Schulordnung 2022/23

Albert Schweitzer

Oberster Grundsatz in unserer Gemeinschaft ist es, Lehrpersonen, SchülerInnen und Schulpersonal mit Wertschätzung, Achtung und Toleranz zu begegnen.
Wir befolgen die Schul- und Klassenregeln.
Wir gehen respektvoll und gewaltfrei miteinander um. Gewalt im Umgang mit MitschülerInnen bringt keine Lösung von Problemen, sondern beeinträchtigt das Klima in der Klasse bzw. in der Schule. Bei unangemessenem Verhalten greift die Disziplinarordnung.

Mauern, Pflanzen und Bäume, Tische und Stühle, Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, aber auch eigene und fremde Schulsachen dürfen nicht mutwillig beschädigt werden. Außerdem ist es strengstens untersagt, auf Bäume und Zäune zu klettern. Abhanden gekommene, beschädigte oder verschmutzte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für Schäden haften die Eltern.

Korrektes Verhalten – sowohl Personen als auch Sachen gegenüber – sollte auch auf dem Schulweg selbstverständlich sein.
Das Einhalten der Verkehrsregeln gehört hier dazu.

Durchfahrtsverbot XXX. April Straße:
Montag bis Freitag von 7:30 bis 8:00 Uhr und von 12:30 bis 13:00 Uhr, dienstags und donnerstags Nachmittag von 14:00 bis 16:30 Uhr.

Damit Kinder und Lehrpersonen eine erholsame Mittagspause erleben, braucht es einige Regeln:

  • Wir beherrschen grundlegende Tischmanieren: Wir essen mit Besteck, achten das Essen und spielen nicht damit.
  • Wir machen keine abfälligen Bemerkungen über das Essen.
  • Wir verweigern nicht grundsätzlich alle Speisen; etwas soll gegessen werden.
  • Wir lehnen höflich ab, wenn wir etwas nicht mögen.
  • In der Mensa sprechen wir leise.
  • Wir stoßen und beleidigen niemanden.
  • Wir verlassen den Sitzplatz erst, wenn alle gegessen haben und die Lehrpersonen die Erlaubnis dazu gegeben haben.

SchülerInnen, die an einem Tag die Mensa nicht besuchen, müssen von den Erziehungsberechtigten bis 8:15 Uhr im Sekretariat abgemeldet werden. Zusätzlich muss der Klassenvorstand über die Abwesenheit in einer Mitteilung über das digitale Register informiert werden.
Bei Nichteinhaltung der Mensaregeln greift die Disziplinarordnung.

An schulfreien Nachmittagen bleibt das Schulhaus geschlossen. Die SchulwartInnen haben den Auftrag, keine Klassenräume zu öffnen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

 

SchülerInnen, die die Mensa nicht besuchen, dürfen erst um 14:10 Uhr in den Schulhof, d.h. die Verantwortung liegt bis zu diesem Zeitpunkt bei den Eltern.

 

Die Fahrräder müssen in den rechten Fahrradständern, die Roller in den linken Fahrradständern im Schulhof abgestellt werden. Auf der Rampe zu den Fahrradständern muss das Fahrrad oder der Roller von allen geschoben werden. Für ein eventuelles Verschwinden oder Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.

Aus Sicherheitsgründen ist es auf dem gesamten Schulhof verboten, mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.

 

Der Schuleintritt am Morgen ist durch eine gleitende Eintrittszeit von 7:40-7:45 Uhr organisiert. Die SchülerInnen werden in den Pausenhöfen an den jeweiligen Treffpunkten von den Lehrpersonen um 7:40 Uhr abgeholt und in die Klassenräume begleitet.

Die Klassen 1A, 1B, 2A, 2B, 3A, 3B und 5B treffen sich um 7:40 Uhr im kleinen Schulhof vor der Mensa. Die Klassen 4A, 4B und 5A treffen sich im großen Schulhof vor der Musikschule.

Die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen beginnt um 7:40 Uhr am jeweiligen Treffpunkt.

 

SchülerInnen, die nach 7:40 Uhr zur Schule kommen, müssen das Schulhaus über den Haupteingang betreten und sich alleine in den Klassenraum begeben!

Der Unterricht beginnt pünktlich um 7:45 Uhr.

 

Der Unterricht endet für alle Klassen um 12:45 Uhr. Die Klassen 1A, 1B, 2A, 2B, 3A, 3B und 5B werden am großen Schultor entlassen. Die Klassen 4A, 4B und 5A werden am kleinen Schultor der Musikschule entlassen.

Ein verantwortungsvolles Verhalten der SchülerInnen wird vorausgesetzt.

Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Bei Stundenwechsel bleiben die SchülerInnen in der Klasse.
Die Pause findet von 10:25-10:45 Uhr statt. Nach Ende der Pause holt die für die Klasse zuständige Lehrperson die SchülerInnen an den vereinbarten Sammelpunkten ab und begleitet sie in den Klassenraum.

Auch bei Regen verbringen die SchülerInnen die Pause im Freien. An Regentagen sollen die SchülerInnen entweder ihren Regenschutz aus der Garderobe anziehen oder mit Regenschutz bekleidet zur Schule kommen. Nur wenn es das Wetter nicht zulässt, bleiben die SchülerInnen im Schulgebäude.
Übermäßige Lautstärke ist zu vermeiden; das Laufen in den Gängen ist untersagt.
Die Pause dient der Erholung und dem Verzehr der mitgebrachten Jause. Dosen und Getränkekartons sollen vermieden werden.

Das Lehrerzimmer wird von SchülerInnen nur in Begleitung einer Lehrperson oder eines/einer SchulwartIn betreten; die Spezialräume und die Dachterrasse nur in Begleitung von Lehrpersonen.

Fundgegenstände werden bei einem/einer SchulwartIn abgegeben. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleidungsstücke der Caritas übergeben.

Änderungen der Telefonnummern, der E-Mail-Adresse und des Wohnsitzes bitte unverzüglich im Sekretariat melden!

Eltern sind verpflichtet das digitale Register regelmäßig einzusehen und etwaige Mitteilungen rechtzeitig zu unterschreiben. Anmeldungen zu den persönlichen Sprechstunden erfolgen ebenso über das digitale Register.

Kann ein/e SchülerIn am Unterricht nicht teilnehmen, muss die Abwesenheit von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im digitalen Register begründet werden. Absenzen, die nicht innerhalb einer Woche nach Eintritt in die Schule schriftlich begründet worden sind, scheinen im Zeugnis als unentschuldigt auf.

Während der Unterrichtszeit dürfen SchülerInnen das Schulgelände nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen, wobei diese mitteilen, wer das Kind abholt.

Vorhersehbare Absenzen müssen im digitalen Register vorher eingetragen werden.

Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen einer Lehrperson und im Sekretariat umgehend gemeldet werden.

 Da Schulbücher über mehrere Jahre verwendet werden müssen, dürfen sie nur mit einem nicht selbstklebenden, durchsichtigen Einband eingebunden werden. Der Klebestreifen und das Etikett dürfen nicht direkt auf den Buchumschlag geklebt werden.

Gegenstände, die nicht direkt zum Unterricht gehören bzw. diesen stören, können von den Lehrpersonen abgenommen werden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände.

Die Handybenutzung, die Benutzung von Smartwatches und ähnlichen Geräten der SchülerInnen in jeglicher Form ist auf dem Schulgelände und während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen ausdrücklich verboten. Bei Regelverstößen wird das Gerät abgenommen und muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich bei der Klassenlehrperson abgeholt werden.

Dasselbe gilt für elektronische Unterhaltungsgeräte jeder Art.

Die Kleidung der SchülerInnen sollte angemessen, funktionell und praktisch sein. Zudem ist bei der Auswahl der Kleidung auch auf den Aspekt der Hygiene und der Gesundheit zu achten.

Auch bei schulbegleitenden Veranstaltungen (Lehrausgänge, Lehrausflüge, Projekte, usw.) sind die Anweisungen der Lehrpersonen selbstverständlich zu befolgen.

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht. Die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der SchülerInnencharta gesetzt.

Das Fotografieren und Filmen bei schulischen Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Während der Unterrichtszeit ist der Schulhof ausschließlich der Schule vorbehalten. Eltern und Erziehungsberechtigte warten außerhalb des Zaunes.

Gespräche zwischen Lehrpersonen und Eltern finden ausschließlich zu den vorher vereinbarten Terminen statt.

Die Schulleitung: 
Patrizia Schöpf   
Maria Mair                                                                       

Die Schulführungskraft
Dagmar Morandell                                                                                 

Download