Notdienst in deutsch- und ladinischsprachigen Kindergärten und Schulen

Deutsche Bildungsdirektion

Allgemeine Beschreibung

Für wen wird der Notdienst eingerichtet?

Für Kinder des Kindergartens, für Schülerinnen und Schüler der Grundschule und für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung laut Gesetz 104/1992 aller Schulstufen der deutsch- und ladinischsprachigen Schule.

Wann startet der Notdienst und wie sind die Zeiten des Angebots?

Der Notdienst startet in den Kindergärten und Schulen der Deutschen und Ladinischen Bildungsdirektion am Montag, 18. Mai 2020 und dauert bis einschließlich Dienstag, 16. Juni 2020.

Er wird täglich von Mo bis Fr von 08.00 bis 12.30 Uhr angeboten.

Wer darf ansuchen?

Eltern oder Erziehungsverantwortliche können ihr Kind/ihre Kinder zum Notdienst anmelden,

1. in folgenden Fällen: 

  • keine andere Möglichkeit zur Betreuung des Kindes/der Kinder durch einen Elternteil oder eine Erziehungsverantwortliche/einen Erziehungsverantwortlichen, durch im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Personen, durch einen Partner/eine Partnerin oder nahe Angehörige haben 
  • keine Möglichkeit haben, flexible Modelle der Arbeitszeitgestaltung in Anspruch zu nehmen  
  • keine Möglichkeit zu Modellen von Smart Working oder Homeoffice haben 
  • in der Zeit des Notdienstes (Vormittag) nachweislich im Dienst sind 

2. wenn sie sich in einer nachweislich schwierigen sozialen Situation befinden, die vom Sozialsprengel begleitet wird 

3. wenn ihr Kind eine schwere Beeinträchtigung laut Gesetz 104/1992 hat. 

Das AnSuChen ist nur am 13.05.2020 möglich!