Durch die Veröffentlichung in diesem Bereich der Homepage setzt die Schule ihre Verpflichtungen in Zusammenhang mit der Transparenz, die sich aus den Gv.D. Nr. 97/2016 und dem Beschluss der ANAC Nr. 831/2016 ergeben, um. Diese Maßnahmen zur Transparenz bilden einen Teil des dreijährigen Antikorruptionsplanes, der von der Bildungsdirektorin des Landes als Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung ausgearbeitet wird.

1.1.  Programm für Transparenz und Integrität (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8a)

Integritätsvereinbarung_it_dt

Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz_Zeitraum 2023_2025

Genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 193 vom 7. März 2023 wurde der Dreijahresplan der autonomen
Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2023 – 2025.

1.2.  Allgemeine Akte (GvD Nr. 33/2013, Art. 12, Abs. 1, 2)

Die allgemeinen Rechtsbestimmungen und Rundschreiben, die auf Landesebene den Schulbereich regeln, können auf folgenden Seiten der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion eingesehen werden:

Folgende Verhaltenskodizes regeln das Verhalten der Mitglieder der Schulgemeinschaft:

Der Dreijahresplan des Bildungsangebotes, der auch das Leitbild der Schule enthält und explizit die Ziele der Schule ausweist kann hier eingesehen werden. Der Dreijahresplan ist das grundsätzliche Dokument der kulturellen Identität sowie der didaktischen und erzieherischen Ausrichtung der Schule und beinhaltet die curriculare, außercurriculare und organisatorische Planung, welche die einzelnen Schulen im Rahmen ihrer Autonomie vornehmen:

Die interne Schulordnung kann hier eingesehen werden 

1.3.  Informationspflichten Bürgerinnen und Bürger (GvD Nr. 33/2013, Art. 34, Abs. 1, 2)

Alternativangebot zum Religionsunterricht: Schüler/innen können auf Antrag vom Katholischen Religionsunterricht befreit werden, volljährige Schüler/innen bzw. bei minderjährigen Schüler/innen deren Eltern stellen diesen Antrag innerhalb 30. Juni des vorausgehenden Schuljahres. Nach diesem Termin können Anträge nach einem Gespräch mit dem Direktor genehmigt werden. Die Befreiungen vom Katholischen Religionsunterricht gelten bis auf Widerruf, die Schüler/innen, die vom Katholischen Religionsunterricht befreit sind, besuchen ein Alternativangebot der Schule.

2.1.  Politisch administrative Organe (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1a), Art. 14)

In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden. Die personelle Zusammensetzung dieser Organe wird jährlich im Dreijahresplan des Bildungsangebotes veröffentlicht.

Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)

  • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
  • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
  • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden.
  • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
  • Der Schuldirektor trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel.
  • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch.
  • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
  • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Kompetenzen des Schulrates:

(laut LG Nr. 20/1995)

  • genehmigt das Budget und den Jahresabschluss.
  • hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
    • er genehmigt den vom Lehrerkollegium nach den Richtlinien des Direktors ausgearbeiteten Dreijahresplan des Bildungsangebotes und überprüft dabei die Übereinstimmung der geplanten pädagogisch didaktischen Maßnahmen mit den vorgegebenen Zielen,
    • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb in Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan des Bildungsangebotes,
    • er bestimmt, nach Anhörung des Eltern- und Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts die Stundentafel,
    • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
    • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Dienstleistungscharta der schulischen Dienste.
  • setzt die Beiträge zu Lasten der Schüler/innen fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
  • kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren.
  • genehmigt das Jahresprogramm des Schülerrates,
  • beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, entscheidet über das direkte oder indirekte Wahlsystem und die Wahlmodalitäten für die Mitbestimmungsgremien,
  • kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)
  • beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
  • beschließt die interne Schulordnung,
  • genehmigt den Schulverbundsvertrag,
  • beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)
  • nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
  • setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
  • kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
  • setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
  • kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.

Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:

  • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
  • Gründung von Stiftungen,
  • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
  • dingliche Rechte über Immobilien,
  • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
  • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
  • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:

2.2. Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten (GvD Nr. 33/2013, Art. 47)

Für die Schule nicht zutreffend.

2.3. Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag) (GvD Nr. 33/2013, Art. 28, Abs. 1)

Für die Schule nicht zutreffend.

2.4. Gliederung der Ämter (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1 b, c)

Organisationsstruktur:
Die Schule wird von der Schulführungskraft geleitet, die Schulführungskraft ernennt seine/n Stellvertreter/in und verschiedene Lehrpersonen als Mitarbeiter. Der Schulsekretär übernimmt die Koordinierung und Verwaltung des nicht unterrichtenden Personals und die Haushaltsgebarung. Der Schulrat entscheidet über wesentliche organisatorische und finanzielle Belange der Schule. Die genaue personelle Besetzung aller Funktionen und Gremien wird jährlich im Dreijahresplan des Bildungsangebotes veröffentlicht.

Allgemeine Informationen über die Schule:
Der Schulsprengel “Meran Stadt”   hat seinen Sitz in 39012 Meran, Karl Wolf Straße 30.
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes, sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der gesetzliche Vertreter der autonomen Schule und der Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Er übt seine Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Schulsekretär die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

Grafische Darstellung der Organisation der Schule:

Organigramm

2.5.  Telefon und elektronische Post (GvD Nr. 33/2013, Art. 13, Abs. 1d)

E-MAIL:
ssp.meranstadt@schule.suedtirol.it
ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it

TEL.:  +390473446151

4.1. Führungskräfte in Spitzenpositionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 15, Abs. 1, 2, Art. 41, Abs. 2, 3)

Für die Schule nicht zutreffend.

4.2. Führungskräfte (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d, Art. 15, Abs. 1, 2, 5, Art. 41, Abs. 2,3)

Birgit Eschgfäller (ab 01.09.2023) –  zeitlich befristeter Führungsauftrag als Schulführungskraft – Dekret der Landesdirektorin Nr. 12972/2023 vom 07.08.2023

Weitere Informationen sind auf der Webseite der deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht.

4.3. Organisatorische Positionen (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8d)

Stellvertretende Schulführungskraft: Bauer Armin

Schulsekretärin: Pamer Miriam

Organigramm der Schule

4.4. Stellenplan (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 1 , 2)

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit der für die Veröffentlichungspflicht zuständigen Deutschen Bildungsdirektion zentral veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellenwahl-plaene.asp

4.5. Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (GvD Nr. 33/2013, Art. 17, Abs. 1, 2)

Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit dem für die Veröffentlichungspflichten der Landesverwaltung zuständigen Organisationsamt des Landes und mit der Personalabteilung zentral veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/personal-nicht-unbefristeter-arbeitsvertrag.asp

4.6. Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 16, Abs. 3)

Trimestrale Veröffentlichung der Abwesenheiten des unterrichtenden Personals am Schulsprengel Meran Stadt (ausgenommen ordentlicher Urlaub und Fortbildungen):

Schuljahr 2019/20 IN BEARBEITUNG

1. Trimester

Sep – Nov

%

2. Trimester

Dez – Feb

%

3. Trimester

Mär – Mai

%

4. Trimester

Jun – Aug

%

Die Abwesenheiten des nicht unterrichtenden Personals sind unter folgendem Link veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/abwesenheitsquoten.asp

4.7. An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (GvD Nr. 33/2013, Art. 18, Abs. 1)

Veröffentlichung Nebentätigkeit 2023-24-2

4.8. Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 1)

Die für die Schulführungskraft, das Lehrpersonal und das Verwaltungspersonal der Schulen geltenden Kollektivverträge werden bereits zentral auf der angegebenen Homepage der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

4.9. Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (GvD Nr. 33/2013, Art. 21, Abs. 2)

Auf der Seite des Deutschen Schulamtes werden u.a. die dezentralen Kollektivverträge veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

4.10. Interne Kontrollorgane (OIV) (GvD Nr. 33/2013, Art. 10, Abs. 8c)

Für die Schule nicht zutreffend.

Hinweise für Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule finden Sie hier:

http://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/aufnahme-landesdienst/wettbewerbe.asp

Hinweise zur Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen) finden Sie hier:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/direktions-lehrpersonal/stellen-lehrpersonen.asp

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte werden auf der Homepage der Deutschen Bildungdirektion veröffentlicht:

http://www.provinz.bz.it/schulamt/service/news.asp

 

System zur Messung und Bewertung der Performance

Trifft auf die Schulen nicht zu.

Performance-Plan

Trifft auf die Schulen nicht zu.

Bericht zur Performance

Trifft auf die Schulen nicht zu.

Gesamtbetrag der Prämien  

Schuljahr

 

Anzahl Bedienstete

> 75% der höchsten ausbezahlten Pramie

50 – 75% der höchsten ausbezahlten Prämie

< 50% der höchsten ausbezhalten Prämie

2018/2019

Lehrpersonal

139

7

16

116

Verwaltungspersonal

35

10

7

18

2019/2020

Lehrpersonal

151

10

16

125

Verwaltungspersonal

36

10

10

16

2020/2021

Lehrpersonal

160

12

21

127

Verwaltungspersonal

31

6

2

23

2021/2022

Lehrpersonal

164

11

20

133

Verwaltungspersonal

41

7

10

24

2022/2023

Lehrpersonal

162

11

25

126

Verwaltungspersonal

34

 

 

 

 

Durchschnittsprämie

2018/2019

2019/2020

2020/2021

2021/2022

2022/2023

Lehrpersonal

513,59 €

516,21 €

514,93 €

497,86 €

492,69 €

Verwaltungspersonal

393,74 €

395,13 €

368,06 €

429,31 €

772,29 €

Leitbild der Schule

Dreijahresplan der Schule

Interne Evaluationen zum Dreijahresplan

Nachmittagsbetreuung an der Grundschule „F. Tappeiner“ in Meran

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
Nicht zutreffend

Gesellschaften mit Beteiligung
Nicht zutreffend

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
Nicht zutreffend

Grafische Darstellung
Nicht zutreffend

8.1. Daten zu den Verwaltungstätigkeiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 24, Abs. 1)

Folgende Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2022/23:

Anzahl der Schüler/innen: IN BEARBEITUNG
Anzahl der Lehrpersonen: IN BEARBEITUNG

Anzahl der Mitarbeiter/innen für Inklusion: IN BEARBEITUNG
Anzahl des nicht unterrichtenden Personals: IN BEARBEITUNG

Anzahl der Klassen: IN BEARBEITUNG

8.2. Verfahrensarten (GvD Nr. 33/2013, Art. 35, Abs. 1, 2)

Diese Daten sind zentral vom Organisationsamt des Landes in der Sektion Transparente Verwaltung des Südtiroler Bürgernetztes veröffentlicht

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

8.3. Monitoring der Verfahrenszeiten (GvD Nr. 33/2013, Art. 24, Abs. 2)

In Bearbeitung

8.4. Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (GvD Nr. 33/2013, Art. 35, Abs. 3)

Die Überprüfung der Daten von Ersatzerklärungen (Stichprobenkontrollen) und das Einholen der Daten von Amts wegen erfolgt durch schriftliche Anfrage an den Schulsprengel Meran Stadt.Telematische Anfragen sind an folgende Emailadresse zu richten: ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it.

Verantwortlich für die Übermittlung der Daten ist die Schulsekretärin als Leiterin der Verwaltung.

9.1. Maßnahmen politische Organe (GvD Nr. 33/2013, Art. 23)

Alle sechs Monate wird hier eine Auflistung der Beschlüsse der politischen Organe (Schulrat, Lehrer/innenkollegium) und des Vertragsregisters der Verwaltung veröffentlicht.

Beschlüsse des Lehrerkollegiums IN BEARBEITUNG

Beschlüsse des Schulrates

2024
2023
2022
2021
2020
2019

9.2. Maßnahmen Führungskräfte (GvD Nr. 33/2013, Art. 23)

Dekrete Schulführungskraft 

Dekrete 2024
2023
Dekrete 2023
2022
2021
2020

Ermächtigungen 

2023
2022
2021

Informationssystem öffentliche Verträge der Autonomen Provinz Bozen (www.ausschreibungen-suedtirol.it):

Ausgaben über den Ökonomatsdienst der Schule:

2024
2023

Projekte mit öffentlicher Finanzierung (progetti di investimento pubblico)

CUP

Art des Projektes

Beschreibung des Projektes

Gesamtbetrag der Finanz

Finanziert durch

Beginn

Akt. Status Finanz

Akt. Status Verfahren

Chancengleichheit und Arbeitseinbindung in öffentliche Aufträge, im PNRR

und im PNC

Art. 47, c. 2, d.l. 77/2021

Art. 47, c. 3, d.l. 77/2021

I34D22003300006

PNRR

Missione 4 – Componente 1 – Investimento 3.2: Scuola 4.0 – Azione 1 – Next generation classroom

219.823,10

Europäische Union – NextGeneration EU

15.05.2023

Zuw. der  Finanz.: 50%

Zahlungen für das Projekt:

0,00%

Auftrags-erteilung:

99,53%

 

Lieferung: 50,00 %

I appaltatori hanno dichiarato di essere una azienda pubblica o privata che alla data del 31/12/2021 NON occupava oltre cinquanta dipendenti e quindi di NON essere tenuto a redigere un rapporto almeno ogni due anni sulla situazione del personale di cui all’art. 46 d.lgs. 198/2006

 

Angesichts der kurzen Dauer für die Ausführung des Vertrags, die vor dem Zeitraum von 6 Monaten, welcher dem Wirtschaftsteilnehmer für die Übermittlung des Genderberichts über die Situation des männlichen und weiblichen Personals zuzuerkennen ist, enden würde, kann der Auftraggeber entscheiden, die Vorgaben gemäß Art. 47, Absatz 3 und 3 bis des GD Nr. 77/2021, umgewandelt mit Gesetz Nr. 108/2021 nicht anzuwenden.

Der Bericht liegt dementsprechend nicht vor.

I31C22001470006

PNRR

Investimento 1.2 “Migrazione al Cloud” – Misura 1.2 – Abilitazione al Cloud per Le PA locali – Scuole

2.765

Europäische Union – NextGeneration EU

29.11.2022

In Bearbeitung

Auftrags-erteilung:

0,00%

 

Lieferung: 0,00%

 

 

I34D23004260006

PNRR

Investimento 3.1 – Nuove competenze in nuove linguaggi -Azioni di potenziamento delle competenze STEM e multiliguistiche (D.M.65/2023), finanziato dall’ Unione europea

102.902,02

Europäische Union – NextGeneration EU

29.02.2024

Zuw. der  Finanz.: 0,00%

Zahlungen für das Projekt:

0,00%

Avviato

PNRR 3.1

 

 

 Vergabebekanntmachungen

Veröffentlichungen laut Gesetz 190/2012

XML Dateien L190
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Kriterien und Modalitäten

Schulratsbeschluss-Höchstausmaß der Schülerbeiträge und Beitrag bei Bedürftigkei

B. 11 -Kriterien Unterstützung bedürftige Schüler
B. 12 Festlegung der Schülerbeiträgen

Beitrag bei mehrtägigen schulbegleitenden Veranstaltungen:

Ansuchen um eine Ermäßigung des Schülerbeitrags

Gewährungsakte

Es wurde kein Gewährungsakt erlassen

13.1. Budget und Jahresabschluss (GvD Nr. 33/2013, Art. 29, Abs. 1)

Hier ist das Budget und der Jahresabschluss der Schule veröffentlicht.

Budget
Jahresabschluss 

13.2. Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen (GvD Nr. 33/2013, Art. 29, Abs. 2)

IN BEARBEITUNG

Liegenschaften und Vermögensverwaltung

Die Schulgebäude der Mittelschule Meran-Stadt und der Grundschulen Tappeiner, Schweizer und Oswald v. Wolkenstein befinden sich im Eigentum der Gemeinde Meran. Die Grundschule Burgstall befindet sich im Eigentum der Gemeinde Burgstall. Die Krankenhausschule ist Eigentum des Sanitätsdienstes Meran.

Miet- oder Pachtzinse

Nicht zutreffend

Unabhängige Bewertungsgremien, Bewertungsgruppen oder andere Gremien mit gleichartigen Funktionen

An den Schulen gibt es im Sinne von Artikel 74 des Gv.D. Nr. 150/2009 keine unabhängigen Bewertungsgremien. Die Kontrollorgane üben gleichartige Funktionen aus.
Veröffentlichung der Bestätigungen über die Veröffentlichungspflichten

Bericht des Kontrollorgans vom 11.07.2024

Documento di attestazione SSP Meran Stadt (firmato)

Bericht des Kontrollorgans vom 13.09.2023

Documento di attestazione SSP Meran Stadt (firmato)
Documento di attestazione monitoraggio firmato SSP Meran Stadt

Verwaltungs- und Rechnungsprüfungsorgane

Die Kontrolle über die ordnungsgemäße Verwaltung und Buchhaltung in den Schulen wird von einem Kontrollorgan durchgeführt.
Veröffentlichung der Berichte der Kontrollorgane: 

Berichte des Kontrollorgans
Mitglieder des Kontrollorgans
für die Kontrolle über die Verwaltung und Buchhaltung der Schule – Zeitraum 01.07.2022 bis 30.04.2025
  • Sabbatini Barbara
  • Gastaldelli Enrico

ernannt mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 11409/2022 vom 30.06.2022.

Bewertungsgremien oder gleichwertige Strukturen – Organismi indipendenti di valutazione, nuclei di valutazione o altri organismi con funzioni analoghe
Rechnungshof

Es sind keine Beanstandungen des Rechnungshofes bekannt

Dienstcharta und Qualitätsstandards

Die Dienste und Qualitätsstandards der Schule unterliegen der allgemeinen Dienstleistungscharta, welche laut Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) vom 7. Juni 1995 gilt. Die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler sind in der Schüler- und Schülerinnencharta festgehalten, welche mit Beschluss der Landesregierung Nr. 2523 vom 21.07.2003 genehmigt wurde.

Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 vorgegeben sind, wurde für die deutschsprachigen Schulen Südtirols von der Evaluationsstellen ein verbindlicher Qualitätsrahmen ausgearbeitet. Daneben orientiert sich die Schule am Grundsatzdokument „Guter Unterricht in der inklusiven Schule“, welches von der Deutsche Bildungsdirektion für alle deutschsprachigen Schulen erarbeitet wurde, um ein gemeinsames Grundverständnis von gutem Unterricht in der inklusiven Schule zu schaffen.

Zusätzliche interne Vereinbarungen, welche die genannten Regelungen und Qualitätsstandards ergänzen, finden sich im Dreijahresplan der Schule, welcher auf der Homepage einsehbar ist.

Hier zu den internen Schulordnungen der einzelnen Schulen:

 

Sammelklagen

Gegen die Schule wurde keine Sammelklage eingereicht.

Verbuchte Kosten

Nicht zutreffend

Wartelisten

Nicht zutreffend

Onlinedienste

IN BEARBEITUNG

Daten zu den Zahlungen

2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018

Pünktlichkeitsindikator zu den Zahlungen

Indikator der durchschnittlichen Zahlungszeiten von Ankäufen, Dienstleistungen und Lieferungen. (Indikator zum Zahlungsverhalten) laut Art. 33 Abs. 1 GvD Nr. 33/2013 und laut Art. 9 des DPCM vom 22. September 2014:

Indikator 01.01.-31.03.2024 = -14,66
Indikator 01.01-31.12.2023 = -15,97
Indikator 1.10-31.12.2023 = -21,64
Indikator 01.07. – 30.09.2023 = -5,47
Indikator 1.04-30.06.2023 =-8,70
Indikator 01.01.-31.03.2023=-13,32
Indikator 01.01-31.12.2022=–11,86
Indikator 1.10-31.12.2022=18,60
Indikator 01.07.-30.09.2022=-7,75
Indikator 01.04.-30.06.2022= -7,86
Indikator 01.01.-31.03.2022 von “-11,70“
Indikator 01.01. – 31.12.2021 = -13,49
Indikator 01.10. – 31.12.2021 = -11,78
Indikator 01.07. – 30.09.2021 = -15,01
Indikator 01.04. – 30.06.2021 = -15,35
Indikator 01.01. – 31.03.2021 = -21,88
Indikator 01.10. – 31.12.2020 = -16,98
Indikator 01.07. – 30.09.2020 = -11,25
Indikator 01.04. – 30.06.2020 = -19,29
Indikator 01.01. – 31.03.2020 = -8,37

IBAN und elektronische Zahlung

Posizione debitoria – „Stock Debito“ – G. 145/2018 Art. 33, Abs. 1 d. lgs. n. 33/2013

Comunicazioni „assenza posizione debitoria“ – „Stock Debito“:

Comunicazione Stock Debito 2024 – I Trimestre

Comunicazione Stock Debito 2023
Comunicazione Stock Debito 2022
Comunicazione Stock Debito 2021
Comunicazione Stock Debito 2020
Comunicazione Stock Debito 2019
Comunicazione Stock Debito 2018

Gesamtbetrag der Schulden (Stock Debito) gegenüber Firmen und  Anzahl der Gläubigerfirmen

Jahr

Beitrag

Anzahl Gläubiger

Jahr 2023

0,00€

0

Jahr 2022

0,00€

0

Jahr 2021

0,00€

0

Jahr 2020

0,00€

0

Jahr 2019

0,00€

0

Jahr 2018

0,00€

0

Nicht zutreffend.

Nicht zutreffend.

Informationen zu den privaten, akkreditierten Gesundheitseinrichtungen

Für die Schule nicht zutreffend.

Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz

Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz:

Ernennung des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und des/der Verantwortlichen für die Transparenz für die autonomen Schulen: 

Jährlicher Bericht über die Tätigkeit des/der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und die Transparenz im Sinne des Artikel 1, Abs. 14 des Gesetzes vom 6. November 2012, Nr.  190 (Verlinkung auf die Webseite – Transaparenz der Deutschen Bildungsdirektion)

Art. 5, c. 1, d.lgs. n. 33/2013

Anfragen um Bürgerzugang:

Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten. 

Name der Schulführungskraft: Birgit Eschgfaeller– E-Mail: Eschgfaeller@schule.suedtirol.it
Name der Stellvertreterin der Schulführungskraft:  Armin Bauer– E-Mail: Bauer@schule.suedtirol.it
der Schule: 0473 446151
Anschrift: Schulsprengel Meran/Stadt – Carl-Wolf-Str. 30– 39012 Meran
E-Mail der Schule: ssp.meranstadt@schule.suedtirol.it
PEC-Mail der Schule: ssp.meranstadt@pec.prov.bz.it

Anträge um Bürgerzugang:

Jänner – Juni 2023: keine Anträge
Juli – Dezember 2023: keine Anträge
Jänner – Juni 2024: keine Anträge