Schulordnung 2023/24

Oswald von Wolkenstein Ganztag

Wenn viele Menschen sich täglich in der Schule aufhalten,

wenn sie dort lernen und arbeiten,

angenehme und auch unangenehme Dinge tun müssen,

ist es notwendig, einige Regeln aufzustellen,

damit der gemeinsame Alltag für alle befriedigend abläuft.

  • gleitender Eintritt von 7.45 Uhr bis 7.50 Uhr für alle Schüler*innen
  • Unterricht: Montag bis Donnerstag: 7.50 Uhr bis 16.05 Uhr
  • Freitag: 7.50 Uhr bis 14.05 Uhr
  • Die Schüler*innen werden von den Lehrpersonen an den vorgesehenen Bereichen im Schulhof empfangen.
  • Bei Verspätung erfolgt der Eintritt über den Haupteingang mit Empfang durch die Schulwartin.
  • Bei Unterrichtsende werden all jene Kinder, die von den Eltern zum Verlassen des Schulgeländes ermächtigt wurden, am jeweiligen Ausgang entlassen. Alle anderen werden von der zuständigen Lehrperson einem Elternteil oder einer bevollmächtigten und volljährigen Person, welche sich mit einem Dokument ausweist, übergeben. 
  • Vor Unterrichtsschluss dürfen Schüler*innen das Schulgebäude nur nach schriftlicher Mitteilung der Eltern verlassen. Wird das Kind nicht von den Eltern, sondern von einer delegierten, volljährigen Person abgeholt, ist die Vorlage eines Dokumentes notwendig. Sobald das Kind übergeben ist, endet die Aufsichtspflicht der Lehrpersonen
  • Räder werden an den Fahrradständern abgestellt und während der Unterrichtszeit nicht benutzt. Aus Sicherheitsgründen ist es auf dem gesamten Schulhof verboten mit dem Fahrrad, Roller, Skateboard u.a. zu fahren.
  • Im Treppenhaus und in den Fluren gehen die Schüler*innen langsam und leise. Dort soll es ruhig sein. Im Sinne der Gesundheit der Schulgemeinschaft wollen wir gemeinsam für ein leises Schulhaus sorgen. Alle werden dazu angehalten zum Gelingen beizutragen und diese Stille zu respektieren und einzuhalten.
  • Wir pflegen einen respektvollen Umgang zu unseren Mitmenschen. Dazu gehört das gegenseitige Grüßen.
  • Die Pausen und Freizeitstunden werden im Schulhof bzw. im Park verbracht. Alle Lehrpersonen sind für alle Schüler*innen
  • Das Parkgelände darf nur nach Rücksprache mit einer Lehrperson verlassen werden.
  • Schüler*innen bringen keine Mobiltelefone, elektronischen Geräte, Sammelkarten und Spielsachen mit zur Schule.
  • Jacken und private Sachen werden im Gang aufgehängt. Hierfür übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Fundgegenstände (Kleidungsstücke) werden bis zum Ende des Schuljahres aufbewahrt und dann einem wohltätigen Zweck übergeben, falls sie nicht bis dahin abgeholt worden sind.
  • Wir fordern einen respektvollen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Gerätschaften, welche die Schule zur Verfügung stellt.
  • Abhanden gekommene oder beschädigte Schul- oder Bibliotheksbücher müssen ersetzt werden. Für allfällige Schäden haften die Eltern.

Der Schulkalender ist von der Landesregierung beschlossen und vom Schulrat auf die Schule abgestimmt worden. Dieser
Schulkalender ist für alle bindend. Kann ein Kind am Unterricht nicht teilnehmen, muss seine Abwesenheit von den Erziehungsberechtigten im digitalen Register begründet werden.

Entschuldigt werden Abwesenheiten aus den folgenden Gründen:

  • Krankheit
  • Arztbesuche und Therapien
  • Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Wettbewerben
  • Todesfall in der Familie, Hochzeit, Taufe, Jubiläum, religiöse Feste anderer Glaubensgemeinschaften (maximal drei aufeinander folgende Tage)
    Vorhersehbare Abwesenheiten müssen vorab mit den Lehrpersonen besprochen und von diesen entschuldigt werden.
  • Nicht entschuldigt wird jegliche Verlängerung von Ferien, Wochenenden und Fenstertagen.
    Unfälle auf dem Schulweg und während der Unterrichtszeit müssen gemeldet werden.
  • Zur Mensa gehen die Schüler*innen leise und geordnet.
  • Vor dem Betreten der Mensa werden die Hände gewaschen.
  • Bei Tisch gelten die allgemein gebräuchlichen Regeln, wie etwa die Benutzung des Bestecks, der sorgsame Umgang mit dem Essen sowie kein Sprechen während dem Essen.
  • Aus hygienischen Gründen werden Salat, Wasser und Brot nur von den Lehrpersonen oder einem ausgewählten Kind an jedem Tisch verabreicht.
  • Sollte Ihr Kind am Mensaessen nicht teilnehmen können, melden Sie dies bitte bis spätestens 8.15 Uhr im Sekretariat des Schulsprengels Meran/Stadt Tel. Nr. 0473/446151 oder E-Mail Meranstadt@schule.suedtirol.it. Spätere Abmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Schulausflügen erfolgt die Abmeldung durch die Lehrperson geschlossen für die Klasse.

Für den Fall von wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen unsere Schulordnung tritt Folgendes in Kraft:

Bei Regelverstößen wird – je nach Schwere des Verstoßes – das Gespräch mit den Eltern gesucht, die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen werden laut Disziplinarordnung der Schule auf der Grundlage der Schüler*innencharta gesetzt.

Die Schüler*innen

  • besuchen regelmäßig und pünktlich den Unterricht,
  • bringen alle notwendigen Lern- und Arbeitsmittel mit und gehen sorgsam mit allen Materialien um,
  • sind bereit zur aktiven Mitarbeit im Unterricht und bei allen Belangen des Schulbetriebs,
  • achten die anderen und deren Eigentum,
  • verhalten sich umsichtig und verantwortungsbewusst,
  • beschimpfen, beleidigen und verletzen einander nicht,
  • respektieren alle Lehrpersonen und Mitarbeiter*innen und befolgen deren Anweisungen,
  • bemühen sich, auch außerhalb der Klasse Deutsch miteinander zu sprechen,
  • begeben sich über die gekennzeichneten Eingänge und Wege unverzüglich in die Klasse,
  • waschen sich beim Betreten des Klassenraums, bei Raumwechsel, sowie nach dem Toilettengang die Hände.

 Die Eltern

  • achten auf einen regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes,
  • rechtfertigen die Abwesenheiten ihres Kindes im digitalen Register,
  • unterstützen und begleiten aktiv das Schulgeschehen ihres Kindes,
  • planen im Tagesablauf ausreichend Zeit für Hausaufgaben ein,
  • achten auf ausreichend Schlaf ihres Kindes,
  • kontaktieren regelmäßig die Lehrpersonen und erkundigen sich über Entwicklung, Verhalten und Leistung ihres Kindes,
  • zeigen Interesse an den Schulveranstaltungen und Belangen unserer Schule: Unterschriften abgeben, Beiträge fristgerecht einzahlen, Bibliotheksbücher rechtzeitig zurückgeben, Schulmaterialien des Kindes regelmäßig kontrollieren und ergänzen, regelmäßiges Kontrollieren des digitalen Registers,
  • melden Änderungen der Telefonnummer und des Wohnsitzes unverzüglich im Sekretariat,
  • sorgen für die Gesundheit ihrer Kinder.

 Die Lehrpersonen

  • verantworten und organisieren den Schulbetrieb,
  • stehen in regelmäßigem Kontakt mit den Eltern, sorgen für Transparenz,
  • tauschen sich im Klassenrat regelmäßig über die Entwicklung der Schüler*innen und über Lerninhalte aus,
  • fördern und unterstützen eine wirksame Schuldisziplin,
  • verhalten sich Kolleg*innen, Schüler*innen, Mitarbeiter*innen und Eltern gegenüber respektvoll, kooperativ und professionell,
  • kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleisten ein sicheres Arbeitsumfeld,
  • wahren Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft.

Das nichtunterrichtende Personal

  • stellt seine Mitarbeit in den Dienst der Schulgemeinschaft,
  • ist mitverantwortlich für das Wohlergehen aller Schüler*innen,
  • unterstützt die Lehrpersonen,
  • sorgt für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und gewährleistet ein sicheres Arbeitsumfeld,
  • wahrt Diskretion über die Belange der Schulgemeinschaft.

Das Schulgelände

  • Während der Unterrichtszeit ist der Schulhof ausschließlich der Schule vorbehalten.
  • Nach Unterrichtsende bleibt das Schulhaus geschlossen.
  • Die Schulwartinnen haben den Auftrag, niemanden in die Schule zu lassen, um vergessene Schulmaterialien zu holen.

 

Die Schulleitung
Michaela Brunner   

Die Schulführungskraft
Birgit Eschgfäller 

 

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