Leitlinien Fernunterricht SSP Meran Stadt

Unser Ziel ist so viel Präsenzunterricht wie möglich. Dennoch müssen wir aber weiterhin mit Fernunterricht rechnen und entsprechend planen. Die Rundschreiben Nr. 38/20 und 43/20 schreiben vor, dass alle schulischen Institutionen didaktische und methodische Konzepte zum Fernunterricht erarbeiten müssen. Ebenso müssen digitale Plattformen und Instrumente für die Durchführung eines etwaigen Fernunterrichts einheitlich definiert werden.

Die Erfahrungen im Fernunterricht des Schuljahres 2019-2020 haben gezeigt, dass dieses Unterrichtsmodell nach allgemeingültigen Qualitätskriterien ausgerichtet sein muss, damit wesentliche Prinzipien wie Chancen- und Bildungsgleichheit, Recht auf Bildung und Teilhabe, formelle Korrektheit der Bewertung, Erreichbarkeit und Einbeziehung der Schüler*innen in das Unterrichtsgeschehen garantiert werden kann.
Um dies zu garantieren gelten folgende Qualitätskriterien, welche von bestehenden Vorschriften allgemeiner Natur abgeleitet werden:
1. Die didaktischen/methodischen und digitalen Instrumente des Fernunterrichts werden den Schüler*innen vermittelt, sodass jeder/jede Lernende die Chance auf korrekte Nutzung des Unterrichtsmodells hat.
2. Im Fernunterrichtsgeschehen werden digitale Instrumente verwendet, die den Schüler*innen geläufig sind und auf deren Nutzung sie insbesondere im Rahmen des Präsenzunterrichts vorbereitet wurden. Wenn eine präventive Vorbereitung nicht möglich ist, so erfolgt diese vor der Nutzung über geeignete digitale Instrumente.
3. Den individuellen und technischen Voraussetzungen der Familien, wird so weit als möglich Rechnung getragen. Es werden im Rahmen der Möglichkeiten des Schulsprengels digitale Leihgeräte zur Verfügung gestellt.
4. Im Fernunterrichtsmodus wird verstärkt auf die Förderung von Kompetenzen hingearbeitet und gezielt die erworbenen Fähigkeiten im Bereich des selbstorganisierten Lernens genutzt.
5. Schüler*innen mit besonderen schulischen Bedürfnissen werden von Fachlehrperson, Integrationslehrperson, Mitarbeiterinnen für Integration, durch geeignete Maßnahmen, im Rahmen der individuellen Bildungspläne, unterstützt und betreut.
6. Die Mitglieder des Klassenrates sprechen sich im Fernunterrichtsmodus regelmäßig über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Kanäle (MS-Teams, digitales Register, Sitzungen in Präsenz) ab und planen insbesondere die Menge und die Art von erteilten Arbeitsaufträgen.
7. Alle Mitglieder des Klassenrates beteiligen sich durch eine inhaltlich und mengenmäßig angemessene und regelmäßige Aufgabenstellung am Fernunterricht der Klasse. Auf eine ausgewogene Menge von Arbeitsaufträgen wird dabei geachtet.
8. Im Fernunterricht finden formative Bewertungsformen, die den Fokus auf eine Bewertung des Lernprozesses legen, spezifische Anwendung. Summative Bewertungsformen sind möglich, müssen jedoch angemessen eingesetzt werden. Die Fachgruppen bzw. Lehrpersonen definieren
die dementsprechenden Bewertungskriterien. Auch bei der Bewertung der übergreifenden Lernentwicklung wird in erster Linie auf formative Bewertungsformen zurückgegriffen.
9. Lehrpersonen dokumentieren im digitalen Register und informieren regelmäßig Schüler*innen und Eltern über die Lernfortschritte bzw. über das Ergebnis von Lernzielkontrollen.
10. Zwischen Lehrenden/Elternhaus und Lernenden erfolgt eine regelmäßige Kommunikation.

Im Laufe des Präsenzunterrichts werden die Schüler*innen auf einen etwaigen Fernunterrichtsmodus sowohl im didaktischen, methodisch als auch digitalen Bereich vorbereitet. Es soll garantiert werden, dass die Schüler*innen im Fernunterrichtsmodus in der Lage sind, eigenständig die Arbeitsaufträge bzw. die Kontaktaufnahme mit den Lehrpersonen über das digitale Register bzw. über Videokonferenz und Email zu organisieren. Auf diese Weise soll die Abhängigkeit von helfenden Eltern erreicht werden. Die vorgesehenen Einheiten des Selbstorganisierten Lernen sollen hier ebenfalls Grundlage für diese Kompetenz schaffen.

Im Schulsprengel Meran Stadt wird sowohl in den Grundschulen als auch in der Mittelschule das digitale Register für die Fernunterrichtsplanung und die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit Lernmaterialien und Arbeitsaufträgen verwendet. Die Mittelschule hat im letzten Schuljahr mit dem digitalen Register bereits gearbeitet und die gewonnen Erfahrungen werden heuer in der Fernunterrichtsplanung eingebunden. Die Grundschulen haben hingegen im vergangenen Schuljahr im Fernunterricht mit OneNote gearbeitet. Da das digitale Register bessere Möglichkeiten bietet, wird dieses in diesem Schuljahr auch an den Grundschulen angewandt. Hierzu müssen die Lehrpersonen und die Eltern jedoch systematisch vorbereitet werden. Dies erfolgt durch Fortbildungen über verschiedene Kanäle.

ir verwenden in der Mittelschule MS Teams als Lernplattform bzw. als virtuelles Klassenzimmer. Auch etwaige Videokonferenzen werden mit diesem Instrument abgewickelt. An den Grundschulen wird die Nutzung von MS Teams ab der 3. Klasse empfohlen. Hierzu wird systematisch für alle Schülerinnen und Schüler ab der 3. Klasse Grundschule ein SNETS-Zugang vom Sekretariat beantragt. Durch diesen Zugang wird es den Schüler*innen ermöglicht das Office 365 Packet kostenlos zu nutzen.

Die Kommunikation mit Schüler*innen bzw. mit dem Elternhaus erfolgt in der Mittelschule über das digitale Register, bzw. über die institutionelle Emailadresse. An den Grundschulen erfolgt die Kommunikation über die institutionelle Emailadresse.
Über die Homepage erhalten Eltern und Schüler*innen allgemeine Informationen.

Der Fernunterricht besteht aus einem Mix aus direktem Unterricht über Videokonferenzen, aus Phasen selbstorganisierten Arbeitens, sowie aus Phasen individueller Begleitung oder Begleitung in Lerngruppen im Sinne einer Lernberatung.
Die Mindes- und Maximalanteile für die verschiedenen Phasen des Fernunterrichts legen die Klassenräte fest.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass einerseits eine gewisse zeitliche und inhaltlicher Strukturierung des Schulalltages beibehalten, andererseits aber auch eine Überfrachtung bzw. Überforderung der Schüler*innen vermieden wird.

Die Begleitung der Schüler*innen, die damit verbundene Kommunikation und Rückmeldungen von den Lehrpersonen bzw. Übermittlung von Korrekturen an Schüler*innen, erfolgen von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Die Teilnahme am Fernunterricht ist für die Schüler*innen verpflichtend. Die Abwesenheit bei geplanten Videokonferenzen wird im digitalen Register vermerkt und muss von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden.

(Auszug aus dem Teil A des Dreijahresplans für das SJ 2020/2021 des SSP Meran Stadt, ergänzt durch Hinweise aus der Mitteilung der Bildungsdirektion vom 10.11.2020)
Stand: 10.11.2020

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