Personal der Schule:
Veröffentlichung von Aufträgen „Perla PA 2024“
Veröffentlichung von Aufträgen „Perla PA 2023“
Veröffentlichung von Aufträgen „Perla PA 2022“
Veröffentlichung von Aufträgen „Perla PA 2021“
Veröffentlichung von Aufträgen „Perla PA 2020“
4.1. Führungskräfte in Spitzenpositionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 15, Abs. 1, 2, Art. 41, Abs. 2, 3)
Für die Schule nicht zutreffend.
4.2. Führungskräfte (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d, Art. 15, Abs. 1, 2, 5, Art. 41, Abs. 2,3)
Birgit Eschgfäller (ab 01.09.2023) – zeitlich befristeter Führungsauftrag als Schulführungskraft – Dekret der Landesdirektorin Nr. 12972/2023 vom 07.08.2023
- Lebenslauf
- Erklärung keine weiteren Ämter in anderen öffentlichen oder privaten Körperschaften zu bekleiden
- Erklärungen über das Nichtbestehen von Gründen der Nichterteilbarkeit des Führungsauftrages
- Erklärungen über das Nichtbestehen von Unvereinbarkeitsgründen
Weitere Informationen sind auf der Webseite der deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.
4.3. Organisatorische Positionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d)
Stellvertretende Schulführungskraft: Bauer Armin
Schulsekretärin: Pamer Miriam
4.4. Stellenplan (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 1 , 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellenwahl-plaene.asp
4.5. Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (GvD Nr. 33/2013, Art. 17, Abs. 1, 2)
Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/personal-nicht-unbefristeter-arbeitsvertrag.asp
4.6. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 3)
Trimestrale Veröffentlichung der Abwesenheiten des unterrichtenden Personals am Schulsprengel Meran Stadt (ausgenommen ordentlicher Urlaub und Fortbildungen):
Schuljahr 2019/20 IN BEARBEITUNG
1. Trimester | Sep – Nov | % |
2. Trimester | Dez – Feb | % |
3. Trimester | Mär – Mai | % |
4. Trimester | Jun – Aug | % |
Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp
4.7. An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1)
Veröffentlichung Nebentätigkeit 2023-24-2
4.8. Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 1)
Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
4.9. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 2)
Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
4.10. Interne Kontrollorgane (OIV) (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8c)
Für die Schule nicht zutreffend.
Hinweise für Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule finden Sie hier:
http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-landesdienst/wettbewerbe.asp
Hinweise zur Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen) finden Sie hier:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte werden auf der Homepage der Deutschen Bildungdirektion veröffentlicht:
http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp
System zur Messung und Bewertung der Performance
Trifft auf die Schulen nicht zu.
Performance-Plan
Trifft auf die Schulen nicht zu.
Bericht zur Performance
Trifft auf die Schulen nicht zu.
Gesamtbetrag der Prämien
Schuljahr | Anzahl Bedienstete | > 75% der höchsten ausbezahlten Pramie | 50 – 75% der höchsten ausbezahlten Prämie | < 50% der höchsten ausbezhalten Prämie | |
2018/2019 | Lehrpersonal | 139 | 7 | 16 | 116 |
Verwaltungspersonal | 35 | 10 | 7 | 18 | |
2019/2020 | Lehrpersonal | 151 | 10 | 16 | 125 |
Verwaltungspersonal | 36 | 10 | 10 | 16 | |
2020/2021 | Lehrpersonal | 160 | 12 | 21 | 127 |
Verwaltungspersonal | 31 | 6 | 2 | 23 | |
2021/2022 | Lehrpersonal | 164 | 11 | 20 | 133 |
Verwaltungspersonal | 41 | 7 | 10 | 24 | |
2022/2023 | Lehrpersonal | 162 | 11 | 25 | 126 |
Verwaltungspersonal | 34 |
|
|
|
Durchschnittsprämie | 2018/2019 | 2019/2020 | 2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 |
Lehrpersonal | 513,59 € | 516,21 € | 514,93 € | 497,86 € | 492,69 € |
Verwaltungspersonal | 393,74 € | 395,13 € | 368,06 € | 429,31 € | 772,29 € |
Interne Evaluationen zum Dreijahresplan
Nachmittagsbetreuung an der Grundschule „F. Tappeiner“ in Meran
- Auszahlung Schuljahr 2022-2023
- Abschlussbericht – Schuljahr 2022/2023
- Gewährung eines Beitrages für Projekte der außerschulischen Betreuung im Sinne von Art. 10 und 11 des Landesgesetzes Nr. 8/2013 (ICA Nummer: 01370/2022/SC)
- Gewährung eines Beitrages für Projekte der außerschulischen Betreuung im Sinne von Art. 10 und 11 des Landesgesetzes Nr. 8/2013 (ICA Nummer: 01172/2021/SC)
- Abschlussbericht – Schuljahr 2021/2022
- Auszahlung Schuljahr 2021-2022
Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Nicht zutreffend
Gesellschaften mit Beteiligung
Nicht zutreffend
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
Nicht zutreffend
Grafische Darstellung
Nicht zutreffend
8.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 24, Abs. 1)
Folgende Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23:
Anzahl der Schüler/innen: IN BEARBEITUNG
Anzahl der Lehrpersonen: IN BEARBEITUNG
Anzahl der Mitarbeiter/innen für Inklusion: IN BEARBEITUNG
Anzahl des nicht unterrichtenden Personals: IN BEARBEITUNG
Anzahl der Klassen: IN BEARBEITUNG
8.2. Verfahrensarten (GvD Nr. 33/2013, Art. 35, Abs. 1, 2)
Diese Daten sind zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetztes veröffentlicht
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
8.3. Monitoring der Verfahrenszeiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 24, Abs. 2)
In Bearbeitung
8.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (GvD Nr. 33/2013, Art. 35, Abs. 3)
Die Überprüfung der Daten von Ersatzerklärungen (Stichprobenkontrollen) und das Einholen der Daten von Amts wegen erfolgt durch schriftliche Anfrage an den Schulsprengel Meran Stadt.Telematische Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten: ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it.
Verantwortlich für die Übermittlung der Daten ist die Schulsekretärin als Leiterin der Verwaltung.
9.1. Maßnahmen politische Organe (GvD Nr. 33/2013, Art. 23)
Alle sechs Monate wird hier eine Auflistung der Beschlüsse der politischen Organe (Schulrat, Lehrer/innenkollegium) und des Vertragsregisters der Verwaltung veröffentlicht.
Beschlüsse des Lehrerkollegiums IN BEARBEITUNG
Beschlüsse des Schulrates
9.2. Maßnahmen Führungskräfte (GvD Nr. 33/2013, Art. 23)
Dekrete Schulführungskraft
Dekrete 2024
2023
Dekrete 2023
2022
2021
2020
Ermächtigungen
Ausgaben über den Ökonomatsdienst der Schule:
2024
2023
- Register des Ökonomatdienstes – Abrechnungsperiode 1
- Register des Ökonomatdienstes – Abrechnungsperiode 2
- Register des Ökonomatdienstes – Abrechnungsperiode 3
- Register des Ökonomatdienstes – Abrechnungsperiode 4
Projekte mit öffentlicher Finanzierung (progetti di investimento pubblico)
CUP | Art des Projektes | Beschreibung des Projektes | Gesamtbetrag der Finanz | Finanziert durch | Beginn | Akt. Status Finanz | Akt. Status Verfahren | Chancengleichheit und Arbeitseinbindung in öffentliche Aufträge, im PNRR und im PNC | |
Art. 47, c. 2, d.l. 77/2021 | Art. 47, c. 3, d.l. 77/2021 | ||||||||
I34D22003300006 | PNRR | Missione 4 – Componente 1 – Investimento 3.2: Scuola 4.0 – Azione 1 – Next generation classroom | 219.823,10 | Europäische Union – NextGeneration EU | 15.05.2023 | Zuw. der Finanz.: 50% Zahlungen für das Projekt: 0,00% | Auftrags-erteilung: 99,53%
Lieferung: 50,00 % | I appaltatori hanno dichiarato di essere una azienda pubblica o privata che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuto a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006
| Angesichts der kurzen Dauer für die Ausführung des Vertrags, die vor dem Zeitraum von 6 Monaten, welcher dem Wirtschaftsteilnehmer für die Übermittlung des Genderberichts über die Situation des männlichen und weiblichen Personals zuzuerkennen ist, enden würde, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vorgaben gemäß Art. 47, Absatz 3 und 3 bis des GD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Gesetz Nr. 108/2021 nicht anzuwenden. Der Bericht liegt dementsprechend nicht vor. |
I31C22001470006 | PNRR | Investimento 1.2 “Migrazione al Cloud” – Misura 1.2 – Abilitazione al Cloud per Le PA locali – Scuole | 2.765 | Europäische Union – NextGeneration EU | 29.11.2022 | In Bearbeitung | Auftrags-erteilung: 0,00%
Lieferung: 0,00% |
|
|
I34D23004260006 | PNRR | Investimento 3.1 – Nuove competenze in nuove linguaggi -Azioni di potenziamento delle competenze STEM e multiliguistiche (D.M.65/2023), finanziato dall’ Unione europea | 102.902,02 | Europäische Union – NextGeneration EU | 29.02.2024 | Zuw. der Finanz.: 0,00% Zahlungen für das Projekt: 0,00% | Avviato |
|
|
Vergabebekanntmachungen
Veröffentlichungen laut Gesetz 190/2012
XML Dateien L190
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Kriterien und Modalitäten
Schulratsbeschluss-Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Beitrag bei Bedürftigkei
B. 11 -Kriterien Unterstützung bedürftige Schüler
B. 12 Festlegung der Schülerbeiträgen
Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen:
Ansuchen um eine Ermäßigung des Schülerbeitrags
Gewährungsakte
Es wurde kein Gewährungsakt erlassen
13.1. Budget und Jahresabschluss (GvD Nr. 33/2013, Art. 29, Abs. 1)
Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.
Budget
Jahresabschluss
13.2. Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen (GvD Nr. 33/2013, Art. 29, Abs. 2)
IN BEARBEITUNG
Liegenschaften und Vermögensverwaltung
Die Schulgebäude der Mittelschule Meran-Stadt und der Grundschulen Tappeiner, Schweizer und Oswald v. Wolkenstein befinden sich im Eigentum der Gemeinde Meran. Die Grundschule Burgstall befindet sich im Eigentum der Gemeinde Burgstall. Die Krankenhausschule ist Eigentum des Sanitätsdienstes Meran.
Miet- oder Pachtzinse
Nicht zutreffend
Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen
An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Veröffentlichung der Bestätigungen über die Veröffentlichungspflichten
Bericht des Kontrollorgans vom 11.07.2024
Documento di attestazione SSP Meran Stadt (firmato)
Bericht des Kontrollorgans vom 13.09.2023
Documento di attestazione SSP Meran Stadt (firmato)
Documento di attestazione monitoraggio firmato SSP Meran Stadt
Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane
Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Veröffentlichung der Berichte der Kontrollorgane:
Berichte des Kontrollorgans
- Prüfbericht zum Jahresabschluss 2023
- Bericht und Gutachten der Kontrollorgane zum Budget-2024-2026
- Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022
- Bericht und Gutachten zur buchhalterischen Kontrolle des Finanzbudgets 2023-2025 und des Investitionsbudgets für die Gebarung 2023
- Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021
- Bericht und Gutachten zur buchhalterischen Kontrolle des Finanzbudgets 2022-2024
Mitglieder des Kontrollorgans
für die Kontrolle über die Verwaltung und Buchhaltung der Schule – Zeitraum 01.07.2022 bis 30.04.2025
- Sabbatini Barbara
- Gastaldelli Enrico
ernannt mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 11409/2022 vom 30.06.2022.
Bewertungsgremien oder gleichwertige Strukturen – Organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe
- Der Schulsprengel Meran Stadt verfügt nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur – l‘Istituto Comprensivo in lingua tedesca Val di Non è privo di OIV o di organismo o di altro soggetto con funzioni analoghe agli IOV.
- Bescheinigung der Veröffentlichungspflichten (Beschluss der ANAC Nr. 201 vom 13.04.2022) – Attestazione sull assolvimento degli obblighi di pubbicazione (Delibera ANAC n. 201 del 13/04/2022):
Rechnungshof
Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt
Dienstcharta und Qualitätsstandards
Die Dienste und Qualitätsstandards der Schule unterliegen der allgemeinen Dienstleistungscharta, welche laut Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995 gilt. Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Schüler- und Schülerinnencharta festgehalten, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21.07.2003 genehmigt wurde.
Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 vorgegeben sind, wurde für die deutschsprachigen Schulen Südtirols von der Evaluationsstellen ein verbindlicher Qualitätsrahmen ausgearbeitet. Daneben orientiert sich die Schule am Grundsatzdokument „Guter Unterricht in der inklusiven Schule“, welches von der Deutsche Bildungsdirektion für alle deutschsprachigen Schulen erarbeitet wurde, um ein gemeinsames Grundverständnis von gutem Unterricht in der inklusiven Schule zu schaffen.
Zusätzliche interne Vereinbarungen, welche die genannten Regelungen und Qualitätsstandards ergänzen, finden sich im Dreijahresplan der Schule, welcher auf der Homepage einsehbar ist.
Hier zu den internen Schulordnungen der einzelnen Schulen:
Sammelklagen
Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht.
Verbuchte Kosten
Nicht zutreffend
Wartelisten
Nicht zutreffend
Onlinedienste
IN BEARBEITUNG
Daten zu den Zahlungen
Pünktlichkeitsindikator zu den Zahlungen
Indikator der durchschnittlichen Zahlungszeiten von Ankäufen, Dienstleistungen und Lieferungen. (Indikator zum Zahlungsverhalten) laut Art. 33 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 und laut Art. 9 des DPCM vom 22. September 2014:
Indikator 01.01.-31.03.2024 = -14,66
Indikator 01.01-31.12.2023 = -15,97
Indikator 1.10-31.12.2023 = -21,64
Indikator 01.07. – 30.09.2023 = -5,47
Indikator 1.04-30.06.2023 =-8,70
Indikator 01.01.-31.03.2023=-13,32
Indikator 01.01-31.12.2022=–11,86
Indikator 1.10-31.12.2022=–18,60
Indikator 01.07.-30.09.2022=-7,75
Indikator 01.04.-30.06.2022= -7,86
Indikator 01.01.-31.03.2022 von “-11,70“
Indikator 01.01. – 31.12.2021 = -13,49
Indikator 01.10. – 31.12.2021 = -11,78
Indikator 01.07. – 30.09.2021 = -15,01
Indikator 01.04. – 30.06.2021 = -15,35
Indikator 01.01. – 31.03.2021 = -21,88
Indikator 01.10. – 31.12.2020 = -16,98
Indikator 01.07. – 30.09.2020 = -11,25
Indikator 01.04. – 30.06.2020 = -19,29
Indikator 01.01. – 31.03.2020 = -8,37
IBAN und elektronische Zahlung
Posizione debitoria – „Stock Debito“ – G. 145/2018 Art. 33, Abs. 1 d. lgs. n. 33/2013
Comunicazioni „assenza posizione debitoria“ – „Stock Debito“:
Comunicazione Stock Debito 2024 – I Trimestre
Comunicazione Stock Debito 2023
Comunicazione Stock Debito 2022
Comunicazione Stock Debito 2021
Comunicazione Stock Debito 2020
Comunicazione Stock Debito 2019
Comunicazione Stock Debito 2018
Gesamtbetrag der Schulden (Stock Debito) gegenüber Firmen und Anzahl der Gläubigerfirmen
Jahr | Beitrag | Anzahl Gläubiger |
Jahr 2023 | 0,00€ | 0 |
Jahr 2022 | 0,00€ | 0 |
Jahr 2021 | 0,00€ | 0 |
Jahr 2020 | 0,00€ | 0 |
Jahr 2019 | 0,00€ | 0 |
Jahr 2018 | 0,00€ | 0 |
Nicht zutreffend.
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend.
Informationen zu den privaten, akkreditierten Gesundheitseinrichtungen
Für die Schule nicht zutreffend.
Informationen zu den außerordentlichen Maßnahmen und Notfällen
Für die Schule nicht zutreffend.
Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz:
- Dreijahreszeitraum 2023 – 2025: Beschluss der Landesregierung Nr. 488 vom 13. Juni 2023 – Änderung
- Dreijahreszeitraum 2023 – 2025: Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 7. März 2023
- Dreijahreszeitraum 2022 – 2024: Beschluss der Landesregierung vom 22. März 2022, Nr. 187
- Dreijahreszeitraum 2021 – 2023: Beschluss der Landesregierung vom 02.0221, Nr. 70
- Dreijahreszeitraum 2018 – 2020: Beschluss der Landesregierung vom 05.06.2018, Nr. 529
- Dreijahreszeitraum 2016 – 2018: Beschluss der Landesregierung vom 30.08.2016, Nr. 948
Ernennung des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und des/der Verantwortlichen für die Transparenz für die autonomen Schulen:
- Beschluss der Landesregierung vom 05.06.2018, Nr. 529
- Beschluss der Landesregierung vom 30.08.2016, Nr. 948
Jährlicher Bericht über die Tätigkeit des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz im Sinne des Artikel 1, Abs. 14 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr. 190 (Verlinkung auf die Webseite – Transaparenz der Deutschen Bildungsdirektion)
Art. 5, c. 1, d.lgs. n. 33/2013
Anfragen um Bürgerzugang:
Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Name der Schulführungskraft: Birgit Eschgfaeller– E-Mail: Eschgfaeller@schule.suedtirol.it
Name der Stellvertreterin der Schulführungskraft: Armin Bauer– E-Mail: Bauer@schule.suedtirol.it
der Schule: 0473 446151
Anschrift: Schulsprengel Meran/Stadt – Carl-Wolf-Str. 30– 39012 Meran
E-Mail der Schule: ssp.meranstadt@schule.suedtirol.it
PEC-Mail der Schule: ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it
Anträge um Bürgerzugang:
Jänner – Juni 2023: keine Anträge
Juli – Dezember 2023: keine Anträge
Jänner – Juni 2024: keine Anträge